Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5677 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5433 - Nachfrage: Was tut Justizministerin Niewisch-Lennartz zur Entlastung der Staatsanwaltschaften ? Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 18.03.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 24.03.2016 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 28.04.2016, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten Am 11.01.2016 reichte ich die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Was tut Justizministerin Niewisch-Lennartz zur Entlastung der Staatsanwaltschaften?“ ein. Sie wurde am 15.01.2016 an die Staatskanzlei übersandt. Die Antwort des Justizministeriums namens der Landesregierung erfolgte am 18.02.2016. In der Antwort der Landesregierung auf Fragen nach der Zahl, dem Gegenstand und dem Ergebnis von Ermittlungsverfahren wegen eines Anfangsverdachts auf Straftaten gegen Flüchtlinge (Fragen 1 bis 7) sowie von Ermittlungsverfahren wegen eines Anfangsverdachts auf Straftaten durch Flüchtlinge (Fragen 8 bis 14) heißt es: „Siehe Vorbemerkungen“. In den Vorbemerkungen heißt es u. a.: „Aus der StA-Statistik ist derzeit nicht ersichtlich, in welchem Umfang Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen Flüchtlinge oder Straftaten durch Flüchtlinge eingeleitet worden sind.“ Die HAZ meldete am 20.01.2016 unter der Überschrift „Straftaten von Flüchtlingen: Fragen und Antworten“: „In ganz Niedersachsen wurden zwischen dem 5. November 2015 und 14. Januar 2016 insgesamt 87  371 Straftaten registriert, allerdings sind dabei die ausländerrechtlichen Verstöße wie das Verschleiern von Identitäten bereits herausgenommen. Davon wurden laut Innenministerium bei 3 060 Fällen Flüchtlinge als Tatverdächtige ermittelt - das entspricht 3,5 %.“ Weiter heißt es in dem Artikel: „Laut Innenminister Boris Pistorius zeigen diese Zahlen, dass Flüchtlinge ‚keinesfalls in einem unverhältnismäßig hohen Umfang als Tatverdächtige von Straftaten registriert werden‘“. Um welche Delikte handelt es sich? Größtenteils um Körperverletzungen (673 Fälle) und Diebstähle (1415 Fälle). Die Diebstähle teilen sich auf in 969 Fälle von Ladendiebstahl und 80 Fälle von Taschendiebstahl , aber auch 221 besonders schwere Diebstähle, darunter drei Wohnungseinbrüche, sind dabei. Besonders schwerer Diebstahl liegt vor, wenn der Täter etwa eine Scheibe einschlagen muss oder gewerbsmäßig aktiv ist. Außerdem muss der gestohlene Gegenstand von mehr als geringem Wert sein. Darüber hinaus sind von Flüchtlingen rund 30 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert worden - bei insgesamt 600 Fällen in ganz Niedersachsen.“ In dem Artikel heißt es ferner: „Wie hat sich im vergangenen Jahr die Zahl der rechtsextremen Straftaten gegen Flüchtlinge entwickelt? Die ist deutlich gestiegen: Im Jahr 2014 wurden insgesamt acht Fälle registriert, 2015 schon 110 - darunter ein versuchter Mord (in Salzhemmendorf), mehrere Brandstiftungen , Sachbeschädigungen und das Schmieren von Hakenkreuzen.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5677 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Statistikdaten für die Justizverwaltung werden grundsätzlich bundeseinheitlich erhoben und laufend aktuellen Bedürfnissen angepasst. Eine entsprechende Änderung der Statistikanordnungen kann nur mit einem größeren zeitlichen Vorlauf bundesweit durchgeführt werden. Die zur detailgenauen Beantwortung der Anfrage erforderlichen Daten werden statistisch nicht erhoben und sind aus dem EDV-System der Justiz heraus nicht generierbar (auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Abgeordneten Ross- Luttmann [CDU] „Was tut Justizministerin Niewisch-Lennartz zur Entlastung der Staatsanwaltschaften ?“ [Drs. 17/5252] wird verwiesen). Als Anlagen 1 bis 6 sind beispielhaft mögliche Auswertungen aus der StA-Statistik und Strafverfolgungsstatistik im Sachgebiet 56 (sonstige Straftaten nach dem Ausländer-und Asylverfahrensgesetz) und Straftaten gemäß 130 StGB beigefügt. Die Landesregierung hat zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Was tut Justizministerin Niewisch-Lennartz zur Entlastung der Staatsanwaltschaften?“ (Drs. 17/5252) wie auch in der vorliegenden Anfrage von einer Abfrage der Staatsanwaltschaften und Gerichte abgesehen. Eine Erhebung über die vorhandenen und mitgeteilten Daten hinaus hätte eine händische Einzelauswertung aller Verfahrensakten erfordert. Im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.03.2016 sind bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften insgesamt 1 496 947 Verfahren neu eingegangen. Diese wären händisch auszuwerten gewesen, um feststellen zu können, ob Verfahren Straftaten durch oder gegen Flüchtlinge zum Gegenstand haben. Die zeit- und personalintensive Maßnahme einer händischen Auswertung wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, sodass darunter die Bewältigung der Kernaufgaben der Justiz leiden würde. Die Veranlassung einer entsprechenden Auswertung übersteigt das zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage Zumutbare und Leistbare. Seit 1. März 2016 werden die Eingänge von Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen Flüchtlinge und Straftaten durch Flüchtlinge in dem EDV-Programm „WebStA“ bei den Staatsanwaltschaften erfasst (auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Abgeordneten Ross-Luttmann [CDU] „Was tut Justizministerin Niewisch-Lennartz zur Entlastung der Staatsanwaltschaften?“ [Drs. 17/5252] wird verwiesen). Die Auswertung für den Monat März hat folgendes Ergebnis: Straftat/en durch Flüchtling(e) Straftat/en gegen Flüchtling(e) Staatsanwaltschaft Anzahl Verfahren Anzahl Beteiligte Anzahl Verfahren Anzahl Beteiligte Aurich 38 42 12 12 Braunschweig 422 538 37 51 Bückeburg 12 12 0 0 Göttingen 400 476 8 8 Hannover 737 795 28 29 Hildesheim 163 206 36 49 Lüneburg 164 192 36 38 Lbg. Zweigst. Celle 20 25 6 6 Oldenburg 42 48 12 13 Osnabrück 160 181 24 28 Stade 137 155 35 36 Verden 87 101 41 47 Summe 2 382 2771 275 317 1. Wie viele Ermittlungsverfahren hat es seit 2013 bei welcher Staatsanwaltschaft in Niedersachsen gegeben wegen eines Anfangsverdachts auf Straftaten gegen Flüchtlinge, und um welche Delikte handelte es sich jeweils? Siehe Vorbemerkung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5677 3 2. In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO? Siehe Vorbemerkung. 3. In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Einstellung nach § 153 StPO? Siehe Vorbemerkung. 4. In wie vielen dieser Fälle kam zu einer Einstellung nach § 153 a StPO? Siehe Vorbemerkung. 5. In wie vielen dieser Fälle kam es zu einem Strafbefehl? Siehe Vorbemerkung. 6. In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Verurteilung? Siehe Vorbemerkung. 7. In wie vielen dieser Fälle kam es zu einem Freispruch? Siehe Vorbemerkung. 8. Auf welchen Daten beruhten die in dem obigen Bericht der HAZ zitierten Angaben von Innenminister Pistorius zu Straftaten gegen Flüchtlinge? Die von der HAZ veröffentlichten Daten zur Entwicklung rechtsextremer Straftaten gegen Flüchtlinge beruhen auf Daten, die vom Landeskriminalamt Niedersachsen im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienst - Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) erhoben wurden. Der Meldedienst wurde nach einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) im Jahr 2001 bundesweit eingeführt, um eine bundeseinheitliche und differenzierte Auswertung und Lagedarstellung zu ermöglichen. Seit dem 01.01.2014 werden Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte und deren Bewohner im Kriminalpolizeilichen Meldedienst als Fälle der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) gesondert erfasst . Das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI) berichtet seit dem 01.10.2015 zweimal im Monat in einem speziellen Lagebild über dieses Straftatenaufkommen. Die im Artikel der HAZ veröffentlichen Zahlen sind in einem falschen Kontext aufgeführt. Es handelt sich hierbei um die politisch motivierten Straftaten aller Phänomenbereiche, die in den genannten Zeiträumen gegen Flüchtlingsunterkünfte und deren Bewohner gerichtet waren, und nicht ausschließlich - wie veröffentlicht - um rechtsextreme Straftaten gegen Flüchtlinge. Von den acht in diesem Zusammenhang registrierten Taten der PMK im Jahr 2014 sind sechs dem Phänomenbereich - rechts - zuzurechnen, von den 110 Delikten des Jahres 2015 sind 90 in diesem genannten Phänomenbereich einzuordnen. 9. Welche Daten sind in den Landesministerien und den nachgeordneten Landesbehörden zu Straftaten gegen Flüchtlinge für den Zeitraum seit 2013 vorhanden? Im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS werden alle Straftaten erfasst, die der Polizei bekannt werden, unabhängig von der Herkunft der Tatverdächtigen, Opfer und Geschädigten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5677 4 Auf der Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik ist eine valide Aussage im Zusammenhang mit Straftaten, die gegen Flüchtlinge begangen wurden, auf Grundlage der bisherigen bundeseinheitlichen Erfassungskriterien für die zurückliegenden Jahre nicht zu generieren, da bei Opfern der Aufenthaltsanlass nicht ausgewiesen wird. Die niedersächsische Polizei etablierte daher Anfang November 2015 landesweit zusätzlich zwei Auswertungsmerker (Straftaten „gegen Flüchtlinge“ und „durch Flüchtlinge“) im Vorgangsbearbeitungssystem . Eine retrograde Auswertung im Zusammenhang mit Straftaten, die vor der Einführung des Auswertungsmerker begangen wurden, ist nicht möglich. Wie bereits unter Frage 8 erwähnt, werden Straftaten, die sich gegen Asylbewerber und Flüchtlinge richten und denen eine politische Motivation zugrunde liegt oder nicht ausgeschlossen werden kann, nach den Richtlinien des KPMD-PMK erfasst und dem jeweiligen Phänomenbereich zugeordnet . Über eine entsprechende Themenfeldzuordnung zum Oberbegriff der „Hasskriminalität“ lassen sich u. a. fremdenfeindliche und rassistische Taten auswerten. Eine Auswertung, bei denen ausschließlich Opfer aufgelistet werden, die zugleich Flüchtlinge sind, ist derzeit nicht möglich. Das seitens des Landeskriminalamts seit dem 01.10.2015 erstellte Lagebild wird dem Ministerium für Inneres und Sport, einschließlich des Verfassungsschutzes, sowie den Polizeibehörden übermittelt . Somit liegen diesen Stellen zeitnah die Informationen zur Entwicklung entsprechender politisch motivierter Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte und deren Bewohner vor. Darüber hinaus werden in dem Lagebild auch herausragende Einzelfälle der allgemeinen wie auch der politisch motivierten Kriminalität dargestellt, sofern es sich um Übergriffe auf Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften oder um polizeilich relevante Sachverhalte innerhalb von Asylunterkünften handelt. Vor Einführung des eigenen Unterthemas in den KPMD-PMK, nach dem Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte und deren Bewohner seit dem 01.01.2014 gesondert erfasst werden können, bedurfte es zu einer Erhebung entsprechender Daten umfangreicher Recherchen und Auswertungen in den polizeilichen Auskunftssystemen. Turnusmäßige Lageerhebungen wurden aufgrund dessen sowie der Anzahl der bis zum Jahr 2013 geringen Anzahl von Übergriffen nicht erstellt. Einzelsachverhalte sind dem Ministerium für Inneres und Sport lediglich im Rahmen der Meldung wichtiger Ereignisse (WE-Meldungen) nachrichtlich bekannt geworden. Beantwortungen von Anfragen, wie die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte in Niedersachsen“ aus dem Jahr 2014 (vgl. Drs. 17/2178, 17/3172, 17/4617 und 17/4679) erfolgten auf Grundlage anlassbezogener Recherchen des Landeskriminalamts Niedersachsen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung Bezug genommen. Weitere Daten im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Das Kultusministerium hat ergänzend mitgeteilt, dass von einer Befragung der über 3 000 Schulen im Interesse einer zeitnahen Beantwortung abgesehen wurde. 10. Kann sich die Landesregierung die für die Beantwortung der Fragen 1 bis 7 erforderlichen Daten bzw. Informationen durch eine Abfrage bei den dem MI und MJ nachgeordneten Behörden bzw. eine Recherche in diesen nachgeordneten Behörden ganz oder teilweise beschaffen? Siehe Vorbemerkung. 11. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 12. Wenn ja: Hat die Landesregierung eine solche Recherche zur Beantwortung der Kleinen Anfrage „Was tut Justizministerin Niewisch-Lennartz zur Entlastung der Staatsanwaltschaften ?“, Drucksache17/5252, durchführen lassen, wenn ja, mit welchem Ergeb- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5677 5 nis, und wenn nein, warum nicht, und wer hat dies wann aus welchem Grund entschieden (Funktionsbezeichnung genügt)? Siehe Vorbemerkung. 13. Hält die Landesregierung ihre Antwort auf die Kleine Anfrage „Was tut Justizministerin Niewisch-Lennartz zur Entlastung der Staatsanwaltschaften?“, Drucksache17/5252, mit Blick auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, für verfassungsgemäß? Ja. Die Landesregierung beantwortet alle parlamentarischen Anfragen in dem Bewusstsein, verfassungsgemäß zu handeln. 14. Wenn ja, warum, und, wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 15. Wie viele Ermittlungsverfahren hat es seit 2013 bei welcher Staatsanwaltschaft in Nieder -sachsen gegeben wegen eines Anfangsverdachts auf Straftaten durch Flüchtlinge, und um welche Delikte handelte es sich jeweils? Siehe Vorbemerkung. 16. In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO? Siehe Vorbemerkung. 17. In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Einstellung nach § 153 StPO? Siehe Vorbemerkung. 18. In wie vielen dieser Fälle kam zu einer Einstellung nach § 153 a StPO? Siehe Vorbemerkung. 19. In wie vielen dieser Fälle kam es zu einem Strafbefehl? Siehe Vorbemerkung. 20. In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Verurteilung? Siehe Vorbemerkung. 21. In wie vielen dieser Fälle kam es zu einem Freispruch? Siehe Vorbemerkung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5677 6 22. Auf welchen Daten beruhten die in dem obigen Bericht der HAZ zitierten Angaben von Innenminister Pistorius zu Straftaten von Flüchtlingen? Mit Stichtag 14.01.2016 wurde die Zahl der Fälle erhoben, in denen Flüchtlinge auf der Grundlage des zum 05.11.2015 in Niedersachsen etablierten Auswertungsmerkers „durch Flüchtlinge“ im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS als Tatverdächtige einer Straftat in Niedersachsen ermittelt wurden. Bezugnehmend auf die Gesamtzahl aller in den Monaten November und Dezember registrierten Fälle - 87 371 Straftaten (ohne spezielle ausländerrechtliche Verstöße) - wurden in 3 060 Fällen Flüchtlinge als Tatverdächtige ermittelt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Datenbasis im Zusammenhang mit dem Auswertungsmerker um Daten der Eingangsstatistik handelt, d. h. um eine Einschätzung der Straftaten zum Zeitpunkt der Anzeigenerstellung (Momentaufnahme), die gegebenenfalls Veränderungen (z. B. durch weitere Ermittlungen) unterworfen ist. 23. Welche Daten sind in den Landesministerien und den nachgeordneten Landesbehörden zu Straftaten von Flüchtlingen für den Zeitraum seit 2013 vorhanden? Im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS werden alle Straftaten erfasst, die der Polizei bekannt werden, unabhängig von der Herkunft der Tatverdächtigen, Opfer und Geschädigten. Auf der Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik ist eine valide Aussage im Zusammenhang mit Straftaten, die durch Flüchtlinge begangen wurden, auf Grundlage der bisherigen bundeseinheitlichen Erfassungskriterien für die zurückliegenden Jahre allerdings nur eingeschränkt zu generieren, da Flüchtlinge nicht separat ausgewiesen werden. Die niedersächsische Polizei etablierte daher Anfang November 2015 landesweit zusätzlich zwei Auswertungsmerker (Straftaten „gegen Flüchtlinge“ und „durch Flüchtlinge“) im Vorgangsbearbeitungssystem . Eine retrograde Auswertung im Zusammenhang mit Straftaten, die vor der Einführung des Auswertungsmerker begangen wurden, ist nicht möglich. 24. Kann sich die Landesregierung die für die Beantwortung der Fragen 15 bis 21 erforderlichen Daten bzw. Informationen durch eine Abfrage bei den dem MI und MJ nachgeordneten Behörden bzw. eine Recherche in diesen nachgeordneten Behörden ganz oder teilweise beschaffen? Siehe Vorbemerkung. 25. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 26. Wenn ja: Hat die Landesregierung eine solche Recherche zur Beantwortung der Kleinen Anfrage „Was tut Justizministerin Niewisch-Lennartz zur Entlastung der Staatsanwaltschaften ?“, Drucksache17/5252, durchführen lassen, wenn ja, mit welchem Ergebnis , und wenn nein, warum nicht, und wer hat dies wann aus welchem Grund entschieden (Funktionsbezeichnung genügt)? Siehe Vorbemerkung. 27. Hält die Landesregierung ihre Antwort auf die Kleine Anfrage „Was tut Justizministerin Niewisch-Lennartz zur Entlastung der Staatsanwaltschaften?“, Drucksache17/5252, mit Blick auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, für verfassungsgemäß? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5677 7 Ja. Die Landesregierung beantwortet alle parlamentarischen Anfragen in dem Bewusstsein, verfassungsgemäß zu handeln. 28. Wenn ja, warum, und, wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 29. Mit Blick auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 24 und Frage 25 der Kleinen Anfrage „Was tut Justizministerin Niewisch-Lennartz zur Entlastung der Staatsanwaltschaften ?“, Drucksache17/5252: Warum sind nach Auffassung der Landesregierung die 38 seit 2013 neu in den Probedienst der ordentlichen Justiz eingestellten Assessorinnen und Assessoren ohne ein Staatsexamen mit der Note „vollbefriedigend“ oder besser ebenso „hoch qualifizierte Nachwuchsjuristinnen und -juristen“ wie diejenigen neu in den Probedienst der ordentlichen Justiz eingestellten Assessorinnen und Assessoren mit jeweils zwei Staatsexamina mit der Note „vollbefriedigend“ oder besser ? Alle in den Probedienst in der niedersächsischen Justiz eingestellten Assessorinnen und Assessoren sind „hoch qualifizierte Nachwuchsjuristinnen und -juristen“. Für diese Beurteilung sind die Ergebnisse in den Staatsexamina zwar ein wichtiges, aber nicht ausschließliches Kriterium. Bedeutung haben darüber hinaus die in der Referendarzeit gezeigten Leistungen sowie der bisherige berufliche Werdegang (beispielsweise bereits gesammelte berufliche Erfahrungen und dabei erworbene besondere Qualifikationen). Die Bewerberinnen und Bewerber für eine Tätigkeit als Richterin /Richter oder Staatsanwältin/Staatsanwalt müssen aber nicht nur fachlich, sondern vor allem auch persönlich für eine Tätigkeit in der Justiz hoch qualifiziert sein. Ihre persönliche Eignung haben die Proberichterinnen und Proberichter in einem anspruchsvollen Einstellungsverfahren unter Beweis gestellt und dabei gezeigt, dass sie neben überdurchschnittlichen fachlichen Leistungen folgende acht Anforderungen erfüllen: – Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit, – Identifikation mit dem Auftrag der Justiz, – Fähigkeit zum Verhandeln und Ausgleich, – Konflikt- und Entschlussfähigkeit, – Kooperationsfähigkeit, – soziales Verständnis, – Gerechtigkeitssinn, – verantwortungsbewusste Machtausübung. 30. Mit Blick auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 24 und Frage 25 der Kleinen Anfrage „Was tut Justizministerin Niewisch-Lennartz zur Entlastung der Staatsanwaltschaften ?“, Drucksache17/5252: Wenn das Land seit 2013 insgesamt 38 Assessorinnen und Assessoren ohne ein Staatsexamen mit der Note „vollbefriedigend“ oder besser in die ordentliche Justiz eingestellt hat, wieso bezeichnet die Landesregierung die Bewerberlage dann als „nach wie vor sehr gut“? Siehe Antwort zu Frage 29. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5677 8 31. Mit Blick auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 24 und Frage 25 der Kleinen Anfrage „Was tut Justizministerin Niewisch-Lennartz zur Entlastung der Staatsanwaltschaften ?“, Drucksache17/5252: Wie viele seit 2013 in die ordentliche Justiz neu eingestellte Assessorinnen und Assessoren hatten ein oder zwei Staatsexamina mit der Note „sehr gut“? Von den seit 2013 in die ordentliche Justiz neu eingestellten Assessorinnen und Assessoren hat niemand das erste oder zweite Staatsexamen mit der Note „sehr gut“ abgeschlossen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Note „sehr gut“ im juristischen Staatsexamen praktisch keine Rolle spielt. So haben in den Jahren 2013 bis 2015 in Niedersachsen von insgesamt 4 329 im ersten und zweiten juristischen Staatsexamen geprüften Kandidatinnen und Kandidaten lediglich im Jahr 2014 zwei Absolventen ihr erstes Staatsexamen mit der Note „sehr gut“ bestanden. Dies entspricht einem Prozentsatz von 0,00046 %. Im übrigen Zeitraum ist die Note „sehr gut“ weder im ersten noch im zweiten juristischen Staatsexamen vergeben worden. (Ausgegeben am 04.05.2016) _StA SG56_Verstoß-AufenthG_2013-2015.xlsx 2013 EL.1.2.I.1.SG Ermittlungsverfahren, Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz und sonstige zu erledigende Geschäfte bei den Staatsanwaltschaften Anlage 1 Jahr 2013 GenStA-Bez GenStA-Bez GenStA-Bez StA StA StA StA StA StA StA StA StA ZweigSt StA StA StA Braunschweig Celle Oldenburg Braunschweig Göttingen Bückeburg Hannover Hildesheim Lüneburg Stade Verden Lüneburg Aurich Oldenburg Osnabrück Lfd. Nr. Gegenstand 1000 2000 3000 1100 1200 2100 2300 2400 2500 2600 2700 2800 3100 3200 3300 56.002.0 Neuzugänge 3021 2729 1564 780 2241 41 1585 273 195 345 264 26 343 338 883 56.003.0 Erledigte Verfahren 3032 2690 1526 791 2241 42 1557 274 177 345 267 28 320 325 881 56.004.0 Bestand am Ende des Berichtszeitraums 124 249 152 41 83 7 147 20 27 22 26 0 34 39 79 56.502.0 Nachfolgender Auswertung als erledigt zugrunde gelegte Verfahren (nach Abzug der Abgaben innerhalb der Staatsanwaltschaft) 3032 2690 1526 791 2241 42 1557 274 177 345 267 28 320 325 881 II.D Art der Erledigung der Verfahren 56.538.0 - Anklage. 17 56 28 8 9 1 23 14 2 6 9 1 6 5 17 56.550.0 - Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 109 276 234 54 55 11 81 46 27 68 40 3 49 16 169 56.551.0 davon - - mit Freiheitsstrafe auf Bewährung. 1 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 56.552.0 - - ohne Freiheitsstrafe 108 276 233 54 54 11 81 46 27 68 40 3 49 15 169 56.553.0 - Einstellung mit Auflage nach § 153 a StPO 18 204 48 6 12 1 180 8 1 4 10 0 7 5 36 56.560.0 - Einstellung nach § 45 JGG. 32 61 51 29 3 3 7 19 10 18 4 0 8 7 36 56.564.0 - Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO). 571 904 438 205 366 8 633 61 58 61 74 9 123 139 176 56.565.0 - Einstellung nach § 153 b Abs. 1 StPO, da die Voraussetzungen für ein Absehen von Strafe vorliegen 0 3 0 0 0 0 1 1 0 1 0 0 0 0 0 56.566.0 - Einstellung bei Auslandstat (§ 153 c StPO) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 56.574.0 - Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 1692 315 172 144 1548 8 153 31 21 51 46 5 32 57 83 56.575.0 - sonstige (vorläufige) Einstellung. 3 5 4 2 1 0 1 0 0 0 4 0 1 0 3 56.578.0 - Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 243 299 205 115 128 3 207 24 27 17 21 0 53 27 125 56.579.0 - Verbindung mit einer anderen Sache 42 90 64 23 19 1 43 8 7 19 8 4 4 15 45 56.580.0 - sonstige Erledigungsart. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sachgebiet: 56 sonstige Straftaten nach dem Ausländer- und Asylverfahrensgesetz 1 von 1 _StA SG56_Verstoß-AufenthG_2013-2015.xlsx 2014 EL.1.2.I.1.SG Ermittlungsverfahren, Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz und sonstige zu erledigende Geschäfte bei den Staatsanwaltschaften Anlage 2 Jahr 2014 GenStA-Bez GenStA-Bez GenStA-Bez StA StA StA StA StA StA StA StA StA ZweigSt StA StA StA Braunschweig Celle Oldenburg Braunschweig Göttingen Bückeburg Hannover Hildesheim Lüneburg Stade Verden Lüneburg Aurich Oldenburg Osnabrück Lfd. Nr. Gegenstand 1000 2000 3000 1100 1200 2100 2300 2400 2500 2600 2700 2800 3100 3200 3300 56.002.0 Neuzugänge 3628 3661 2077 1010 2618 79 2006 397 356 481 307 35 533 509 1035 56.003.0 Erledigte Verfahren 3636 3619 2053 1000 2636 78 1996 389 357 468 312 19 536 502 1015 56.004.0 Bestand am Ende des Berichtszeitraums 116 291 176 51 65 8 157 28 26 35 21 16 31 46 99 56.502.0 Nachfolgender Auswertung als erledigt zugrunde gelegte Verfahren (nach Abzug der Abgaben innerhalb der Staatsanwaltschaft) 3636 3619 2053 1000 2636 78 1996 389 357 468 312 19 536 502 1015 II.D Art der Erledigung der Verfahren 56.538.0 - Anklage. 15 42 21 9 6 0 19 13 1 6 3 0 7 8 6 56.550.0 - Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 83 293 211 45 38 14 54 60 28 104 31 2 19 23 169 56.551.0 davon - - mit Freiheitsstrafe auf Bewährung. 1 1 0 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 56.552.0 - - ohne Freiheitsstrafe 82 292 211 45 37 14 54 60 28 103 31 2 19 23 169 56.553.0 - Einstellung mit Auflage nach § 153 a StPO 20 184 76 9 11 1 166 6 3 3 5 0 30 10 36 56.560.0 - Einstellung nach § 45 JGG. 43 72 101 43 0 8 14 17 9 17 7 0 18 6 77 56.564.0 - Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO). 496 1439 807 223 273 25 928 100 162 107 115 2 238 237 332 56.565.0 - Einstellung nach § 153 b Abs. 1 StPO, da die Voraussetzungen für ein Absehen von Strafe vorliegen 5 1 2 5 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 1 56.566.0 - Einstellung bei Auslandstat (§ 153 c StPO) 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 56.574.0 - Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 1963 388 248 163 1800 2 142 42 30 94 73 5 43 113 92 56.575.0 - sonstige (vorläufige) Einstellung. 2 0 3 2 0 0 0 0 0 0 0 0 2 1 0 56.578.0 - Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 419 469 296 132 287 14 330 25 47 31 20 2 112 33 151 56.579.0 - Verbindung mit einer anderen Sache 67 81 42 29 38 2 39 9 13 6 8 4 11 15 16 56.580.0 - sonstige Erledigungsart. 11 12 0 11 0 0 5 0 0 7 0 0 0 0 0 Sachgebiet: 56 sonstige Straftaten nach dem Ausländer- und Asylverfahrensgesetz 1 von 1 _StA SG56_Verstoß-AufenthG_2013-2015.xlsx 2015 EL.1.2.I.1.SG Ermittlungsverfahren, Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz und sonstige zu erledigende Geschäfte bei den Staatsanwaltschaften Anlage 3 Jahr 2015 GenStA-Bez GenStA-Bez GenStA-Bez StA StA StA StA StA StA StA StA StA ZweigSt StA StA StA Braunschweig Celle Oldenburg Braunschweig Göttingen Bückeburg Hannover Hildesheim Lüneburg Stade Verden Lüneburg Aurich Oldenburg Osnabrück Lfd. Nr. Gegenstand 1000 2000 3000 1100 1200 2100 2300 2400 2500 2600 2700 2800 3100 3200 3300 56.002.0 Neuzugänge 4897 6539 10034 1310 3587 108 3738 434 503 428 1274 54 827 748 8459 56.003.0 Erledigte Verfahren 4919 6342 9960 1303 3616 109 3555 412 509 429 1264 64 835 750 8375 56.004.0 Bestand am Ende des Berichtszeitraums 94 488 250 58 36 7 340 50 20 34 31 6 23 44 183 56.502.0 Nachfolgender Auswertung als erledigt zugrunde gelegte Verfahren (nach Abzug der Abgaben innerhalb der Staatsanwaltschaft) 4919 6342 9960 1303 3616 109 3555 412 509 429 1264 64 835 750 8375 II.D Art der Erledigung der Verfahren 56.538.0 - Anklage. 2 22 18 0 2 0 11 2 3 5 1 0 5 9 4 56.550.0 - Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 52 192 160 38 14 6 44 18 30 76 10 8 27 19 114 56.551.0 davon - - mit Freiheitsstrafe auf Bewährung. 1 2 2 1 0 0 1 1 0 0 0 0 0 2 0 56.552.0 - - ohne Freiheitsstrafe 51 190 158 37 14 6 43 17 30 76 10 8 27 17 114 56.553.0 - Einstellung mit Auflage nach § 153 a StPO 8 142 51 7 1 1 128 3 2 3 4 1 29 7 15 56.560.0 - Einstellung nach § 45 JGG. 55 78 84 55 0 3 33 16 5 11 10 0 18 8 58 56.564.0 - Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO). 636 3844 8039 203 433 66 2213 140 248 132 1020 25 546 291 7202 56.565.0 - Einstellung nach § 153 b Abs. 1 StPO, da die Voraussetzungen für ein Absehen von Strafe vorliegen 5 1 8 5 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 8 56.566.0 - Einstellung bei Auslandstat (§ 153 c StPO) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 56.574.0 - Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 3028 644 625 288 2740 11 231 126 63 80 120 13 66 296 263 56.575.0 - sonstige (vorläufige) Einstellung. 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 56.578.0 - Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 436 677 376 210 226 15 496 37 69 31 24 5 78 40 258 56.579.0 - Verbindung mit einer anderen Sache 61 94 64 22 39 0 56 12 4 7 13 2 10 16 38 56.580.0 - sonstige Erledigungsart. 3 4 1 3 0 0 2 0 1 1 0 0 0 0 1 Sachgebiet: 56 sonstige Straftaten nach dem Ausländer- und Asylverfahrensgesetz 1 von 1 KA 5433_Strafverfolgung_2013-2015.xlsx 2013 SVE1 Abgeurteilte und Verurteilte nach der Straftat und nach Entscheidungen sowie Alter der Verurteilten Land: Niedersachsen Anlage 4 2013 Heran- Erwach- wach- Jugend- insge- sene sende liche samt (21 (18 bis (14 bis Jahre unter unter insge- Erwach- Jugend- und 21 18 samt sene allgem. Jugend- liche älter) Jahre) Jahre) Straf- straf- recht recht Lfd. Nr. Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1120.i StGB § 130 Abs. 1 Volksverhetzung durch Aufstachelung zum Hass oder vergleichbare Äußerungen 13 10 3 0 9 7 1 1 0 1121.i StGB § 130 Abs. 2 Volksverhetzung durch Verbreitung von Schriften oder durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste 3 3 0 0 3 3 0 0 0 1122.i StGB § 130 Abs. 3 Volksverhetzung durch Billigung, Leugnung oder Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermordes 7 6 1 0 5 4 0 1 0 1123.i StGB § 130 Abs. 4 Volksverhetzung durch Billigung, Verherrlichung o. Rechtfertigung der nat.soz. Gewalt- und Willkürherrschaft 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4055.i Asylverfahrensgesetz AsylVfG 55 53 1 1 49 48 1 0 0 4060.i Aufenthaltsgesetz § 95 AufenthG 616 588 22 6 532 516 11 3 2 4065.i Aufenthaltsgesetz § 96 Einschleusen von Ausländern 30 30 0 0 26 26 0 0 0 4070.i Aufenthaltsgesetz § 97 Einschleusen mit Todesfolge, gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen 2 2 0 0 2 2 0 0 0 Heranwachsende, verurteilt nach Von den Abgeurteilten waren Abgeurteilte Verurteilte 1 von 2 KA 5433_Strafverfolgung_2013-2015.xlsx 2013 SVE1 Land: 2013 Lfd. Nr. 1120.i 1121.i 1122.i 1123.i 4055.i 4060.i 4065.i 4070.i Abgeurteilte und Verurteilte nach der Straftat und nach Entscheidungen sowie Alter der Verurteilten Niedersachsen Anlage 4 Vorbe- Nicht- Selbständig Einstellung Selbständig strafte deutsche auf Maß- Neben des auf Maß- Überweisung (früher oder regeln Freispruch Von Strafe Verfahrens Freispruch regeln (auch an das Freispruch verur- Staaten- (auch nach auf abgesehen ohne ohne n. Freispr./ Familien- darunter ohne teilt) lose Einst. des Maßregeln Maßregeln Maßregeln Einst. des gericht nach insgesamt nach Maßregeln Verfahrens) Verfahrens) § 53 JGG § 47 JGG 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 0 0 0 3 0 0 0 1 1 0 5 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 0 0 0 1 1 0 17 47 0 0 0 66 11 0 0 7 6 0 178 507 0 0 0 2 2 0 0 0 0 0 5 23 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Einstellung des Ver- fahrens ohne Maßregeln Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat Von den Abgeurteilten waren 2 von 2 KA 5433_Strafverfolgung_2013-2015.xlsx 2014 SVE1 Abgeurteilte und Verurteilte nach der Straftat und nach Entscheidungen sowie Alter der Verurteilten Land: Niedersachsen Anlage 5 2014 Heran- Erwach- wach- Jugend- insge- sene sende liche samt (21 (18 bis (14 bis Jahre unter unter insge- Erwach- Jugend- und 21 18 samt sene allgem. Jugend- liche älter) Jahre) Jahre) Straf- straf- recht recht Lfd. Nr. Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1120.i StGB § 130 Abs. 1 Volksverhetzung durch Aufstachelung zum Hass oder vergleichbare Äußerungen 28 20 5 3 15 11 0 2 2 1121.i StGB § 130 Abs. 2 Volksverhetzung durch Verbreitung von Schriften oder durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste 4 4 0 0 4 4 0 0 0 1122.i StGB § 130 Abs. 3 Volksverhetzung durch Billigung, Leugnung oder Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermordes 5 5 0 0 4 4 0 0 0 1123.i StGB § 130 Abs. 4 Volksverhetzung durch Billigung, Verherrlichung o. Rechtfertigung der nat.soz. Gewalt- und Willkürherrschaft 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4055.i Asylverfahrensgesetz AsylVfG 78 73 5 0 73 69 4 0 0 4060.i Aufenthaltsgesetz § 95 AufenthG 512 501 8 3 427 423 3 1 0 4065.i Aufenthaltsgesetz § 96 Einschleusen von Ausländern 16 16 0 0 11 11 0 0 0 4070.i Aufenthaltsgesetz § 97 Einschleusen mit Todesfolge, gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen 3 3 0 0 3 3 0 0 0 Abgeurteilte Verurteilte Heranwachsende, verurteilt nach Von den Abgeurteilten waren 1 von 2 KA 5433_Strafverfolgung_2013-2015.xlsx 2014 SVE1 Land: 2014 Lfd. Nr. 1120.i 1121.i 1122.i 1123.i 4055.i 4060.i 4065.i 4070.i Abgeurteilte und Verurteilte nach der Straftat und nach Entscheidungen sowie Alter der Verurteilten Niedersachsen Anlage 5 Vorbe- Nicht- Selbständig Einstellung Selbständig strafte deutsche auf Maß- Neben des auf Maß- Überweisung (früher oder regeln Freispruch Von Strafe Verfahrens Freispruch regeln (auch an das Freispruch verur- Staaten- (auch nach auf abgesehen ohne ohne n. Freispr./ Familien- darunter ohne teilt) lose Einst. des Maßregeln Maßregeln Maßregeln Einst. des gericht nach insgesamt nach Maßregeln Verfahrens) Verfahrens) § 53 JGG § 47 JGG 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 0 0 0 9 2 0 0 2 2 0 10 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 0 0 0 0 0 0 32 73 0 0 0 65 14 0 0 6 3 0 120 422 0 0 0 5 0 0 0 0 0 0 3 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 3 Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat Von den Abgeurteilten waren Einstellung des Ver- fahrens ohne Maßregeln 2 von 2 KA 5433_Strafverfolgung_2013-2015.xlsx 2015 SVE1 Abgeurteilte und Verurteilte nach der Straftat und nach Entscheidungen sowie Alter der Verurteilten Land: Niedersachsen Anlage 6 2015 Heran- Erwach- wach- Jugend- insge- sene sende liche samt (21 (18 bis (14 bis Jahre unter unter insge- Erwach- Jugend- und 21 18 samt sene allgem. Jugend- liche älter) Jahre) Jahre) Straf- straf- recht recht Lfd. Nr. Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1120.i StGB § 130 Abs. 1 Volksverhetzung durch Aufstachelung zum Hass oder vergleichbare Äußerungen 15 14 0 1 12 11 0 0 1 1121.i StGB § 130 Abs. 2 Volksverhetzung durch Verbreitung von Schriften oder durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste 3 3 0 0 3 3 0 0 0 1122.i StGB § 130 Abs. 3 Volksverhetzung durch Billigung, Leugnung oder Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermordes 8 8 0 0 8 8 0 0 0 1123.i StGB § 130 Abs. 4 Volksverhetzung durch Billigung, Verherrlichung o. Rechtfertigung der nat.soz. Gewalt- und Willkürherrschaft 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4055.i Asylverfahrensgesetz AsylVfG 40 38 2 0 36 35 1 0 0 4060.i Aufenthaltsgesetz § 95 AufenthG 446 421 22 3 359 344 13 2 0 4065.i Aufenthaltsgesetz § 96 Einschleusen von Ausländern 40 39 1 0 33 32 1 0 0 4070.i Aufenthaltsgesetz § 97 Einschleusen mit Todesfolge, gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen 2 2 0 0 2 2 0 0 0 Abgeurteilte Verurteilte Heranwachsende, verurteilt nach Von den Abgeurteilten waren 1 von 2 KA 5433_Strafverfolgung_2013-2015.xlsx 2015 SVE1 Land: 2015 Lfd. Nr. 1120.i 1121.i 1122.i 1123.i 4055.i 4060.i 4065.i 4070.i Abgeurteilte und Verurteilte nach der Straftat und nach Entscheidungen sowie Alter der Verurteilten Niedersachsen Anlage 6 Vorbe- Nicht- Selbständig Einstellung Selbständig strafte deutsche auf Maß- Neben des auf Maß- Überweisung (früher oder regeln Freispruch Von Strafe Verfahrens Freispruch regeln (auch an das Freispruch verur- Staaten- (auch nach auf abgesehen ohne ohne n. Freispr./ Familien- darunter ohne teilt) lose Einst. des Maßregeln Maßregeln Maßregeln Einst. des gericht nach insgesamt nach Maßregeln Verfahrens) Verfahrens) § 53 JGG § 47 JGG 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 0 0 0 3 0 0 0 0 0 0 9 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 0 0 0 0 0 18 36 0 0 0 67 13 0 0 7 7 0 93 354 0 0 0 7 0 0 0 0 0 0 9 24 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Von den Verurteilten waren zur Zeit der Tat Von den Abgeurteilten waren Einstellung des Ver- fahrens ohne Maßregeln 2 von 2 17-5677 Drucksache 17/5677 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5433 Nachfrage: Was tut Justizministerin Niewisch-Lennartz zur Entlastung der Staatsanwalt-schaften? Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6