Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5656 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5431 - Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen ? Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 18.03.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 24.03.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 25.04.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Ein wichtiges Ziel der Beschäftigungspolitik ist, die Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Deshalb muss darauf hingewirkt werden, dass die Betroffenen einen Ausbildungsabschluss erreichen und ihnen anschließend der Übergang in eine langfristige Beschäftigung gelingt. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung und die mit ihr in der Fachkräfteinitiative Niedersachsen zusammengeschlossenen Partner haben in ihrer Vereinbarung vom 08.07.2014 sowohl die Integration von arbeitslosen Personen in den Arbeitsmarkt durch Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit und durch Qualifizierung als auch die jungen Erwachsenen ohne Berufsausbildung durch Aufzeigen von Ausbildungsund Berufsperspektiven und Unterstützung bei Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen, in verschiedenen Handlungsfeldern in den Blick genommen. Für Maßnahmen der beteiligten Ressorts zur Qualifizierung, Ausbildungsförderung und Arbeitsmarktintegration verschiedener Personengruppen werden für die Fachkräftesicherung Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderperiode 2014 bis 2020 und Landesmittel eingesetzt. 1. Welche Maßnahmen des Landes Niedersachsen existieren, um unqualifizierten Arbeitslosen eine abschlussorientierte Ausbildung zu ermöglichen? Mit dem ESF-Förderprogramm „Qualifizierung und Arbeit“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr werden Stabilisierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte, insbesondere Langzeitarbeitslose, mit dem Ziel der nachhaltigen und bedarfsdeckenden Integration in den Arbeitsmarkt gefördert. Arbeitslosen wird die Möglichkeit eröffnet , an unterschiedlich ausgeprägten Projekten von Bildungsträgern teilzunehmen, die Angebote von Basisqualifizierungen und modularen Teilqualifizierungen bis hin zu einer Externenprüfung enthalten . Ziel aller Projekte ist die Vermittlung der Teilnehmenden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Berufsausbildung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5656 2 Besondere Maßnahmen für erwerbslose Frauen werden über das ESF-Programm „Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt“ gefördert. Hier sind beispielsweise Qualifizierungen in Teilzeit möglich. Darüber hinaus steht die Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in eine duale Berufsausbildung im Focus der beiden ESF-Förderprogramme des Kultusministeriums: „Innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung“ und „Förderung von Ausbildungsverbünden“. Innerhalb dieser Förderprogramme können auch langzeitarbeitslose Jugendliche oder junge Menschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der geförderten Projekte sein. Im Rahmen des ESF-Förderprogramms des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung fördert das Land Niedersachsen des Weiteren die Arbeit von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv -Centren, um den Zugang von individuell beeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen zu Beschäftigung sowie ihre soziale Integration zu verbessern. Dabei ist u. a. Ziel die Vorbereitung auf Ausbildung, Beruf oder Angebote der Schul- und Berufsbildung. 2. Durch welche Aktivitäten des Landes werden Langzeitarbeitslose motiviert, eine Berufsausbildung zu beginnen und erfolgreich abzuschließen? Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat in enger Kooperation mit der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit und den Sozialpartnern im Juni 2013 eine Initiative zur Qualifizierung junger Erwachsener ohne Berufsabschluss „Zweite Chance“ gestartet . Ziel der Initiative ist die nachhaltige Bekämpfung der Arbeitslosigkeit junger Erwachsener und die Erschließung von Fachkräftepotenzial für die niedersächsische Wirtschaft. Die Landesregierung fördert die Initiative durch das Landesprogramm „Erfolgsprämie“, welches die Motivation zur Aufnahme einer Aus- oder Weiterbildung sowie den Durchhaltewillen unterstützen soll. Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung gewährt das Land jungen Erwachsenen, die ihre Aus- oder Weiterbildung bzw. Qualifizierung bis 31.12.2015 begonnen haben, eine Prämie in Höhe von 1 000 Euro. Im Rahmen der geplanten Gesetzesänderung zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung im SGB III übernimmt der Bund diese Projektidee aus Niedersachsen und beabsichtigt ab August 2016 in Anlehnung an die niedersächsische „Erfolgsprämie“ die Einführung einer neuen Weiterbildungsprämie. 3. Gibt es besondere Programme für zugewanderte EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, damit sie nicht nur kurzfristig als gering Qualifizierte beschäftigt und anschließend arbeitslos werden? Im Jahr 2011 ist das bundesweite Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ auf den Weg gebracht worden, um den Prozess der Arbeitsmarktintegration von und für Migrantinnen und Migranten zu verstärken und um die vielfältigen Integrationsbemühungen zu koordinieren und effizienter zu gestalten. Das Förderprogramm ist durch bundesweit arbeitende Landesnetzwerke organisiert, die von Fachstellen zu migrationsspezifischen Schwerpunktthemen unterstützt werden. Das Programm wird in den ersten beiden Handlungsschwerpunkten aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert sowie durch das Land Niedersachsen kofinanziert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die regionale Umsetzung des Förderprogramms ist zentrale Aufgabe der 16 Landesnetzwerke. Sie werden jeweils von einer Landeskoordinierung geleitet und umfassen weitere operative Teilprojekte . Sie bieten die flächendeckende Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Ratsuchende mit ausländischen Qualifikationen an, entwickeln bedarfsorientiert Anpassungsqualifizierungen und setzen diese um. Darüber hinaus übernehmen sie Servicefunktionen für Arbeitsmarktakteure, indem sie diese über Informationen, Beratungen und Trainings für die spezifischen Belange von Migrantinnen und Migranten sensibilisieren und fachliches Know-how vermitteln. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5656 3 Das Netzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ in Niedersachsen bietet seit seiner Einrichtung im Jahr 2011 landesweit für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus allen Berufsgruppen eine kostenfreie Erstberatung zu Fragen der beruflichen Anerkennung von Auslandsqualifikationen an. Seit 2015 beteiligt sich das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit bis zu 480 000 Euro jährlich an der Finanzierung des IQ-Netzwerks. Um die Beratungskapazitäten sowie das Qualifizierungsangebot des IQ-Netzwerkes in Niedersachsen aufgrund der gestiegenen Flüchtlingszahlen zu erweitern, ist die Verdoppelung der Kofinanzierung des Landes am IQ-Netzwerk Niedersachsen ab 2016 auf bis zu 960 000 Euro jährlich in Vorbereitung. (Ausgegeben am 04.05.2016) Drucksache 17/5656 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5431 Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen? Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr