Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5720 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5518 - Wann erfolgt die Sanierung der Nord-/Dwostraße in Delmenhorst? Anfrage der Abgeordneten Annette Schwarz (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 06.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 11.04.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 04.05.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Aufgrund erheblicher Straßenschäden ist die Sanierung der Nord-/Dwostraße in Delmenhorst geplant . Bei der geplanten Baumaßnahme Nord-/Dwostraße handelt es sich um ein nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vom Land gefördertes Bauvorhaben. Die Ausbaumaßnahme wurde bereits 2005 in das Mehrjahresprogramm des Landes aufgenommen. Das Ausbauvorhaben der Nord-/Dwostraße erstreckt sich vom Kreisverkehrsplatz Nordenhamer Straße bis zum Einmündungsbereich Landwehrstraße/Schanzenstraße und betrifft die komplette Erneuerung der Fahrbahn und Nebenanlagen. Die Baustrecke hat eine Länge von rund 2 042 m. Es ist vorgesehen, den Kreuzungsbereich Dwostraße/Nutzhorner Straße zu einem Kreisverkehrsplatz umzubauen. Der geplante Ausbauquerschnitt setzt sich aus einer 6,50 m breiten Fahrbahn und einem einseitigen, 2,20 m breiten Parkstreifen zusammen. Im Verlauf des Parkstreifens ist die Pflanzung zahlreicher Straßenbäume vorgesehen. Die Planung sieht einen beidseitigen Gehweg vor. Der umfangreiche Förderantrag zur Aufnahme in das Jahresbauprogramm 2016 wurde fristgerecht an die Förderbehörde gesandt. Im Schreiben vom 27.01.2016 wurde der Stadt Delmenhorst jedoch mitgeteilt, dass eine Aufnahme dieser Maßnahme in das Jahresbauprogramm 2016 nicht möglich sei. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Nach dem Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - NGVFG) gewährt das Land nach Prüfung Gemeinden oder Landkreisen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 %der zuwendungsfähigen Kosten zur Förderung von Vorhaben des kommunalen Straßenbaus. Die Zuwendungen sollen helfen, die verkehrliche Infrastruktur in den Regionen zu verbessern. Für die Aufnahme eines Vorhabens in ein Jahresbauprogramm (JBP) werden zunächst alle von den Kommunen dazu angemeldeten Vorhaben nach den fachlichen Kriterien ihrer verkehrlichen Bedeutung und Dringlichkeit bewertet und nach Priorität gelistet. Da die dem Land Niedersachsen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5720 2 nach dem NGVFG für entsprechende Vorhaben zur Verfügung stehenden Mittel in ihrer Höhe begrenzt sind und bei weitem nicht ausreichen, sämtliche Förderwünsche der Kommunen bedienen zu können, müssen regelmäßig einzelne angemeldete Vorhaben zurückgestellt werden, die dann von den Kommunen zum nächsten JBP erneut angemeldet werden können. Die anderen Vorhaben werden anhand der Kriterien der verkehrlichen Bedeutung und Dringlichkeit mit der höchsten Priorität beginnend in das JBP aufgenommen. Anschließend werden diese Vorhaben auf Antrag der Kommune durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert. Im Folgejahr wird eine neue Prioritätenliste der dann angemeldeten Vorhaben erstellt. 1. Hat dieses Ausbauvorhaben Aussicht auf Förderung im Jahr 2017? Aus heutiger Sicht ist noch nicht absehbar, ob das Vorhaben im Jahr 2017 aufgrund seiner Priorität im Rahmen der zur Verfügung stehenden NGVFG-Mittel Aussicht auf Förderung haben wird. 2. Wenn nein, wann ist nach heutigem Stand mit einer Förderung zu rechnen? Unter Hinweis auf die Vorbemerkungen kann zurzeit keine Prognose abgegeben werden, wann mit einer Förderung zu rechnen ist. 3. Welche weiteren Projekte der Stadt Delmenhorst haben in 2017 Aussicht auf Förderung ? Es ist nicht bekannt, ob und gegebenenfalls welche Vorhaben die Stadt Delmenhorst zum Jahresbauprogramm 2017 anmelden wird. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 4. Welche Projekte, die von der Stadt Delmenhorst angemeldet wurden, haben voraussichtlich auch in 2017 keine Aussicht auf Förderung? Siehe Antwort zu 3. 5. Wann ist mit einer Förderung der unter 4. genannten Projekten zu rechnen (bitte einzeln aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu 3. (Ausgegeben am 13.05.2016) Drucksache 17/5720 Wann erfolgt die Sanierung der Nord-/Dwostraße in Delmenhorst? Anfrage der Abgeordneten Annette Schwarz (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr