Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5576 - Inwieweit hat die Landesregierung die Internationalisierung niedersächsischer Hochschulen vorangebracht? Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 12.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 19.04.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 18.05.2016, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung der Abgeordneten Am 30. Oktober 2013 hat der Landtag den Entschließungsantrag „Internationalisierung der niedersächsischen Hochschulen voranbringen“ mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet. Darin wurde festgestellt: „Die meisten niedersächsischen Hochschulen verfügen bereits über hochschuleigene Internationalisierungsstrategien bzw. arbeiten aktuell an entsprechenden Konzepten. Diese Aktivitäten gilt es, weiter auszubauen und zu fördern.“ Es folgen u. a. folgende konkrete Ziele, die „selbstverständlich unter Respektierung der Autonomie der Hochschulen“ erreicht werden sollen: – Etablierung einer Willkommenskultur durch Schaffung eines internationalen Campus an den Hochschulen, – weitere Internationalisierung von Studium und Lehre, – Entwicklung interkultureller Lehr- und Lernkonzepte, – Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Internationalisierung, – Internationalisierung der Curricula und Ausweitung englischsprachiger Lehrangebote, – Ausbau von Austauschprogrammen mit internationalen Partnern, – Angebot von Studiengängen mit internationalen Abschlüssen, – Ausbau der Unterstützung ausländischer Studierender z. B. durch Mentorenprogramme, – Entwicklung von Maßnahmen gegen Diskriminierung, – Stärkung der Forschung durch den Ausbau internationaler Forschungskooperationen und verstärkte Zusammenarbeit mit ausländischen Hochschulen, – Gewinnung von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen aus dem Ausland. Vorbemerkung der Landesregierung Die weitere Steigerung der internationalen Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen und die damit einhergehende Förderung der Internationalisierung der niedersächsischen Hochschulen sind integrale Bestandteile der Hochschulentwicklung in Niedersachsen. International ausgerichtete Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind Zukunftswerkstätten für Innovationen . Sie bilden hochqualifizierte Fachkräfte aus, sichern den wissenschaftlichen Nachwuchs und Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 2 fördern den internationalen Austausch. Durch die Internationalisierung von Studiengängen, der Nachwuchsförderung und der Forschung wird den globalisierten Qualifikationsansprüchen des Beschäftigungssystems an Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen Rechnung getragen, um somit den Bedarf des Arbeitsmarktes an international erfahrenen Akademikerinnen und Akademikern decken zu können. Die Internationalisierung von Hochschulen kann jedoch nicht ausschließlich nach ökonomischen Prärogativen definiert werden. Sie ist zugleich ein wichtiger Aspekt der hochschulischen Qualitätssicherung im Sinne internationaler Vergleichbarkeit und Standards. Zudem sind Toleranz und Weltoffenheit konstitutive Wesensmerkmale von international ausgerichteten Hochschulen, wie deren vielfältiges Engagement im Rahmen der aktuellen Flüchtlingssituation belegt. Die konkrete Förderung der verschiedenen hochschulischen Internationalisierungsprozesse durch die Landesregierung, die in den nachstehenden Fragen thematisiert wird, fokussiert vornehmlich auf drei Bereiche: 1. Die Landesregierung schafft verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, die es den Hochschulen ermöglichen, ihre strategische und operative Internationalisierung eigenverantwortlich und den jeweiligen individuellen Erfordernissen angepasst zu organisieren. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) gehört die Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich und des Austauschs zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung der Belange ausländischer Studierender zu den Kernaufgaben der niedersächsischen Hochschulen. Ferner ist in § 6 Abs. 4 Satz 1 NHG festgelegt, dass die Hochschulen die Studierenden beim Erwerb einer internationalen Qualifikation insbesondere durch Integration und Vermittlung von Studienzeiten im Ausland unterstützen. Des Weiteren haben die Landesregierung und die Hochschulen im Hochschulentwicklungsvertrag, der im November 2013 abgeschlossen worden ist, u. a. vereinbart, die Internationalisierung der Hochschulen zu intensivieren. Zudem wird in den Zielvereinbarungen 2014 bis 2018 und den diesen zugrunde liegenden Leitlinien des Landes zur Hochschulentwicklung Internationalisierung als ein strategisches Entwicklungsziel der Hochschulen definiert. 2. Die Landesregierung schafft verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen, die es den Hochschulen ermöglichen, autonom darüber zu entscheiden, welche Internationalisierungsmaßnahen in qualitativer und quantitativer Hinsicht realisiert werden. Globalhaushalte versetzen die Hochschulen in die Lage, nachfrage- und bedarfsorientiert selbstständig über die Verwendung ihrer Finanzmittel zu verfügen. Damit wird die Eigenverantwortung der Hochschulen gestärkt und ein möglichst wirtschaftlicher, erfolgsorientierter und effektiver Mitteleinsatz, auch im Bereich der Internationalisierung, begünstigt. Zudem werden mit dem Instrument der Leistungsbezogenen Mittelzuweisung monetäre Anreize für hochschulpolitische Ziele gesetzt, zu denen auch die Internationalisierung gehört. Mittels der formelrelevanten Parameter „Bildungsausländer “, „ins Ausland gehende Studierende“ und „internationale Stipendiaten der Alexander von Humboldt-Stiftung“ werden Internationalisierungsprozesse an den Hochschulen gezielt seitens des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) angeregt. Darüber hinaus tragen die 2014 eingeführten Studienqualitätsmittel, die für die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen verwendet werden, zur internationalen Attraktivität der niedersächsischen Hochschulen bei, da auch die internationalen Studierenden davon profitieren. 3. Die Landesregierung ermöglicht den Hochschulen projektbezogene Fördermaßnahmen, um sie in ihren Internationalisierungsprozessen gezielt unterstützen zu können. Im Einzelplan 06 des niedersächsischen Haushaltsplans sind entsprechende Mittel u. a. im Kapitel 08 in den Titelgruppen 61 „Wissenschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland“ und 63 „Internationalisierung der Hochschulen“ etatisiert. Die Mittel in Titelgruppe 61 sind zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Niedersachsen vorgesehen. Maßnahmen dabei sind u. a. die Unterstützung der internationalen Profilbildung der niedersächsischen Hochschulen, Bildungsmarketing sowie die Förderung der grenzüberschreitenden und interregionalen Hochschulzusammenarbeit . Der Großteil der Mittel wird den Hochschulen jährlich in Form von Sockelzuweisungen zur eigenen Bewirtschaftung durch die jeweiligen Akademischen Auslandsämter zugewiesen. Projekte größeren Umfangs werden direkt von MWK gefördert. Die Mittel Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 3 werden vornehmlich zur Anbahnung von internationalen Kooperationen in den Bereichen Forschung und Lehre eingesetzt. In Titelgruppe 63 sind die Mittel zur Förderung besonderer Internationalisierungsmaßnahmen der Hochschulen vorgesehen. Im Rahmen der Förderlinie „Willkommen in Niedersachsen“ werden insbesondere Zuschüsse für kurzzeitige „Orientierungs “-Tutorien für ausländische Studierende zu Beginn ihres Aufenthaltes an einer niedersächsischen Hochschule und Zuschüsse für innovative Anreizmaßnahmen der Hochschulen zur Anwerbung von ausländischen Studierenden zur Aufnahme des Studiums an einer niedersächsischen Hochschule gewährt. Des Weiteren können Fachhochschulen Ausgleichsfinanzierungen bei Vorbereitung und Teilnahme an EU-Forschungsprogrammen erhalten und innovative Maßnahmen der europäischen Zusammenarbeit im Einzelfall gefördert werden. Ein Begleitausschuss, dem Vertreterinnen und Vertreter von MWK und Hochschulen angehören, entscheidet über die Mittelverteilung. Durch die kontinuierliche Entwicklung und Anpassung vorgenannter Rahmenbedingungen wird die Internationalisierung der Hochschulen seitens der Landesregierung insgesamt gefördert. Hinsichtlich der nachstehenden Antworten zu den Fragen nach der konkreten Unterstützung verschiedener Internationalisierungsaspekte durch die Landesregierung wird daher auf diese übergreifenden Rahmenbedingungen verwiesen, da den Hochschulen die Umsetzung ihrer jeweiligen Internationalisierungsprozesse im Sinne der Hochschulautonomie obliegt. Sofern spezifische Unterstützungsmaßnahmen seitens der Landesregierung geleistet worden sind, werden diese in den nachstehenden Antworten entsprechend berücksichtigt. 1. An welchen Hochschulen wurde seit November 2013 mit Unterstützung der Landesregierung ein internationaler Campus eingerichtet, und worin bestand die Unterstützung konkret? Ausweislich des vierten Handlungsfeldes der Strategie der Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern für die Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland aus 2013 wird die Etablierung eines internationalen Campus als eine übergreifende Aufgabe definiert. Demnach zählen dazu die Bereitstellung internationaler und interkultureller Lernangebote, die Internationalisierung von Studium und Lehre sowie der Curricula und das Angebot englischsprachiger und weiterer fremdsprachiger Studiengänge. Demnach verfügen alle niedersächsischen Hochschulen über einen internationalen Campus. Auf die Antworten zu den Fragen 2, 3 und 5 wird verwiesen . 2. Inwieweit haben sich die Hochschulen in Niedersachsen mit Unterstützung der Landesregierung seit November 2013 im Hinblick auf Studium und Lehre stärker internationalisiert , und worin bestand die Unterstützung konkret? Studium und Lehre an den niedersächsischen Hochschulen sind von einem hohen Grad an Internationalität geprägt. Für den Bereich Studium belegen dies die Zahlen der Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer und der sogenannten Outgoings, den ins Ausland gehenden Studierenden. Als Bildungsausländer gelten Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit (oder Staatenlose ), die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer ausländischen Schule erworben haben. Als Outgoings werden Studierende bezeichnet, die einen Teil ihres Studiums im Rahmen von strukturierten Mobilitätsprogrammen im Ausland verbringen. Ausweislich des Datenmaterials des Landesamts für Statistik Niedersachsen waren im WS 2012/2013 noch 11 903 Bildungsausländer an niedersächsischen Hochschulen immatrikuliert, während deren Anzahl auf 13 550 im WS 2014/2015 angestiegen war. Nach Angaben der Hochschulen betrug die Zahl der Outgoings im Studienjahr 2013 3 861 und lag im Studienjahr 2015 bei 4 276. Von der kontinuierlich wachsenden Anzahl von Bildungsausländern an niedersächsischen Hochschulen profitieren nicht nur die Hochschulen selbst, sondern auch diejenigen Studierenden, die keine studienbezogenen Auslandserfahrungen sammeln können. Durch den Kontakt mit ausländischen Kommilitoninnen und Kommilitonen können sie auch ohne einen Auslandsaufenthalt interkulturelle und sprachliche Kompetenzen erwerben . Die Studierenden, die einen Teil ihres Studiums im Ausland verbringen und danach wieder an ihre Hochschulen zurückkehren, haben nicht nur selbst wichtige internationale Erfahrungen ge- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 4 sammelt, sondern geben diese an ihre Institutionen weiter und tragen damit indirekt zu Internationalisierung der Hochschulen bei. Aufgrund der Tatsache, dass sowohl die Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer als auch die Outgoings formelrelevante Parameter im Rahmen der Leistungsbezogenen Mittelzuweisung sind, unterstützt die Landesregierung die Hochschulen bewusst bei der Internationalisierung des Studiums. Auch im Bereich der Lehre ist ein hohes Maß an Internationalität festzustellen. Die kontinuierlich wachsende Anzahl von Kooperationsverträgen mit internationalen Partnerinstitutionen sowie die in der Regel ebenfalls steigende Anzahl ausländischer Gastdozentinnen und Gastdozenten an den niedersächsischen Hochschulen sind Beleg dafür. Durch die Mittel aus der in der Vorbemerkung genannten Titelgruppe 61 wurden zahlreiche Maßnahmen zur Vorbereitung neuer und Fortschreibung bestehender Hochschulkooperationen gefördert , die sich mittelbar auch auf die Bereiche Studium und Lehre auswirken. Dazu sind den Hochschulen in 2013 170 150,50 Euro, in 2014 181 064,79 Euro und in 2015 170 314,67 Euro pauschaliert zur Verfügung gestellt worden. Darüber hinaus sind Einzelprojekte in Höhe von 63 565,61 Euro in 2013, 45 527,65 Euro in 2014 und 81 776,04 Euro in 2015 direkt seitens MWK gefördert worden. 3. An welchen Hochschulen wurden seit November 2013 mit Unterstützung der Landesregierung interkulturelle Lehr- und Lernkonzepte entwickelt, und worin bestand die Unterstützung konkret? Hinsichtlich der Unterstützung der nachstehend aufgeführten Maßnahmen durch die Landesregierung wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen. TU Braunschweig Die TU Braunschweig hat das Projekt „Scout“ als interkulturelles Lernkonzept eingeführt. In dem Programm wird internationalen Studierenden ein Semester lang ein einheimischer Studierender als Scout zur Seite gestellt. Das Programm bietet internationalen Studierenden eine bedarfsgerechte Unterstützung sowie einen differenzierten Einblick in das Studieren an der TU Braunschweig und fördert die Vernetzung internationaler und einheimischer Studierender. Durch die bessere Eingliederung und das erhöhte Wohlbefinden internationaler Studierender soll zugleich deren Studienabbruchquote gemindert werden. Teilnehmende des Programms, sowohl internationale als auch einheimische Studierende, fördern ihre interkulturelle Kompetenz, reflektieren gemeinsam ihre kulturellen Gemeinsamkeiten und Unterschiede und lernen kulturelle Hürden in der Interaktion zu überwinden . TU Clausthal Im Bereich Wirtschaftswissenschaften wird das Intercultural Learning Network angeboten. Damit wird internationalen Studierenden die Möglichkeit geboten, mit internationalen Partnerhochschulen gemeinsam (Online-)Unternehmensplanspiele durchzuführen. Universität Göttingen Die Universität Göttingen hat seit 2013 vielfältige Angebote zum Erwerb interkultureller Kompetenzen sowohl im fachwissenschaftlichen als auch im überfachlichen Bereich (Schlüsselkompetenz) entwickelt. Beispielhaft ist das Studienangebot „Zusatzqualifikation Interkulturalität und Mehrsprachigkeit /Deutsch als Fremd- und Zweitsprache“ für Lehramtsstudierende. Dabei handelt es sich um ein berufsqualifizierendes Programm, bei dem sich die Studierenden mit den Zusammenhängen von Internationalisierung, Migration, Sprache(n), Sprachenpolitik und Deutsch als Zweit- und Bildungssprache auseinandersetzten. Es wird zu einem Großteil über Studienqualitätsmittel finanziert. Zudem besteht ein Interkulturelles Kompetenzzentrum, das Workshops zu Interkultureller Kommunikation , Interkultureller Handlungskompetenz, Arbeit in Interkulturellen Teams sowie zur Vor- und Nachbereitung von studienbezogenen Auslandsaufenthalten anbietet. Auch dieses Programm wird aus Studienqualitätsmitteln gefördert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 5 Universität Hannover Die Universität Hannover bietet zahlreiche Angebote, die die interkulturellen Kompetenzen von Studierenden fördern. Die Bescheinigung internationaler und interkultureller Kompetenzen (BIKO) soll das vorhandene Angebot transparenter gestalten und Studierende motivieren, sich während ihres Studiums mit interkulturellen und internationalen Aspekten auseinanderzusetzen. Mit der BIKO werden interkulturelle Erfahrungen, international ausgerichtete Lehrveranstaltungen, internationale Aktivitäten sowie das Engagement in der Betreuung ausländischer Studierender nachgewiesen. Sie bescheinigt den Studierenden damit internationale und interkulturelle Kompetenzen, die sie während des Studiums an der Universität erworben haben. Die Ausstellung der BIKO erfolgt aufgrund einer Kooperation zwischen dem Hochschulbüro für Internationales, dem Zentrum für Schlüsselkompetenzen , dem Zentrum für Lehrerbildung, dem Fachsprachenzentrum und der interdisziplinären Arbeitsstelle Diversität-Migration-Bildung. Zudem bieten das Zentrum für Schlüsselkompetenzen und auch das Hochschulbüro für Internationales Kurse in Interkultureller Kommunikation an, die von Studierenden und Doktoranden aller Fächer besucht werden können. Universität Hildesheim Die Universität Hildesheim bietet im Rahmen des Programms „Qualiko“ und in Zusammenarbeit mit der Studierendeninitiative Go.Intercultural! interkulturelle Workshops für internationale und deutsche Studierende an. Die Teilnahme an den Modulen können sich die Studierenden im Zertifikat Interkulturelle Kommunikation und Kompetenz dokumentieren lassen. Weitere interkulturelle Lehrund Lernkonzepte sind die internationalen Schreibpartnerschaften, die 2011 mit dem Europäischen Sprachensiegel ausgezeichnet wurden. Hier werden internationale und deutsche Studierende zusammengebracht und verbessern ihre Schreib- und Kulturkompetenz in der jeweiligen Fremdsprache . Universität Lüneburg Beispielhaft für Online-Lehrangebote sind die MOOC-Angebote der Leuphana Digital School, derzeit ein Kurs „ready4study“ zur Studienvorbereitung für Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit oder der Kurs „Managing the Arts“ mit weltweit 17 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut. Darüber hinaus wurde ein „Global Classroom“ in Zusammenarbeit mit der Arizona State University aufgebaut, ein gemeinsames, virtuell durchgeführtes Seminarformat für Studierende beider Universitäten. Universität Oldenburg Die Universität Oldenburg setzt in vielen Studiengängen vielfältige interkulturelle Elemente um. Als besonderes Beispiel kann das in einer fakultätsübergreifenden Zusammenarbeit entwickelte Programm „European Studies from a Global Perspective“ bezeichnet werden, welches Studierende aus verschiedenen Studiengängen der Universität mit internationalen Austauschstudierenden zusammenbringt . Das Programm startet zum WS 2016/2017. Universität Osnabrück Seit dem Wintersemester 2012/2013 wird der Masterstudiengang Psychologie „Schwerpunkt Interkulturelle Psychologie“ angeboten. Das Angebot eines zertifizierten Weiterbildungs-/und Qualifizierungsangebots zur bzw. zum „Interkulturellen TrainerIn“ ist zum Wintersemester 2016/2017 geplant . Universität Vechta Das 2010 im Rahmen eines DAAD-Projektes entwickelte „Zertifikat Internationale Kompetenz“ wurde nach Auslaufen der Förderung 2013 im International Office weitergeführt und wird vom International Office ausgestellt. Darin werden Sprachkenntnisse, interkulturelle Kompetenzen, internationale Mobilität und das Engagement bei der Betreuung internationaler Studierender ausgezeichnet. Leistungen, die über die regulären Anforderungen eines Studienfaches hinaus während der Studienzeit erbracht wurden, werden so honoriert. Konzeption und Umsetzung des Zertifikats sind so angelegt, dass alle Studierenden der Universität Vechta - sowohl deutsche als auch internationale Studierende - daran teilnehmen können. Im Wahlpflichtbereich der Curricula gibt es die Säule Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 6 „Sprachen und Interkulturalität“; hier werden verschiedene Module angeboten. Besonders erwähnenswert ist die „Ausbildung interkultureller Trainer/innen“. Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK) Als beispielhaftes interkulturelles Lehr- und Lernkonzept kann die HBK das Stipendienprogramm „Braunschweig PROJECTS - Künstlerförderung des Landes Niedersachsen an der HBK Braunschweig “ anführen. Die Integration der Stipendiaten in die künstlerischen Klassen vermittelt auf beiden Seiten interkulturelle Kompetenz. Das zusammen mit dem Land Niedersachsen seit 2011 ausgeschriebene Stipendienprogramm richtet sich an internationale Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler, die projektbezogen im unmittelbaren Umfeld einer Kunsthochschule künstlerisch arbeiten möchten und eingebunden sind in den Lehrbetrieb der HBK. Für das WS 2016/2017 ist zudem ein interkulturelles Angebot für Studierende der Zusatzqualifikation Kunstvermittlung im Studiengang Freie Kunst geplant. Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) Aufgrund des weltweiten Musikmarktes ist die gesamte Ausbildung international ausgerichtet. Aktuell hat die HMTMH einen runden Tisch in der Musikpädagogik eingerichtet, der insbesondere in den Masterstudiengängen Module entwickeln soll, die der Vermittlung von Kompetenzen zur kulturellen Integration dienen. Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Wahlpflichtfächer wie z. B. „Interkulturelle Kompetenz“ werden zunehmend in die Curricula der Studiengänge an der Hochschule integriert, wie das Modul „Handlungskompetenz“ an der Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien, das Modul „Interkulturalität, Internationale Soziale Arbeit und Gender/Diversity“ an der Fakultät Soziale Arbeit oder interkulturelle Lehr- und Lernkonzepte an der Fakultät Wirtschaft. Außerdem werden für das „Zertifikat Schlüsselqualifikationen“ Lehrveranstaltungen wie z. B. „Arbeiten in interkulturellen Teams“ hochschulweit angeboten, sie stehen allen Studierenden offen. Zurzeit befindet sich ein neues Projekt in Planung, welches die Betreuung von studieninteressierten Geflüchteten durch Studierende und damit die Bildung von „Interkulturellen Tandems“ zum Ziel hat. Diese sollen ebenfalls als Wahlpflichtfächer in den Curricula verankert, durch Tutorien unterstützt und mit Leistungspunkten versehen werden. Hochschule Emden/Leer Im Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit sind interkulturelles Lernen, Migrationspädagogik und interkulturelle Beratung Querschnittsthemen, die in den unterschiedlichsten Seminarmodulen immer wieder bei Einzelterminen von Lehrveranstaltungsreihen im Studiengang Soziale Arbeit Eingang finden, auch jenseits des bereits 2011/2012 eingeführten Moduls „Inter- und Transkulturalität /Internationale Entwicklung“. So fließen z. B. die Ergebnisse aus dem Bundesmodellprojekt „Transkulturelle Versorgung von Menschen mit Suchtproblemen“ seit 2013 in die Veranstaltungen des Moduls „Theorie-Praxis-Seminar“ ein. Im Fachbereich Seefahrt werden in der Lehrveranstaltung „Maritime Ressource Management“ verschiedene Modelle der Kulturen behandelt und über Probleme und Lösungsstrategien diskutiert (Modul „Personalführung“ sowie „Human Ressource and Crew Management“, beides Studiengang „Nautik“). Im Fachbereich Wirtschaft gibt es beispielhaft das Modul „Intercultural Management“, welches allerdings seit mehreren Jahren schon gelehrt wird. Erwähnenswert ist auch das seit dem Sommersemester 2016 angebotene Modul „Diversity Management.“ Hochschule Hannover (HsH) Seit 2013 wurden die seit dem Sommersemester 2012 bestehenden interkulturellen Module stetig so ausgebaut, dass bei diesen Modulen aktuell ein Stand von elf Lehrveranstaltungen pro Semester erreicht wurde. Diese Module werden für Studierende aller Fakultäten angeboten und sind größtenteils in den Curricula aller fünf Fakultäten der HsH verankert. Seit dem WS 2015/2016 werden im Rahmen des Zertifikates „Weiterbildung International“ interkulturelle Lehrveranstaltungen angeboten , welche die Mitarbeitenden der HsH gezielt auf ihre Auslandsaufenthalte in der Erasmus+- Personalmobilität vorbereiten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 7 Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen (HAWK) Das Angebot an fakultätsübergreifenden Kursen zu interkulturellen Aspekten an der HAWK hat seit 2013 zugenommen. So bietet HAWK Plus semesterweise u. a. folgende Fächer an: Intercultural aspects (English seminar: reading and discussion), Sprache und interkulturelles Handeln für Asylsuchende /-berechtigte und Studierende der HAWK, Türkisch: Sprache und interkulturelles Handeln. Hochschule Osnabrück Die Anzahl der internationalen Sommer- und Winterangebote wird kontinuierlich erweitert. Dabei handelt es sich um Summer Schools oder Summer Universities/Academies, an denen sowohl Osnabrücker Studierende als auch internationale Gäste teilnehmen. Hochschule Wilhelmshaven, Oldenburg, Elsfleth Das bereits seit rund zehn Jahren bestehende Angebot an semesterbegleitenden und Intensiv- Kursen zur interkulturellen Kommunikation konnte seit 2013 im Rahmen des Jade ProBeSt-Programms deutlich ausgebaut werden. Zunächst wurden Lehrkonzepte und Onlinemodule entwickelt und erprobt. Inzwischen werden in jedem Semester regelmäßig interkulturelle Trainings für unterschiedliche Zielgruppen angeboten, für Studierende, die anschließend einen Auslandsaufenthalt absolvieren, für ausländische Studierende, die als Austausch- oder Regelstudierende an die Hochschule kommen, für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Dozentinnen/Dozenten, die im Bereich der Internationalisierung aktiv sind. Momentan ist ein Interkulturelles Zertifikat in Vorbereitung, um die Teilnahme an den interkulturellen Kursen und das Engagement im Bereich Internationalisierung zu dokumentieren. 4. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung seit November 2013 die rechtlichen Rahmenbedingungen der Internationalisierung verbessert? Der im November 2013 zwischen der Landesregierung und den Hochschulen abgeschlossene Hochschulentwicklungsvertrag definiert in den Leitlinien der Hochschulentwicklung in Niedersachsen u. a. Internationalisierung als einen Schwerpunkt. Demnach sind die niedersächsischen Hochschulen gehalten, Internationalisierung als einen zentralen Baustein der institutionellen Profilbildung und als wesentliches Instrument der Qualitätsentwicklung anzusehen. Auf Grundlage der in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern beschlossenen Strategie der Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland sollen sie zudem ihre strategische Internationalisierung auf allen Ebenen weiter forcieren. Der Hochschulentwicklungsvertrag bildet die Grundlage für die Zielvereinbarungen 2014 bis 2018 zwischen MWK und den Hochschulen. Demnach definieren die Hochschulen Internationalisierung als strategische Zielsetzung unter Bezugnahme auf die Leitlinien des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen gemäß § 1 Abs. 3 NHG für die Erarbeitung von Zielvereinbarungen 2014 bis 2018 mit den niedersächsischen Hochschulen vom 27.03.2014. Mit diesen Maßnahmen sind seitens der Landesregierung rechtliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Internationalisierung der Hochschulen geschaffen worden. 5. Inwieweit haben sich seit November 2013 mit Unterstützung der Landesregierung die Curricula internationalisiert und die englischsprachigen Lehrangebote ausgeweitet, und worin bestand die Unterstützung konkret? Hinsichtlich der Unterstützungsmaßnahmen der Landesregierung zur Internationalisierung der Curricula und zur Ausweitung der englischsprachigen Lehrangebote wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen. Die Internationalisierung der Curricula ist an allen Hochschulen Kernbestandteil des Internationalisierungsprozesses . Darunter fallen z. B. die Einrichtung von Mobilitätsfenstern in Studiengängen, die Einführung von Lehrveranstaltungen/Modulen mit internationalen Inhalten/internationalem Bezug , die Ausweitung der englischsprachigen und fremdsprachigen Lehrangebote sowie die Einrichtung von Studiengängen mit Doppelabschluss. Exemplarisch sei hier auf die Universität Göttingen verwiesen. Seit Oktober 2015 begleitet das Pilotprojekt „Internationalisierung der Curricula: Interna- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 8 tionalisierung-Digitalisierung-Diversifizierung“ die (weitergehende) systematische Internationalisierung der Curricula, das heißt die Einbindung globaler Perspektiven und interkultureller Kompetenzvermittlung in das Studium für alle Studierenden, unabhängig von einem Auslandsaufenthalt. In dem bundesweit einzigartigen Projekt, für das eine Anschubfinanzierung durch MWK erfolgt, betreibt die Universität Göttingen eine strategisch ausgerichtete, systematische Internationalisierung der Curricula aller Studienprogramme in ihren Fakultäten. Dabei wird eine enge inhaltliche Verzahnung der Themenfelder Digitalisierung und Diversifizierung mit der Internationalisierung angestrebt. Auf digitalen Plattformen etwa, die barrierefrei angelegt sind, sollen beispielsweise forschungsorientierte Projekte schon im BA-Studium gemeinsam mit Studierenden an Göttinger Partnerhochschulen in den USA oder Indien durchgeführt werden. Auf die steigende Relevanz dieser Aspekte und die Notwendigkeit einer Umsetzung haben bereits andere Institutionen und hochschulpolitische Akteure aufmerksam gemacht, allen voran die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die Anfang 2016 dazu eine Arbeitsgruppe gegründet hat, in der auch die Universität Göttingen vertreten ist. Weitere Mitglieder sind der DAAD, der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft, die Expertenkommission Forschung und Innovation und das Hochschulforum Digitalisierung. An der Universität Vechta verfügen alle Studiengänge über ein Mobilitätsfenster. Dies ist besonders in den Studiengängen, die in das Lehramt führen, beispielgebend. Die Universität Vechta wurde hierfür vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit dem 2014 zum ersten Mal vergebenen und mit 20 TEuro dotierten COM2UNI-Preis ausgezeichnet. Es liegt jedoch nicht in der Verantwortung des MWK, die Internationalisierung von einzelnen Studiengängen bzw. deren Curricula detailliert zu begleiten, dies erfolgt durch die Hochschulen bzw. die zuständigen Fächer und Fachbereiche selbst. Gleichwohl werden im Rahmen der Landeshochschulplanung Studiengangsplanungen mit einer expliziten Ausrichtung auf ausländische Studierende oder gemeinsame Planungen mit ausländischen Partnerhochschulen ausdrücklich begrüßt. Zudem ist MWK durch ein Mitglied in der nationalen Bologna-AG vertreten und setzt sich unmittelbar für den weiteren Erfolg des Reformprozesses ein, der sich u. a. auch durch die Zielsetzung einer höheren Studierendenmobilität auszeichnet, die beispielsweise durch konzeptionell zu berücksichtigende Mobilitätsfenster in der Studiengangkonzeption erreicht werden soll. An allen Hochschulen sind die englischsprachigen Lehrangebote seit 2013 kontinuierlich ausgebaut worden. Neben dem Ausbau englischsprachiger Lehrangebote sind den Hochschulen aus der oben genannten Titelgruppe 61 zudem Mittel für das Programm „Förderung des Erlernens kleiner europäischer Sprachen“ zugewiesen worden, um den Studierenden ein breites Fremdsprachenangebot zur Verfügung stellen zu können. Förderfähige Sprachen sind: Lettisch, Estnisch, Litauisch, Polnisch , Tschechisch, Ungarisch, Bulgarisch und Rumänisch. 6. Inwieweit wurden seit November 2013 mit Unterstützung der Landesregierung Austauschprogramme mit internationalen Partnern ausgebaut, und worin bestand die Unterstützung der Landesregierung konkret? Hinsichtlich der Unterstützungsmaßnahmen der Landesregierung von Austauschprogrammen mit internationalen Partnern wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen. Bei Erasmus+, Hochschulpartnerschaften sowie Studierenden- und Dozentenmobilität ohne Erasmus+ sind die Zahlen je nach Standort schwankend, wobei ein generell positiver Trend zu verzeichnen ist. Zur Anbahnung solcher Austauschprogramme sind den Hochschulen pauschal Mittel aus Titelgruppe 61 zugewiesen worden. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zudem nehmen die Länder über die Kultusministerkonferenz Einfluss auf die Europäische Kommission hinsichtlich der Optimierung des Erasmus+-Programms, wovon die Hochschulen profitieren. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 9 7. Inwieweit wurde seit November 2013 mit Unterstützung der Landesregierung das Angebot von Studiengängen mit internationalen Abschlüssen ausgebaut, und worin bestand die Unterstützung der Landesregierung konkret? An den Universitäten Göttingen, Hildesheim, Osnabrück und Lüneburg, der TU Braunschweig sowie an den Hochschulen Osnabrück und Wilhelmshaven, Oldenburg, Elsfleth konnten neue Angebote von Studiengängen mit internationalen Abschlüssen etabliert werden. Der Akkreditierungsrat definiert joint programmes als Studiengänge, die von mindestens einer ausländischen und mindestens einer deutschen Hochschule gemeinsam durchgeführt werden. Zudem schließen sie mit einem anerkannten Hochschulabschluss nach deutschem Recht ab. In der Regel werden „double degrees“ oder „joint degrees“ vergeben. Bei einem joint degree erhält die Absolventin bzw. der Absolvent einen Hochschulgrad mit einer gemeinsamen Urkunde aller beteiligten Hochschulen. Bei einem double, triple (etc.) degree werden mehrere miteinander verzahnte Urkunden und damit die Hochschulgrade der jeweiligen Partnerhochschulen, d. h. mindestens zwei, verliehen . Im Zusammenhang der nationalen Bemühungen um eine sinnvolle Weiterentwicklung des Europäischen Hochschulraums hat MWK auch den „European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes“ unterstützt, der eine wesentliche Verfahrensvereinfachung für die Hochschulen darstellt . 8. Inwieweit wurden seit November 2013 mit Unterstützung der Landesregierung Mentorenprogramme zur Unterstützung ausländischer Studierender ausgebaut, und worin bestand die Unterstützung der Landesregierung konkret? Mentorenprogramme zur Unterstützung und Betreuung ausländischer Studierender werden an nahezu allen Standorten vorgehalten. Dabei handelt es sich in der Regel um sogenannte Sprachtandems oder Buddy-Programme, die darauf abzielen, neuen internationalen Studierenden im ersten Hochschulsemester eine studentische Ansprechpartnerin bzw. einen studentischen Ansprechpartner zur Seite zu stellen. Dadurch soll der Einstieg insbesondere in das Hochschulleben erleichtert werden, da so neben dem International Office auch eine studentische Betreuung gewährleistet wird, die sich vor allem bei Anreiseangelegenheiten, Studienvorbereitungen sowie Kontaktmöglichkeiten zu Studierenden vor Ort als sinnvoll erwiesen hat. Auch die deutschen Studierenden profitieren von diesem Programm in interkultureller und sprachlicher Hinsicht. Die Hochschulen werben oftmals zusätzlich Drittmittel des DAAD und privater Stiftungen zur Betreuung ausländischer Studierender ein. Darüber hinaus sind den Hochschulen aus der bereits in der Vorbemerkung erwähnten Förderlinie „Willkommen in Niedersachsen“ Zuschüsse für die Durchführung kurzzeitiger „Orientierungs“-Tutorien bzw. Mentoringprogramme für ausländische Studierende zu Beginn ihres Aufenthalts an einer niedersächsischen Hochschule gewährt worden. In einem Zeitraum von 14 Tagen werden die Studierenden individuell betreut, bei ihrer Ankunft empfangen, zu ihrer Unterkunft begleitet und bei Behördengängen , beim Kennenlernen der örtlichen Gegebenheiten sowie bei der Kontaktaufnahme mit Kommilitoninnen und Kommilitonen unterstützt. In 2013, 2014 und 2015 sind diese Maßnahmen , die bereits seit mehreren Jahren existieren, jeweils in Höhe von 78 160 Euro, 69 360 Euro und 74 729 Euro seitens MWK gefördert worden. 9. Inwieweit wurden seit November 2013 mit Unterstützung der Landesregierung Maßnahmen gegen Diskriminierung ausländischer Studierender entwickelt, und worin bestand die Unterstützung der Landesregierung konkret? In den Leitlinien des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen gemäß § 1 Abs. 3 NHG für die Erarbeitung von Zielvereinbarungen 2014 bis 2018 mit den niedersächsischen Hochschulen vom 27.03.2014 wird in Kapitel 8 „Internationalisierung intensivieren“ die Erwartung formuliert, dass die Hochschulen dem Kodex Ausländerstudium der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) beitreten. Der Kodex hat das Ziel, die Qualität der Betreuung ausländischer Studierender zu sichern bzw. weiter zu verbessern. Er formuliert dabei Standards für Qualität im Ausländerstudium an deutschen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 10 Hochschulen und legt damit erstmals gemeinsame Mindeststandards für die Bereiche Information und Werbung, Zulassung, Betreuung und Nachbetreuung fest, auf deren Einhaltung sich internationale Studienbewerber verlassen können. Leitender Gedanke ist dabei, den internationalen Studierenden , wo immer möglich, dieselben Rechte einzuräumen wie deutschen und ihnen gleichgestellten EU-Studierenden und ihnen darüber hinaus diejenigen Hilfen anzubieten, die sie als ausländische Gäste besonders benötigen. Die Hochschulen benennen zudem eine Stelle, bei der sich internationale Studierende wegen der Nichteinhaltung des Kodex beschweren und um Abhilfe ersuchen können. Eine übergeordnete Vermittlungsstelle bei der HRK ist ebenfalls eingerichtet. Bereits 14 niedersächsische Hochschulen sind dem Kodex beigetreten. 10. Inwieweit wurden seit November 2013 mit Unterstützung der Landesregierung Forschungskooperationen mit ausländischen Hochschulen ausgebaut, und worin bestand die Unterstützung der Landesregierung konkret? In 2015 hat das MWK die Forschungspolitische Agenda für Niedersachsen aufgelegt. Dort werden als Handlungsfelder Forschungsstärken in Zukunftsfeldern wie gesellschaftlicher Verantwortung, Transfer und Kooperation, Vorteile räumlicher Nähe, Nachwuchsförderung und Sichtbarkeit der Forschungsleistungen definiert. Als übergreifendes Ziel wird dabei die weitere Steigerung der internationalen Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen formuliert. Daher wird dem Ausbau von Forschungskooperationen zwischen niedersächsischen und ausländischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen seitens der Landesregierung eine hohe Priorität beigemessen. Seit 2013 wurden 50 internationale Forschungsprojekte in Höhe von über 12 Millionen Euro seitens MWK bzw. aus dem Niedersächsischen Vorab gefördert. Durch die Mittel aus der vorgenannten Titelgruppe 61 wurden ebenfalls verschiedene Forschungskooperationen mit ausländischen Hochschulen gefördert. Auf die den Hochschulen pauschal zur Verfügung gestellten Mittel wird an dieser Stelle hingewiesen. Darüber hinaus werden seit mehreren Jahren Forschungskooperationen mit Einrichtungen in den niedersächsischen Partnerregionen bzw. im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit aus Mitteln der Niedersächsischen Staatskanzlei gefördert. 11. Wie hat sich die Gewinnung von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen aus dem Ausland seit November 2013 entwickelt, und worin bestand die Unterstützung der Landesregierung konkret? Wie bereits in der Vorbemerkung ausgeführt, werden im Rahmen der Leistungsbezogenen Mittelzuweisung auch internationale Parameter verwendet, um gezielt Anreize für Internationalisierungsprozesse zu setzen. Einer davon bezieht sich auf die Anzahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten der Alexander von Humboldt-Stiftung an den niedersächsischen Hochschulen. Mit den Forschungsstipendien der Humboldt-Stiftung werden exzellente ausländische Forscherinnen und Forscher nach Deutschland geholt, um ihnen eine Zusammenarbeit mit ihren deutschen Kolleginnen und Kollegen zu ermöglichen. Deren Anzahl an den niedersächsischen Hochschulen ist relativ konstant und lag in 2013 bei 119, in 2014 bei 118 und in 2015 bei 115. Zudem werden die Hochschulen bei Berufungsverhandlungen mit herausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gezielt seitens MWK unterstützt. Im Rahmen dieser Förderlinie betrug der Anteil von aus dem Ausland berufenen Professorinnen und Professoren seit 2013 11 %. (Ausgegeben am 24.05.2016) Drucksache 17/5749 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5576 Inwieweit hat die Landesregierung die Internationalisierung niedersächsischer Hochschulen vorangebracht? Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur