Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5754 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5603 - SKB- und LKA-Datei: Beteiligung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 18.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 21.04.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 18.05.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Der damalige Landesbeauftragte für den Datenschutz hat viele Jahre nichts von den SKB-Dateien über Fußballfans in Niedersachsen gewusst. Er wurde erst 2006 bzw. 2009 bzw. 2014 über die Existenz der Dateien informiert. Erst dann und nicht vor Errichtung der Dateien hat er bzw. sie entsprechende Verfahrensbeschreibungen erhalten. In seinen bzw. ihren Tätigkeitsberichten wurden die Dateien bisher überhaupt nicht erwähnt. Es gab bisher auch keine Gesamtüberprüfung der SKB-Dateien, sondern auf Bitten einer gespeicherten Person eine Überprüfung von individuellen Datensätzen der SKB-Datei Hannover, die dann auch zu zwei Teillöschungen von Datensätzen führte. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen ist gemäß Artikel 62 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung unabhängig und nur an Gesetz und Recht gebunden. Im Einzelnen ergeben sich die Aufgaben, Rechte und Pflichten der LfD aus dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG) und dort aus den §§ 21 bis 23. (Verfahrens-)Beschreibungen gemäß § 8 NDSG sind der LfD zu übersenden, wenn die Verarbeitungen zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung erfolgen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten in den sogenannten SKB-Dateien findet ihre Rechtsgrundlage in diesem Gesetz. Die vorgelegten Beschreibungen gaben keinen Anlass für eine Kritik aus datenschutzrechtlicher Sicht. Am 25.06.2014 erfolgte aufgrund der Eingabe eines Petenten bei der LfD eine Überprüfung der zu seiner Person gehörenden Eintragungen in der SKB-Datenbank der Polizeidirektion Hannover. Diese Prüfung führte zu zwei Teillöschungen der vorhandenen Speicherungen, da diese Erkenntnisse zur polizeilichen Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit Fußballspielen nicht erforderlich waren. Die grundsätzliche Speicherung des Petenten in der SKB-Datei wurde jedoch als zulässig erkannt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5754 2 1. Wie findet die Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten vor der potenziellen Einrichtung der neuen LKA-Datei statt, und inwiefern ist das Innenministerium hier direkt eingebunden ? Am 17.09.2015 fand im Rahmen einer Besprechung im Ministerium für Inneres und Sport eine erste Einbeziehung der LfD zu der Planung einer landesweiten Datei unter der Federführung des Landeskriminalamts Niedersachsen statt. In der Folge hat das Landeskriminalamt Niedersachsen einen Prüfauftrag erhalten, der in entsprechende Dokumente münden wird, die der LfD im Wege der weiteren Beteiligung vorgelegt werden. Die frühzeitige und auch ausreichende Beteiligung der LfD an diesem Vorhaben ist somit sichergestellt . 2. Die Landesregierung hat betont, dass diesmal die Landesbeauftragte für den Datenschutz frühzeitig und vor der Einrichtung der neuen Datei einbezogen werde. Warum wurde so nicht seit 2002 mit den eingerichteten SKB-Dateien in Niedersachsen verfahren ? Siehe Vorbemerkungen. 3. Wann überprüft die Landesbeauftragte für den Datenschutz die drei bestehenden SKB- Dateien grundsätzlich, und wurde dies von der Polizei oder dem Innenministerium aktiv angeregt (speziell Kontrolle der Löschfristen, Speicherung von Zeugen, Begleit- und Kontaktpersonen, Umfang der gespeicherten Informationen, insbesondere Angaben zum Arbeitgeber)? Nach der möglichen Einrichtung einer landesweiten Datei werden sämtliche vorhandene Datensätze auf ihre datenschutzrechtliche Konformität überprüft. Hierbei fließen auch die Erkenntnisse aus der anlassbezogenen Überprüfung der LfD vom 25.06.2014 ein. Die LfD wird, bei entsprechendem Ausgang der andauernden Prüfung über die Einrichtung einer landesweiten Datei, im Vorfeld über diese Vorgehensweise informiert. Insofern erübrigt sich aus Sicht der Landesregierung eine Prüfung der drei bestehenden SKB-Dateien durch die LfD. (Ausgegeben am 26.05.2016) Drucksache 17/5754 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung SKB- und LKA-Datei: Beteiligung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP)