Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5717 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5468 - Antworten der Landesregierung auf Anfragen - Ist die fehlende Auflistung „irrtümlich“ oder „aufgrund einer anderen Rechtsauffassung“ unterblieben? Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 30.03.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 05.04.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 04.05.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Mit der Drucksache 17/5180 haben die Fragesteller Unstimmigkeiten zwischen ergangenen Antworten durch die Landesregierung und gewonnen Erkenntnissen aus einer Aktenvorlage hinterfragt . Die Antwort der Landesregierung in der Drucksache 17/5445 löst erneut Nachfragen aus. 1. Mit Bezug auf die Antwort der Landesregierung zur Drucksache 17/5180, hier Antwort zur Frage 1 „zur Kenntnis gelangt, deren Einbeziehung in die Antwort hätte vorgenommen werden können, aber irrtümlich aufgrund einer anderen Rechtsauffassung unterblieben ist“: Da „Irrtum“ im engeren Sinne eine falsche Annahme bedeutet: Ist die angeführte „andere Rechtsauffassung“ tatsächlich eine andere oder eine falsche Rechtsauffassung ? Der Ersteller der Antwort ist davon ausgegangen, dass die Beantwortung unter Zugrundelegung seiner Rechtsauffassung rechtlich einwandfrei ist. Eine Klärung der inneren Erwägungen und Beweggründe des Antworterstellers ist heute aufgrund des Zeitraumes von mehr als eineinhalb Jahren seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drs.17/1849) nicht mehr möglich. Die im Zuge der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/5180 vorgenommen Überprüfung der Sach- und Rechtslage, bei der auch die zwischenzeitlich erfolgte Rechtsentwicklung durch die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes zugrunde zu legen war, hat zum Ergebnis geführt, dass diese Antwort und die zugrunde liegenden Rechtsauffassung als anfechtbar und rechtsfehlerbehaftet eingeschätzt werden könnte. Die Landesregierung hat daher aus ihrer Einschätzungsprärogative heraus diesen möglichen Rechtsfehler korrigiert. 2. Für den Fall „einer anderen Rechtsauffassung“: Um welche Auffassung zum geltenden Recht handelte es sich? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Für den Fall „einer anderen Rechtsauffassung“: Worin genau bestand der Irrtum? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5717 2 4. Für den Fall, dass die „andere Rechtsauffassung“ eine falsche Rechtsauffassung war: Wie konnte es bei den zuständigen Stellen der Landesregierung zu einer falschen Rechtsauffassung kommen? Aufgrund der bereits dargelegten irrtümlichen Annahmen. Im Übrigen wird auf die Drs.17/5445, Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Sind aufseiten der Landesregierung Schritte eingeleitet worden, damit „irrtümliche“ Unterlassungen künftig vermieden werden? Ja. Neben einer personellen Verstärkung in der Koordination der Kleinen Anfragen, deren Anzahl seit dem Jahr 2012 um 100 % gestiegen ist, sind die den Antwortentwurf erstellenden Fachreferate gebeten worden, tatsächliche und rechtliche Zweifelsfragen bei der Beantwortung frühzeitig mit dem Kabinettsreferat zu besprechen. 6. Vor dem Hintergrund, dass vorliegende Antwortbeiträge hätten aufgenommen werden können, dies aber irrtümlich unterblieben ist und nun eine Korrektur erfolgen wird: Wäre diese Korrektur auch ohne die Anfrage (17/5180) erfolgt? Eine Korrektur wäre erfolgt, sobald der Fehler erkannt worden wäre. 7. Wenn ja: Wieso? Es wird auf die Antwort zu 6 verwiesen. 8. Vor dem Hintergrund, dass die Frage Nr. 13 in der Drucksache 17/5180 sich ganz konkret auf das Einhalten des geltenden Rechts bei den vorangegangenen Fragestellungen bezieht und diese Frage trotz des Antworttextes nicht beantwortet worden ist: Hat sich die Landesregierung bei den Antworten zu den Fragen in Drucksache 17/1849 an das geltende Recht gehalten? Ja, die Landesregierung hat sich an das geltende Recht gehalten. .. (Ausgegeben am 13.05.2016) Drucksache 17/5717 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5468 - Antworten der Landesregierung auf Anfragen - Ist die fehlende Auflistung „irrtümlich“ oder „aufgrund einer anderen Rechtsauffassung“ unterblieben? Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr