Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5610 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5403 - Wohnungseinbrüche in Niedersachsen - Wie haben sich die Zahlen seit 2013 entwickelt? Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 10.03.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 18.03.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 14.04.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten Auf meine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung vom 06.03.2014 (Drucksache 17/1517) hat die Landesregierung festgestellt, dass ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle in Niedersachsen in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen ist. Im Jahr 2011 wurden insgesamt 11 811 Wohnungseinbruchdiebstähle registriert, 2012 bereits 14 598 Fälle und im Jahr 2013 sogar 15 743 Fälle. Vorbemerkung der Landesregierung Ein Einbruch beeinträchtigt das Wohlbefinden der Betroffenen oft nachhaltig. Für eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen wurden 2 500 Betroffene des Wohnungseinbruchs zu den Auswirkungen der Tat befragt. Etwa ein Viertel der Betroffenen war derart durch die Tat belastet, dass sie nicht mehr in ihrer Wohnung leben wollten. Aufgrund des Einbruchs sind fast 10 % der Befragten umgezogen. Es handelt sich um eine Straftat, die sich besonders auf das Sicherheitsempfinden der Menschen auswirkt. Trotz kontinuierlich verbesserter kriminalistischer Arbeit der niedersächsischen Polizei, auch im Bereich der Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen sowie der massiven Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit , der Einzelberatungen und Veranstaltungen zum Einbruchschutz, sind die Fallzahlen in Niedersachsen angestiegen. Insgesamt hat die Polizei im vergangenen Jahr 16 575 Wohnungseinbruchdiebstähle in der Polizeilichen Kriminalstatistik registriert. Das entspricht einem Anstieg um 1 921 Fälle bzw. 13,11 %. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang - gegen den Bundestrend - ein zwischenzeitlicher Rückgang der Fallzahlen im Berichtsjahr 2014 auf 14 654 Fälle. Die Aufklärungsquote des Jahres 2015 beträgt 22,2 %. Zum Vergleich: Im Durchschnitt wurden im Jahr 2014 deutschlandweit weniger als 16 % der Einbrüche aufgeklärt. Der Wohnungseinbruch ist sogenanntes aufklärungsungünstiges Delikt, es gibt kaum Spuren am Tatort und es gibt selten Zeugen. Bei Einbruchsdiebstählen benötigt die ermittelnde Sachbearbeitung zu den am Tatort gesicherten Spuren ein zeitnahes Untersuchungs- und Rechercheergebnis. Neben der Auswertung anderer Spuren, etwa an Türen und Fenstern, sind mitunter komplexe DNA-Untersuchungen notwendig. Um die Untersuchungsdauer von sichergestelltem DNA-Material weiter zu verkürzen, wird das Kriminaltechnische Institut im Landeskriminalamt Niedersachen voraussichtlich ab dem kommenden Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5610 2 Jahr technisch in der Lage sein, diese Untersuchungen in einem automatisierten Verfahren durchzuführen . Die durch die Landesregierung dafür bereitgestellten Finanzmittel betragen rund 260 000 Euro. Ein Rückblick auf die Entwicklung der letzten Jahre zeigt auf, dass zunehmend mehr Einbrüche nicht beendet werden und die Täter in vielen Fällen gar nicht erst in das Haus bzw. in die Wohnung gelangten. Auch im Jahr 2015 sind fast 40 % (38,99 %) der Taten im Versuchsstadium stecken geblieben . Es zeigt sich ganz offenbar, dass sich der Einsatz geeigneter Sicherungstechnik lohnt, um Einbrüche wirksam zu vereiteln. Dieses vorangestellt, erfolgt die Beantwortung der vorliegenden Fragestellungen auf Grundlage der Berichterstattung des Landeskriminalamts Niedersachsen (Fragen 1 und 2) sowie des Justizministeriums (Frage 3). 1. Wie viele Wohnungseinbrüche wurden in den Jahren 2013 bis 2015 in Niedersachsen registriert (bitte einzeln nach Jahren und nach kreisfreien Städten sowie Landkreisen auflisten)? Anzahl bekannt gewordener Fälle 2013 2014 2015 Braunschweig, Kreisfreie Stadt 441 480 375 Gifhorn, Landkreis 211 174 278 Goslar, Landkreis 170 160 229 Helmstedt, Landkreis 125 176 180 Peine, Landkreis 269 231 290 Salzgitter, Kreisfreie Stadt 123 153 218 Wolfenbüttel, Landkreis 130 161 169 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt 233 200 301 Göttingen, Landkreis 319 338 513 Hameln-Pyrmont, Landkreis 203 278 242 Hildesheim, Landkreis 524 509 480 Holzminden, Landkreis 92 81 79 Nienburg (Weser), Landkreis 243 291 276 Northeim, Landkreis 135 119 164 Osterode am Harz, Landkreis 72 68 82 Schaumburg, Landkreis 232 255 321 Region Hannover 3.606 3.048 2.957 Celle, Landkreis 311 246 393 Harburg, Landkreis 1.029 727 966 Heidekreis, Landkreis 389 305 466 Lüchow-Dannenberg, Landkreis 31 56 74 Lüneburg, Landkreis 315 312 400 Rotenburg (Wümme), Landkreis 439 317 350 Stade, Landkreis 261 366 566 Uelzen, Landkreis 69 97 129 Ammerland, Landkreis 152 126 182 Cloppenburg, Landkreis 211 185 208 Cuxhaven, Landkreis 462 464 485 Delmenhorst, Kreisfreie Stadt 219 152 250 Diepholz, Landkreis 382 450 539 Friesland, Landkreis 147 194 132 Oldenburg, Landkreis 226 273 298 Oldenburg(Oldb), Kreisfreie Stadt 292 274 308 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5610 3 Anzahl bekannt gewordener Fälle 2013 2014 2015 Osterholz, Landkreis 378 312 367 Vechta, Landkreis 236 262 244 Verden, Landkreis 546 457 383 Wesermarsch, Landkreis 176 152 149 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt 193 211 161 Aurich, Landkreis 293 205 212 Emden, Kreisfreie Stadt 60 116 103 Emsland, Landkreis 420 358 544 Grafschaft Bentheim, Landkreis 190 182 178 Leer, Landkreis 242 190 191 Osnabrück, Kreisfreie Stadt 397 400 453 Osnabrück, Landkreis 513 474 642 Wittmund, Landkreis 36 68 46 Niedersachsen gesamt 15.743 14.654 16.575 2. Wie hoch lag die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen in den Jahren 2013 bis 2015 in Niedersachsen (bitte einzeln nach Jahren und nach kreisfreien Städten sowie Landkreisen auflisten)? Aufklärungsquote AQ 2013 AQ 2014 AQ 2015 Braunschweig, Kreisfreie Stadt 24,49% 16,88% 17,87% Gifhorn, Landkreis 18,48% 22,99% 23,38% Goslar, Landkreis 27,06% 24,38% 17,47% Helmstedt, Landkreis 35,20% 21,02% 16,11% Peine, Landkreis 14,50% 14,72% 8,62% Salzgitter, Kreisfreie Stadt 22,76% 11,11% 6,42% Wolfenbüttel, Landkreis 19,23% 19,88% 5,33% Wolfsburg, Kreisfreie Stadt 14,16% 18,00% 10,63% Göttingen, Landkreis 18,81% 25,15% 32,55% Hameln-Pyrmont, Landkreis 23,65% 18,35% 23,97% Hildesheim, Landkreis 21,76% 24,17% 20,63% Holzminden, Landkreis 56,52% 24,69% 17,72% Nienburg (Weser), Landkreis 25,51% 23,02% 13,77% Northeim, Landkreis 24,44% 16,81% 10,37% Osterode am Harz, Landkreis 41,67% 35,29% 32,93% Schaumburg, Landkreis 31,03% 22,35% 18,07% Region Hannover 22,68% 22,57% 25,77% Celle, Landkreis 30,87% 39,84% 23,92% Harburg, Landkreis 29,64% 26,13% 22,88% Heidekreis, Landkreis 23,65% 35,08% 19,74% Lüchow-Dannenberg, Landkreis 29,03% 25,00% 12,16% Lüneburg, Landkreis 32,06% 20,83% 20,75% Rotenburg (Wümme), Landkreis 32,35% 25,87% 30,86% Stade, Landkreis 22,22% 22,95% 29,86% Uelzen, Landkreis 20,29% 23,71% 13,95% Ammerland, Landkreis 12,50% 30,16% 13,74% Cloppenburg, Landkreis 43,13% 14,05% 18,75% Cuxhaven, Landkreis 22,73% 23,92% 29,28% Delmenhorst, Kreisfreie Stadt 35,62% 25,00% 30,00% Diepholz, Landkreis 24,08% 26,89% 21,89% Friesland, Landkreis 34,01% 24,74% 12,12% Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5610 4 Aufklärungsquote AQ 2013 AQ 2014 AQ 2015 Oldenburg, Landkreis 19,03% 37,73% 22,82% Oldenburg(Oldb), Kreisfreie Stadt 18,15% 33,94% 16,23% Osterholz, Landkreis 46,83% 22,44% 21,25% Vechta, Landkreis 30,93% 16,41% 16,39% Verden, Landkreis 23,81% 47,48% 24,80% Wesermarsch, Landkreis 41,48% 28,29% 29,53% Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt 17,10% 15,64% 22,36% Aurich, Landkreis 57,00% 49,27% 39,15% Emden, Kreisfreie Stadt 16,67% 25,00% 16,50% Emsland, Landkreis 34,05% 20,95% 31,43% Grafschaft Bentheim, Landkreis 28,42% 24,18% 20,79% Leer, Landkreis 47,11% 38,42% 25,65% Osnabrück, Kreisfreie Stadt 20,40% 19,25% 16,56% Osnabrück, Landkreis 19,49% 14,77% 14,64% Wittmund, Landkreis 25,00% 52,94% 28,26% Niedersachsen gesamt 26,44% 24,59% 22,21% Im Vergleich lag die AQ 2006 bei 22,74 %, 2007 bei 24,55 %, 2008 bei 24,46 %, 2009 bei 25,22 %, 2010 bei 24,86 %, 2011 bei 26,22 %, 2012 bei 26,44 %. 3. Wie viele Strafverfahren wegen Wohnungseinbrüche gab es in den Jahren 2013 bis 2015 in Niedersachsen, die dann im Lauf des Verfahrens eingestellt wurden (bitte einzeln nach Jahren und nach kreisfreien Städten sowie Landkreisen auflisten)? In der justiziellen Strafverfolgungsstatistik wird die Anzahl der Strafverfahren nicht erhoben. Die Strafverfolgungsstatistik gibt nur Auskunft über die Anzahl der Abgeurteilten. Abgeurteilte sind Angeklagte , gegen die Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach der Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen (z. B. Einstellung, Freispruch) getroffen wurden. Bei der Aburteilung von Angeklagten, die in Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) mehrere Strafvorschriften verletzt haben , ist nur der Straftatbestand statistisch erfasst, der nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird der Angeklagte für jedes Strafverfahren gesondert gezählt. Eine statistische Erfassung der Abgeurteilten im Sinne einer Regionalisierung auf Ebene der kreisfreien Städte und der Landkreise findet nicht statt. Die Anzahl der Abgeurteilten in Niedersachsen für die Jahre 2013 bis 2014 ist aus der unten stehenden Tabelle ersichtlich. Die Daten für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor. Die Einstellung des Verfahrens umfasst sämtliche endgültigen Einstellungen durch ein Gericht nach den Vorschriften der Strafprozessordnung sowie nach den Bestimmungen des § 47 des Jugendgerichtsgesetzes, auch die aufgrund einer Amnestie. Abgeurteilte insgesamt sowie nach Einstellung des Verfahrens 2013 bis 2014 in Niedersachsen § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB (Wohnungseinbruchdiebstahl) Berichtsjahr Abgeurteilte insgesamt Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln nach allg. Strafrecht nach Jugendstrafrecht 2013 466 45 26 2014 446 40 17 (Ausgegeben am 22.04.2016) Drucksache 17/5610 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5403 Wohnungseinbrüche in Niedersachsen - Wie haben sich die Zahlen seit 2013 entwickelt? Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport