Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 1 Große Anfrage mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5308 - Ist die Arbeitsbelastung der Polizei gewachsen? Große Anfrage der Fraktion der CDU an die Landesregierung vom 02.03.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 09.03.2016 Antwort des Ministers für Inneres und Sport namens der Landesregierung Vorbemerkung der Fraktion Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Niedersachsen und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Niedersachsen beklagen in einem Offenen Brief an den niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius vom November 2015 eine zunehmende Belastung für die niedersächsischen Polizistinnen und Polizisten. Ausweislich dieses Schreibens fordern beide Gewerkschaften vor dem Hintergrund zunehmender Arbeitsbelastungen, die Personalausstattung bei der Polizei zu verbessern sowie berufliche Perspektiven durch kontinuierliche und nachhaltige Stellenhebungsprogramme zu schaffen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat alleine im Januar 2016 fünf Pressemitteilungen veröffentlicht , in denen sie Arbeitsentlastung und zusätzliches Personal forderte. Die Personalbefragung 2015 innerhalb der Polizei ergab, dass zwei Drittel der Polizistinnen und Polizisten die Personaldecke als nicht ausreichend erachten. DPolG und BDK kritisieren darüber hinaus die aus ihrer Sicht langsame Umsetzung der Ergebnisse der durch Innenminister Pistorius eingesetzten Arbeitsgruppen. Sie lehnen die durch die Landesregierung neu geschaffene Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei ab. Die von den Versprechen im Landtagswahlkampf abweichenden Änderungen im Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz empfinden alle Gewerkschaften als unzureichend. Vorbemerkung der Landesregierung Einführend stellt die Landesregierung fest, dass es seit jeher Aufgabe und gutes Recht der Gewerkschaften und Berufsvertretungen ist, öffentlich auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen. Diese Landesregierung hat deshalb den engen Dialog mit allen Gewerkschaften und Berufsvertretungen wiederbelebt und gestärkt. Sie setzt sich ernsthaft und auf Augenhöhe mit deren Argumenten auseinander. Minister Pistorius trifft sich regelmäßig persönlich mit den Vorsitzenden der Gewerkschaften und Berufsvertretungen und befördert den Austausch auf allen Ebenen der Polizei. Viele Anregungen und Forderungen aus diesen regelmäßigen Dialogen trägt diese Landesregierung und hat sie sich aus eigener Überzeugung selbst zu Eigen gemacht. So wurde beispielsweise zu Beginn dieser Legislaturperiode der sogenannte A11er Erlass abgeschafft, welcher zum faktischen Ausschluss der Masse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beförderungen in ein Amt der Besoldungsgruppe A 11 BBesO geführt hat und gleichzeitig deren Arbeit in unverständlicher Weise diskreditierte. Zudem wurden mit Übernahme der Regierungsverantwortung durch diese Landesregierung unverzüglich 1.500 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten, 750 nach A 10 BBes O sowie weitere 750 nach A11 BBesO geschaffen, um in einem ersten spürbaren Schritt dem strukturellen Mangel im Gefüge der ersten Ämter der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, wirksam zu begegnen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass diese Landesregierung so viele Polizistinnen und Polizisten ausbildet wie nie zuvor, um den bevorstehenden Folgen des beginnenden demografischen Wandels schon jetzt vorausschauend und proaktiv zu begegnen. Ein anderes Beispiel ist Unkorrigierter Vorabdruck Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 2 die Zulagenvergütung des Dienstes zu ungünstigen Zeiten. Bei der Zulage handelt es sich um eine Erschwerniszulage, die nicht nur in der Polizei, sondern insbesondere auch im Justizvollzugsbereich und im Feuerwehrbereich gezahlt wird. Die Landesregierung beabsichtigt, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zum Haushaltsplanentwurf 2017 und der Mittelfristigen Planung 2016 – 2020, die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten zeitnah auf den Durchschnittswert der Bundesländer anzuheben. Mit der kontinuierlichen Fortführung des Prozesses zur Strategie 2020 und der ersten landesweiten Mitarbeiterbefragung in der Polizei setzt diese Landesregierung weitere Maßstäbe, indem sie die Wünsche und Bedürfnisse der Beschäftigte der Polizei in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen stellt. Weiterhin wurden die personalvertretungsrechtlichen Möglichkeiten durch diese Landesregierung erheblich ausgeweitet, beispielhaft sei hier neben anderem die Ausweitung der Freistellungen für Mitglieder der Personalvertretungen genannt. Etwa ein halbes Jahr nach der Beantwortung der letzten Großen Anfrage der Fraktion der CDU „Wie groß ist die Arbeitsüberlastung der Polizei?“ (Drs. 17/4170) ist die Gesamtsituation weiterhin herausfordernd: Die niedersächsische Polizei wird in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen stehen, die nur im gesamtgesellschaftlichen Kontext zu bewältigen sind. Hierzu gehören weiterhin z.B. die Einsätze anlässlich von Fußballspielen, die Bekämpfung des extremistischen Islamismus oder der Cyberkriminalität und die Auswirkungen der Flüchtlingsbewegungen . In der Antwort auf die o.a. Anfrage wurden diese Herausforderungen umfänglich geschildert . Die Beschäftigten der Polizei in Niedersachsen nehmen die Herausforderungen weiterhin äußerst engagiert an und leisten großartige Arbeit. Dafür danke ich ihnen im Namen der Landesregierung. Aufgrund des Umstands, dass die Belastung der Polizei auch Gegenstand der Beantwortung der o.g. Großen Anfrage gewesen ist, und um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die umfänglichen Ausführungen in der Drs. 17/4170 verwiesen. Wo notwendig oder sinnvoll, werden Aktualisierungen oder eine Zusammenfassung vorgenommen. Die Begriffe bzw. Auslegungen zu „Arbeitsbelastung“, „Anforderungen“ und „Beanspruchung“ wurden bereits in der Antwort zur Großen Anfrage „Wie groß ist die Arbeitsüberlastung der Polizei?“ vom 05.05.2015 (Drs. 17/4170) erläutert. An dieser Stelle soll nochmals hervorgehoben werden, dass Anforderungen (der neutrale, objektive Aspekt der Arbeitsbedingungen) Beanspruchungen bei hiermit konfrontierten Personen hervorrufen . Wie diese erlebt werden, hängt von den zur Verfügung stehenden individuellen physischen, psychischen und sozialen Ressourcen zur Bewältigung der Anforderungen ab. Von Arbeitsbelastungen im engeren Sinn wird gesprochen, wenn die individuellen und/oder kollektiven Ressourcen überbeansprucht werden. Hierbei kann es zu Fehlbeanspruchungen kommen. Auf der anderen Seite sind Beanspruchungen ein wichtiger Bestandteil für die positive Wirkung von Arbeit (Wohlbefinden , Selbstwirksamkeit, Engagement etc.). Arbeitsbelastung ist schwer messbar, da unterschiedliche, wechselnde Situationen und persönliche Handlungskompetenzen das Belastungserleben ausmachen. „Die“ Arbeitsbelastung kann grundsätzlich nicht auf eine separate messbare Größe reduziert werden. Eine abschließend definierte Kennzahl ist nicht vorhanden. Über das Aufspalten des Begriffs können messbare Kennzahlen erhoben werden, z.B. bei „Einsatzbelastung “ über die Anzahl von Einsätzen, die Anzahl der eingesetzten Beamtinnen und Beamten oder die Anzahl von geleisteten Stunden. Auch hier ist zu beachten, dass bei „Überstunden“ unterschieden wird zwischen „Zeitguthaben“ und „Mehrarbeit“. “Zeitguthaben“ können ausschließlich in Freizeit ausgeglichen werden, so auch im Polizeivollzugsdienst, wohingegen angeordnete und geleistete Mehrarbeitsstunden auch vergütet werden können. Für diese Freizeitgewährung ist ein entsprechender Spielraum vorhanden. Dies zeigt, dass die „Überstunden“ als Zeitguthaben nicht zwangsläufig eine permanente Belastung des Polizeivollzugsdienstes bedeuten und demzufolge die Größe keine geeignete Kennzahl darstellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 3 Es ist richtig, dass die Polizei durch die vielfältigen Aufgaben in bestimmten Bereichen z.B. durch die Häufung von Einsätzen mehr gefordert ist als in anderen. Die sich verändernden Anforderungen an die Aufgabenbewältigung erfordern ein hohes Maß an Flexibilität von der Organisation und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Um die aktuelle Situation in der Arbeitswelt und explizit auch die Situation zu den Arbeitsbelastungen in der Polizei Niedersachsen valide zu erheben, werden in Zukunft periodische Mitarbeiterinnen - und Mitarbeiterbefragungen durchgeführt. Die erste Befragung erfolgte bereits im Juli/August 2015. Sie wurde von einer Arbeitsgruppe des Landespolizeipräsidiums vorbereitet, durchgeführt und wird derzeit ausgewertet und bewertet. Zu dem Bereich der Arbeitsbelastungen sind sowohl ressourcen- als auch belastungswirksame Faktoren erhoben worden. Ziel ist es, auf einer gesicherten Erhebungsgrundlage eine Analyse und Bewertung vorzunehmen, um ressourcenstärkende und belastungsreduzierende Maßnahmen zu identifizieren und zu entwickeln. Erste Ergebnisse der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragung 2015 zeigen, dass 74,6 Prozent der Menschen in der Polizei Niedersachsen sich im Berufsalltag genau richtig belastet oder unterfordert fühlen. Überfordert fühlen sich 24,1 und weit überfordert nur 1,4 Prozent. Im Zuge der weiteren Auswertung werden insbesondere Ansätze identifiziert, wie diese Belastungssituation nach Einschätzung der Betroffenen noch weiter ausgeglichen werden kann. Themenbegleitend wurde ein Forschungsförderungsvertrag mit der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, Fakultät Handel und soziale Arbeit, über ein Forschungsprojekt mit dem Titel „Berufliche Anforderungen in der niedersächsischen Polizei – eine qualitative Studie zu Begründungszusammenhängen , kollektivem Erleben und sozialen Umgangspraktiken (Arbeitstitel)“ geschlossen. Während die o.g. Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragung als standardisierte Erhebung mit quantitativen Methoden durchgeführt wird, werden in der begleitenden Studie Methoden der qualitativen Sozialforschung wie Interviews oder Gruppendiskussionen angewandt. Ziel ist es hier, vertiefte Erkenntnisse über das Erleben beruflicher Anforderungen bzw. über das Belastungserleben und den sozialen Umgang hiermit in unterschiedlichen Organisations- und Funktionsbereichen der Polizei zu gewinnen. Einsatz Es ist festzustellen, dass die Polizei Niedersachsen im Jahr 2015 mehr Einsatzstunden zur Unterstützung in anderen Bundesländern und dem Bund aufgewendet hat als im Vorjahr. Gegenseitige Unterstützungsleistungen der Länder und des Bundes unterliegen erheblichen Schwankungen. Seitdem keine polizeilichen Großeinsätze zum Castor-Transport mehr stattfinden, hat der Bedarf der Polizei Niedersachsen an Unterstützung von anderen Ländern und des Bundes insgesamt erheblich nachgelassen. Insoweit sind die Unterstützungsleistungen anderer Polizeien in Niedersachsen rückläufig. Im Jahr 2015 hatten andere Bundesländer Großeinsätze mit einem erheblichen Kräftebedarf zu bewältigen. Beispielhaft sei hier vor allem der G7-Einsatz in Elmau (Bayern) genannt, an dessen Bewältigung alle Polizeien der Länder und des Bundes beteiligt waren. Weiterhin haben die wiederkehrenden „–GIDA“ Versammlungslagen vor allem der Polizei in Sachsen Unterstützungsbedarfe verursacht, die in den Vorjahren in diesem Umfang nicht vorhanden waren. Im Sinne des Solidaritätsgedankens sollen entsprechende Ersuchen - immer nach kritischer Prüfung der aktuellen Einsatzsituation in Niedersachsen und Abwägung des eigenen Kräftebedarfs - grundsätzlich auch weiterhin unterstützt werden. Die niedersächsische Bereitschaftspolizei verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei entsprechenden Großlagen und wird länderübergreifend zur Bewältigung von schwierigen risikobehafteten Großeinsätzen angefordert. Dabei spielt die Bereitschaftspolizei Niedersachsen im Ländervergleich eine herausragende Rolle hinsichtlich ihrer Professionalität und Flexibilität. In Niedersachsen sind im Jahr 2015 im Zusammenhang mit der Bewältigung der Flüchtlingskrise vielfältige polizeiliche Einsatzanlässe entstanden. In einigen Not- und Behelfsunterkünften und in den großen Erstaufnahmeeinrichtungen sind Einsatzmaßnahmen zum Schutz der Unterkünfte erforderlich geworden. Anlass waren wiederkehrende Auseinandersetzungen innerhalb der Flüchtlingsunterkünfte , aber auch Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte. Diese Einsatzmaßnahmen trugen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 4 zur Beruhigung der Lage bei, außerdem hat eine verbesserte Unterbringungssituation der geflüchteten Menschen zu einer Entschärfung der Konflikte geführt. In den polizeilichen Notunterkünften, die in Lüchow, in Hannoversch-Münden und in Hannover eingerichtet waren, wurde Personal der Polizei zur Betreuung der Liegenschaften eingesetzt. Nachdem die Unterbringung in diesen Liegenschaften nicht mehr erfolgen muss, entfällt dieser Mehraufwand . In einigen Fällen hat die Polizei im Jahr 2015 auch bei der Ankunft von Flüchtlingen an Bahnhöfen oder bei der Aufnahme, Registrierung und Unterbringung unterstützt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist denkbar, dass die Flüchtlingssituation auf die Einsatzbelastung der Polizei Niedersachsen keine solch massiven Auswirkungen hat, wie noch im Oktober 2015 zu befürchten war. Durch ein umsichtiges Einsatz- und Kräftemanagement der Polizeibehörden bleibt ein hohes Reaktionsvermögen vor Ort gewährleistet, ohne dass dauerhaft erhebliche Mehrbelastungen entstehen. Kriminalitätslage, -entwicklung Die anhaltende hohe abstrakte Gefährdungslage im Zusammenhang mit dem islamistisch geprägten Terrorismus, die sich durch die jüngst verübten Anschläge in Paris und Brüssel erneut gezeigt hat, stellt die niedersächsischen Polizeibehörden unverändert vor hohe Herausforderungen. Dazu gehört u.a. die Erarbeitung und Umsetzung von Bekämpfungs- und Präventionskonzepten, um zielgerichtet gegen den religiös motivierten Terrorismus vorzugehen, sowie die Durchführung der erforderlichen Ermittlungen in Strafverfahren bzw. Gefahrenermittlungen mit islamistischem Bezug. Darüber hinaus werden auch die Verfolgung und die Prävention anderer extremistisch geprägter Straftaten, z.B. des Rechtsextremismus, mit hoher Intensität betrieben. Bezugnehmend auf die allgemeine Kriminalitätslage wurden gegenüber dem Jahr 2014 im letzten Jahr rund 2,8 Prozent Fälle mehr registriert, insgesamt wurden 568.470 Fälle erfasst. Trotz dieses Anstiegs bewegen sich die Fallzahlen im 10-Jahres-Vergleich jedoch nicht auf einem besonders hohen Niveau. Die Zunahme der Fallzahlen ist zu einem großen Teil auf die hohe Zahl sogenannter „ausländerrechtlicher Verstöße“ zurückzuführen. Lässt man diese Verstöße bei den Gesamtzahlen der Jahre 2014 und 2015 unberücksichtigt, ergibt sich im Vorjahresvergleich eine Zunahme von weniger als einem Prozent (0,84%). Insofern kann die Entwicklung der Kriminalität in Niedersachsen als stabil bezeichnet werden. Die Gesamtzahl aller registrierten Taten liegt immer noch deutlich unter den Fallzahlen, die noch vor rund 10 Jahren erfasst wurden. Im Vergleich zu 2006 wurden der Polizei über 30.000 Straftaten weniger bekannt. Die Aufklärungsquote ist auf 61,17 Prozent gestiegen. Es sind erneut weniger Menschen in Niedersachsen Opfer von Straftaten geworden. Seit 2012 sind die Zahlen im dritten Jahr in Folge gesunken. Registrierte die Polizei 2012 noch etwas mehr als 100.000 Opfer, so waren es 2014 noch 94.549 und im vergangenen Jahr nur noch 93.784. Insgesamt ist die Entwicklung der verschiedenen Kriminalitätsphänomene unterschiedlich verlaufen . Trotz erheblicher Anstrengungen der niedersächsischen Polizei, auch im Bereich der Fahndungsund Kontrollmaßnahmen sowie der massiven Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit, der Einzelberatungen und Veranstaltungen zum Einbruchschutz, sind die diesbezüglichen Fallzahlen in Niedersachsen angestiegen. Insgesamt 16.575 Wohnungseinbruchdiebstähle hat die Polizei im vergangenen Jahr registriert. Das entspricht einem Anstieg um 1.921 Fälle bzw. rd. 13 Prozent. Die Aufklärungsquote beträgt 22,2 Prozent. Zum Vergleich: Im Durchschnitt wurden im Jahr 2015 deutschlandweit weniger als 16 Prozent der Einbrüche aufgeklärt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 5 Wohnungseinbruchdiebstahl inkl. Tageswohnungseinbruch 20151 Bundesland erfasste Fälle Aufklärungsquote in Prozent Baden-Württemberg 12.255 17,3 Bayern 7.480 15,9 Berlin 11.815 8,5 Brandenburg 4.436 16,7 Bremen 3.544 6,2 Hamburg 9.006 8,7 Hessen 11.595 21,6 Mecklenburg-Vorpommern 1.521 31,8 Niedersachsen 16.575 22,2 Nordrhein-Westfalen 62.362 13,8 Rheinland-Pfalz 7.125 15,3 Saarland 2.437 13,2 Sachsen 4.257 20,7 Sachsen-Anhalt 2.795 21,9 Schleswig-Holstein 8.456 8,9 Thüringen 1.477 25,7 Bund 167.136 15,2 Im Bereich der Gewaltdelikte gab es eine geringfügige Steigerung von 115 Fällen auf 17.568 Fälle. Ausschlaggebend dafür ist vor allem eine Zunahme im Bereich der registrierten Körperverletzungsdelikte . Hier ist anzunehmen, dass diese unter anderem auch auf eine deliktsspezifische Dunkelfeldaufklärung zurückgeführt werden kann. Gerade im Bereich der „Häuslichen Gewalt“, bei der Körperverletzungen charakteristisch sind, werden wesentlich mehr Delikte als noch vor einigen Jahren angezeigt bzw. auch durch die Ermittlungen der Polizei bekannt. Trotzdem hat die Zahl der Gewaltdelikte im Laufe der letzten 10 Jahre deutlich abgenommen. Während im Jahr 2009 noch 22.039 Delikte dieser Art, im Jahr 2012 noch 19.550 Gewaltdelikte, bekannt wurden, waren es im vergangenen Jahr fast 4.500 bzw. fast 2.000 Taten weniger. Auch der Verlauf der Kinder- und Jugendkriminalität stellt sich im Jahr 2015 positiv dar. Im Vergleich zum Jahr 2014 reduzierte sich die Zahl der minderjährigen Tatverdächtigen nochmals um über zwei Prozent (2,33%). Auch die Zahl der registrierten Fälle, in denen Minderjährige als Tatverdächtige ermittelt wurden, ging um rund 900 Taten zurück. Im Zehnjahresvergleich hat es damit eine Verringerung um mehr als ein Drittel gegeben. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Arbeitsbelastung der niedersächsischen Polizei im Jahr 2015? s. Vorbemerkungen 1 Die Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik - Bund 2015 - durch den Bundesminister des Innern und den Vorsitzenden der IMK ist für den 23.05.2016 vorgesehen. Vor diesem Hintergrund sind die Daten bis zum 23.05.2016 nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 6 2. Wie hoch war die Belastung der niedersächsischen Polizei in 2015? s. Vorbemerkungen 3. Wo sieht die Landesregierung die Gründe für die nach Aussage der Polizeigewerkschaften gestiegene Belastung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte? Der Landesregierung sind die Äußerungen der Berufsvertretungen bekannt. Sie hat jedoch nicht die Aufgabe, die Gründe für die Positionen der Berufsvertretungen zu erläutern. 4. Wie viele Überstunden haben sich zum 31.12.2015 in den einzelnen Polizeidirektionen Niedersachsens angesammelt? Auf die Ausführungen zu Frage 4, Drs. 17/4170, wird verwiesen. Zum 31.12.2015 verfügten die Polizeibehörden und die Polizeiakademie Niedersachsen insgesamt über 1.413.6682 „Überstunden“, die sich wie folgt verteilen: Behörde Mehrarbeit Zeitguthaben Gesamt Polizeidirektion Braunschweig 139.933 57.898 197.831 Polizeidirektion Göttingen 146.173 42.276 188.449 Polizeidirektion Hannover 181.172 52.888 234.060 Polizeidirektion Lüneburg 196.086 35.937 232.023 Polizeidirektion Oldenburg 123.744 82.411 206.155 Polizeidirektion Osnabrück 85.638 64.632 150.270 Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen 108.315 10.073 118.388 Landeskriminalamt Niedersachsen 63.694 10.308 74.002 Polizeiakademie Niedersachsen 7.022 5.468 12.490 SUMME 1.051.777 361.891 1.413.668 5. Wie sollen die Überstunden in der niedersächsischen Polizei langfristig abgebaut werden ? Auf die Ausführungen zu Frage 5, Drs. 17/4170, wird verwiesen. 2 Vergleich: 31.12.2014 = 1.529.142 Stunden Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 7 6. Wie viele Überstunden wurden 2015 finanziell abgegolten? Im Jahr 2015 wurden insgesamt rd. 3,6 Mio. € zur Bezahlung von Mehrarbeit zur Verfügung gestellt , davon waren rd. 2,5 Mio. € aus dem 2. Nachtragshaushalt. Die Stundensätze der Mehrarbeitsvergütung sind je nach Besoldungsgruppe unterschiedlich. Wird ein gemittelter Stundenverrechnungssatz von rd. 20 € angenommen, wurden im Jahr 2015 insgesamt etwa 180.000 Stunden finanziell abgegolten. 7. Wie viele Einsatzstunden leistete die niedersächsische Polizei im Jahr 2015 im Wege der Amtshilfe in anderen Bundesländern (Gliederung nach Bundesländern)? Die Polizei des Landes Niedersachsen leistete im Jahr 2015 insgesamt 499.003,50 Einsatzstunden in anderen Ländern und beim Bund. Dabei sind im Jahr 2015 allein 233.204 Einsatzstunden als Unterstützung für das Land Bayern entstanden, der weitaus größte Anteil davon im Einsatz rund um den „G-7 Gipfel“ in Elmau. In Sachsen sind wiederkehrend erhebliche Unterstützungsbedarfe entstanden , mehr als 100.000 Einsatzstunden entfielen hier zur Unterstützung bei demonstrativen Aktionen in sog. „-GIDA“ Einsatzlagen. Die länderübergreifenden Unterstützungsleistungen umfassen den Einsatz der niedersächsischen Kräfte der Bereitschaftspolizei, der Polizeihubschrauberstaffel, der Wasserschutzpolizei, der Reiterstaffeln , der Diensthundführerstaffeln, der Konfliktmanagerinnen und Konfliktmanager, der Szenekundigen Beamtinnen und Beamten im Bereich Sport sowie technischer Unterstützungsleistungen . Außerdem werden Unterstützungsleistungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LKA NI geleistet (Angehörige des Spezialeinsatzkommandos, der Mobilen Einsatzkommandos, der Beratergruppe , der Verhandlungsgruppe, der Entschärfer/ggf. andere). Die Unterstützungsleistungen gliedern sich wie folgt: Land: Einsatzstunden nds. Polizeikräfte in anderen Ländern und dem Bund im Jahr 2015: Baden-Württemberg 660,50 Bayern 233.204,00 Berlin 35.133,75 Brandenburg 3035,00 Bremen 20.537,50 Hamburg 5293,25 Hessen 35.812,25 Mecklenburg-Vorpommern 432,00 Nordrhein-Westfalen 19.160,50 Rheinland-Pfalz 289,00 Saarland 117,00 Sachsen 105.961,25 Sachsen-Anhalt 21.468,50 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 8 Schleswig-Holstein 16.578,00 Thüringen 33,00 Bund 1288,00 Gesamt 499.003,50 8. Wie viele Einsatzstunden leisteten Polizeieinheiten anderer Bundesländer in Niedersachsen im Wege der Amtshilfe (Gliederung nach Bundesländern)? Die Polizeien anderer Länder und des Bundes leisteten im Rahmen länderübergreifender Unterstützungsleistungen insgesamt 9952,25 Einsatzstunden in Niedersachsen. Diese Einsatzstunden gliedern sich wie folgt: Land: Einsatzstunden von Polizeikräften anderer Länder und dem Bund in Niedersachsen im Jahr 2015: Baden-Württemberg 120,00 Bayern 62,00 Berlin 424,50 Brandenburg 230,00 Bremen 1173,00 Hamburg 1880,00 Hessen 663,50 Mecklenburg-Vorpommern 777,00 Nordrhein-Westfalen 1714,75 Rheinland-Pfalz 29,00 Saarland 0 Sachsen 278,00 Sachsen-Anhalt 160,00 Schleswig-Holstein 1574,75 Thüringen 16,00 Bund 849,75 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 9 Gesamt 9952,25 Durch das LKA NI wurden in 2015 insgesamt 55 Anforderungen von Spezialkräften an andere Länder /den Bund gestellt. Die im Rahmen der Einsätze tatsächlich entstandenen Einsatzstunden wurden nicht erfasst und können retrograd nicht erhoben werden. Diese Anforderungen gliedern sich wie folgt: Land: Anzahl der Anforderungen des LKA NI i. R. d. Amtshilfe für Niedersachsen: Baden-Württemberg 2 Bayern 5 Berlin 2 Brandenburg 6 Bremen 3 Hamburg 10 Hessen 2 Mecklenburg-Vorpommern 2 Nordrhein-Westfalen 10 Rheinland-Pfalz 1 Saarland 0 Sachsen 6 Sachsen-Anhalt 2 Schleswig-Holstein 2 Thüringen 1 Bund 1 9. Wie viele Polizistinnen und Polizisten wurden im Jahr 2015 bei Einsätzen verletzt? Polizeiliche Einsätze werden je nach Art und Umfang der zu bewältigen Lage/des zu bewältigen Sachverhaltes entweder im Regeldienst durch Kräfte des polizeilichen Einzeldienstes oder im Rahmen einer besonderen Aufbauorganisation vornehmlich durch Einsatzeinheiten bewältigt. Demnach bezieht sich der Begriff des polizeilichen „Einsatzes“ nicht ausschließlich auf Großlagen wie beispielsweise Versammlungen oder Fußballspiele, sondern auch auf die allgemeine polizeiliche Aufgabenwahrnehmung im täglichen Dienst. Dazu gehören nicht ausschließlich Sachverhalte mit einer unmittelbaren Konfrontation, sondern auch allgemeinpolizeiliche Tätigkeiten wie beispielsweise Präsenzstreifen ohne besonderen Anlass. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 10 Die nachfolgend aufgeführten Zahlen zu verletzten Polizeibeamteninnen und Polizeibeamten beziehen sich auf alle Vorfälle, die den niedersächsischen Polizeibehörden im Jahr 2015 über eine Dienstunfallanzeige (Kriterien „während der Arbeitszeit“, ohne Wegeunfälle) gemeldet wurden. Verletzungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte „im Einsatz“ können durch Eigen- oder Fremdverschuldung verursacht worden sein. Eine differenzierte Auswertung, inwieweit ein mittelbarer oder unmittelbarer Fremdbezug durch Dritte vorlag, lässt sich nicht darstellen. Vor diesem Hintergrund stellen sich die Zahlen zu verletzten Polizeibeamten/-innen in Niedersachsen im Jahr 2015 wie folgt dar: Behörde Gesamtanzahl Dienstunfallverfahren Mit Fremdbezug Ohne Fremdbezug Polizeidirektion Braunschweig 196 79 117 Polizeidirektion Göttingen 116 54 62 Polizeidirektion Hannover 236 107 129 Polizeidirektion Lüneburg 154 100 54 Polizeidirektion Oldenburg 219 100 119 Polizeidirektion Osnabrück 143 79 64 Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen 68 19 49 Landeskriminalamt Niedersachsen 19 2 17 Polizeiakademie Niedersachsen 19 12 7 10. Leiden die Kriminalitätsbekämpfung und Aufklärung von Straftaten in Niedersachsen unter der gestiegenen Belastung durch andere Aufgaben? Nein. 11. Plant die Landesregierung, in den nächsten Jahren mehr Polizistinnen und Polizisten als bisher geplant einzustellen? Derzeit gibt es keine abschließenden Pläne oder Überlegungen, den Personalkörper der Polizei Niedersachsen dauerhaft zu erhöhen oder zu reduzieren. Die derzeitige Personalstärke wird grundsätzlich als angemessen betrachtet, den polizeilichen Aufgaben auch zukünftig zielgerichtet und erfolgreich zu begegnen. Gleichwohl erschien es vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der zukünftigen abgangsstarken Jahrgänge sinnvoll, die Anzahl der Anwärterinnen und Anwärter für das dreijährige Studium zeitgerecht zu erhöhen. Erstmalig zu einem zweiten Einstellungstermin wurden bereits zum 01.04.2016 182 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter durch das Land Niedersachsen zusätzlich neu eingestellt. Bei 150 dieser Einstellungen handelt es sich dabei um sogenannte „Vorratseinstellungen“. Das bedeutet, dass evtl. zurückgehenden Nachwuchszahlen in den folgenden Jahren bereits jetzt proaktiv durch zusätzliche Neueinstellungen begegnet wird. Dadurch ergibt sich also zunächst in Übergangszeiten auch eine Personalverstärkung für die niedersächsische Polizei . Diese Maßnahme flexibilisiert auf der einen Seite die Handlungsoptionen der Polizei vor dem Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 11 Hintergrund einer möglicherweise längerfristig erhöhten Belastung; andererseits sichert sie personelle Vorsorge und vorausschauende Nachwuchssicherung im Kontext des demografischen Wandels und der zu erwartenden „Bewerber-/innenverknappung“. Dies maßgeblich auch vor dem Hintergrund der Umstellung des Abiturs von G8 auf G9 in Niedersachsen mit der Folge eines im Wesentlichen fehlenden Abiturjahrganges im Jahre 2020. Bereits zum 1. Oktober 2015 hatte das Land Niedersachsen 811 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter eingestellt und plant, zum 1. Oktober 2016 weitere rd. 900 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter für das Studium an der Polizeiakademie Niedersachen einzustellen. Weiterhin wird angestrebt, die oben genannten „Vorratseinstellungen“ auch in 2017 und 2018 in Höhe von jeweils 150 zusätzlichen Einstellungen zum 01. April dieser Jahre fortzuführen und damit im Rahmen der Organisationsvorsorge zu verstetigen. 12. Was tut die Landesregierung, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Polizistinnen und Polizisten Niedersachsens zu steigern? Um die Attraktivität des Polizeiberufes weiter zu steigern, werden durch die Landesregierung Maßnahmen wie der weitere Ausbau des Gesundheitsmanagements und der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durchgeführt und unterstützt. Das Konzept zur Umsetzung eines ganzheitlichen, partizipativen Gesundheitsmanagements in der Polizei Niedersachsen wurde durch eine Projektgruppe „Gesundheit in der Polizei Niedersachsen“ in Kooperation mit dem Institut für interdisziplinäre Arbeitswissenschaft der Leibniz Universität Hannover entwickelt und in insgesamt 17 Pilotdienststellen erprobt. Mit der Einführung eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements wird das Ziel verfolgt, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern, psychische und physische Belastungen am Arbeitsplatz abzubauen, gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die Arbeitszufriedenheit und - motivation zu steigern sowie die Gesundheitskompetenzen der Beschäftigten zu stärken. Zentraler Kern des Konzeptes ist die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Führungskräfte bei der Optimierung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen. Auf der Grundlage der in der Pilotierungsphase gewonnenen Erkenntnisse und definierten Standards erfolgt seitdem die sukzessive Implementierung des Gesundheitsmanagements in die Polizei Niedersachsen. Während der fortlaufenden Implementierung werden gesetzte und vereinbarte Standards stetig überprüft und weiterentwickelt. Das Gesundheitsmanagement der Polizei Niedersachsen wurde im November 2015 auditiert und mit dem „Exzellenz-Siegel“ ausgezeichnet. Die Polizei Niedersachsen ist zudem seit 2008 eine durch die berufundfamilie gGmbH zertifizierte familienfreundliche Organisation, die zahlreiche Bestrebungen unternimmt, die dienstlichen und persönlichen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einklang zu bringen. Im Juni 2014 wurde die Polizei Niedersachsen bereits zum dritten Mal mit dem Zertifikat zum audit berufundfamilie ausgezeichnet und hat somit wiederholt ihre familienbewusste Ausrichtung unter Beweis gestellt. Ziel der Polizei Niedersachsen ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Gesamtorganisation zu verbessern. Unter Berücksichtigung der Erfordernisse der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung soll der Stellenwert einer familienbewussten Personalpolitik gestärkt werden. Auf der Grundlage von Zielvereinbarungen zum Audit wurden bereits seit 2008 konzeptionell familienfreundliche Strukturen etabliert. Zuletzt lag der thematische Schwerpunkt im Bereich der Standardisierung der Rahmenbedingungen für das Arbeiten und Führen in Teilzeit, da sich familienbewusste Unterbrechungen und Teilzeitarbeit nicht nachteilig auf die berufliche Entwicklung auswirken dürfen . Insbesondere die Flexibilisierung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes soll zu verbesserten Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben führen. In diesem Zusammenhang soll auch die Ausübung von Führungsfunktionen noch familienfreundlicher gestaltet werden , um Karrieremöglichkeiten für Polizeibeschäftigte mit familiären Aufgaben weiter zu verbessern . Die aktuelle Zielvereinbarung in dem Bereich der „Re-Auditierung Konsolidierung“ ist vor allem durch organisatorische und organisationskulturelle Schwerpunkte sowie eine lebensphasenorientierte Personalentwicklung gekennzeichnet. Hierzu gehört auch die Möglichkeit des Führens in Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 12 Teilzeit. Darüber hinaus wird aktuell ein „Kompass durchs audit“ für das polizeiinterne Intranet erstellt , indem u. a. die bisherigen Konzepte und Broschüren übersichtlich und strukturiert den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht werden sollen. Weiterhin soll mit den sog. „Goldenen Regeln“ ein gemeinsames Grundverständnis zur Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben bei den Beschäftigten manifestiert werden. Durch die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Pflegewegweisers wird eine weitere Sensibilisierung von Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für diese Thematik angestrebt. Insgesamt betrachtet zeugt die Konsolidierungsphase von einem hohen Komplexitätsgrad und weist enge Verbindungen u. a. zu den Themen Gleichstellung, demographischer Wandel und Organisationskultur auf. Ziel ist es, das gemeinsame Grundverständnis für das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie fortzuentwickeln, Normalität sowie einen selbstverständlichen Umgang mit Vereinbarkeitsfragen innerhalb der Organisation zu erzeugen bzw. auszubauen. Die Erfassung und Transparentmachung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen verbunden mit einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit sollen zu einer weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen und einer höheren Akzeptanz gegenüber familiären Belangen führen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Zukunftsfähigkeit der Polizei. Sie ist Garant für eine langfristige Personalbindung an die Organisation und trägt entscheidend zur Attraktivität des Polizeiberufes bei. 13. Wie viele Vollzeiteinheiten gab es in der Polizei zum 01.01.2015 und zum 31.12.2015? In der Polizei zur Verfügung stehenden Vollzeiteinheiten (VZE) zur Bewirtschaftung des gesamten Personalkörpers werden über den Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres ausgewiesen. Diese betrugen 21.181,77 VZE zum 01.01.2015 und durch den vom Landtag in seiner Sitzung am 30.10.2015 verabschiedeten 2. Nachtragshaushalt 21.204,27 VZE zum 31.12.2015. 14. Wie viele Stellen waren in den Landeshaushalten 2002, 2012 und 2016 im Kapitel 03 20 für die Polizei vorgesehen? Die nachstehende Tabelle bezieht sich nur auf die Stellen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten . Beschäftigte werden nicht über Stellen abgebildet, sondern die Bewirtschaftung erfolgt über Vollzeiteinheiten und Budget. *Zur Optimierung der Stellenstruktur in der Polizeiverwaltung wurden mit HH 2016 10 Stellen A 09 Vollzug in 10 Stellen A 10 Verwaltung umgewandelt Anmerkung: Von 2012 bis 2014 wurden ca. 100 Stellen des Polizeivollzuges abgebaut, die Zahl der Stellen wurde auf 18.069 reduziert. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Einsparung von 100 Stellen in den Jahren 2013/2014 im Zusammenhang mit der Umsetzung der sog. „Zielvereinbarung III“ der vorherigen Landesregierung. Nach Veränderungen im Haushalt 2015 (u.a. 50 zusätzliche Stellen im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltes 2015) ist die Anzahl der Stellen für den Polizeivollzug im Haushalt 2016 wieder auf 18.107 gestiegen. Haushalt Stellen Verwaltung Stellen Vollzug Stellen Gesamt 2002 367 16.993 17.360 2012 507 18.170 18.677 2013 508 18.145 18.653 2014 499 18.069 18.568 2015 489 18.117* 18.606 2016 500* 18.107 18.607 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 13 Stellen für Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst Kommissaranwärterinnen/-anwärter): 15. Welche Maßnahmen hätten den Anstieg der Wohnungseinbrüche um 13 % im Jahr 2015 verhindert, wenn 1 000 zusätzliche Polizisten dazu nicht geeignet wären, wie Innenminister Pistorius im Landtagsplenum am 17.02.2016 behauptete? Die Einbruchskriminalität stellt die Strafverfolgungsbehörden fortwährend vor immense Herausforderungen . Das vorrangige Ziel ist und bleibt, Wohnungseinbruchdiebstähle bereits von vornherein zu verhindern. Präventiv wirkungsvoll zeigt sich moderne Sicherheitstechnik an Gebäuden und Wohnungen. Eine Vielzahl von Wohnungseinbruchsdiebstählen scheiterte an technischen Schutzmaßnahmen : Nahezu 40 Prozent (38,99 %, bzw. 6.462 Fälle) der Einbruchstaten sind im vergangenen Jahr im Versuchsstadium stecken geblieben. Insoweit sind – unabhängig von polizeilichen Maßnahmen - verstärkt alle weiteren Ansätze zu prüfen und zu unterstützen, die den Einbau von Sicherungstechnik befördern. Polizeiliche Beratungsstellen informieren dazu kostenlos, produktneutral und kompetent über geeignete Sicherungstechnik und geben praktische Verhaltenshinweise. 16. Könnten 1 000 zusätzliche Stellen im Polizeidienst, wie von der CDU-Landtagsfraktion mit dem Entschließungsantrag „Mehr Polizei für Niedersachsens Sicherheit!“, Drucksache 17/4958 gefordert, die Arbeitsbelastung der Polizeibeamtinnen und Beamten verringern ? Wenn nein, warum nicht? Die Frage wäre dann grundsätzlich mit ja zu beantworten, wenn „Arbeitsbelastung im engeren Sinne “ ausschließlich als quantitative, messbare Größe betrachtet werden würde. Rein rechnerisch wird eine „Last“ kleiner, wenn sie auf mehrere Schultern verteilt wird. Bereits in den Vorbemerkungen wird darauf hingewiesen, dass die rechnerische Zuordnung von Arbeitsbelastung problematisch ist, da sie sich aus mehreren, zum Teil nicht zählbaren Faktoren zusammensetzt. Diese 1000 Stellen stünden im Übrigen nicht kurzfristig oder gar unmittelbar zur Verfügung: Es wären zunächst Auswahlverfahren sowie die Studienzeit erforderlich, was mindestens einen vierjährigen Vorlauf bedeuten würde. Insofern greift die Forderung nach 1000 Stellen zu kurz. Vielmehr gilt es, auf Basis der in hierzu bereits initiierten Prozessen gewonnenen Erkenntnisse, vorhandene Ressourcen sinnvoll einzusetzen und dort, wo möglich, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte von administrativen und vollzugsferneren Aufgaben zu entlasten. Von verantwortungsvoller Politik darf erwartet werden, dass sie nicht nach dem Motto „viel hilft viel“ handelt, sondern ihre Entscheidungen auf Basis einer ganzheitlichen Betrachtung, insbesondere auch unter Einbeziehung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Aspekten trifft. Auf die Verdichtung des Arbeitsaufkommens und mit Blick auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung wurde mit den Entscheidungen für den Nachtragshaushalt 2015 und den in den Haushalt 2016 eingebrachten Verbesserungen reagiert. Neben der Zurverfügungstellung von 50 neuen Polizeivollzugsstellen Ende 2015 zur Ermöglichung des kurzfristigen Hinausschiebens des Ruhestandes auf freiwilliger Basis wurden zielgerichtet im Haushalt 2002 1.672 2012 1.749 2016 2.440 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 14 und für den Bereich der Polizeiverwaltung gleichzeitig weitere insgesamt 85 neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen. Mit diesen 85 Beschäftigungsmöglichkeiten werden vorhandene Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, ohne dass es wie bei Neueinstellungen von Polizistinnen und Polizisten eines Ausbildungsvorlaufes bedarf, so schnell wie möglich von administrativen und vollzugsferneren Aufgaben befreit und damit für die Aufgaben und die Unterstützung „vor Ort“ verfügbar gemacht. Darüber hinaus wurden Ende letzten Jahres 22 IT-Arbeitsplätze im Bereich Cybercrime geschaffen. Auch diese Maßnahme hat die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Polizei zur Folge. Auch an anderen Stellen zeichnen sich Möglichkeiten zur Stärkung der Polizei ab. Mit einer neuen IT-Strategie für die Polizei wird voraussichtlich ab 2017 sukzessive eine Entlastung von über 300 Beschäftigten (Vollzugs- und Verwaltungspersonal) erfolgen, welche bisher im IT-Bereich der Polizei tätig sind, weil deren Aufgaben künftig von IT.Niedersachsen wahrgenommen werden. Dieser Veränderungsprozess soll auch genutzt werden, um freiwerdendes Personal in anderen Bereichen der Polizei einzusetzen. Die Polizei ist personell und materiell so gut aufgestellt wie nie zuvor. Sie ist mit den Entscheidungen für den Nachtragshaushalt 2015 und den in den Haushalt 2016 eingebrachten Verbesserungen zukunftsfähig orientiert. Die Landesregierung wird die weiteren Entwicklungen insgesamt sehr genau beobachten und erforderlichenfalls rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen. 17. Wird die Landesregierung die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten erhöhen? Siehe Vorbemerkung. 18. Plant die Landesregierung sonstige finanzielle Verbesserungen, von denen auch die Beschäftigten der Polizei profitieren würden? Derzeit wird die Wiedereinführung der Heilfürsorge für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten geprüft. 19. Sieht die Landesregierung ein erhöhtes Unfallrisiko bei überlangen Einsätzen der Polizistinnen und Polizisten, und wie sind diese bei Unfällen finanziell abgesichert? Vorab ist zu bemerken, dass nicht klar ersichtlich ist, worauf die Fragestellung mit der Begrifflichkeit „überlangen Einsätzen“ abzielt. Einsätze werden im rechtlich zulässigen Rahmen durchgeführt. a.) Laut Veröffentlichungen sowohl der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin als auch der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist durch verschiedene Studien mittlerweile belegt, dass das Unfallrisiko der Beschäftigten bei langen Arbeitszeiten ansteigt. Ein solches Risiko kann grundsätzlich auch bei der Dienstverrichtung der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten nicht ausgeschlossen werden. Um ein solches Risiko zu minimieren , wird im Rahmen von Einsätzen eine Vielzahl geeigneter Maßnahmen ergriffen. b.) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, die durch einen Dienstunfall verletzt werden, erhalten neben ihren Dienstbezügen oder ihrem Ruhegehalt Unfallfürsorgeleistungen nach Abschnitt V des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes (NBeamtVG). Dies gilt auch für deren Hinterbliebene (§§ 44 bis 47 NBeamtVG). Die Entscheidung, ob ein Dienstunfall (§ 34 NBeamtVG) vorliegt, trifft die Personaldienststelle. Die Unfallfürsorge umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: • Einsatzversorgung und Schadensausgleich in besonderen Fällen (§§ 35 u. 49 NBeamtVG) bei Dienstunfällen in Ausübung oder infolge des Dienstes bei einer besonderen Verwendung im Ausland. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 15 • Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen (§ 36 NBeamtVG). • Erstattung von Aufwendungen für Heilverfahren (§ 37 NBeamtVG). Das Heilverfahren umfasst insbesondere die Erstattung von angemessenen Aufwendungen für die medizinisch notwendigen ärztlichen Behandlungen, Krankenhausbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen sowie für Arznei- und Hilfsmittel. Außerdem werden die Aufwendungen für die notwendige Pflege (§ 38 NBeamtVG) erstattet. • Zahlung eines Unfallausgleichs (§ 39 NBeamtVG) bei einem Dienstunfall, bei dem der Grad der Schädigungsfolgen für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten mindestens 25% beträgt . • Unfallruhegehalt (§ 40 NBeamtVG) für Beamtinnen und Beamte, die infolge des Dienstunfalles dienstunfähig geworden und deshalb in den Ruhestand getreten sind. • Erhöhtes Unfallruhegehalt (§ 41 NBeamtVG), sog. qualifizierter Dienstunfallversorgung, für Beamtinnen und Beamte, die in Ausübung des Dienstes einer damit verbundenen Lebensgefahr ausgesetzt sind und infolge dieser Gefährdung einen Dienstunfall erleiden. • Einmalige Unfallentschädigung (§ 48 NBeamtVG) i.H.v. 150.000 € neben der laufen-den Versorgung , sofern die Voraussetzungen für ein erhöhtes Unfallruhegehalt erfüllt sind und der unfallbedingte Grad der Schädigungsfolgen mindestens 50% beträgt. 20. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die derzeitige Wartezeit auf Beförderungen von teilweise über zehn Jahren zu verkürzen? Mit Beschluss der Landesregierung aus dem Jahre 1992 wurde in Anerkennung der hohen Berufsanforderungen für den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen die Einführung und Umsetzung der sog. zweigeteilten Laufbahn und damit die Überführung der Stellen des ehemals mittleren Dienstes in solche des ehemals gehobenen Dienst, heute Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, auf den Weg gebracht. Haushaltsrechtlich wurde die Umsetzung dieser sog. zweigeteilten Laufbahn in 2006, personalwirtschaftlich in 2010 zum Abschluss gebracht. Die Stellen des ehem. mittleren Dienstes wurden in solche des ehem. gehobenen Dienstes, allerdings ganz überwiegend lediglich des Eingangsamtes A 9 bzw. teilweise A 10, in ganz geringem Umfang auch A 11 gewandelt. Diese Verfahrensweise führte im Ergebnis dazu, dass mit Übernahme der Regierungsverantwortung im Haushalt 2012 / 2013 annähernd die Hälfte der für den ehem. gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes ausgeworfenen Stellen solche des Eingangsamtes, also A 9 (Polizeikommissarin / Polizeikommissar) waren (heute ca. 42%). Demgegenüber standen lediglich weitere ca. 30% (heute 30,6%) der Stellen im ersten Beförderungsamt, also A 10 mit der Folge erheblicher Beförderungswartezeiten (Ø >10 Jahre). Darüber hinaus ist von Belang, dass im Unterschied zur Polizeiverwaltung die im Polizeivollzug zulässigen Obergrenzen gemäß Stellenplanobergrenzenverordnung nicht annähernd ausgeschöpft sind. Beispielhaft betrug der Stellenanteil im Bereich A 11 seinerzeit lediglich ca. 13 %. In einem ersten Schritt wurden mit dem Haushalt 2014 für den Polizeivollzug 750 Stellenhebungen von A 9 durchgeschlüsselt nach A 11 etatisiert und damit eine erste spürbare strukturelle Nachbesserung vorgenommen. Der Stellenanteil im Bereich A 11 konnte somit auf den heutigen Wert von 17,4 % gesteigert werden (Die Stellenobergrenze liegt bei 30%). Mit Blick auf den Erhalt bzw. die Verbesserung der Berufsattraktivität sowie vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Wettstreites um qualifizierte Nachwuchskräfte im Kontext des demografischen Wandels und den sich aus der aktuellen Lageentwicklung und deren Auswirkungen auf die polizeiliche Anforderungen ergebenen Belastungen, muss es gemeinsames Ziel sein, die Stellenstruktur im Polizeibereich weiter zu verbessern und eine angemessene Vergütungsperspektive zu bieten. Dies insbesondere für diejenigen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, die im Bereich der polizeilichen Kernaufgaben für Sicherheit sorgen und sich dabei in aller Regel besoldungsrechtlich noch in den unteren Ämtern der Laufbahn befinden. Sofern es die Haushaltssituation zulässt, werden weitere strukturelle Verbesserungen angestrebt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 16 21. Plant die Landesregierung konkrete kontinuierliche und nachhaltige Hebungsprogramme ? s. Antwort zu Frage 20 22. Wie steht die Landesregierung im Bereich der Polizeiverwaltung zur Einrichtung von höherwertigen Arbeitsplätzen bzw. Dienstposten und entsprechender Qualifizierungsmöglichkeiten ? Die Einrichtung von höherwertigen Arbeitsplätzen bzw. Dienstposten ist keine Frage der Einstellung der Landesregierung hierzu, sondern ist abhängig von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Die Funktionen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter sind gem. § 9 Niedersächsisches Besoldungsgesetz nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen. Die Bewertung von Arbeitsplätzen erfolgt entsprechend auf Basis des geltenden Tarifrechts. Darüber hinaus bilden das Haushaltsrecht und die sich aus der obergerichtlichen Rechtsprechung ergebenden Grundsätze den bei Einrichtung von höherwertigen Arbeitsplätzen bzw. Dienstposten zu beachtenden Rahmen. Für die Übertragung höherwertiger Dienstposten und Arbeitsplätze müssen formale Voraussetzungen , wie die beamtenrechtlichen, insbesondere laufbahnrechtlichen, im Tarifbereich die Voraussetzungen für eine entsprechende Eingruppierung erfüllt sein. Letzteres kann z.B. durch absolvieren der Verwaltungslehrgänge I oder II erreicht werden. Im Hinblick auf die fachliche Qualifizierung besteht die Möglichkeit, z.B. das breite Fortbildungsangebot der Polizeiakademie Niedersachsen oder anderer Bildungsträger zu nutzen. 23. Bis wann ist mit konkreten Ergebnissen und der Umsetzung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Verwaltung zu rechnen? Die von der Landesprojektgruppe „Perspektiven für Beschäftigte der Verwaltungsbereiche der Polizei “ dem MI vorgelegten Vorschläge werden derzeit eingehend und sorgfältig analysiert und bewertet . Zu berücksichtigen sind dabei die rechtlichen, organisatorischen und sonstigen Rahmenbedingungen , im Übrigen siehe Frage 22. 24. Welche Polizeistandorte in Niedersachsen sind lediglich mit drei Stellen besetzt? Der Begriff „Standort“ als Organisationseinheit ist in der Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen nicht gebräuchlich. Vor diesem Hintergrund wird bei der Beantwortung der Frage auf den Begriff „Polizeistation“ als Organisationseinheit abgestellt. Bei „Stelle“ handelt es sich um einen haushaltsrechtlichen Begriff, der zur Darstellung von tatsächlichen Personalstärken wenig aussagekräftig ist, da auf einer Stelle auch anteilig (z.B. wegen Teilzeitbeschäftigung ) mehrere Personen geführt werden können. Die zur Bewirtschaftung des verbeamteten Personalkörpers der Polizei zur Verfügung stehenden Stellen für die planmäßigen Beamtinnen und Beamten und für Anwärterinnen und Anwärter sowie "Leerstellen" werden über den Haushaltsplan ausgewiesen. Der jeweilige Besetzungsumfang der Polizeistationen wird daher in Vollzeiteinheiten (VZE) dargestellt . Stichtag ist jeweils der 31.12.2015. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 17 Insgesamt 53 Polizeistationen sind in nachstehendem Umfang mit > 2 und ≤ 3 VZE besetzt. Behörde Polizeistationen (PSt) Anzahl PSt Polizeidirektion Braunschweig PSt Liebenburg (3 VZE) 1 Polizeidirektion Göttingen PSt Bovenden (3 VZE) PSt Rosdorf (3 VZE) PSt Salzhemmendorf (3 VZE) PSt Lauenau (2,125 VZE) PSt Obernkirchen (3 VZE) PSt Dassel (3 VZE) 6 Polizeidirektion Hannover PSt Altwarmbüchen (2,75 VZE) PSt Gehrden (2,75 VZE) PSt Wennigsen (3 VZE) PSt Mittelfeld (3 VZE) 4 Polizeidirektion Lüneburg PSt Eschede (3 VZE) PSt Faßberg (3 VZE) PSt Wienhausen (2,6 VZE) PSt Hollenstedt (2,4 VZE) PSt Meckelfeld (2,75 VZE) PSt Bispingen (3 VZE) PSt Bomlitz (2,6 VZE) PSt Amelinghausen (3 VZE) PSt Dahlenburg (2,6 VZE) PSt Hitzacker (3 VZE) PSt Reppenstedt (2,6 VZE) PSt Gnarrenburg (3 VZE) 14 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 18 PSt Tarmstedt (3 VZE) PSt Fredenbeck (3 VZE) Polizeidirektion Oldenburg PSt Saterland-Ramsloh (3 VZE) PSt Beverstedt (3 VZE) PSt Cadenberge (3 VZE) PSt Dorum (3 VZE) PSt Nordholz (2,75 VZE) PSt Hatten/Sandkrug (2,5 VZE) PSt Lemwerder (2,5 VZE) PSt Stadland-Rodenkirchen (2,625 VZE) PSt Barnstorf (2,75 VZE) PSt Wagenfeld (2,125 VZE) PSt Apen (3 VZE) PSt Bloherfelde (2,125 VZE) PSt Wiefelstede (3 VZE) PSt Hambergen (3 VZE) PSt Worpswede (3 VZE) PSt Bockhorn (3 VZE) PSt Wilhelmshaven-Fedderwardergroden (3 VZE) PSt Bederkesa (3 VZE) PSt Langwedel (3 VZE) 19 Polizeidirektion Osnabrück PSt Pewsum (3 VZE) PSt Friedeburg (2,9 VZE) PSt Wietmarschen (3 VZE) PSt Dörpen (3 VZE) PSt Schinkel (3 VZE) PSt Uplengen (3 VZE) 9 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 19 PSt Neuenhaus (3 VZE) PSt Bunde (3 VZE) PSt Sutthausen (3 VZE) SUMME 53 25. Welche Polizeistandorte in Niedersachsen sind lediglich mit vier Stellen besetzt? Insgesamt 24 Polizeistationen sind in nachstehendem Umfang mit > 3 und ≤ 4 VZE besetzt. Behörde Polizeistationen (PSt) Anzahl PSt Polizeidirektion Braunschweig PSt Hankensbüttel (4 VZE) PSt Vienenburg (4 VZE) 2 Polizeidirektion Göttingen PSt Dransfeld (4 VZE) PSt Aerzen (4 VZE) PSt Bad Sachsa (4 VZE) 3 Polizeidirektion Hannover PSt Sehnde (3,35 VZE) PSt Mandelsloh (4 VZE) 2 Polizeidirektion Lüneburg PSt Winsen/Aller (3,6 VZE) PSt Adendorf (3,6 VZE) PSt Amt Neuhaus (4 VZE) PSt Sittensen (4 VZE) PSt Himmelpforten (4 VZE) PSt Jork (4 VZE) 6 Polizeidirektion Oldenburg PSt Hagen (3,8 VZE) PSt Loxstedt (4 VZE) PSt Thedinghausen (3,875 VZE) PSt Wangerland (4 VZE) 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 20 PSt Dörverden (3,5 VZE) Polizeidirektion Osnabrück PSt Marienhafe (4 VZE) PSt Südbrookmerland (3,375 VZE) PSt Hümmling-Werlte (4 VZE) PSt Freren (4 VZE) PSt Salzbergen (4 VZE) PSt Westoverledingen (4 VZE) 6 SUMME 24 26. Welche Polizeistandorte in Niedersachsen sind lediglich mit fünf Stellen besetzt? Insgesamt 13 Polizeistationen sind in nachstehendem Umfang mit > 4 und ≤ 5 VZE besetzt. Behörde Polizeistationen (PSt) Anzahl PSt Polizeidirektion Braunschweig PSt Wesendorf (5 VZE) PSt Lehre (5 VZE) PSt Velpke (5 VZE) 3 Polizeidirektion Göttingen PSt Gieboldehausen (5 VZE) PSt Bockenem (5 VZE) 2 Polizeidirektion Hannover PSt Hemmingen-Arnum (4,75 VZE) PSt Pattensen (5 VZE) 2 Polizeidirektion Lüneburg PSt Visselhövede (4,8 VZE) 1 Polizeidirektion Oldenburg PSt Otterndorf (5 VZE) PSt Bruchhausen-Vilsen (4,5 VZE) PSt Twistringen (5 VZE) 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 21 PSt Edewecht (4,875 VZE) PSt Zetel (5 VZE) Polizeidirektion Osnabrück keine 0 SUMME 13 27. Welche Polizeistandorte in Niedersachsen sind lediglich mit sechs Stellen besetzt? Insgesamt 13 Polizeistationen sind in nachstehendem Umfang mit > 5 und ≤ 6 VZE besetzt. Behörde Polizeistationen (PSt) Anzahl PSt Polizeidirektion Braunschweig keine 0 Polizeidirektion Göttingen PSt Emmerthal (6 VZE) PSt Rehburg-Loccum (5,6 VZE) PSt Uchte (6 VZE) PSt Nörten-Hardenberg (6 VZE) 4 Polizeidirektion Hannover PSt Berenbostel (5,63 VZE) 1 Polizeidirektion Lüneburg PSt Scheeßel (6 VZE) PSt Sottrum (6 VZE) PSt Horneburg (6 VZE) 3 Polizeidirektion Oldenburg PSt Barßel (5,15 VZE) PSt Langen (5,25 VZE) PSt Bassum (6 VZE) PSt Ottersberg (5,35 VZE) PSt Oyten (5,75 VZE) 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5777 22 Polizeidirektion Osnabrück keine 0 SUMME 13 28. Ist die Reduzierung kleinerer Standorte oder die Konzentration von Polizistinnen und Polizisten an größeren Standorten geplant? Die Flächenpräsenz der Polizei gehört zur strategischen Grundausrichtung der Landesregierung. Die Flächenpräsenz ist eine positive Einflussgröße auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Indem die (kleineren) Polizeistationen allgemeinpolizeiliche Basisarbeit in ihrem Bereich entsprechend dem örtlichen Bedarf wahrnehmen, leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Flächenpräsenz. Eine generelle Bestandsgarantie gibt es jedoch nicht: Im Rahmen von Organisationsentwicklung prüfen die Behörden im jeweiligen Zuständigkeitsbereich , ob und inwieweit sich eine Region z.B. durch demografischen Wandel oder durch Kreis- bzw. Gebietsreformen verändert und durch die Polizei sinnvoll mit organisatorischen Anpassungen zu reagieren ist. Diese Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung aller Anforderungen an die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung und insbesondere im Hinblick auf die Wahrnehmung polizeilicher Kernaufgaben . Zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Polizeistationen für Bürgerinnen und Bürger sowie der polizeilichen Reaktionszeiten sind Umverteilungen des eingesetzten Personals und Zusammenlegungen von Polizeistationen möglich. Dadurch kann es zur Konzentration oder Reduzierung von Personal, auch mit dem Ziel von Stationsschließungen, kommen. Aktuell gibt es folgende konkrete Planungen bei den Polizeidirektionen Braunschweig (PSt Vorsfelde: Erhöhung um vier Beamtinnen und Beamte; PSt Velpke: Sukzessive Reduzierung auf zwei Beamtinnen und Beamte bis Mai 2018) und Osnabrück (zu Gunsten verbesserter Öffnungszeiten Konzentration von 5 auf 3 Polizeistationen im Stadtgebiet Osnabrück; Schließung der PSt Nahne und Hellern). In der PD Göttingen hat eine Organisationsuntersuchung in einer ersten Betrachtung ergeben, dass es Personalverlagerungen zu Gunsten der Einsatz- und Streifendienste geben könnte. Die Betrachtungen sind noch nicht abgeschlossen und es müssen weitere Prüfungen erfolgen. In der PD Lüneburg gibt es vor dem Hintergrund der Fusion von Samtgemeinden erste, aber noch keine konkreten Überlegungen, kleinere Polizeistationen zusammenzulegen und Verbundlösungen anzustreben.