Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5647 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5507 - Inklusion in Schulen: Wie ist die Lage im Land? Anfrage des Abgeordneten Kai Seefried (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 31.03.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 07.04.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 25.04.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten Am 4. März 2016 hat das Kultusministerium die aktuellsten Daten zur inklusiven Beschulung an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen vorgestellt. Den Angaben zufolge gibt es in Niedersachsen in den Jahrgängen, in denen bereits die inklusive Schule eingeführt wurde, rund 26 300 Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Von diesen Schülerinnen und Schülern besuchen im laufenden Schuljahr etwa 15 400 eine inklusive Schule in öffentlicher Trägerschaft, rund 10 900 eine Förderschule. In der Pressemitteilung des Kultusministeriums heißt es: „Damit ist im Vergleich zu den Vorjahren erneut eine deutliche Steigerung in den Jahrgängen zu verzeichnen, in denen das Wahlrecht zwischen einer Förderschule und einer inklusiven Schule besteht.“ Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) wird u. a. zitiert: „Das ist ein klares und schönes Zeichen dafür, dass die inklusive Schule eine hohe Akzeptanz gefunden hat.“ Die veröffentlichten Daten beziehen sich ausschließlich auf die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen. Unberücksichtigt bleiben hierbei den Angaben des Kultusministeriums zufolge die Schulen in freier Trägerschaft, obwohl laut Schulstatistik des Kultusministeriums im Schuljahr 2014/2015 mehr als ein Sechstel der Schülerinnen und Schüler, die eine Förderschule besuchen (5 073 von 29 295 Schülerinnen und Schülern), eine Förderschule in freier Trägerschaft besuchte. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weist der Fragesteller darauf hin, dass er ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung seiner Fragen hat, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, geht der Fragesteller davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar sei, da es sich nach seiner Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handele und der Rechercheaufwand gering sei. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5647 2 Vorbemerkung der Landesregierung Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) können Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf seit Beginn des Schuljahres 2013/2014 aufsteigend in Niedersachsen in allgemeinbildenden Schulen gemeinsam unterrichtet und erzogen werden. Derzeit sind die Schuljahrgänge 1 bis 3 und 5 bis 7 inklusive Schuljahrgänge. Die Erziehungsberechtigten entscheiden , welche Schule ihr Kind besuchen soll. Dabei können sie wählen, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder eine auf den Unterstützungsbedarf ihres Kindes ausgerichtete Förderschule (außer Förderschule LE) besuchen soll. Ebenso haben die Erziehungsberechtigten das Wahlrecht, ob sie für ihre Kinder eine öffentliche Schule oder eine Schule in freier Trägerschaft wählen. Schulen in freier Trägerschaft ergänzen gemäß § 139 Satz 1 NSchG das öffentliche Schulwesen und nehmen damit eine wichtige Aufgabe zur Herstellung der Vielfalt im Schulwesen wahr. Häufig ergänzen sich die öffentlichen und die privaten Schulträger regional in ihren Schulangeboten. Zurzeit gibt es in Niedersachsen 171 allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft, davon 51 Förderschulen. Förderschulen in freier Trägerschaft sind vor allem im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, aber auch in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung vorhanden. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 NSchG sind alle öffentlichen Schulen inklusive Schulen. Diese Bestimmung gilt nach § 141 Abs. 1 Satz 1 NSchG auch für Ersatzschulen und Ergänzungsschulen in den Fällen der §§ 160 und 161 NSchG. Somit können auch allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft , die keine Förderschulen sind, Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung aufnehmen und unterrichten. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gibt es in Niedersachsen unter Berücksichtigung derjenigen, die Schulen in freier Trägerschaft besuchen? Im Schuljahr 2015/2016 beträgt zum Stichtag 15.09.2015 die Anzahl der Schülerinnen und Schüler – mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die an allgemeinen Schulen inklusiv in den Schuljahrgängen 1 bis 3 sowie 5 bis 7 beschult werden, 15 661, – mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die an allgemeinen Schulen im Schuljahrgang 4 sowie in den Schuljahrgängen 8 bis 10 im Rahmen der Integration beschult werden, 3 455 und – an Förderschulen in allen bestehenden Schuljahrgängen (inklusive Schulkindergärten an Förderschulen ) 27 001. 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf besuchen Förderschulen in freier Trägerschaft (bitte nach den einzelnen Förderschulformen getrennt auflisten)? Es wird auf die Tabelle in der Antwort zu 3 verwiesen. Die Angaben sind der Spalte „Schuljahr 2015/2016“ zu entnehmen. 3. Wie hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Förderschulen in freier Trägerschaft seit 2009/2010 entwickelt (bitte gestaffelt nach Schuljahren und nach den einzelnen Förderschulformen getrennt auflisten)? Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in freier Trägerschaft, aufgelistet nach Schuljahr und Förderschwerpunkt/Förderschul-Schulgliederung für die Schuljahre 2009/2010 bis 2015/2016 zum jeweiligen Erhebungsstichtag des ersten Schulhalbjahres, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5647 3 Schulgliede - rung Klartext Schuljahr 2009/ 2010 2010/ 2011 2011/ 2012 2012/ 2013 2013/ 2014 2014/ 2015 2015/ 2016 60 FöS Lernen 136 143 130 111 107 119 117 61 FöS Emotionale und soziale Entw. 2 663 2 800 2 894 2 925 2 863 2 905 2.943 62 FöS Sprache 67 83 90 81 76 70 66 65 FöS Geistige Entwick-lung 1 302 1 275 1 302 1 274 1 299 1 314 1.294 66 FöS Körperl. und moto-rische Entw. 623 623 632 603 622 593 556 69 FöS Hören und Sehen 91 82 73 73 75 72 69 Insgesamt 4 882 5 006 5 121 5 067 5 042 5 073 5 045 4. Wie hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf , die an allgemeinen Schulen in freier Trägerschaft inklusiv beschult werden, seit 2013/2014 entwickelt (bitte gestaffelt nach Schuljahren und nach den einzelnen Förderschwerpunkten getrennt auflisten)? Die Anzahl der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen in freier Trägerschaft , aufgelistet nach Schuljahr und Förderschwerpunkt für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 zum jeweiligen Erhebungsstichtag, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Schulj ahr Stichtag berücksichtigte Schuljahrgänge Förderschwerpunkt LE SR ES HÖ SE KM GB Insg. 2015/ 2016 15.09.2015 1 bis 3 sowie 5 bis 7 117 45 51 15 8 17 30 283 2014/ 2015 22.09.2014 1 und 2 sowie 5 und 6 54 18 20 10 4 20 24 150 2013/ 2014 22.08.2013 1 und 5 20 2 7 2 2 5 11 49 (Ausgegeben am 02.05.2016) Drucksache 17/5647 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5507 Inklusion in Schulen: Wie ist die Lage im Land? Anfrage des Abgeordneten Kai Seefried (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriu