Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5621 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5408 - Lückenhafter Ausbau des Mobilfunknetzes in der Grafschaft Bentheim Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 11.03.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 18.03.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 19.04.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Bereits in der Vergangenheit hat es auch unter Beteiligung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Gespräche über die unzureichende Mobilfunkversorgung im Kreis Grafschaft Bentheim gegeben. In der Stadt Nordhorn sind zwischenzeitlich einige Verbesserungsmaßnahmen erfolgt . Aber gerade in den ländlichen Regionen des Landkreises ist wenig Verbesserung festzustellen . Die Mobilfunkversorgung in den ländlichen Regionen des Landkreises Grafschaft Bentheim, insbesondere entlang der niederländischen Grenze, stellt sich nach wie vor lückenhaft dar. Dies führt zu Nachteilen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, für Gewerbetreibende, für Touristen für Hoteliers und für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Immer wieder beklagen Unternehmen die mangelnde Mobilfunkversorgung ihrer Kunden und für ihr eigenes Unternehmen. Gute Versorgung mit Breitbandausbau und Mobilfunkdienstleistungen sind nach wie vor wichtige Standortfaktoren. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Nach Artikel 87 f Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland „gewährleistet der Bund im Bereich der Telekommunikation (…) flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen.“ Unabhängig davon ist der Telekommunikationsmarkt, der nach marktwirtschaftlichen Kräften funktioniert, liberalisiert. Den gesetzlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Die Landesregierung nutzt daher die ihr zur Verfügung stehenden Mittel der politischen Einflussnahme bei den gesetzgebenden Körperschaften und anderen Gremien wie der Bundesnetzagentur , um wettbewerbsfördernde Bedingungen zu schaffen. Aktuell ist das Verfahren der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 900 MHz und 1 800 MHz sowie in den Bereichen 700 MHz und 1,5 GHz für den Breitbandausbau (Projekt 2016 - Digitale Dividende II) abgeschlossen. Hierzu haben die Bundesländer im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Länderbeteiligung die breitbandpolitischen Rahmenbedingungen („Versorgungsauflagen für die Mobilfunkwirtschaft im Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5621 2 Zuge des Vergabeverfahrens bezüglich des Frequenzbandes von 694 – 790 MHz“ [Digitale Dividende II]) u. a. in Bezug auf flächenmäßige Netzabdeckung und Mindest-Datenübertragungsraten benannt. Hiernach muss jeder Zuteilungsinhaber - mit Ausnahme von Neueinsteigern - in einem Zeitraum von drei Jahren nach Frequenzzuteilung eine flächendeckende Breitbandversorgung der Bevölkerung von mindestens 98 % der Haushalte, in jedem Bundesland aber mindestens 97 %, erreichen. (…) Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) ist eine vollständige Versorgung sicherzustellen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. Die Auferlegung einer solchen Verpflichtung soll einerseits sicherstellen, dass mit dem Aufbau der Netze zügig begonnen und andererseits der Netzaufbau kontinuierlich fortgesetzt wird. Ziel ist es, im Interesse der Verbraucher eine zügige Bereitstellung von Telekommunikationsnetzen und -diensten zu erreichen. Konkret stellt sich die Situation in der Grafschaft Bentheim heterogen dar. Aufgrund der topographischen Besonderheiten (z. B. Senke bei Wielen) und der Nähe zur niederländischen Grenze kommt es auch bei der Sprachversorgung zu Versorgungsengpässen. Das Breitband Kompetenzzentrum Niedersachsen hat die LTE-Versorgung durch Vodafone und Deutsche Telekom ausgewertet und dabei anhand des Kartenmaterials festgestellt, dass keine vollständige Versorgung vorhanden ist. Nach Auskunft der Wirtschaftsvereinigung der Grafschaft Bentheim e. V. ist in den letzten zwei Jahren aus der Sicht von ihr befragter betroffener Unternehmen eine deutliche Verbesserung der Qualität der Netzabdeckung leider nicht zu verzeichnen. Kritische Standorte und Streckenabschnitte wurden benannt, auch ein Wechsel des Anbieters führe nur teilweise zu besseren Ergebnissen. 1. Was hat die Landesregierung im Jahr 2015 konkret unternommen bzw. beabsichtigt sie in 2016 zu unternehmen, um die Mobilfunkversorgung in der Grafschaft Bentheim zu verbessern? Im Jahr 2014 fand in Nordhorn auf Einladung der Wirtschaftsvereinigung ein Gespräch mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung, der BNetzA sowie zwei Mobilfunkunternehmen statt. In diesem Gespräch hat der Vertreter der BNetzA erläutert, dass die technischen bzw. regulatorischen Voraussetzungen für den Mobilfunk vorliegen, die Situation gerade in grenznahen Regionen zu verbessern, beispielsweise durch Infrastruktursharing bei den Mobilfunkmasten (dabei auch Nutzung der Masten auf niederländischem Gebiet zur Versorgung der Grafschaft in topographisch schwierigen Lagen) oder die Erhöhung der geltenden Feldstärken über bilaterale Vereinbarungen mit den niederländischen Netzbetreibern (HCM-Agreement). Die BNetzA hat die regulatorischen Möglichkeiten dazu geschaffen. Die konkreten Möglichkeiten wären zwischen den deutschen und den NL-Netzbetreibern und gegebenenfalls mit dem niederländischen Regulierer zu verhandeln. Die Mobilfunkunternehmen sagten eine Prüfung aller Vorschläge unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten sowie unter Einhaltung des regulatorischen Rahmens in ihren Unternehmen zu. Darüber hinaus steht die Landesregierung in regelmäßigem Kontakt mit den Mobilfunkunternehmen mit dem Ziel, eine Verbesserung der Mobilfunkversorgung in Niedersachsen zu erreichen (siehe dazu auch die Antwort auf Frage 4). 2. Sieht die Landesregierung aktuell Möglichkeiten, die Verbindungsqualität und die Netzabdeckung gerade in den ländlichen Regionen der Grafschaft Bentheim entlang der niederländischen Grenze kurzfristig nachhaltig zu verbessern? Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um auf die Mobilfunkunternehmen einzuwirken, ihr Netz besser auszubauen? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5621 3 Sprachtelefonie Im Bereich der Sprachtelefonie sieht die Landesregierung keinen direkten ordnungs- und regulierungsrechtlichen Ansatzpunkt, um die Mobilfunkunternehmen zu einer quantitativen oder qualitativen Verbesserung zu verpflichten. Auf die grundsätzlichen Ausführungen zu dem marktwirtschaftlichen Ansatz in den Vorbemerkungen wird verwiesen. Mobile Datendienste Gleiches gilt im Grundsatz für den Bereich der mobilen Datendienste, hier allerdings mit dem Hinweis auf das in den Vorbemerkungen genannte Frequenzvergabeverfahren und die auf Initiative der Länder auferlegten Versorgungspflichten. Unabhängig davon nimmt die Landesregierung solche Hinweise zur Situation der Mobilfunkversorgung sehr ernst und dringt bei den regelmäßig stattfinden (Branchen-) Gesprächen mit den Mobilfunkunternehmen stets auf Lösungen, die die Versorgungslage der Bevölkerung verbessern. 3. Welche Fördermöglichkeiten des Landes oder des Bundes ergeben sich aktuell für die Unternehmen der Telekommunikationsbranche, um sie zu einer Verbesserung des Mobilfunknetzes zu motivieren? Die Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes Niedersachsen im Rahmen ihrer Breitbandstrategie sehen künftig als Fördervoraussetzung verlässliche Datenübertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s bzw. mindestens 30 Mbit/s für die Haushalte vor. Die derzeit am Markt eingesetzten Mobilfunkstandards liegen in der Praxis weit darunter, sodass eine Förderung ausscheidet. Für die mobile Sprachtelefonie gibt es ebenfalls keine Fördermöglichkeiten. 4. Wie ist der aktuelle Stand der Ausbauüberlegungen der Unternehmen Vodafone, Deutsche Telekom oder anderer Telefonanbieter im Bereich der Mobilfunkkapazitäten im Bereich der Grafschaft Bentheim? Vodafone hat auf Anfrage mitgeteilt, dass in den letzten Jahren insbesondere in den größeren Städten Bad Bentheim, Schüttorf, Neuenhaus und Nordhorn erhebliche Verbesserungen durch den Ausbau des LTE-Mobilfunknetzes erreicht worden seien. Zudem werde an nahezu allen Standorten im Zuge der Netzmodernisierung neue Mobilfunktechnik zum Einsatz gebracht, die die Verfügbarkeit und Qualität des Netzes spürbar verbessere. In ländlichen, dünn besiedelten Bereichen der Grafschaft Bentheim gebe es Versorgungslücken, die sich nur durch wirtschaftlich kaum vertretbare Maßnahmen, wie Standortneubauten, schließen ließen. Hinzu komme das Problem der Grenzkoordinierung zu den Niederlanden. Für Standorte in der Nähe der Grenze erhalte Vodafone nach eigenen Angaben von der Bundesnetzagentur keine Standortbescheinigung und somit keine Betriebserlaubnis . Da der ländliche Bereich des Landkreises quasi vom Hoheitsgebiet der Niederlande umschlossen wird, seien die Möglichkeiten eines Ausbaus des LTE-Netzes im 800-MHz-Frequenzbereich sehr begrenzt. Vodafone werde den Landkreis Grafschaft Bentheim jedoch auch in Zukunft beim Ausbau der Mobilfunknetze im Blick behalten und bemühe sich, eine kontinuierliche Verbesserung der Situation herbeizuführen. Die Deutsche Telekom hat auf Anfrage mitgeteilt, dass der Mobilfunkausbau in der Grafschaft Bentheim seit Anfang 2014 verstärkt thematisiert werde. Seitdem wurden zahlreiche Gespräche und Termine u. a. mit dem Landrat, Mitgliedern des Landtags, Wirtschaftsvertretern, der BNetzA und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr geführt. Das LTE-Netz werde auch im Landkreis Bentheim kontinuierlich weiter ausgebaut, um die Abdeckung zu verbessern. Zurzeit plane die DTAG weitere LTE-Standorte in Bad Bentheim, Emlichheim , Isterberg, Itterbeck, Laar, Schüttorf, Uelsen und Wilsum. Letzteres lässt eine spürbare Verbesserung in naher Zukunft erwarten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5621 4 Die Telefónica Germany teilte auf Anfrage mit, dass sie bereits eine annähernd flächendeckende Versorgung mit mobilen Telefon- und Datendiensten biete. Abhängig von Bebauung und Topographie könne es jedoch vereinzelt noch Lücken in der Versorgung geben. Telefónica baue deshalb die mobilen Breitbanddienste laufend weiter aus und orientiere sich dabei an den Bedürfnissen ihrer Kunden, besonders an deren Nutzungsverhalten, berücksichtige aber auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Für die Grafschaft Bentheim finden derzeit die Konsolidierungsplanungen statt. Dies beinhalte u. a. auch, die vorhandene Technik an einigen Mobilfunkstandorten um LTE zu erweitern. Telefónica hofft damit die Versorgungsqualität zu verbessern. Die Umsetzung der Maßnahmen sei für 2016/2017 geplant. Derzeit seien keine neuen Standorte in dem Bereich geplant. (Ausgegeben am 26.04.2016) Drucksache 17/5621 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5408 Lückenhafter Ausbau des Mobilfunknetzes in der Grafschaft Bentheim Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr