Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5728 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5592 - Welche Fehler wurden bei der Planung eines Windvorranggebietes in Hillerse gemacht? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 15.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 20.04.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 05.05. 2016 gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten Presseberichten zufolge wurde vom Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) die Planung eines Windvorranggebietes in Hillerse (LK Gifhorn) aufgegeben, nachdem eine Bürgerinitiative zusammen mit dem Landtagsabgeordneten Detlef Tanke (SPD) in den Akten formale Fehler gefunden habe. Diese Akten sollen laut Presse intern und somit nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen sein. Herr Tanke ist zugleich Bürgermeister von Hillerse und Vorsitzender der ZGB- Verbandsversammlung. 1. Aufgrund welcher Kriterien wurde das Windvorranggebiet in Hillerse verhindert? Gemäß Auskunft des ZGB hatte die Verbandsverwaltung vor dem Auslegungsbeschluss alle Vorranggebietsfestlegungen hinsichtlich der genauen Flächengrößen nochmals überprüft und dabei festgestellt, dass bei der Fläche GF Meinersen Hillerse 01 A, die maßgebliche Flächengröße mit 47 ha nach Abzug von Abstandserfordernissen zu linienhaften Infrastrukturen (hier: klassifizierte Straßen ) unter die festgelegte Mindestgröße von 50 ha fällt. Weil diese Fläche dadurch nicht mehr den Planungskriterien des ZGB entsprach, wurde sie nicht in den Entwurf zur 2. Offenlage aufgenommen . 2. In welchen Punkten war die ursprüngliche Flächenberechnung durch die ZGB- Verwaltung fehlerhaft? Siehe Antwort zu Frage 1. Der ZGB gibt an, dass bei der Fläche GF Meinersen Hillerse 01 A die einzuhaltenden Abstandsflächen zu einer klassifizierten Straße (Kreisstraße) zunächst nicht in die Flächenberechnung mit einbezogen wurden. Nach der erforderlichen Korrektur wurde die Mindestfläche von 50 ha unterschritten. 3. Wurden bei der Beurteilung der Eignung der Fläche weitere Fehler gemacht, und wenn ja, welche? Gemäß der Information des ZGB wurden keine weiteren Fehler bei der Beurteilung der Eignung der Gebiete gemacht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5728 2 4. In welcher Hinsicht wurden bei der Beurteilung der Eignung dieser Fläche andere Kriterien zugrunde gelegt als bei anderen Flächen, insbesondere bei der Flächenberechnung ? Der ZGB gibt an, im gesamten Verbandsgebiet für alle Flächen die Kriterien einheitlich angewandt zu haben. Da der ZGB beabsichtigt Vorranggebiete Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung für den restlichen Planungsraum auszuweisen, muss er, wenn er Flächen die nach seiner planerischen Zielsetzung für die Windenergienutzung nicht zur Verfügung stehen sollen (sogenannte weiche Tabuzone), die festgelegten Kriterien zwingend einheitlich anwenden, um rechtssicher planen zu können. 5. Wer hat die Planungsunterlagen außer den beteiligten Beschäftigten des ZGB und den Ratsmitgliedern vor der Veröffentlichung eingesehen? Die Mitglieder der Verbandsversammlung des ZGB haben die Beschlussvorlage und einen Entwurf als zusammenfassende beschreibende und zeichnerische Darstellung am 22. Februar per Post zu den öffentlichen Ausschussberatungen erhalten. Die ergänzenden Unterlagen, wie Begründung, Gebietsblätter, Umweltbericht etc. wurden u. a. aufgrund ihres Umfangs den Mitgliedern der Verbandsversammlung zunächst passwortgeschützt im Internet bereitgestellt. 6. Warum wird eine andere mögliche Vorrangfläche in der Nähe von Hillerse nicht als Alternative für die ausgeschiedene Fläche in Betracht gezogen? Der ZGB gibt an, dass nach dem Entfallen der Potenzialfläche Hillerse 01 A sowohl die Fläche Hillerse 01 B als auch Hillerse 01 C wieder in die Prüfung einbezogen wurden. Beide Potenzialflächen sind aufgrund der starken Betroffenheit avifaunistischer Belange (Vogelwelt) aus umweltfachlicher Sicht nicht als Vorranggebiete für die Windenergienutzung geeignet. (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 20.04.2016) (Ausgegeben am 13.05.2016) Drucksache 17/5728 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5592 - Welche Fehler wurden bei der Planung eines Windvorranggebietes in Hillerse gemacht? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz