Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5693 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5581 - Denkmalschutz und Bedeutung der Nutzung von denkmalgeschützten Gebäuden Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr und Björn Försterling (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 12.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 19.04.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 02.05.2016, gezeichnet Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung der Abgeordneten In Niedersachsen gibt es eine Vielzahl denkmalgeschützter Gebäude, die genutzt und damit belebt sind. Wie wichtig die Nutzung solcher Gebäude für deren Erhalt ist, stellte der stellvertretende Leiter des Landesdenkmalamtes in der Ausschusssitzung am 04.04.2016 in den Fagus-Werken Alfeld dar: Zum Beispiel Wasserschäden zu vermeiden, ist danach ganz besonders wichtig und in genutzten denkmalgeschützten Gebäuden am ehesten möglich. In Niedersachsen gibt es viele Denkmale mit Alleinstellungsmerkmalen, so z. B. das Kunsthaus in Bodenburg, das ein Sattelschwingdach hat. Der Erhalt und die Wiederherstellung von Denkmalen stellen häufig genug eine Herausforderung dar, beispielhaft sei hier die Wiederherstellung des Schornsteines der Fagus-Werke (Erhöhung um 3 m mit den entsprechenden besonders geformten und im Material in der Farbe passenden Steinen) und die Wiederherstellung der gegliederten Glasfronten, die heutigen Standards entsprechen . 1. Wie viele Denkmale, die als Produktions- oder Betriebsstätte oder auch als der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung erhalten sind, gibt es in Niedersachsen (bitte getrennt aufführen), und wo liegen diese? Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetze (NDSchG) differenziert in § 3 Kulturdenkmale nach Baudenkmalen, Bodendenkmalen, beweglichen Denkmalen und solchen der Erdgeschichte. Eine Unterscheidung nach Kulturdenkmalen als Produktions- oder Betriebsstätte existiert nicht. Auch im niedersächsischen Verzeichnis der Kulturdenkmale ist eine solche Differenzierung nicht vorhanden. Derzeit werden ca. 90 000 Baudenkmale im Verzeichnis der Kulturdenkmale geführt. Diese Übersicht enthält auch Baudenkmale, die Produktions- und Betriebsstättencharakter haben. Unter Produktions - und Betriebsstätten können beispielsweise eine Dorfschmiede, eine Fabrik sowie weitere Baudenkmale bis hin zum Bergwerk verstanden werden. Beispielhaft werden hier einige besonders markante Produktions- und Betriebsstätten genannt: VW-Werk in Wolfsburg (in Betrieb), ehemalige Fabrikanlage Nordwolle in Delmenhorst (Konversion), Textilfabrik Nino in Nordhorn (Konversion), Erzbergwerk Rammelsberg in Golsar (UNESCO-Welterbestätte, Wasserwirtschaft), ehemalige Fabrik Hanomag in Hannover (Konversion), Porzellanfabrik Fürstenberg in Fürstenberg (in Betrieb), Schwebefähre in Oste (in Betrieb). Die öffentliche Zugänglichkeit der im niedersächsischen Verzeichnis der Kulturdenkmale genannten Objekte ist mit den Nutzungsberechtigten sowie Eigentümerinnen und Eigentümern jeweils im Einzelfall zu klären. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5693 2 2. Wie viele dieser denkmalgeschützten Bauwerke haben Alleinstellungsmerkmale und wurden seitens des Landes bei Erhaltungsmaßnahmen in den vergangenen acht Jahren bezuschusst? Den Begriff „Alleinstellungsmerkmal“ kennt das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz nicht. Die Gründe, die das öffentliche Interesse am Erhalt eines Kulturdenkmals rechtfertigen, sind dessen geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche oder städtebauliche Bedeutung. Sie sind in jedem Einzelfall durch das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege darzulegen und zu begründen . Das Land Niedersachsen fördert seit Jahrzehnten Erhaltungsmaßnahmen an Baudenkmalen. Für die Jahre von 2008 bis 2012 existiert keine Aufstellung über die Zahl der geförderten Objekte. Seit dem Jahr 2013 werden entsprechende Übersichten geführt: 2013 waren es 177 Objekte, 2014 belief sich die Zahl auf 131 Objekte und für 2015 wurden 115 Objekte gefördert. 3. Wie unterstützt die Landesregierung heute Maßnahmen, die dazu dienen, die o. g. Erhaltungsmaßnahmen zu dokumentieren und einem breiten Publikum zugänglich zu machen ? Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen, die durch das Land Niedersachsen gefördert werden , setzen einen Antrag voraus. Darin werden die jeweiligen Maßnahmen konkret beschrieben. Es wird überprüft, ob die jeweiligen Maßnahmen tatsächlich ausgeführt wurden. Die entsprechende Dokumentation und Archivierung erfolgt durch das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege . Die Dokumentationen sind jedermann zugänglich. Sehr viele der Nutzerinnen und Nutzer sowie der Eigentümerinnen und Eigentümer ermöglichen jährlich zum Tag des offenen Denkmals mit ihrer hohen Bereitschaft die öffentliche Zugänglichkeit ihrer Baudenkmale. (Ausgegeben am 09.05.2016) Drucksache 17/5693 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5581 - Denkmalschutz und Bedeutung der Nutzung von denkmalgeschützten Gebäuden Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur