Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5689 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5461 - Maßnahmen zur Sicherstellung der Durchlässigkeit beim Übergang zum Abitur nach neun Jahren im Schuljahr 2017/2018 Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 30.03.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 05.04.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 28.04.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten Die Landesregierung hat den Kultusausschuss am 12. Februar zum Stand der Umstellung von G8 auf G9 und zu den Auswirkungen der Schulzeitverlängerung auf Haupt-, Real- und Oberschulen sowie Kooperative Gesamtschulen unterrichtet. Dabei führte sie auf, welche Wege zur Erlangung der Hochschulreife denjenigen Schülerinnen und Schülern offenstehen, die aktuell im 9. Schuljahrgang eine Haupt-, Real- oder Oberschule besuchen. Die Landesregierung skizzierte dabei, dass drei Möglichkeiten zur Erreichung des Abiturs bestehen - jeweils nach zwölf, dreizehn oder vierzehn Jahren. Entscheidend dabei sei, welche Schulformen vor Ort existierten. Die Landesregierung erklärte hierzu: „Darüber hinaus wird zurzeit geprüft, ob es für diese etwa 2 500 Schülerinnen und Schüler umfassende Gruppe ebenfalls weitere Angebote geben muss; denn die von mir gerade genannten Schulformen sind im Lande nur sehr ungleichmäßig verteilt. Wir müssen aber allen Schülerinnen und Schülern unabhängig von ihrem Wohnort die Möglichkeit geben, ein ihren Vorstellungen entsprechendes Abitur abzulegen. Zu diesem Zweck müssen wir die lokalen und die regionalen Bedarfe prüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einleiten. Uns sind einzelne Anträge von Schulen auch schon zugegangen.“ Vorbemerkung der Landesregierung Mit dem Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 03.06.2015 (Nds. GVBl. S. 90) wurde die Rückkehr zu G 9 beschlossen. Es wurde gesetzlich festgelegt, dass zum Schuljahresbeginn 2015/2016 aufsteigend ab dem 8. Schuljahrgang an Gymnasien und an Kooperativen Gesamtschulen die allgemeine Hochschulreife am Ende des 13. Schuljahrgangs erworben wird. Der jetzige 9. Schuljahrgang an diesen Schulformen wird der letzte sein, der nach acht Schuljahren an Gymnasien und an Kooperativen Gesamtschulen die Abiturprüfung ablegt. Am Anfang des Schuljahres 2017/2018 werden die Schülerinnen und Schüler dieses Schuljahrganges (Schuljahrgang 11) direkt in die Qualifikationsphase übergehen. Der dann 10. Schuljahrgang ist im Schuljahr 2017/2018 der erste, der nach dreizehn Schuljahren das Abitur erwerben kann; die Schülerinnen und Schüler dieses Jahrgangs können am Ende dieses Schuljahres den Erweiterten Sekundarabschluss I erwerben, um dann zum Schuljahresbeginn 2018/2019 in die Einführungsphase einzutreten . Das heißt, im Schuljahr 2017/2018 wird es regulär an den Gymnasien und Kooperativen Gesamtschulen keine Einführungsphase geben. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5689 2 Nach Erhebungen, die im Statistikheft „Die niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen in Zahlen - Stand: Schuljahr 2014/2015“ in der Tabelle 4.2.2 veröffentlicht sind, gingen 2014 landesweit aus den Abschlussklassen der Realschulen und Hauptschulen insgesamt 1 111 Schülerinnen und Schüler in die Einführungsphase der Gymnasien über; das sind 3,8 % der Schülerinnen und Schüler in der Einführungsphase dieser Schulform. Wie bereits am 12.02.2016 im Rahmen einer Unterrichtung durch die Landesregierung zum Stand der Umstellung von G 8 auf G 9 und zu den Auswirkungen der Schulzeitverlängerung auf Haupt-, Real- und Oberschulen sowie Kooperative Gesamtschulen im Kultusausschuss erläutert, ergeben sich mindestens zwei Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler des jetzigen 9. Schuljahrgangs an Hauptschulen und Realschulen, um die allgemeine Hochschulreife an Gymnasien und Kooperativen Gesamtschulen zu erwerben, nämlich entweder nach zwölf oder nach vierzehn Schuljahren. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler einer Realschule an ein Gymnasium übergehen und nach zwölf Schuljahren das Abitur absolvieren möchte, kann die Klassenkonferenz der betreffenden Realschule ausnahmsweise zum Schuljahresbeginn 2016/2017 eine Überweisung vom 9. Schuljahrgang der Realschule in den 10. Schuljahrgang des Gymnasiums beschließen, falls die Übergangsbedingungen gemäß § 9 der Verordnung über die Durchlässigkeit sowie über Versetzungen und Überweisungen an den allgemeinbildenden Schulen (Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung ) vom 19.06.1995 (Nds. GVBl. S. 184, 440), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.08.2014 (Nds. GVBl. S. 241), erfüllt sind. Der Erwerb des Abiturs nach vierzehn Schuljahren ist möglich, wenn die Schülerinnen und Schüler nach dem Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I am Ende des 10. Schuljahrgangs einer Hauptschule, Realschule oder Integrierten Gesamtschule in den 10. Schuljahrgang eines Gymnasiums oder des Gymnasialzweiges einer Kooperativen Gesamtschule übergehen. Sie rücken dann in jedem Fall nach einem Schuljahr in die Einführungsphase auf, da sie bereits den Erweiterten Sekundarabschluss I besitzen. Schülerinnen und Schülern mit Erweitertem Sekundarabschluss I bleibt es darüber hinaus unbenommen , im Anschluss an den 10. Schuljahrgang die Einführungsphase eines Berufliches Gymnasiums oder einer Integrierten Gesamtschule zu besuchen und nach dreizehn Schuljahren die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. 1. Wie sehen die von der Landesregierung genannten „weitere(n) Angebote“ bzw. „entsprechende (n) Maßnahmen“ konkret aus? Neben den bereits erwähnten Übergangsmöglichkeiten in die gymnasiale Oberstufe wird zurzeit geprüft, ob in Niedersachsen zum Schuljahresbeginn 2017/2018 gesonderte Einführungsphasen für den G 9-Jahrgang an Gymnasien und Kooperativen Gesamtschulen eingerichtet werden können, um Schülerinnen und Schülern überall im Land einen gleichberechtigten Zugang zum Abitur nach dreizehn Schuljahren zu ermöglichen. Damit wäre der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an Gymnasien und an Kooperativen Gesamtschulen auch nach dreizehn Schuljahren für die Schülerinnen und Schüler nach Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses im Anschluss an den Besuch von Oberschulen, Hauptschulen und Realschulen möglich. 2. An welchen Schulstandorten sieht die Landesregierung Bedarfe für diese Angebote und Maßnahmen? Die Regionen mit den einzelnen Standorten, an denen gegebenenfalls Einführungsphasen an Gymnasien und Kooperativen Gesamtschulen eingerichtet werden könnten, werden festgelegt, sobald die in der Antwort zu 1 genannte Prüfung abgeschlossen und eine entsprechende Entscheidung gefällt worden ist. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5689 3 3. Wie viele Schulen haben Anträge an die Landesregierung gestellt? Bisher haben acht Schulen Anträge für die Einrichtung einer Einführungsphase an Gymnasien bzw. Kooperativen Gesamtschulen für das Schuljahr 2017/2018 gestellt. 4. Welche Vorbereitungen trifft die Landesregierung, um innerhalb des Landkreises Verden die Nachfrage von Haupt- und Realschülern zu decken, nach der 10. Klasse ein Gymnasium oder eine andere Schulform mit gymnasialem Oberstufen-Angebot innerhalb des Landkreises zu besuchen? Gegenwärtig befinden sich im Landkreis Verden insgesamt 849 Schülerinnen und Schüler im 9. Schuljahrgang der Hauptschulen, Realschulen, Haupt- und Realschulen und Oberschulen, die am Ende des Schuljahres 2016/2017 den Erweiterten Sekundarabschluss I erreichen und in die gymnasiale Oberstufe übergehen können, falls sie in den 10. Schuljahrgang versetzt werden. Hinzu kommen die Wiederholerinnen und Wiederholer des derzeitigen 10. Schuljahrgangs dieser Schulen . Mit dem erworbenen Sekundarabschluss I können diese Schülerinnen und Schüler dann wählen , an welche Schulform sie überwechseln möchten. Es besteht wie bisher die Möglichkeit, direkt in die Einführungsphase der Beruflichen Gymnasien zu wechseln oder in den 10. Schuljahrgang eines der vier Gymnasien überzugehen. Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre sind im Landkreis Verden jährlich 44 der Abgängerinnen und Abgänger der o. a. Schulen mit Erweitertem Sekundarabschluss I in die Einführungsphase an Gymnasien übergegangen (zwei Lerngruppen). Die BBS Verden hat in diesem Schuljahr insgesamt 147 Schülerinnen und Schüler in die Einführungsphasen der verschiedenen Schwerpunktbereiche aufgenommen (sechs Lerngruppen). Diese Daten bilden die Planungsgrundlage für die gegebenenfalls zu ergreifenden Maßnahmen im Landkreis Verden. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu den Fragen 1 und 2 sowie auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. (Ausgegeben am 09.05.2016) Drucksache 17/5689 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5461 - Maßnahmen zur Sicherstellung der Durchlässigkeit beim Übergang zum Abitur nach neun Jahren im Schuljahr 2017/2018 Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums