Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5691 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5496 - „Klebeeffekte“ an Studienseminarstandorten Anfrage der Abgeordneten Astrid Vockert (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 31.03.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 07.04.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 02.05.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten In einzelnen Landkreisen im ländlichen Raum gestaltet es sich schwer, die Unterrichtsversorgung abzusichern. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber stehen häufig nicht zur Verfügung, weil sie städtische Regionen bevorzugen. In der Plenardebatte am 19. Februar 2016 sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt: „Gerade im Bereich des Landkreises Cuxhaven ist es schwierig, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden.“ Seit 2002 gibt es am Standort Cuxhaven das Studienseminar , in dem die Referendare nach 18 Monaten ihre zweite Staatsprüfung für die Ausbildung für Lehrämter absolvieren können. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weist die Fragestellerin darauf hin, dass sie ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung ihrer Fragen hat, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Wie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Auslastung der Studienseminare der Lehrerausbildung“ vom 01.04.2015 (Drucksache 17/3296) ausgeführt, ist die Anzahl der Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen (GHR) - nicht nur in Niedersachsen - rückläufig. Ein solcher Trend ist in mehreren Bundesländern zu verzeichnen. Der Rückgang der Anzahl Auszubildender kommt in Niedersachsen in diesem Jahr besonders zum Tragen, weil - wie in den Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen zur schriftlichen Beantwortung in den Drucksachen 17/3296 und 17/5534 dargelegt - die Regelstudienzeit der Lehramtsstudiengänge GHR um zwei Semester verlängert worden ist. Die Verlängerung der Studienzeit entspricht dem Quedlinburger Beschluss der KMK, nach dem ein vollwertiger Bachelor-/Masterstudiengang für ein Lehramt 300 Leistungspunkte und eine Dauer von zehn Semestern umfassen soll. Die Verringerung der Anzahl von Auszubildenden betrifft alle 21 Studienseminare landesweit, die für die Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (LiVD) in den Lehrämtern für Grund-, Haupt- und Realschulen zuständig sind; darunter fällt auch das in der Vorbemerkung der Abgeordneten erwähnte Studienseminar Cuxhaven. Die Ausbildungsmöglichkeiten der Schulen richten sich gemäß § 2 Abs. 4 ZulassVO-Lehr nach der Zahl der zur Mitarbeit an der Ausbildung zur Verfügung stehenden Lehrkräfte und nach der Zahl der für die Ausbildung geeigneten Lerngruppen. Außerdem finden hierbei die Durchführungsbe- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5691 2 stimmungen Nr. 2.1 und Nr. 2.2 zu § 7 APVO-Lehr Anwendung. Die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) legt demnach für die Studienseminare einen quantitativen Rahmen fest, innerhalb dessen Ausbildungsschulen zur Ausbildung herangezogen werden können. Das Studienseminar wählt dementsprechend die Ausbildungsschulen aus und schlägt sie im Benehmen mit den Schulen der NLSchB vor. Diese weist die LiVD unter Berücksichtigung sowohl der Ausbildungsbelange als auch der Unterrichtsversorgung den Schulen zu. Diese Zusammenhänge sind in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drucksache 17/5534 bereits konkretisiert worden. Die Korrelation von Ausbildungsschulen, Studienseminaren und Auszubildenden ist mehrdimensional . Es gibt Ausbildungsschulen, die mehreren Studienseminaren zugeordnet sind, z. B. trifft dies auf die IGS Schaumburg zu, an der die LiVD von mehreren Studienseminaren verschiedener Lehrämter ausgebildet werden. Darüber hinaus können LiVD gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 ZulassVO-Lehr unter den dort genannten Voraussetzungen an zwei Studienseminaren ausgebildet werden. Es ist ebenfalls möglich, dass LiVD, wenn Ausbildungsbelange dies erfordern, an zwei Ausbildungsschulen ihren Ausbildungsunterricht erteilen (Durchführungsbestimmung Nr. 1 zu § 5 APVO-Lehr). 1. Wie viele Absolventinnen und Absolventen der niedersächsischen Studienseminare haben in den vergangenen fünf Jahren ihre zweite Staatsprüfung absolviert (bitte nach Jahren und einzelnen Studienseminaren bzw. Standorten getrennt auflisten)? Die Anzahl der an den niedersächsischen Studienseminaren erfolgreich bestandenen Staatsprüfungen ist den Tabellen 1.1 bis 1.4 zu entnehmen. Die Prüfungszeiträume sind in der Regel in den letzten drei Monaten des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes anzuberaumen. Tabelle 1.1: Anzahl der Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Grund- Haupt- und Realschulen (Quelle: Niedersächsisches Landesprüfungsamt) Studienseminar 2011 2012 2013 2014 2015 gesamt Aurich 45 97 73 69 74 358 Braunschweig 50 58 72 82 83 345 Buchholz 82 79 66 52 64 343 Celle 42 57 47 47 57 250 Cuxhaven 42 97 23 57 50 269 Göttingen 39 45 72 63 66 285 Goslar 35 82 48 69 53 287 Hameln 36 72 53 56 46 263 Hannover I 61 92 68 66 71 358 Hannover II 18 75 46 61 70 270 Helmstedt 40 84 63 72 63 322 Hildesheim 34 98 70 79 73 354 Lüneburg 78 54 58 68 70 328 Nordhorn 38 97 69 71 77 352 Oldenburg 47 93 78 83 82 383 Osnabrück 43 93 74 86 78 374 Stade 41 69 43 58 57 268 Syke 41 85 70 73 66 335 Vechta 36 95 62 86 57 336 Verden 34 86 52 59 58 289 Wunstorf 40 67 67 60 67 301 gesamt 922 1 675 1 274 1 417 1 382 6 670 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5691 3 Tabelle 1.2: Anzahl der Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt für Sonderpädagogik (Quelle: Niedersächsisches Landesprüfungsamt) Studienseminar 2011 2012 2013 2014 2015 gesamt Braunschweig 37 39 48 27 40 191 Hannover 49 26 19 24 54 172 Lüneburg 30 43 42 39 43 197 Osnabrück 30 61 59 57 27 234 gesamt 146 169 168 147 164 794 Tabelle 1.3: Anzahl der Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Gymnasien (Quelle: Niedersächsisches Landesprüfungsamt) Studienseminar 2011 2012 2013 2014 2015 gesamt Braunschweig 98 51 81 78 65 373 Celle 51 62 76 66 51 306 Göttingen 70 64 73 69 51 327 Hameln 46 66 54 55 36 257 Hannover I 58 51 52 64 40 265 Hannover II 73 65 54 68 49 309 Hildesheim 49 70 62 68 60 309 Leer 32 55 48 52 40 227 Lüneburg 69 69 71 75 61 345 Meppen 38 49 49 49 51 236 Oldenburg 92 44 66 81 73 356 Osnabrück 67 50 70 85 91 363 Salzgitter 77 68 63 69 57 334 Stade 64 57 55 83 71 330 Stadthagen 31 74 49 61 47 262 Verden 35 67 56 47 50 255 Wilhelmshaven 71 45 54 57 51 278 Wolfsburg 68 76 67 69 57 337 gesamt 1 089 1 083 1 100 1 196 1 001 5 469 Tabelle 1.4: Anzahl der Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (Quelle: Niedersächsisches Landesprüfungsamt) Studienseminar 2011 2012 2013 2014 2015 gesamt Braunschweig 45 27 40 39 30 181 Göttingen 42 34 32 33 24 165 Hannover 56 52 42 48 31 229 Hildesheim 51 41 49 28 37 206 Oldenburg 65 56 59 69 82 331 Osnabrück 54 45 57 62 51 269 Stade 57 40 29 32 54 212 gesamt 370 295 308 311 309 1 593 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5691 4 2. Wie viele dieser Absolventinnen und Absolventen haben sich am Standort ihres Studienseminars bzw. in dem dazugehörigen Landkreis als Lehrkraft auf jeweils wie viele offene Stellen im Schuldienst beworben (sogenannter Klebeeffekt) (bitte nach Jahren und einzelnen Studienseminaren bzw. Standorten getrennt auflisten)? Das Bewerbungsverfahren für eine Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen ist in mehrere Phasen untergliedert. Die Bewerberinnen und Bewerber registrieren sich im Portal EIS-Online zunächst ohne konkrete Stellenwünsche. Alle Bewerbungen müssen jedoch mindestens einen Landkreis oder eine gesamte Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde als ortsbezogenen Einsatzwunsch enthalten. Die Bewerbung kann um weitere regionale oder schulformbezogene Einsatzwünsche ergänzt werden. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich fristgerecht für die Teilnahme an der ersten Auswahlrunde beworben haben, können dann nach Veröffentlichung der konkreten Stellenangebote gezielt einzelne Stellen anwählen. Die Personen, die in der ersten Auswahlrunde nicht ausgewählt wurden und die Personen, die ihre Bewerbung erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeben haben, werden nach der ersten Auswahlrunde für alle noch unbesetzten und nachträglichen Einstellungsmöglichkeiten anhand ihrer regionalen und schulformbezogenen Einsatzwünsche automatisch auf den Stellen-Bewerber-Listen für passende Stellen geführt. Eine Besonderheit bestand bis einschließlich des Einstellungsverfahrens zum Einstellungstermin 05.08.2013 für Bewerberinnen und Bewerber mit mindestens einem Fach des besonderen Bedarfs (frühere Bezeichnung „hartes Mangelfach“): Stellen für Fächer des besonderen Bedarfs wurden bis dato ausschließlich als Bezirksstellen verhandelt. Die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber konnten sich nicht auf Schulstellen bewerben, sondern wurden ausschließlich aufgrund ihrer registrierten Einsatzwünsche durch die NLSchB an die passenden Schulen vermittelt. Seit dem Einstellungsverfahren zum Einstellungstermin 01.02.2014 werden grundsätzlich alle Stellen mit der Möglichkeit einer direkten Bewerbung veröffentlicht. Die einzelnen schulscharfen Bewerbungen je Bewerberin oder je Bewerber sind jedoch in den Auswertungen des Kultusministeriums nicht erfasst und wären nur durch aufwändige Auswertungen durch IT.Niedersachsen zu ermitteln , da sich fristgerecht registrierte Bewerberinnen und Bewerber teilweise auf 20 konkrete Stellenausschreibungen oder mehr bewerben. Gleichzeitig geben andere Bewerberinnen und Bewerber in einem Verfahren keinerlei Bewerbung auf konkrete Stellenausschreibungen ab, da sie nach der ersten Auswahlrunde anhand der Einsatzwünsche automatisch für passende Stellen berücksichtigt werden. Eine auf den Endstand des jeweiligen Verfahrens bezogene Auswertung, wie viele Bewerberinnen und Bewerber den Landkreis, in dem das für ihre Ausbildung zuständige Studienseminar liegt, als regionalen Einsatzwunsch angegeben haben, ist in der anliegenden Übersicht dargestellt (Anlage). Dabei ist deutlich zu machen, dass für alle Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit besteht , eine Bewerbung aus persönlichen Gründen erst zu einem späteren Einstellungstermin abzugeben . Die Durchführung des Einstellungsverfahrens für alle berufsbildenden Schulen erfolgt über ein elektronisches Einstellungsverfahren (EIS-Online-BBS). Für die Bewerberinnen und Bewerber, die in den niedersächsischen Schuldienst eingestellt werden wollen, bedeutet dies, dass sie sich nach erfolgter Registrierung über das Einstellungs- und Informationsportal EIS-Online-BBS (https://eisonline -bbs.niedersachsen.de) auf eine bzw. mehrere veröffentlichte Stellenausschreibungen bewerben müssen. Unter Beachtung der im Einstellungserlass genannten Fristen können nahezu das gesamte Jahr über Einstellungen vorgenommen werden. Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Stade, Oldenburg und Osnabrück. Nicht alle beruflichen Fachrichtungen oder Unterrichtsfächer werden dabei an allen sieben Seminarstandorten ausgebildet. Insofern ergeben sich wesentliche Einschränkungen für die Lokalisierung etwaiger „Klebeeffekte“. Ferner stehen den sieben Seminarstandorten 38 Landkreise und acht kreisfreie Städte in Niedersachsen gegenüber. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5691 5 3. Wie viele der in der Antwort zu Frage 2 genannten Personen sind tatsächlich am Standort ihres ehemaligen Studienseminars bzw. in dem dazugehörigen Landkreis in den Schuldienst eingestellt worden (bitte nach Jahren und einzelnen Studienseminaren bzw. Standorten getrennt auflisten)? Entsprechende Daten werden statistisch vom Kultusministerium nicht erhoben. Auf die in der Vorbemerkung der Landesregierung erwähnten Korrelationen wird verwiesen. 4. Wie viele dieser Absolventinnen und Absolventen haben sich gegen eine Einstellung als Lehrkraft am Standort ihres Studienseminars bzw. des Landkreises entschieden (bitte nach Jahren und einzelnen Studienseminaren bzw. Standorten getrennt auflisten )? Entsprechende Daten liegen nicht vor, da sie statistisch nicht erfasst werden. Es wird nicht erfasst, inwiefern Bewerberinnen und Bewerber Stellenangebote absagen und sich damit gegen eine Einstellung an einem konkreten Standort entscheiden. 5. Wie bewertet die Landesregierung das Vorhandensein von Studienseminarstandorten in der Fläche in Bezug auf mögliche „Klebeeffekte“? Insgesamt bewertet die Landesregierung das Vorhandensein von Studienseminarstandorten in der Fläche in Bezug auf mögliche „Klebeeffekte“ als positiv, wenngleich zu berücksichtigen ist, dass keine validen statistischen Auswertungen vorliegen, also keine belastbaren Zahlen zu dem sogenannten möglichen Klebeeffekt vorhanden sind. Es gibt jedoch Erfahrungswerte im Bereich der Personalplanung, die diesen Effekt laut Auskunft der NLSchB in gewissem Umfang bestätigen. Dies betrifft im Wesentlichen die folgenden zwei Aspekte : a) Durch das Vorhandensein der Studienseminare in der Fläche besteht die Möglichkeit, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst vermehrt Schulen zuzuweisen, die im sogenannten ländlichen Raum angesiedelt sind. b) Durch positive Erfahrungen in der Ausbildung sind Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst möglicherweise motivierter, sich auf eine eventuell ausgeschriebene Stelle in ihrer Ausbildungsregion zu bewerben. Wenn eine LiVD über einen Zeitraum von 18 Monaten in einer Flächenregion lebt und arbeitet, können sich sowohl im dienstlichen als auch im privaten Bereich Beziehungen entwickeln, die diese dazu veranlassen können, in der Region bleiben zu wollen. Die schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten der NLSchB nutzen in der Zusammenarbeit mit den Studienseminaren und Ausbildungsschulen bei der Vorbereitung von Stellenausschreibungen systematisch die dort vorhandenen Erkenntnisse und bemühen sich, dass allen „bleibewilligen“ Absolventinnen und Absolventen eine „passgenaue“ Stelle angeboten werden kann. Wenn Ausbildungsschulen feststellen, dass ihnen zugewiesene LiVD das vorhandene Kollegium fachlich und/oder kollegial gut ergänzen könnten, bemühen sie sich in besonderer Weise darum, junge Lehrkräfte gut zu betreuen. Positive Erfahrungen während des Vorbereitungsdienstes bewegen LiVD dazu, nach der Ausbildung an der Ausbildungsschule oder im näheren Umfeld zu bleiben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der angebotenen Stellen übersteigt . Es ist davon auszugehen, dass sonstigen persönlichen Präferenzen für eine bestimmte Region Niedersachsens, z. B. der Vorliebe einer bestimmten Region aus familiären Gründen, größerer Einfluss zukommt, wenn die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber im Verhältnis zur Anzahl der angebotenen Stellen geringer wird. Eine möglichst gleichmäßige regionale Verteilung der Studienseminarstandorte ist also grundsätzlich positiv zu bewerten, ein wirksames Steuerungsinstrument können sie aus den o. g. Gründen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5691 6 aber dennoch nicht sein. Zum einen ist die Korrelation von Ausbildungsschulen, Studienseminaren und Auszubildenden mehrdimensional. Insofern wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Zum anderen wird der Zugang zu einem öffentlichen Amt nach dem Leistungsgrundsatz gewährleistet, also nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Danach sind öffentliche Ämter nach Maßgabe des Bestenauslesegrundsatzes zu besetzen. Der Leistungsgrundsatz ist verankert in Artikel 33 Abs. 2 GG, in § 9 Abs. 1 BeamtStG sowie in § 2 Abs. 1 NLVO. Neben den Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerbern, die in Niedersachsen ihren Vorbereitungsdienst beendet haben, werden so auch regelmäßig Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber mit der Lehrbefähigung für das entsprechende Lehramt aus anderen Bundesländern eingestellt. Umgekehrt werden in anderen Bundesländern Planstellen mit Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerbern aus Niedersachsen besetzt. Dieses Verfahren entspricht den einschlägigen Mobilitätsbeschlüssen der KMK. 6. Welche weiteren möglichen Maßnahmen wird die Landesregierung einleiten, um potenzielle Lehrkräfte explizit für Regionen zu gewinnen, die von angehenden Lehrkräften häufig als nicht so attraktiv angesehen werden? Die Landregierung nimmt ihre Steuerung u. a. dadurch wahr, dass Stellenausschreibungen bedarfsgerecht und unter besonderer Beachtung der ländlichen Regionen erfolgen. Sowohl das Kultusministerium als auch die NLSchB haben auf diese Situation besonderes Augenmerk. Seit dem 01.01.2011 sind die berufsbildenden Schulen (Regionale Kompetenzzentren) vollbudgetiert und haben eigene Stellenpläne. Die berufsbildenden Schulen entscheiden eigenverantwortlich unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben zur Verwendung des Budgets über die zur Deckung des fachrichtungs- und fächerspezifischen Bedarfs notwendigen Stellenausschreibungen, um für die Qualitätsentwicklung an der Schule Sorge zu tragen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drucksache 17/2057 verwiesen. (Ausgegeben am 09.05.2016) Anlage zur Antwort auf Frage 2 Einstellungstermin 01.02.2012 Einstellungstermin 03.09.2012 Einstellungstermin 01.02.2013 Einstellungstermin 05.08.2013 Einstellungstermin 01.02.2014 Einstellungstermin 08.09.2014 Einstellungstermin 01.02.2015 Einstellungstermin 31.08.2015 Einstellungstermin 01.02.2016 Einstellungstermin 01.08.2016 (Stand: 18.04.2016) 98619 101 BS Braunschweig GHR 38102 Braunschweig 63 53 26 62 49 54 31 53 38 33 98632 101 BS Braunschweig SOP 38120 Braunschweig 8 8 7 16 5 8 5 13 8 11 98516 101 BS Braunschweig GY 38100 Braunschweig 48 54 46 67 56 54 40 43 39 32 98644 102 SZ Salzgitter GY 38226 Salzgitter 14 24 6 15 23 26 18 19 13 18 99211 103 WOB Wolfsburg GY 38442 Wolfsburg 22 44 25 40 31 44 29 43 21 20 98413 152 GÖ Göttingen GY 37073 Göttingen 38 60 40 61 48 60 44 52 45 45 98425 152 GÖ Göttingen GHR 37085 Göttingen 46 54 39 44 44 54 35 28 37 36 98656 153 GS Goslar GHR 38640 Goslar 26 31 15 24 22 31 17 21 16 13 98681 154 HE Helmstedt GHR 38350 Helmstedt 37 45 25 46 30 45 15 31 20 18 98115 201 H(S) Hannover (Stadt) GHR 30175 Hannover 50 50 42 52 46 50 41 48 40 29 98024 201 H(S) Hannover (Stadt) GY 30165 Hannover 41 65 38 57 48 65 52 35 49 44 98036 201 H(S) Hannover (Stadt) GY 30165 Hannover 30 39 30 38 33 39 25 35 32 36 98127 201 H(S) Hannover (Stadt) SOP 30175 Hannover 22 21 16 26 19 21 21 28 21 34 98140 201 H(S) Hannover (Stadt) GHR 30175 Hannover 52 45 29 40 44 45 35 48 41 32 98048 251 DH Diepholz GHR 28857 Syke 43 41 40 49 26 42 22 28 27 21 98000 252 HM Hameln-Pyrmont GY 31785 Hameln 14 25 15 20 23 25 25 29 14 19 98061 252 HM Hameln-Pyrmont GHR 31787 Hameln 24 21 18 18 20 21 15 17 26 11 98073 253 H(R) Hannover (Region) GHR 31515 Wunstorf 46 44 38 46 31 44 37 34 30 27 98322 254 HI Hildesheim GHR 31135 Hildesheim 48 45 37 36 39 45 36 43 47 34 98310 254 HI Hildesheim GY 31137 Hildesheim 22 43 17 31 38 43 30 42 40 41 98103 257 SHG Schaumburg GY 31655 Stadthagen 20 34 16 17 20 35 19 27 20 19 99120 351 CE Celle GHR 29221 Celle 20 16 11 18 14 16 15 19 21 15 99119 351 CE Celle GY 29221 Celle 17 30 17 20 26 30 24 27 20 23 98565 352 CUX Cuxhaven GHR 27474 Cuxhaven 26 16 14 18 14 16 17 21 26 19 99107 353 WL Harburg (Winsen/Luhe) GHR 21244 Buchholz 37 33 26 38 21 35 22 44 26 25 98504 355 LG Lüneburg SOP 21337 Lüneburg 4 9 11 9 6 9 7 7 3 11 99028 355 LG Lüneburg GHR 21337 Lüneburg 37 52 37 45 32 53 32 49 37 30 99016 355 LG Lüneburg GY 21339 Lüneburg 21 36 27 36 28 36 23 53 28 36 99314 359 STD Stade GY 21682 Stade 16 36 12 27 25 36 23 35 27 18 99326 359 STD Stade GHR 21682 Stade 18 23 19 16 22 24 10 24 25 21 99478 361 VER Verden GY 27283 Verden 20 33 24 32 24 34 23 33 19 18 99351 361 VER Verden GHR 27283 Verden 40 20 13 33 29 20 16 21 23 20 99624 403 OL(S) Oldenburg (Stadt) GHR 26127 Oldenburg 60 52 36 55 52 52 46 58 50 27 99521 403 OL(S) Oldenburg (Stadt) GY 26127 Oldenburg 39 55 38 56 46 56 44 66 45 43 99739 404 OS(S) Osnabrück (Stadt) SOP 49088 Osnabrück 9 9 7 10 4 9 6 3 7 5 99715 404 OS(S) Osnabrück (Stadt) GY 49076 Osnabrück 31 62 24 53 57 62 53 79 42 52 99727 404 OS(S) Osnabrück (Stadt) GHR 49088 Osnabrück 67 68 40 53 56 68 48 51 42 44 99612 405 WHV Wilhelmshaven GY 26382 Wilhelmshaven 10 18 9 14 19 18 15 18 20 18 99892 452 AUR Aurich GHR 26603 Aurich 38 20 23 21 23 20 21 23 18 19 99818 454 EL Emsland GY 49716 Meppen 12 30 11 24 22 30 27 38 34 25 99788 456 NOH Grafschaft Bentheim (Nordhorn) GHR 48529 Nordhorn 27 26 11 19 19 26 22 36 34 25 99910 457 LER Leer GY 26789 Leer 13 24 10 11 11 24 11 20 20 18 99533 460 VEC Vechta GHR 49377 Vechta 54 51 38 26 37 51 33 30 43 30 Ort Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, die in ihrer Registrierung in EIS-Online u. a. den Landkreis ihres Studienseminars als Wunsch für eine Einstellung angegeben haben, zum jeweiligen Einstellungstermin, aufgeschlüsselt nach Seminaren (auf die Erläuteringen in der Antwort zu Frage 2 wird hingewiesen) SNR LKR LKRKZ Landkreisname LA PLZ 17-5691.pdf Drucksache 17/5691 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5496 - „Klebeeffekte“ an Studienseminarstandorten Anfrage der Abgeordneten Astrid Vockert (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Anlage.pdf