Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5793 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5665 - Halbe Milliarde Euro für neue Zentralklinik Georgsheil? Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers, Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 28.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 04.05.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 23.05.2016, gezeichnet Cornelia Rundt Vorbemerkung der Abgeordneten Die geplante Zentralklinik in Georgsheil könnte nach Recherchen der RTL-Sendung „Mario Barth deckt auf“ bis zu einer halben Milliarde Euro kosten. In der Sendung, die gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler produziert wird und sich vor allem mit der Verschwendung von Steuergeldern befasst, wurden am 06.04.2016 alle möglichen Kosten des Projektes zusammengerechnet. Hierzu zählen u. a. die Erschließung der Infrastruktur in Georgsheil sowie der Ausgleich der aufgelaufenen Defizite der bestehenden Krankenhäuser in Aurich , Emden und Norden. 1. Kann die Landesregierung die Berechnung nachvollziehen und die Kosten von bis zu einer halben Milliarde Euro bestätigen? Eine belastbare Kostenschätzung bzw. -kalkulation kann aufgrund der derzeitigen Planungsreife des Projektes „Zentralklinikum Georgsheil“ noch nicht vorliegen. Die genannten Kosten von einer halben Milliarde Euro sind nicht nachvollziehbar und können auch nicht bestätigt werden. Die Verantwortlichen beim Projektvorhabenträger gehen zurzeit von Kosten in Höhe von 250 Millionen Euro inklusive der Kosten für das Grundstück für das Zentralklinikum aus. Diese Größenordnung ist auch gegenüber den Medien bekanntgegeben worden. 2. Gibt es bis dato einen Beschluss, der besagt, dass die geplante Zentralklinik in Georgsheil einen Förderzuschuss durch das Land Niedersachsen erhält? Nein, es gibt zurzeit keinen Beschluss, das Projekt „Zentralklinikum Georgsheil“ mit Mitteln des Landes zu fördern. Der Vorhabenträger hat mit Datum vom 07.03. bzw. 20.04.2016 entsprechende Feststellungsbescheide über die medizinischen Fachrichtungen und deren Kapazitäten mit insgesamt 814 Betten erhalten. a) Wenn ja, welches Gremium hat den Zuschuss beschlossen, und wann ist mit diesem Zuschuss zu rechnen? Entfällt. b) Wenn nein, sind der Landesregierung Berichte oder Aussagen bekannt, die dieses dennoch behaupten? Derartige Berichte oder Aussagen sind der Landesregierung nicht bekannt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5793 2 3. Wenn ein Zuschuss zugesagt worden ist, mit welcher Laufzeit und Höhe wurde dieser zugesagt? Ein Zuschuss wurde bisher nicht zugesagt. 4. Wenn bisher keine feste Zusage erfolgt ist, wann ist voraussichtlich mit einer solchen Zusage bzw. einem Bescheid zu rechnen? Eine Förderzusage seitens des Landes setzt eine von der Oberfinanzdirektion Hannover baufachlich geprüfte Planungsunterlage für das Vorhaben vonseiten des Vorhabenträgers voraus. Nach Rücksprache mit den Planungsverantwortlichen wird mit einer prüffähigen Unterlage im Laufe des Jahres 2018 gerechnet. 5. Darüber hinaus gibt es Kritik am Verfahren zur Bestellung des Sprechers der Geschäftsführung der Trägergesellschaft. Ist der Landesregierung das hier gewählte Verfahren bekannt, und, wenn ja, wie bewertet sie es (korrekte Ladung, ausreichende Informationen und Vorladungen; gibt es generelle rechtliche Bedenken?)? Die Landesregierung ist nicht in die Auswahl und Bestellung von Kandidaten zur Besetzung von Geschäftsführungspositionen von Krankenhausträgern involviert. Auch bei der Besetzung der Sprecherfunktion der Geschäftsführung der Trägergesellschaft (Vorhabenträger) waren weder die Landesregierung insgesamt noch das für Gesundheit zuständige Fachministerium beteiligt. Laut Rücksprache mit den Verantwortlichen des Vorhabenträgers wurde eine Eignungsprüfung durch das Personalberatungsunternehmen Rochus Mummert beauftragt und durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Eignungsprüfung wurden den zuständigen Gremien des Vorhabenträgers (Aufsichtsräte , Gesellschafterversammlungen und für die Stadt Emden der Stadtrat) präsentiert und nach Vorstellung des für geeignet gehaltenen Kandidaten zur Abstimmung gestellt. Die Beschlussfassungen zur Bestellung des Sprechers der Geschäftsführung der Projektträgergesellschaft erfolgten laut Auskunft anschließend in allen Gremien einstimmig oder mit großer Mehrheit . Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, die grundsätzliche oder spezifische rechtliche Bedenken bei dem vom Vorhabenträger gewählten Besetzungsverfahren der Position „Sprecher der Geschäftsführung“ für die Projektträgergesellschaft begründen würden. (Ausgegeben am 03.06.2016)