Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5613 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5396 - In wie vielen Fällen hat die Polizei Videomaterial der NordWestBahn genutzt? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Jan-Christoph Oetjen (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 10.03.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 17.03.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 18.04.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Am 10.02.2016 hat das Verwaltungsgericht Hannover ein Urteil zur Videoüberwachung in Bussen und Bahnen der üstra gefällt. Vor diesem Hintergrund haben die Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Jan-Christoph Oetjen (FDP) bereits eine Schriftliche Anfrage (Drucksache 17/5312) eingereicht . Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet am 03.03.2016, dass die Datenschutzbehörde von der NordWestBahn ebenfalls ein abgestuftes Überwachungskonzept verlangte. Die NordWestBahn lehnte dieses jedoch ab. Die Aufzeichnungen der Überwachungskameras würden 72 Stunden gespeichert und erst dann überschrieben. In dem o. g. Artikel äußert die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel hierzu: „Das ist zu umfangreich . Hier wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt“. Die Datenschutzbehörde hat auch hier ein Verfahren gegen die NordWestBahn eingeleitet. Vorbemerkung der Landesregierung Videoüberwachung und -aufzeichnung leisten zur Gewährleistung eines umfassenden Schutzes des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) einen wichtigen, ergänzenden Beitrag sowohl zur präventiven als auch repressiven Aufgabenwahrnehmung der Polizei bzw. zur unternehmerischen Sicherheitsvorsorge der Verkehrsunternehmen und damit zur Steigerung der Sicherheit dieser Infrastrukturen und deren Fahrgäste. Justizielle Statistiken zu bestimmten Beweismitteln werden nicht geführt. Eine Aussage dazu, in welchen Verfahren Videomaterial der NordWestBahn zur Ermittlung einer Beschuldigten/eines Beschuldigten geführt hat, kann auf Seiten der Justiz nicht getroffen werden. Über die Anzahl der in den Jahren 2012 bis 2015 erhobenen Anklagen und rechtskräftigen Verurteilungen sowie diesen jeweils zugrunde liegenden Straftatbestände können daher seitens der Justiz keine Angaben gemacht werden. Anfragen vonseiten der Polizei an die NordWestBahn bezüglich der Übermittlung von Videomaterial von der NordWestBahn werden nicht gesondert erfasst. Insoweit erfolgte zur Beantwortung eine Abfrage bei den Polizeibehörden. Die Antwort beruht ausschließlich auf den Berichten der Polizeibehörden . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drucksache 17/5312 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5613 2 1. In wie vielen Fällen hat die Polizei Videomaterial von der NordWestBahn zum Zweck der Strafverfolgung erhalten (bitte für die Jahre 2012 bis 2015 aufschlüsseln)? Nach Berichterstattung der Polizeibehörden hat die niedersächsische Polizei für die Jahre 2012 bis 2015 in insgesamt zehn Fällen entsprechendes Videomaterial von der NordWestBahn erhalten; im Jahr 2012 in drei Fällen, im Jahr 2013 in keinem Fall, im Jahr 2014 in einem Fall und im Jahr 2015 in sechs Fällen. 2. In wie vielen Fällen hat die Polizei von der Nordwestbahn Videomaterial im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens angefordert (bitte für die Jahre 2012 bis 2015 aufschlüsseln )? Nach Berichterstattung der Polizeibehörden hat die niedersächsische Polizei für die Jahre 2012 bis 2015 in insgesamt 14 Fällen entsprechendes Videomaterial von der NordWestBahn angefordert; im Jahr 2012 in zwei Fällen, im Jahr 2013 in keinem Fall, im Jahr 2014 in zwei Fällen und im Jahr 2015 in zehn Fällen. 3. Um die Verfolgung welcher Straftaten ging es dabei (bitte nach Art der Straftaten für die Jahre 2012 bis 2015 aufschlüsseln)? Den betreffenden Fällen lagen folgende Straftaten zugrunde: – im Jahr 2012 in zwei Fällen wegen sexueller Nötigung, – im Jahr 2014 in einem Fall wegen Raubes und in einem Fall wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, – im Jahr 2015 in Fällen wegen Beleidigung auf sexueller Basis, Diebstahls bzw. schweren Diebstahls , Raubes bzw. Raubes auf Straße, Wohnungseinbruchdiebstahls, sexueller Nötigung und Beleidigung. 4. In wie vielen Fällen konnte die Täterin oder der Täter mithilfe des Videomaterials identifiziert werden? Um welche Straftaten ging es dabei (bitte Fälle für die Jahre 2012 bis 2015 einzeln aufführen)? In insgesamt fünf Fällen konnten Tatverdächtige mithilfe des Videomaterials bei folgenden Fällen polizeilich identifiziert werden: Im Jahr 2014 in einem Fall wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und im Jahr 2015 in jeweils einem Fall wegen Diebstahls, Wohnungseinbruchsdiebstahls, sexueller Nötigung und Raub auf Straße. 5. In wie vielen Fällen ist es daraufhin zu einer Anklage gekommen? Bitte ebenfalls für die Jahre 2012 bis 2015 aufschlüsseln. Nach einer Recherche im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS kam es im Jahr 2015 in drei Fällen zu Anklagen. Ferner konnte in zwei Fällen der Tatverdacht mithilfe der Videoaufzeichnung entkräftet werden. 6. In wie vielen Fällen aufgrund welcher Straftatbestände und mit welchem Strafmaß ist es zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen? Nach einer Recherche im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS kam es in einem Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf des Wohnungseinbruchdiebstahls zu einer rechtskräftigen Verurteilung zweier Angeklagter. Beide Täter wurden zu jeweils einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Ferner kam es in einem Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf des Raubes zu ei- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5613 3 ner rechtskräftigen Verurteilung eines Angeklagten. Der Täter wurde wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung , verurteilt. (Ausgegeben am 25.04.2016) Drucksache 17/5613 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5396 In wie vielen Fällen hat die Polizei Videomaterial der NordWestBahn genutzt? 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