Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5658 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5434 - Wie wurde der Windpark in Hillerse gestoppt? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 18.03.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 24.03.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 25.04.2016, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten Presseberichten zufolge wurde in Hillerse (LK Gifhorn) ein geplanter Windpark nicht gebaut, nachdem eine Bürgerinitiative zusammen mit dem Landtagsabgeordneten Detlef Tanke (SPD), der zugleich Bürgermeister von Hillerse und Vorsitzender der ZGB-Verbandsversammlung ist, in den Akten formale Fehler gefunden habe. Diese Akten sollen laut Presse intern und somit nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen sein. 1. Hatten Mitglieder einer Bürgerinitiative Einblick in interne Unterlagen des ZGB, und, wenn ja, war dies rechtmäßig, und inwieweit wusste der SPD-Landtagsabgeordnete Detlef Tanke davon? Die Beratungen zur Beschlussfassung der 2. Offenlegung der Änderung des Raumordnungsprogramms zur Weiterentwicklung der Windenergienutzung erfolgten in öffentlicher Sitzung. Die Mitglieder der Verbandsversammlung haben die Beschlussvorlage und einen Entwurf als zusammenfassende beschreibende und zeichnerische Darstellung am 22. Februar per Post zu den Ausschussberatungen erhalten. Aus Sicht der Verbandsverwaltung ist kein Verstoß gegen Verschwiegenheitspflichten festzustellen, dem aus kommunalrechtlichen Gründen nachgegangen werden müsste. 2. Wurden die ursprünglich in Hillerse geplanten Windräder an anderer Stelle neu eingeplant und, wenn ja, wo? Nachdem das ursprünglich vorgesehene Vorranggebiet Windenergienutzung GF Meinersen Hillerse 01 B in der Gemarkung Hillerse nach der 1. Offenlage aufgrund entgegenstehender Belange aus dem Plankonzept entfallen war, hat die Verbandsverwaltung einen Alternativenvergleich für benachbarte Potenzialflächen durchgeführt, die für eine Festlegung als Vorranggebiet Windenergienutzung in Frage kamen. Dieser Vergleich führte zum Ergebnis, dass die nördlich von dem entfallenden Gebiet gelegene Potenzialfläche (im Wesentlichen in der Gemarkung Rietze/Gemeinde Edemissen gelegen) als neues Vorranggebiet GF Meinersen Hillerse 01 A in das Plankonzept mit aufgenommen werden sollte. Nachdem von der Verbandsverwaltung festgestellt wurde, dass hier die festgelegte Mindestgröße für neue Vorranggebiete Windenergienutzung von 50 ha nicht erreicht wird, hat die Verbandsverwaltung von einer Festlegung der Potenzialfläche Hillerse 01 A als Vorranggebiet Windenergienutzung abgesehen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5658 2 Die Grundzüge des Planungskonzeptes werden durch die oben beschriebene Änderung für die 2. Offenlage nicht infrage gestellt. Die Gesamtfläche der Vorranggebiete liegt nunmehr bei 7 119 ha (vorher 7 177 ha). So wird das angestrebte Ziel, eine Verdopplung der Konzentrationszonen für die Windenergienutzung auf ca. 7 000 ha zu erreichen, nach wie vor eingehalten. 3. Gab es in Niedersachsen weitere Planungen, bei denen sich Abgeordnete von SPD und Grünen für die Herausnahme von Flächen eingesetzt haben, und, wenn ja, wo? Jedermann kann sich im Rahmen von Öffentlichkeitsbeteiligungen für oder gegen eine Fläche zur Windenergienutzung aussprechen. Diese Beteiligungsverfahren werden jeweils durch die Träger der Regionalplanung im eigenen Wirkungskreis durchgeführt. Über entsprechende Beteiligungen - von Abgeordneten der SPD und Grünen sowie von der CDU oder FDP - werden von der Landesregierung keine Informationen gesammelt. (Ausgegeben am 04.05.2016) Drucksache 17/5658 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5434 Wie wurde der Windpark in Hillerse gestoppt? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz