Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5750 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5587 - Ritterhude: Wann beginnen die Planungen für den Neubau der „Schlossbrücke“ im Zuge der L 151? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 14.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 20.04.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 17.05.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Das Osterholzer Kreisblatt (Regionalausgabe des Weser-Kuriers) berichtet in seiner Ausgabe am 4. März 2016 über den Zustand von Brücken in dessen Verbreitungsgebiet. In dem Artikel wird ausgeführt, dass der „Zustand der Schlossbrücke in Ritterhude im Fokus“ stehe. Weiter heißt es in dem Bericht, dass die Geschäftsstelle der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Stade „bereits ein besonderes Auge auf die Ritterhuder Hammebrücke im Verlauf der L 151 geworfen“ habe. „Es sei nicht ausgeschlossen, (…), dass über kurz oder lang auch dort ein Ersatzbauwerk geplant werden müsse.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. In welchem baulichen Zustand befindet sich die Schlossbrücke in Ritterhude? Die lokal als „Schlossbrücke“ bezeichnete Stahlverbundbrücke überspannt die Hamme südlich von Ritterhude im Zuge der Landestraße 151. Die Brücke wurde 1952 errichtet und hat eine Gesamtlänge von 74 m. Bei der im März 2014 durchgeführten Brückenhauptprüfung wurden Betonschäden an der Betonplatte des Überbaus, offene Fugen am Pfeilermauerwerk, Schäden an der Beschichtung der Stahlträger, Korrosionsschäden an den Lagern, Schäden an den Schutzeinrichtungen und ein ungenügender und zerfallener Kolkschutz der umspülten Unterbauten dokumentiert. Die Brücke befindet sich in einem dem Alter entsprechenden Zustand. 2. Welche Sanierungsmaßnahmen werden in Kürze erfolgen, um die jetzige Nutzung der Brücke zu gewährleisten? Im Jahr 1997 wurde das genehmigungsfreie Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeuges auf 44 t angehoben . Da die vorhandene Tragfähigkeit der Brücke (BK 30/30) für diese Belastung nicht ausreicht und um einen überproportionalen Verfall der Brücke zu vermeiden, wurde im Jahr 2000 das zulässige Gesamtgewicht für kurze Lastzüge auf 24 t gesenkt. Aktuell sind keine Sanierungsmaßnahmen geplant. Inwieweit mittel- oder langfristig Maßnahmen notwendig werden, wird derzeit geprüft. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5750 2 3. Was versteht die Landesregierung hinsichtlich der relativ langen Planungszeiten unter, „dass über kurz oder lang auch dort ein Ersatzbauwerk geplant werden müsse“? Die Verkehrsqualität der Landesstraße 151 wird durch die geringe Tragfähigkeit des Brückenbauwerkes eingeschränkt. Wenngleich die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist, genügt das Bauwerk nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr prüft analog zu der vom Bundesverkehrsministerium aufgestellten Nachrechnungsrichtlinie verschiedene Handlungsstrategien. Ein belastbares Ergebnis ist frühestens in einem Jahr zu erwarten. Erst dann kann entschieden werden, ob das Bauwerk für die heutigen Anforderungen ertüchtigt werden kann oder ob stattdessen ein Neubau erforderlich ist. Die Planung und Genehmigung für ein Ersatzbauwerk im ökologisch sensiblen Bereich der Hamme wird erfahrungsgemäß mehrere Jahre dauern. Die Nachrechnung wird auch zeigen, ob zwischenzeitlich eine Maßnahme zur Sicherung der jetzigen Befahrbarkeit erforderlich wird. (Ausgegeben am 24.05.2016) Drucksache 17/5750 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5587 Ritterhude: Wann beginnen die Planungen für den Neubau der „Schlossbrücke“ im Zuge der L 151? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr