Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5670 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5506 - Wie wird die Unterrichtsversorgung an der BBS Osterholz-Scharmbeck verbessert? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 05.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 07.04.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 28.04.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten Gemäß der Antwort der Landesregierung vom 05.01.2016 (Drs. 17/4932) auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung von Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion lag die durchschnittliche Unterrichtsversorgung an der BBS Osterholz-Scharmbeck zum letzten ausgewerteten Statistiktermin am 15.11.2014 bei 91,7 %. Zum Schuljahresende im Sommer 2016 werden neun Lehrkräfte aufgrund des Erreichens des Pensionsalters die BBS Osterholz-Scharmbeck verlassen. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehe ich davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach meiner Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. 1. Wie hoch ist die Unterrichtsversorgung an der Berufsbildenden Schule in Osterholz- Scharmbeck im laufenden Schuljahr 2015/2016? Die aggregierte Unterrichtsversorgung zum Stichtag der Erhebung 15.11.2015 lag an der Berufsbildenden Schule Osterholz-Scharmbeck bei 86,2 %. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Unterrichtsversorgung an der Berufsbildenden Schule in Osterholz-Scharmbeck? Die Berechnung des Unterrichtsbedarfs im berufsbildenden Bereich basiert auf dem Grundgedanken , dass nicht jeder Klasse oder Lerngruppe von vornherein ein fester Stundenansatz aufgrund der Stundentafel zugewiesen wird. Bei der Vielzahl der unterschiedlichen Bildungsgänge und der unterschiedlichen Größen der Klassen und Gruppen in einer Schule wäre eine entsprechende Zuweisung nicht sachgerecht. Denn die Berechnung des Lehrerbedarfs wäre damit abhängig von der Klassen- und Gruppenbildung der Schule. Um diese nicht ausufern zu lassen, müssten strikte Vor- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5670 2 gaben für die Klassengröße gemacht werden. Dies ist aber bei der Differenziertheit des berufsbildenden Systems nicht sinnvoll und daher auch nicht beabsichtigt. Stattdessen wird im berufsbildenden Bereich vom Budgetierungsgedanken ausgegangen. Jeder Schule wird ein bestimmtes Lehrkräfte-Sollstunden-Budget zugewiesen. Die Zuweisung basiert auf den sich aus den Stundentafeln ergebenden Lehrerstunden der einzelnen Bildungsgänge und der gesetzten Klassensollstärke. Dieses „Budget“ an Sollstunden muss als Obergrenze von der Schule eingehalten werden. Innerhalb des Budgets kann die Schule unter Berücksichtigung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften für berufsbildende Schulen ihre Klassen- und Gruppenbildung eigenverantwortlich mittels der zur Verfügung stehenden Lehrkräfte-Iststunden gestalten. Ob eine berufsbildende Schule genug Lehrkräfte-Iststunden zur Deckung des Unterrichtsbedarfs zur Verfügung hat oder eine Stelle oder mehrere zusätzliche Stellen zugewiesen bekommt oder abgeben muss, wird im Rahmen des Stellenausgleichsverfahrens ermittelt. Ziel des Verfahrens ist es, die landesweit zur Verfügung stehenden Ressourcen gleichmäßig auf alle berufsbildenden Schulen zu verteilen, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu erreichen. Damit wird deutlich, dass die Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen in Bezug auf den Budgetierungsgedanken anderen Prinzipien als an allgemeinbildenden Schulen folgt. Die Steuerung der berufsbildenden Schulen erfolgt überwiegend outputorientiert über Ergebnisse mittels Zielvereinbarungen (z. B. zu Kennzahlen zu Abschlüssen, Übernahmequote und Ausbildungsdauer sowie zu Zufriedenheitswerten der Anspruchsgruppen). Unabhängig davon strebt die Landesregierung eine möglichst hohe Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen an. 3. Wie wird seitens der Landesregierung z. B. durch Einstellung weiterer Lehrkräfte sichergestellt , dass mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 die Unterrichtsversorgung an der Berufsbildenden Schule in Osterholz-Scharmbeck gesichert ist? Im Stellenausgleich II./2016 zum 01.08.2016 hat die Berufsbildende Schule Osterholz-Scharmbeck zwei Einstellungsermächtigungen erhalten. Diese Einstellungsermächtigungen stehen der Schule seit dem 17.03.2016 für z. B. Neuausschreibungen zur Verfügung. Besetzungen können ab dem 01.08.2016 erfolgen. Ferner hat die Schule mit Datum vom 06.04.2016 über die Niedersächsische Landesschulbehörde einen Antrag auf zwei zusätzliche Einstellungsermächtigungen gestellt. Der Antrag wird derzeit vom Kultusministerium geprüft und die Schule in Kürze über das Ergebnis der Prüfung informiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. (Ausgegeben am 04.05.2016) Drucksache 17/5670 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5506 Wie wird die Unterrichtsversorgung an der BBS Osterholz-Scharmbeck verbessert? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums