Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5737 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5545 - Ist die zielgenaue Anforderung von Verstärkungseinheiten möglich? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Gero Hocker und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 07.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 13.04.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 11.05.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Im Rahmen von Veranstaltungen wie beispielsweise Fußballspielen ist es häufig notwendig, dass die örtliche Polizei Verstärkung anfordern muss. Hierbei muss es sich nicht zwingend um ein Bundesligaspiel handeln. Auch in unteren Ligen werden Spiele als sogenannte Risikospiele eingestuft, wenn es zuvor auffälliges Verhalten von Anhängern des Vereins gegeben hat. Hierbei ist es allerdings nicht unbedingt notwendig, dass ein kompletter Vollzug (30 Beamtinnen und Beamte) erforderlich ist. Oft würden gerade unter Kostengesichtspunkten weniger Personen ausreichen. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen von polizeilichen Einsatzanlässen gibt es Lagen aus besonderem Anlass, die nicht mehr allein durch Beamtinnen und Beamte der Alltagsorganisation in den Polizeibehörden bewältigt werden können. Daher wird die niedersächsische Bereitschaftspolizei zur Unterstützung der Polizeibehörden bei diesen Lagen angefordert. Eine solche Anforderung erfolgt insbesondere, wenn der Einsatzanlass das notwendige Eingreifen einer geschlossenen Einsatzeinheit mit einem auf solche Lagen trainierten und abgestimmten Vorgehen erwarten lässt. Bei allen Einsatzanlässen ist die Beurteilung der jeweiligen Lage anhand verschiedener Lagefelder der Kernbereich polizeilichen Handelns. Auf der Grundlage der vorliegenden Lageinformationen und -erkenntnisse ermittelt die zuständige Polizeibehörde den jeweils erforderlichen Kräftebedarf, mit dem die Bewältigung der Einsatzlage gewährleistet werden kann. Vor dem Hintergrund, dass Lageerkenntnisse aus unterschiedlichen Quellen mit abweichenden Informationen , beispielsweise zur Anzahl von Störern, generiert werden, können im Einzelfall auch die Lagebeurteilung und damit einhergehend der erforderliche Kräftebedarf sowie die Anforderung von Unterstützungskräften durch die zuständige Polizeibehörde divergieren. 1. Ist die Anforderung eines Halbzuges (15 Personen) zur Verstärkung von örtlichen Polizeikräften in Niedersachsen möglich? Ja. Allerdings gliedern sich die Einheiten der niedersächsischen Bereitschaftspolizei in Hundertschaften , diese in Einsatzzüge und diese wiederum in Einsatzgruppen. Die kleinste Einheit ist also eine Einsatzgruppe. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5737 2 Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. 2. Welche Voraussetzungen werden an die Anforderung von Verstärkungseinheiten geknüpft ? Die Anforderung von Verstärkungseinheiten orientiert sich ausschließlich am Kräftebedarf für die jeweilige Einsatzlage. Bestimmte Voraussetzungen sind an diese Anforderungen nicht geknüpft. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. 3. Wie häufig mussten im vergangenen Jahr bei Spielen der Ligen unterhalb der 1. und 2. Bundesliga ein Spiel als Risikospiel eingestuft und Verstärkung angefordert werden? In Niedersachsen wurden im vergangenen Jahr insgesamt 46 Fußballspiele unterhalb der 1. und 2. Bundesliga als sogenannte Risikospiele eingestuft. Zur Bewältigung von Einsatzlagen im Zusammenhang mit Fußballspielen (alle Ligen einschließlich Risikospielen) wurden in 115 Fällen Unterstützung aus anderen Behörden (einschließlich Bereitschaftspolizei sowie gegebenenfalls Einsatzeinheiten und szenekundigen Beamten aus anderen Ländern und dem Bund) angefordert. (Ausgegeben am 19.05.2016) Drucksache 17/5737 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5545 Ist die zielgenaue Anforderung von Verstärkungseinheiten möglich? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Gero Hocker und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport