Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5738 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5558 - Altholzkraftwerke - erneuerbare Energiequelle mit einer düsteren Zukunft? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Almuth von Below-Neufeldt, Hermann Grupe und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 07.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 14.04.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 11.05.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Altholz gehört zu den günstigsten Formen der Bioenergie. Es gibt rund 80 Altholzkraftwerke in Deutschland. Strom aus diesen Anlagen wird als erneuerbare Energie nach dem EEG gefördert. Im Vergleich zu allen anderen Arten der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Wind, Sonne, Biogas usw.) belasten Altholzkraftwerke die EEG-Umlage weniger. Trotz ihrer umweltverträglichen und wirtschaftlichen Vorteile werden Altholzkraftwerke in der öffentlichen Diskussion kaum wahrgenommen . 1. Wie viele Altholzkraftwerke gibt es in Niedersachsen, und wie hat sich ihre Zahl seit 2000 verändert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? In Niedersachsen werden fünf Altholzkraftwerke betrieben, die in den Jahren 2000, 2003 (zwei), 2005 und 2006 in Betrieb genommen wurden. 2. Welchen Wert haben Altholzkraftwerke für die Energiebranche in Niedersachsen? Altholzkraftwerke haben neben ihrer stabilisierenden Rolle im Energiesystem und der Wärmeversorgung die weitere Aufgabe, den Altholzanfall in Deutschland zu verwerten. In Deutschland fallen jährlich zwischen 8 und 10 Millionen Tonnen Altholz an. Lediglich 30 % dieser Altholzmenge können nach Angaben des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter stofflich wiederverwendet werden. Der weitaus überwiegende Teil von 70 % wird aufgrund seiner Behandlung mit Holzschutzmitteln, Lacken und potenziell gesundheits- und umweltschädlicher Substanzen energetisch verwertet. Eine Deponierung dieser belasteten Altholzmengen ist seit dem Jahr 2005 folgerichtig verboten. Altholzkraftwerke wandeln diese schadstoffbelasteten Stoffströme unter Einhaltung der strengsten deutschen Emissionsvorschriften (17. BImSchV) in Strom und Wärme. Dieses System hat sich im vergangenen Jahrzehnt bewährt und einen Markt geschaffen, an dem eine Vielzahl regionaler Akteure partizipiert. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Zukunft der Altholzkraftwerke in Niedersachsen? Siehe Antwort zu Frage 5. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5738 2 4. Wie fördert die Landesregierung Altholzkraftwerke in Niedersachsen, und plant die Landesregierung weitergehende Maßnahmen in diesem Bereich? Altholzkraftwerke werden außerhalb des EEG nicht gefördert. Weitergehende Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen. 5. Inwieweit ist die Zukunftsfähigkeit von Altholzkraftwerken in Niedersachsen gesichert, und mit welchen Mitteln fördert die Landesregierung dies? Die Zukunftsfähigkeit von Altholzkraftwerken hängt maßgeblich von der Anlagenkonzeption, dem Wärmekonzept und der weiteren Ausgestaltung des EEG bzw. der Schaffung von Anschlussregelungen ab. Die Landesregierung setzt sich bei der Novelle des EEG für eine Anschlussregelung auch für die Verwertung von fester Biomasse in Heizkraftwerken ein. 6. Wie viele Megawatt Strom werden jährlich von Altholzkraftwerken in Niedersachsen erzeugt , und wie hat sich dies in den letzten zehn Jahren verändert? Die Kraftwerke haben eine elektrische Leistung von insgesamt 98 MW. Die jährliche Stromerzeugung beträgt ca. 650 000 MWh. Außer üblichen Schwankungen aufgrund von Wartung und Instandhaltung ist von einer kontinuierlichen Erzeugung in den vergangenen Jahren auszugehen. 7. Inwieweit sieht die Landesregierung Altholzkraftwerke als Wirtschaftsfaktor für das Land Niedersachsen, und woran macht sie das fest? Altholzkraftwerke sind ein wichtiger Bestandteil innerhalb der Wertschöpfungskette Holz. Die Kraftwerke selber sowie die Holzverarbeitungsbetriebe und die Zulieferunternehmen sind ein regionaler Arbeitgeber. Darüber hinaus wird nach Schätzungen ein Umsatz von etwa 100 Millionen Euro pro Jahr in den niedersächsischen Altholzkraftwerken erzielt. 8. Wie steht die Landesregierung zur Forderung technologieoffener Ausschreibungen im EEG 2016? Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum EEG 2016 (Stand 14.04.2016) sieht für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien technologiespezifische Ausschreibungen vor. Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen sind technologiespezifische Ansätze sinnvoll. Dabei sollen die De-minimis-Regeln der staatlichen Energie- und Umweltschutzbeihilfeleitlinien der EU möglichst umfänglich genutzt werden, um die Akteursvielfalt zu bewahren. (Ausgegeben am 19.05.2016) Drucksache 17/5738 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5558 Altholzkraftwerke - erneuerbare Energiequelle mit einer düsteren Zukunft? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Almuth von Below-Neufeldt, Hermann Grupe und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz