Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5752 neu*) 1 _________________ *) Die Drucksache 17/5752 - ausgegeben am 24.05.2016 - ist durch diese Fassung zu ersetzen. Es wurden auf Seite 2 bei der Antwort zu Frage 4 der Anwärtersonderzuschlag von rund 900 Euro auf rund 530 Euro und die jährlichen Kosten von rund 1,7 Mio. Euro auf rund 1,017 Mio. Euro berichtigt. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5625 - Wird die Anwärtersonderzulage im Justizvollzug weiterhin gewährt? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 19.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 26.04.2016 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 17.05.2016, gezeichnet Peter-Jürgen Schneider Vorbemerkung der Abgeordneten Die Anwärtersonderzulage wurde vor Jahren eingeführt, um den Beruf des Strafvollzugsbediensteten attraktiver zu gestalten und um eine höhere Bewerberzahl zu erzielen. Danach bekommen die Anwärterinnen und Anwärter während der Ausbildung eine finanzielle Zulage. Die Gewährung der Zulage wird im Runderlass des Finanzministeriums vom 18.10.2011 - 25 11 63 (Nds. MBl. Nr. 41/2011 S.787) geregelt. Dieser Runderlass tritt mit Ablauf des 31.12.2016 außer Kraft. Der niedersächsische Justizvollzug muss sich als öffentlicher Arbeitgeber den Veränderungsprozessen , die der demografische Wandel bewirkt, stellen. Um weiterhin qualifizierte, junge Nachwuchskräfte für eine Karriere im Justizvollzug begeistern zu können, muss der Justizvollzug als Arbeitgeber attraktiv sein. Vorbemerkung der Landesregierung Die Justizvollzugseinrichtungen des Landes ermitteln den aufgrund von Altersabgängen entstehenden Personalbedarf unter Berücksichtigung der erforderlichen Ausbildungszeit über einen Forecast. Außerplanmäßige Abgänge (z. B. vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand) werden in diese Berechnung einbezogen. Daraus ergibt sich in den nächsten fünf Jahren ein jährlicher durchschnittlicher Bedarf in der Laufbahngruppe 1 in Höhe von landesweit 80 Nachwuchskräften. Die Zuständigkeit für die Einstellung der Anwärterinnen und Anwärter liegt bei den Justizvollzugseinrichtungen. Die Personalauswahl erfolgt über ein standardisiertes Eignungsfeststellungsverfahren. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich dabei sowohl in den Justizvollzugseinrichtungen als auch beim Bildungsinstitut des Niedersächsischen Justizvollzuges verschiedenen Auswahltests unterziehen. Die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt) erfolgen bedarfsorientiert zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres. Die Einstellung von Nachwuchskräften der o. g. Laufbahn setzt voraus, dass diese - bereits bei der Einstellung - über ein gewisses Maß an Lebens- und Berufserfahrung verfügen. Gesucht werden vornehmlich Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die für den Justizvollzug nutzbar gemacht werden soll (z. B. Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung, handwerkliche Ausbildung ). Das Alter der Bewerberinnen und Bewerber liegt regelmäßig zwischen 25 und 35 Jahren. Diese Bewerberinnen und Bewerber haben in einem weit überwiegenden Teil bereits eine eigene Familie gegründet. Für diese Interessentinnen und Interessenten ist das Berufsfeld in der Regel nur dann attraktiv, wenn sie keine wesentlichen Einkommensverluste hinnehmen müssen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5752 2 Hinzu kommt, dass an die Bewerberinnen und Bewerber besondere Eignungs- und Befähigungsanforderungen zu stellen sind, da der Dienst im unmittelbaren Umgang mit schwierigen, verhaltensauffälligen und zum Teil gewaltbereiten Gefangenen eine besondere physische und psychische Stabilität erfordert, die nur von einer vergleichsweise geringen Zahl der Bewerberinnen und Bewerber mitgebracht und in einem besonderen Auswahlverfahren getestet wird. Diese besonderen Arbeitsbedingungen im Justizvollzug (unmittelbarer Umgang mit Gefangenen, Anwendung unmittelbaren Zwangs, Schichtdienst) sind für viele zunächst an einer Einstellung in der genannten Laufbahn interessierte Bewerberinnen und Bewerber ein Grund, eine Bewerbung im Laufe des Verfahrens zurückzuziehen. Die Anzahl der Personen, die nach dem standardisierten Eignungsauswahlverfahren als geeignet angesehen werden, bildet ab, in welchem Umfang der bestehende Personalbedarf mit hinreichend qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern gedeckt werden kann. 1. Wie hoch waren die Bewerberzahlen für die Ausbildung in der Fachrichtung Justiz der Laufbahngruppe 1 im zweiten Einstiegsamt im Justizvollzugsdienst in den Jahren 2014 und 2015, und wie viele der Bewerberinnen oder Bewerber erfüllten zumindest die formalen Voraussetzungen (Alter, schulische oder berufliche Voraussetzungen)? 2014 haben sich für die Einstellung 2015 und zweijährige Ausbildung zur Justizvollzugsfachwirtin bzw. zum Justizvollzugsfachwirt im niedersächsischen Justizvollzug insgesamt 1 282 Personen bei den Justizvollzugseinrichtungen beworben. Von diesen Bewerberinnen und Bewerbern wurden 104 Personen nach Durchlaufen des standardisierten Auswahlverfahrens als geeignet eingestuft. 2015 haben sich 1 376 Personen für eine Einstellung beworben. Als geeignet eingestuft wurden hiervon 128 Personen. 2. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber konnten in den Jahren 2014 und 2015 im niedersächsischen Justizvollzug angestellt oder in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen werden? Aus den 2014 eingegangenen Bewerbungen konnten unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf bis zum Ende des Jahres 2015 55 Personen eingestellt werden. Aus den 2015 eingegangenen Bewerbungen werden im Jahr 2016 voraussichtlich 103 Personen eingestellt. 3. Beabsichtigt die Landesregierung, die Anwärtersonderzulage für das Jahr 2017 weiter zu gewähren? a) Falls nein, warum nicht? b) Falls nein, haben die Anwärterinnen und Anwärter, die ihre Ausbildung in diesem Jahr angefangen haben, einen Bestandschutz? c) Falls ja, wann ist mit dem entsprechenden Erlass zu rechnen? Ja. Mit einem entsprechenden Erlass ist in absehbarer Zeit zu rechnen. Das Niedersächsische Justizministerium hat den hierfür notwendigen Antrag bereits angekündigt. 4. Wie hoch wären die Kosten der Weitergewährung der Anwärtersonderzulage für alle Anwärter im Justizvollzug jährlich für das Land Niedersachsen? Der Anwärtersonderzuschlag beträgt 50 vom Hundert des Anwärtergrundbetrags und damit derzeit rund 530 Euro pro Monat. Bei jährlich rund 80 Anwärterinnen und Anwärtern im Grundlehrgang und rund 80 Anwärterinnen und Anwärtern im Hauptlehrgang belaufen sich die jährlichen Kosten auf rund 1,017 Millionen Euro. (Ausgegeben am 02.06.2016) Drucksache 17/5752 neu Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5625 Wird die Anwärtersonderzulage im Justizvollzug weiterhin gewährt? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums