Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5758 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5583 - Einbrüche in Niedersachsen - Wie groß ist die Gesamtzahl der Einbrüche in Niedersachsen einschließlich solcher in Geschäfte, Büros, Läden, Firmen, Gaststätten etc.? Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 13.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 20.04.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 18.05.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten Auf meine Anfrage vom 06.03.2014 (Drucksache 17/1517) hat die Landesregierung festgestellt, dass ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle in Niedersachsen in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen ist. Im Jahr 2011 wurden insgesamt 11 811 Wohnungseinbruchdiebstähle registriert, 2012 bereits 14 598 Fälle und im Jahr 2013 sogar 15 743 Fälle. Unter die Gesamtzahl der Einbrüche fallen neben dem Delikt Wohnungseinbruchsdiebstahl jedoch auch der schwere Diebstahl aus Diensträumen , Büroräumen, Werkstätten, Fabrikations- und Lagerräumen, Hotels, Kiosken, Warenhäusern etc. (ohne Ladendiebstahl), Boden- und Kellerräumen sowie Waschküchen, Gaststätten und Kantinen etc. Vorbemerkung der Landesregierung Nachfolgende Beantwortungen wurden auf der Grundlage der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) der Berichtsjahre 2010 bis 2015 erstellt. Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik , das heißt die bekannt gewordenen Straftaten werden nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bei Aktenabgabe an die Staatsanwaltschaft erfasst. Trotz einer Vielzahl an Erfassungs- und Auswertekriterien lässt sich das (umgangssprachliche) Delikt „Einbruch“ lediglich bezogen auf den Wohnungseinbruch bzw. Tageswohnungseinbruch abbilden . Dieser wird in § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB beschrieben. In diesem Zusammenhang wird auf die bereits erfolgten schriftlichen Beantwortungen durch die Landesregierung (Drs. 17/1517 und 17/6510) verwiesen. Die weiteren „Einbrüche“ im Sinne der Vorbemerkungen des Abgeordneten werden unter verschiedenen PKS-Schlüsseln zu §§ 243 StGB (Besonders schwerer Fall des Diebstahls) erfasst. Bei § 243 StGB handelt es sich um eine Strafzumessungsregel für einen besonders schweren Fall des Diebstahls, in der Regelbeispiele genannt werden. § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB beschreibt hierbei den teilweise umgangssprachlichen genutzten Begriff des Einbruchdiebstahls. Auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Erfassungskriterien der PKS ist es nicht möglich, spezifische Straftaten gemäß § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB darzustellen. In diesem Zusammenhang wird auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 18 in der Drs. 17/5210 verwiesen. Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei den nachfolgend dargestellten Fallzahlen nicht ausschließlich um Taten , bei denen der Täter zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5758 2 oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt. Für eine dementsprechende Selektion müssten sämtliche relevanten polizeilichen Ermittlungsvorgänge der Jahre 2010 bis 2015 anhand des zugrundeliegenden Akteninhalts ausgewertet werden. Diese zeit- und personalintensive Maßnahme einer händischen Auswertung wäre mit einem unverhältnismäßigen hohen Aufwand für die ohnehin stark belasteten Polizeibehörden verbunden. Die Kernaufgaben der Polizei, die Maßnahmen der Gefahrenabwehr sowie die zügige Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, müssten zumindest teilweise zurückgestellt werden. Vor diesem Hintergrund wurde von einer entsprechenden händischen Auswertung abgesehen, da diese das zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage Zumutbare und Leistbare übersteigt. Entsprechend der Vorbemerkung des Abgeordneten sowie der Fragestellungen wurde eine Selektion für den Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB) sowie für alle Fälle des besonders schweren Diebstahls (§ 243 StGB) gemäß den nachfolgenden PKS-Kriterien vorgenommen: – in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dergleichen, – in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen, – in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen, – in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden (ohne Ladendiebstahl ), – in/aus Boden-/Kellerräumen, Waschküchen, – in/aus Arztpraxen, Apotheken und bei Großhändlern sowie Herstellern (teilweise mit dem Ziel der Erlangung von Betäubungsmitteln bzw. Rezeptformularen). 1. Wie hat sich die Gesamtzahl der Einbrüche im Jahr 2015 im Vergleich zu den Vorjahreszeiträumen 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt in Niedersachsen entwickelt (bitte Ausweisung jeweils Gesamtzahl sowie Zahlen für einzelne Delikte)? Siehe Anlage. 2. Gibt es Auffälligkeiten bei den Einbruchsquoten (z. B. regionale Schwerpunkte, besondere Steigerungen oder Senkungen der Zahlen)? Regionale Schwerpunkte liegen in Südniedersachsen (Landkreise Northeim und Göttingen) sowie in den Metropolregionen Bremen (Landkreis Osterholz) und Hamburg/Lüneburg (Landkreise Stade und Harburg) mit Steigerungsraten von über 25 % im Vergleich zu 2014. Aufgrund ihrer urbanen Infrastrukturen bieten Metropolregionen eine günstige Tatgelegenheitsstruktur sowie eine gute verkehrstechnische Anbindung. Bei einer kleinräumigen Betrachtung statistischer Daten, wie im vorliegenden Fall, ergeben sich in vielen Bereichen auffällige Steigerungsraten, die aber aufgrund eines eher geringen Fallzahlenniveaus bereits durch „wenige“ Taten verursacht werden können. Im Landkreis Göttingen ist die Zunahme der Fallzahlen um 26,98 % vor allem auf die Steigerungsrate beim Wohnungseinbruchdiebstahl zurückzuführen. Darüber hinaus gab es eine kleine Serie von Einbrüchen in Bäckereien, die mittlerweile aufgeklärt werden konnte. Der Landkreis Emsland verzeichnete eine Steigerung der Fallzahlen um 33,33 %. Hier konnte eine Serie von 50 Taten mit dem Modus Operandi „Fenster aufbohren“ aufgeklärt und die Täter festgenommen werden. Der deutliche Rückgang der Fallzahlen im Landkreis Nienburg mit -26,38 % ist auf Ermittlungserfolge in zwei Umfangsverfahren mit den Festnahmen zweier Intensivtäter zurückzuführen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5758 3 3. Wie entwickelten sich die Zahlen (bekannt gewordene Fälle, Aufklärungsquoten, Zuund Abnahmen) in den Kreisen und kreisfreien Städten jährlich seit dem Jahr 2010? Siehe Anlage. 4. Wie hat sich die Höhe des Schadens der Einbrüche im ersten Halbjahr 2015 im Vergleich zu den Vorjahreszeiträumen 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt in Niedersachsen entwickelt (bitte Ausweisung jeweils Gesamtschaden Einbruch sowie Schaden einzeln pro Delikt)? In der nachfolgenden Tabelle wird unter den in den Vorbemerkungen beschriebenen Kriterien zu jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt der Schaden dargestellt. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden die Schadenssummen jeweils auf den Bezugszeitraum eines Jahres ausgewiesen. Schaden Erlangtes Gut In Euro 2010 2011 2012 2013 2014 2015 unbekannt, in Niedersachen 111 5.801 6.477 7.219 3.054 6.285 Braunschweig, Kreisfreie Stadt 2.891.263 1.928.718 3.499.108 1.850.376 2.733.699 2.223.969 Gifhorn, Landkreis 903.372 1.013.969 1.217.636 976.451 1.206.424 1.127.016 Goslar, Landkreis 2.915.525 838.578 830.737 871.899 1.215.462 930.742 Helmstedt, Landkreis 464.303 729.553 780.681 768.453 901.762 1.335.801 Peine, Landkreis 845.985 1.132.509 1.348.234 1.223.334 960.125 1.769.529 Salzgitter, Kreisfreie Stadt 1.043.641 3.466.167 993.220 995.178 1.354.200 948.753 Wolfenbüttel, Landkreis 666.555 1.016.521 678.428 444.106 848.346 803.634 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt 852.056 602.371 1.127.402 1.430.822 1.718.990 2.078.149 Göttingen, Landkreis 2.037.371 2.163.618 1.540.484 4.842.277 1.730.683 2.811.890 Hameln-Pyrmont, Landkreis 733.568 639.274 1.253.903 819.686 1.114.978 1.063.320 Hildesheim, Landkreis 1.584.077 2.081.013 1.910.666 2.317.496 2.339.517 2.432.366 Holzminden, Landkreis 320.377 226.784 228.889 682.717 276.371 498.872 Nienburg (Weser), Landkreis 860.126 1.231.022 924.109 1.387.859 1.361.331 1.600.117 Northeim, Landkreis 762.960 676.754 717.784 870.298 795.384 1.296.437 Osterode am Harz, Landkreis 617.930 249.543 763.500 406.404 538.082 422.740 Schaumburg, Landkreis 1.196.152 973.381 1.208.924 915.004 1.258.646 1.536.025 Hannover, Region 13.382.609 11.283.197 19.249.854 18.322.403 18.322.992 16.617.756 Celle, Landkreis 1.457.329 1.077.300 1.589.003 2.124.539 820.637 1.464.839 Harburg, Landkreis 3.145.193 4.370.611 4.436.582 4.617.748 3.491.690 3.553.007 Heidekreis, Landkreis 1.329.919 1.839.629 1.472.458 1.142.278 1.519.466 1.240.142 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5758 4 Schaden Erlangtes Gut In Euro 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Lüchow- Dannenberg, Landkreis 156.715 112.683 231.442 270.631 430.404 340.855 Lüneburg, Landkreis 832.445 1.132.190 851.739 982.285 992.680 1.175.847 Rotenburg (Wümme), Landkreis 1.229.053 2.046.738 1.210.334 2.077.910 2.027.370 1.886.308 Stade, Landkreis 1.202.541 2.342.222 1.637.110 1.448.298 1.788.214 2.132.350 Uelzen, Landkreis 373.866 404.041 593.713 563.985 624.163 594.784 Ammerland, Landkreis 565.012 644.556 652.879 842.292 830.752 674.316 Cloppenburg, Landkreis 1.048.371 1.724.915 1.227.019 2.325.096 1.618.108 1.410.848 Cuxhaven, Landkreis 1.272.408 1.329.688 2.462.024 1.656.518 2.045.998 1.898.924 Delmenhorst, Kreisfreie Stadt 765.752 948.385 582.002 413.148 654.177 863.607 Diepholz, Landkreis 1.940.053 7.656.965 2.260.555 2.443.041 2.313.751 2.500.185 Friesland, Landkreis 430.626 610.368 587.885 486.589 835.259 454.057 Oldenburg, Landkreis 822.285 989.288 871.409 876.342 1.247.069 882.729 Oldenburg (Oldb), Kreisfreie Stadt 856.299 2.133.906 910.347 1.396.592 1.820.195 2.102.449 Osterholz, Landkreis 850.576 894.845 872.932 1.165.181 1.052.065 901.378 Vechta, Landkreis 961.877 1.330.075 1.750.346 1.870.412 1.711.517 1.170.011 Verden, Landkreis 1.669.957 1.220.034 1.768.866 1.533.596 1.132.145 1.177.537 Wesermarsch, Landkreis 477.770 785.046 622.468 672.626 548.897 555.982 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt 524.313 945.914 803.027 778.342 740.224 616.620 Aurich, Landkreis 559.252 641.565 960.767 1.372.273 1.025.838 769.544 Emden, Kreisfreie Stadt 311.977 279.246 598.505 558.807 635.060 333.377 Emsland, Landkreis 1.529.552 2.863.512 3.097.225 3.282.739 2.617.393 3.318.543 Grafschaft Bentheim, Landkreis 762.673 766.475 1.861.223 778.340 1.282.909 1.699.204 Leer, Landkreis 484.922 776.066 1.537.663 1.030.548 602.050 1.105.631 Osnabrück, Kreisfreie Stadt 1.230.467 1.734.305 1.907.587 2.035.573 2.026.060 2.611.290 Osnabrück, Landkreis 2.998.825 2.389.362 3.312.776 3.627.943 3.494.460 3.551.891 Wittmund, Landkreis 208.067 176.242 318.015 246.159 228.217 180.734 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5758 5 (Ausgegeben am 26.05.2016) Anlage Drucksache 17/5758 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5583 - Einbrüche in Niedersachsen - Wie groß ist die Gesamtzahl der Einbrüche in Niedersachsen einschließlich solcher in Geschäfte, Büros, Läden, Firmen, Gaststätten etc.? Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP)