Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5734 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5515 - Breitband für Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Heidemarie Mundlos und Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 06.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 11.04.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 04.05.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat gemeinsam mit der Staatskanzlei eine Broschüre zum Thema Breitband herausgegeben. Unter „Breitbandförderung - Zahlen. Daten. Fakten.“ wird die Förderperiode 2014 bis 2020 dargestellt , und dabei werden alle verfügbaren Fördertöpfe aufgeführt (sieben verschiedene Möglichkeiten insgesamt). Da der Breitbandausbau für Niedersachsen von besonderer wirtschaftlicher und strukturpolitischer Bedeutung ist, beobachten Wirtschaft und Kommunen die Fördermöglichkeiten und die Umsetzungskriterien sehr aufmerksam. Beteiligt am Prozess sind u. a. alle Ämter für regionale Landesentwicklung, die NBank, die Staatskanzlei, das niedersächsische Wirtschaftsministerium , das niedersächsische Innenministerium, das Bundesministerium für Verkehr und das Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehen wir davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach unserer Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung Der Breitbandausbau ist eines der wesentlichen wirtschafts- und strukturpolitischen Vorhaben der Landesregierung. Die niedersächsische Breitbandstrategie geht nun in die Umsetzung. Über Zuschüsse und Kredite werden die Landkreise, Städte und Kommunen gerade in den dünner besiedelten ländlichen Gebieten in die Lage versetzt, den Ausbau des schnellen Internets voranzutreiben . Die von der Staatskanzlei und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr herausgegebene Übersicht „Breitband für Niedersachen“ verdeutlicht Zusammenhänge der niedersächsischen Breitbandförderpolitik und zeigt auf, wie die einzelnen Förderangebote synergetisch ineinandergreifen. Ausgehend von den beiden grundsätzlichen Förderfällen, der „Wirtschaftlichkeitslücke“ und dem Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5734 2 „Betreibermodell“, sind die jeweiligen Finanzierungshilfen und beteiligten Bewilligungsstellen zugeordnet . 1. Wie viele von wem gestellte Anträge mit welchem Antragsvolumen liegen zurzeit insgesamt bei den jeweiligen Institutionen zur Bearbeitung vor? Die Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die zum Stichtag 15.04.2016 bei den jeweiligen Bewilligungsstellen vorliegenden Anträge. Breitbandförderung in Niedersachsen Stand: 15.04.2016 Förderprogramme / Anzahl Anträge Antragsvolumen Antragsteller (beantragt) Bundesförderung (BMVI) Investitionsförderung 10 62 225 001 Euro LK Celle 14 469 783 Euro LK Goslar 987.318 Euro LK Lüchow-Dannenberg 15.000.000 Euro LK Northeim 6.224.361 Euro LK Schaumburg 2.878.772 Euro LK Stade 7.031.031 Euro LK Uelzen 12.441.282 Euro Region Hannover 1.346.557 Euro Stadt Wolfsburg 1.728.692 Euro Gemeinde Bispingen 117.204 Euro Beratungsförderung 30 1.466.767 Euro EFRE (NBank) 1 134.587 Euro nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH 134.587 Euro RL Breitbandausbau NI (DD2) (NBank) 2 10.000.000 Euro LK Lü.-Dannenberg 5.000.000 Euro LK Uelzen 5.000.000 Euro RL Breitbandförderung - ländlicher Raum (Ämter für regionale Landesentwicklung - ÄrL) 42 25.201.008,19 Euro ArL BS 4 3.510.459,93 Euro ArL LW 4 5.764.204,16 Euro ArL WE 4 6.050.301,36 Euro ArL LG 30 9.876.042,74 Euro KIP (MI) 0 0 Darlehen (NBank) 0 0 2. Wie wird sichergestellt, dass die Genehmigungen koordiniert, unbürokratisch und zeitnah bearbeitet und erteilt werden? Die Breitbandförderprogramme von Bund und Land sind weitest möglich aufeinander abgestimmt. In Sachen Breitbandförderung ist die NBank zentraler Ansprechpartner und berät die Kommunen bei der Inanspruchnahme aller Förderprogramme (auch Bundesförderung). Auch die erstmalig im Rahmen des ELER-Fonds für die ländliche Entwicklung angebotene Förderrichtlinie Breitbandförderung - ländlicher Raum des Landwirtschaftsministeriums ist gezielt auf die Bundesförderung ab- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5734 3 gestimmt, um diese bedarfsgerecht ergänzen zu können. Damit ergänzen die NBank und die Ämter für regionale Landesentwicklung mit ihrer Förderungs- und Finanzierungskompetenz die breitbandfachliche Beratung der Kommunen durch das Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen b|z|n und stellen sicher, dass stets der optimal passende Förderweg ohne große bürokratische Hindernisse gefunden und beschritten werden kann. Durch die enge Kooperation der NBank, der Ämter für regionale Landesentwicklung und des b|z|n werden so bereits im Beratungsstadium regionale und insbesondere regionalwirtschaftliche Belange berücksichtigt und sämtliche Fördermittel im Bereich des Breitbandausbaus bestmöglich zur Wirkung gebracht. 3. Womit begründet der Herausgeber dieser Broschüre die Überschrift „Breitbandförderung in Niedersachsen ist aus einem Guss“? Erstmals werden in Niedersachsen alle verfügbaren Fördertöpfe aufeinander abgestimmt und gebündelt . Landes-, Bundes- und EU-Mittel ergeben so ein Fördervolumen, das nach derzeitigem Planungsstand weit über 300 Millionen Euro betragen wird. Dieses vor dem Hintergrund, dass die Förderung des Breitbandausbaus aus technischen, ökonomischen und rechtlichen Gründen sehr heterogen ist. Hinzu kommt die umfangreiche Förderkulisse, die aus einer Reihe von verschiedenen Förderprogrammen besteht. Die NBank zusammen mit dem b|z|n und den Ämtern für regionale Landesentwicklung sind die zentralen Akteure mit dem Schwerpunkt Breitbandförderungen und -finanzierung in Niedersachsen. In verteilten Rollen beurteilen sie die kommunalen Breitbandprojekte in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht und unterstützen die Kommunen bei der Beantragung und Realisierung. Darüber hinaus wird die Verzahnung der verschiedenen Förderachsen durch einen effizienten Verwaltungsprozess begleitet, der mit den beteiligten Ressorts Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Staatskanzlei abgestimmt ist. Weitere Abstimmungsrunden auf Arbeitsebene unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände dienen der Wahrung der Transparenz der Projekte untereinander und sollen eine positive Vernetzung der Projekte miteinander fördern. (Ausgegeben am 17.05.2016) Drucksache 17/5734 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5515 Breitband für Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Heidemarie Mundlos und Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr