Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5748 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5577 - Förderung und Unterstützung von Gründerlehrstühlen durch die Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt und Gero Hocker (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 12.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 19.04.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 18.05.2016, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung der Abgeordneten In der forschungspolitischen Agenda für Niedersachsen aus dem April 2015 schreibt Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić im Vorwort: „Durch Kooperationsprojekte mit den Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft sowie durch Existenzgründungen leisten Universitäten und Fachhochschulen wichtige Beiträge zur regionalen Entwicklung unseres Landes. Deshalb ist es entscheidend, den Wissens- und Technologietransfer zu unterstützen und dem wissenschaftlichen Nachwuchs gute Berufsperspektiven zu eröffnen.“ In der 68-seitigen Agenda werden Existenzgründungen indes nur noch auf einer weiteren Seite thematisiert. Auf Seite 48 findet sich u. a. der Hinweis: „Auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen wird weiterhin die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft durch Kooperationsprojekte, Existenzgründungen, unternehmensorientierte Weiterbildungen und Forschungsinfrastrukturen unterstützt werden.“ In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion „Welchen Stellenwert besitzt die Vermittlung von Unternehmertum und Entrepreneurship an den niedersächsischen Hochschulen für die Landesregierung?“ (Drs. 17/5083) führt die Landesregierung auf die Frage nach der Förderung von Gründerlehrstühlen aus: „Die Einrichtung von Professoren fällt in die originäre Aufgabe der Hochschulen im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung. Grundsätzlich werden weitere Planungen hierzu unterstützt.“ Genauere Angaben zur Unterstützung wurden von der Landesregierung jedoch nicht ausgeführt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung verweist zunächst auf ihre in der Anfrage zitierte Antwort vom 14.01.2016 auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Welchen Stellenwert besitzt die Vermittlung von Unternehmertum und Entrepreneurship an den niedersächsischen Hochschulen für die Landesregierung ?“ (Drs. 17/5083). 1. Wie unterstützt die Landesregierung die weitere Einrichtung von Gründerlehrstühlen konkret? Hochschulen betreiben ihre eigene Organisationsentwicklung u. a. durch die Festschreibung von strategischen Zielen in Entwicklungsplanungen. Auf Basis dieser Planungen sowie mit Blick auf Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5748 2 thematische Entwicklungen in einzelnen Wissenschaftsdisziplinen und die Anforderungen von Fachverbänden an die zur Studierendenausbildung notwendige fachliche Breite, die in einem Fachbereich vertreten sein muss, plant die Hochschule die Einrichtung von Professuren. Die Leitlinien des Landes Niedersachsen zur Hochschulentwicklung formulieren im Themenfeld „Übergänge in die Berufspraxis“ als Zielvorstellung Folgendes: „Master-Absolventinnen und Master- Absolventen sowie Promovierende niedersächsischer Hochschulen bestreiten erfolgreich wissenschaftliche Karrieren in internationalen Forschungsgruppen oder professionelle berufliche Entwicklungen als Führungskräfte in Unternehmen oder begründen erfolgreich eigenes Unternehmertum.“ Wenn eine Hochschule in ihrer Entwicklungsplanung die Stärkung von Unternehmertum und Entrepreneurship vorsieht, entspricht dies demzufolge der Landeshochschulplanung. Diese Planungen werden durch das Fachministerium hinsichtlich der Übereinstimmung mit der hochschuleigenen Entwicklungsplanung, der fachlichen Nachvollziehbarkeit sowie dem Vorhandensein der entsprechenden Ressourcen grundsätzlich unterstützt und wohlwollend geprüft. Die Einrichtung von Professuren sowie die Stellenplanung und Stellenbewirtschaftung - unabhängig von der thematischen Ausrichtung - fällt wie bereits ausgeführt in den strategischen Verantwortungs - und Entscheidungsbereich der Hochschule. Wie bei anderen Professuren auch, können im Rahmen von Berufungsverfahren in besonderen Fällen zusätzliche Mittel zur Unterstützung/Förderung der Berufung bereitgestellt werden. 2. Wie unterstützt die Landesregierung bestehende Gründerlehrstühle konkret? Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, für derartige Professuren im Rahmen der EFRE-Förderrichtlinie „Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ Mittel für innovative Modelle des Wissens- und Technologietransfers zu beantragen. Ziel dieses Fördertatbestandes ist es, private wie öffentliche Unternehmen, darunter auch solche, die keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung besitzen, zur Zusammenarbeit mit der Wissenschaft zu ermutigen. Technologie- Scouting und Verwertung von Forschungsergebnissen, u. a. in der Form von Existenzgründungen in den Einrichtungen, werden forciert. 3. Wie unterstützt die Landesregierung Gründerlehrstühle im nicht wirtschaftswissenschaftlichen Bereich? Professuren, die das Thema „Unternehmensgründung“ in Forschung und Lehre bearbeiten, gehören im Regelfall zur Wissenschaftsdisziplin der Betriebswirtschaftslehre und sind dementsprechend häufig in entsprechenden Fakultäten/Fachbereichen sowie Instituten für Wirtschaftswissenschaften oder angrenzender Bereiche wie beispielsweise dem Wirtschaftsingenieurwesen, der Wirtschaftspädagogik oder der Wirtschaftsinformatik verortet (siehe auch „Entrepreneurship- Professuren an öffentlichen und privaten Hochschulen in Deutschland“, Stand März 2015, Sortierung nach Standort, http://www.fgf-ev.de/wp-content/uploads/2015/03/E-Professuren-17-03- 2015.pdf). Eine Unterstützung dieser Fächer ist im Rahmen der zu Frage 2 genannten EFRE-Förderrichtlinie möglich. 4. Wie unterstützt die Landesregierung die Vernetzung nicht wirtschaftswissenschaftlicher Lehrstühle mit Gründerlehrstühlen? Die Vernetzung in Forschung und Lehre gehört zu den Kernaufgaben von Professorinnen und Professoren und ergibt sich zwingend aus den Anforderungen der Wissenschaft (beispielsweise gemeinsame Forschungsanträge, Kooperation in Studienangeboten, aber auch akademische Selbstverwaltung ). Durch Förderprogramme für Forschungsvorhaben oder zur Entwicklung und Einrichtung von Studiengängen und Promotionsprogrammen, die interdisziplinär angelegt sind, wird eine Vernetzung unterstützt und angereizt. (Ausgegeben am 24.05.2016) Drucksache 17/5748 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5577 Förderung und Unterstützung von Gründerlehrstühlen durch die Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt und Gero Hocker (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur