Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5648 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5352 - Baumschutzsatzungen in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Dr. Gero Hocker (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 02.03.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 11.03.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 26.04.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten In vielen Kommunen ist durch eine Baumschutzsatzung geregelt, unter welchen Umständen Bäume entfernt, zerstört, geschädigt oder in ihrem Aufbau wesentlich verändert werden dürfen. Meistens sind in diesen Satzungen bestimmte Kriterien festgelegt, nach denen eine Genehmigung zur Fällung oder Beschneidung vorliegen muss. Vorbemerkung der Landesregierung In Niedersachsen existieren mit Stand 01.01.2016 971 Gemeinden, davon 287 Einheitsgemeinden und 684 Mitgliedsgemeinden von 122 Samtgemeinden. Ob in einer Gemeinde die Behandlung von Gehölzen im Gemeindegebiet zusätzlich zu den Regelungen des allgemeinen Arten- und Biotopschutzes besonderen gemeindespezifischen Regeln unterworfen wird oder nicht, bestimmt die Gemeinde im eigenen Wirkungskreis. Diese kann durch Ratsbeschluss eine Baumschutzsatzung nach pflichtgemäßem Ermessen erlassen, ändern oder aufheben. Die Aufsicht über die Gemeinden beschränkt sich auf eine Rechtsaufsicht. Die Angaben der Landesregierung über Anzahl, Inhalt, Umfang und Personalkapazitätsbeanspruchung von und durch Baumschutzsatzungen beruhen daher ausschließlich auf den Antworten der Gemeinden auf eine anlassbezogene Umfrage der Landesregierung . Dabei wurden Nichtmeldungen bis zum Stichtag 01.04.2016 als Fehlanzeige gewertet . 1. Welche Gemeinden in Niedersachsen haben eine Baumschutzsatzung? Die folgenden Gemeinden haben bei der Umfrage der Landesregierung das Vorhandensein einer Baumschutzsatzung gemeldet: Adendorf, Köhlen, Luckau, Rosengarten, Rühen, Weyhe, Achim, Adenbüttel, Bad Bevensen, Bad Münder, Bahrenborstel, Balge, Bramsche, Brome, Buchholz in der Nordheide, Butjadingen- Burhave, Celle, Cuxhaven, Didderse, Emlichheim, Lohheide GBL, Gifhorn, Hage, Hagen im Bremischen , Hameln, Hannover, Hessisch Oldendorf, Hildesheim, Köhlen (Baumschutzsatzung mit Ablaufdatum 31.12.2015), Laatzen, Langen (Baumschutzsatzung mit Ablaufdatum 31.12.2015), Leer, Lilienthal, Loxstedt, Lüneburg, Luckau, Marklohe, Messenkamp, Flecken Lauenau, Meinersen, Neustadt am Rübenberge, Nienhagen, Nordenham, Nordhorn, Northeim, Ritterhude, Rühen, Salzhemmendorf , Niedernwöhren, Schiffdorf, Schwanewede, Seevetal, Sehnde, Stade, Stadt Langen, Stadt Nordenham, Steinhorst, Stuhr, Tülau, Uelzen, Varel, Wedemark, Weener, Wehrbleck, Wennigsen /Deister, Wesendorf, Westoverledingen, Wietzen, Wilstedt, Wolfsburg und Worpswede. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5648 2 2. Wie viele Mitarbeiter befassen sich in diesen Gemeinden mit dem Thema? Die Gemeinden haben zum Teil die Anzahl Personen gemeldet, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit (auch) mit Baumschutzsatzungen beschäftigt sind, zum Teil Stellenanteile. Danach sind zwischen 0,1 und 4, in Summe der meldenden Gemeinden 84,36 Personen/Stellenanteile mit diesem Thema befasst. 3. Wie bewertet die Landesregierung Baumschutzsatzungen? Grundsätzlich ist der Schutz von Gehölzen im Siedlungsbereich aus vielerlei Gründen - Luftreinhaltung , Naturschutz, Mikroklima u. a. – ein wichtiges Anliegen. Im Einzelfall aber steht es der Landesregierung nicht an, die den Kommunen eröffnete Möglichkeit zur selbstständigen Regelung des Umgangs mit Bäumen auf ihrem Gebiet zu bewerten oder gar infrage zu stellen. 4. Führen Baumschutzsatzungen nach Auffassung der Landesregierung dazu, dass Bäume früher gefällt werden, und, wenn ja, welchen Nutzen hat dann die Satzung? Nein. 5. Wie viele Bußgeldverfahren gab es im vergangenen Jahr wegen Verstößen gegen Baumschutzsatzungen in Niedersachsen insgesamt? Es gab insgesamt 69 Bußgeldverfahren. 6. Wie viele Strafen (Bußgelder und/oder Ersatzmaßnahmen) wurden aufgrund von Verstößen gegen Baumschutzsatzungen in Niedersachsen insgesamt in Niedersachsen verhängt? Ersatzmaßnahmen stellen keine Strafen dar, sondern den Versuch, durch die Entnahme von Bäumen im Siedlungsbereich entstandene ökologische Lücken auf mittlere bis lange Sicht wieder zu schließen. In Niedersachsen wurden von den Gemeinden für 2015 insgesamt in ca. 852 Fällen Bußgelder verhängt und/oder Ersatzmaßnahmen angeordnet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Angabe aus drei Gründen unscharf ist, da erstens in der Frage Bußgelder für Verstöße und Ersatzmaßnahmen im Rahmen ordnungsgemäßer Genehmigungsverfahren zusammengefasst werden, zweitens einige Gemeinden keine exakten Angaben für das Jahr 2015 machen konnten, sondern nur für einen jeweils längeren Zeitraum, und drittens von den meldenden Gemeinden die Anzahl Fälle oder die Anzahl angeordneter Einzelbaumpflanzungen genannt wurden. In einer Gemeinde ohne Baumschutzsatzung wurde darüber hinaus in drei Fällen dem jeweiligen Verursacher einer ungenehmigten Baumbeseitigung die freiwillige Zahlung eines Beitrages zur Ersatzpflanzung nahegelegt. Umfassende Informationen über Verteilung, Höhe und Umfang von Bußgeldern und/oder Ersatzpflanzungen liegen der Landesregierung nicht vor. (Ausgegeben am 04.05.2016) Drucksache 17/5648 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5352 Baumschutzsatzungen in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Dr. Gero Hocker (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz