Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5727 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5580 - Maßnahmen zur Sicherstellung der Durchlässigkeit beim Übergang zum Abitur nach neun Jahren im Schuljahr 2017/2018 Anfrage des Abgeordneten Gero Hocker (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 12.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 19.04.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 09.05.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten Die Landesregierung hat den Kultusausschuss am 12. Februar zum Stand der Umstellung von G8 auf G9 und zu den Auswirkungen der Schulzeitverlängerung auf Haupt-, Real- und Oberschulen sowie Kooperative Gesamtschulen unterrichtet. Dabei führte sie auf, welche Wege zur Erlangung der Hochschulreife denjenigen Schülerinnen und Schülern offenstehen, die aktuell im 9. Schuljahrgang eine Haupt-, Real- oder Oberschule besuchen. Die Landesregierung skizzierte dabei, dass drei Möglichkeiten zur Erreichung des Abiturs bestehen: jeweils nach zwölf, dreizehn oder vierzehn Jahren. Entscheidend dabei sei, welche Schulformen vor Ort existierten. Die Landesregierung erklärte hierzu: „Darüber hinaus wird zurzeit geprüft, ob es für diese etwa 2 500 Schülerinnen und Schüler umfassende Gruppe ebenfalls weitere Angebote geben muss; denn die von mir gerade genannten Schulformen sind im Lande nur sehr ungleichmäßig verteilt. Wir müssen aber allen Schülerinnen und Schülern unabhängig von ihrem Wohnort die Möglichkeit geben, ein ihren Vorstellungen entsprechendes Abitur abzulegen. Zu diesem Zweck müssen wir die lokalen und die regionalen Bedarfe prüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einleiten. Uns sind einzelne Anträge von Schulen auch schon zugegangen.“ Vorbemerkung der Landesregierung Die Fragen wurden dem Fragesteller mit der Antwort auf seine wortgleiche Kleine Anfrage (Drs. 17/5461) in der Drs. 17/5689 bereits beantwortet. 1. Wie sehen die von der Landesregierung genannten „weitere(n) Angebote“ bzw. „entsprechende (n) Maßnahmen“ konkret aus? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. 2. An welchen Schulstandorten sieht die Landesregierung Bedarfe für diese Angebote und Maßnahmen? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5727 2 3. Wie viele Schulen haben Anträge an die Landesregierung gestellt? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. 4. Welche Vorbereitungen trifft die Landesregierung, um innerhalb des Landkreises Verden die Nachfrage von Haupt- und Realschülern zu decken, nach der 10. Klasse ein Gymnasium oder eine andere Schulform mit gymnasialem Oberstufenangebot innerhalb des Landkreises zu besuchen? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. (Ausgegeben am 13.05.2016) Drucksache 17/5727 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5580 - Maßnahmen zur Sicherstellung der Durchlässigkeit beim Übergang zum Abitur nach neun Jahren im Schuljahr 2017/2018 Anfrage des Abgeordneten Gero Hocker (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums