Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5801 1 Große Anfrage mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5112 - Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem bisherigen Wolfsmanagement? Große Anfrage der Fraktion der FDP an die Landesregierung vom 09.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 22.02.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung Vorbemerkung der Fraktion Der Wolfsbestand in Niedersachsen nimmt nicht nur durch weitere Zuwanderung, sondern auch infolge einer hohen Vermehrungsrate der bereits ansässigen Wölfe zu. Dies verstärkt auch die Nutzungskonflikte mit den Menschen, besonders mit Nutztierhaltern. Es gibt zunehmend Meldungen über Nutztierrisse, auch von auffälligen Wölfen wie beispielsweise der Fähe im Raum Goldenstedt (Landkreis Vechta). Da sich die Population nach Auffassung aller Experten weiter vergrößern wird, fordern sie eine von der Landesregierung mit allen Beteiligten zu erarbeitende Strategie. Vorbemerkung der Landesregierung Der Wolf (Canis lupus) galt in Deutschland über hundert Jahre lang als ausgestorben. Insbesondere die direkte Nachstellung durch den Menschen führte zum Erlöschen der letzten wild lebenden Rudel. Erst mit der Unterschutzstellung von Wölfen in den 70er Jahren konnten sich die Wolfvorkommen in Europa wieder ausbreiten. Im Jahr 2000 konnte das erste reproduzierende Wolfsrudel in der sächsischen Lausitz nachgewiesen werden. Im Zuge dieser natürlichen Wiederbesiedelung Deutschlands durch Wölfe gab es in den Jahren 2007, 2008 und 2010 auch bereits einzelne Nachweise in Niedersachsen. Im Jahr 2012 konnte der erste Wolfsnachwuchs in der Lüneburger Heide nachgewiesen werden. Seitdem konnten in Niedersachsen immer weitere Wolfsterritorien bestätigt werden. Die Entwicklung einer Wolfspopulation hängt von der Nahrungsverfügbarkeit und dem Vorhandensein geeigneter Rückzugsräume für die Aufzucht der Jungen ab. Da insbesondere die Nahrungsgrundlage aufgrund hoher Schalenwilddichten in Niedersachsen gut ist, ist mit einer weiteren Ausbreitung der Population zu rechnen. Diese Ausbreitung der Wölfe bedeutet einen Erfolg des Naturschutzes und der Artenvielfalt. Gleichzeitig steigt das Potential für Konflikte mit dieser Tierart. Vor diesem Hintergrund wird aktuell das niedersächsische Wolfskonzept überarbeitet, das umfassende Informationen zum Umgang mit dem Wolf in Niedersachsen beinhaltet. Insbesondere Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter werden durch die Rückkehr des Wolfs vor Herausforderungen gestellt. Mit der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen“ (Richtlinie Wolf) wurde ein Instrument geschaffen, um Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter mit den zusätzlichen Belastungen, die durch die Rückkehr des Wolfes entstehen, nicht alleine zu lassen. Die Förderung von Präventionsmaßnahmen um Weidetiere - insbesondere Schafe und Ziegen - vor dem Wolf zu schützen, ist für die Akzeptanz des Wolfs bei Nutztierhaltern von großer Bedeutung. Je besser die Nutztiere gesichert werden, desto seltener wird es zu Zwischenfällen mit dem Wolf kommen. Kommt es dennoch zu Schäden an Nutztieren, Unkorrigierter Vorabdruck Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5801 2 die durch einen Wolf verursacht wurden, werden diese in Niedersachsen seit Auftreten der ersten Fälle durch Billigkeitsleistungen des Landes ausgeglichen. Derzeit werden Präventionsmaßnahmen in der Förderkulisse (Landkreise: Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Harburg, Heidekreis, Helmstedt, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg (Weser), Oldenburg, Osnabrück, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Uelzen, Vechta und Verden) finanziell gefördert. Die Landesregierung ist bestrebt, die „Richtlinie Wolf“ bei der EU-Kommission notifizieren zu lassen, um die in der gültigen Fassung bestehenden Höchstgrenzen deutlich zu erhöhen . Im Raum Diepholz und Vechta ist es vermehrt zu Rissen von Nutztieren durch einen Wolf, der Barnstorfer Fähe, gekommen. In einigen Fällen wurde auch der wolfsabweisende Grundschutz überwunden. In den meisten Fällen jedoch waren die Nutztiere, die gerissen wurden, unzureichend geschützt. Unzureichend geschützte Nutztiere, besonders Schafe, Ziegen und Gatterwild, stellen für Wölfe eine leichte Beute dar. Das Reißen solcher Tiere gehört somit zum natürlichen Wolfsverhalten und stellt keine Auffälligkeit dar. Um weitere Risse von Nutztieren zu vermeiden, ist es wichtig , die Herdenschutzbemühungen in der Region zu verstärken. Das Wolfsbüro des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) berät Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter zur Antragsstellung für Präventionsmaßnahmen und stellt Zaunmaterialien leihweise zur Verfügung. 1. Wann und in welcher Form wurde bzw. wird das bisherige Wolfsmanagement evaluiert, und welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem bisherigen Wolfsmanagement ? Das Wolfsmanagement in Niedersachsen unterliegt einer permanenten Evaluierung und Weiterentwicklung , da es sich, den Verhältnissen entsprechend, im Auf- und Ausbau befindet. Die jetzige Landesregierung hat, als Reaktion auf die von der wachsenden Wolfspopulation ausgehenden wachsenden Konfliktpotenziale, überhaupt erst die Notwendigkeit zur Schaffung eines amtlichen Wolfsmanagements erkannt und administrativ untersetzt. Das Wolfsmanagement in Niedersachsen wird durch die Landesregierung zunehmend professionalisiert. 2. Wie viele Wölfe sind momentan in Niedersachsen nachgewiesen, und wie viele vermutet die Landesregierung zusätzlich momentan in Niedersachsen (bitte bestmöglich nach Landkreisen aufschlüsseln)? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5801 3 Im Wolfsmonitoringjahr 2014/2015 (01.05.2014 - 30.04.2015) wurde folgender Bestand nach Monitoringstandards des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) nachgewiesen: Status / Gebiet Anzahl Tiere Rudel Munster 7 Bergen 8 Gartow 9 Eschede 3 Rheinmetall 5 Paare Cuxhaven 2 Fuhrberg 2 Wietzendorf 2 residente Einzelwölfe Emsland 1 Barnstedt 1 Status unbekannt Göhrde 2 VNP 1 Summe: 43 Da sich die Wölfe regelmäßig über Landkreisgrenzen hinweg bewegen und auch Rudelterritorien sich teilweise über mehr als einen Landkreis erstrecken, ist eine Zuordnung nach Landkreisen nicht möglich. Nach aktuellen Schätzungen leben derzeit (Stand 20.04.2016) etwa 50-70 Wölfe in Niedersachsen . Über Würfe aus dem laufenden Jahr ist noch nichts bekannt. 3. Mit wie vielen Wölfen rechnet die Landesregierung jeweils bis zu den Jahren 2020, 2030 und 2050? Der Wolfsbestand in Niedersachsen wird voraussichtlich weiter steigen, bis die in Niedersachsen geeigneten Habitate durch Rudel besetzt sind. Eine Schätzung der zukünftigen Bestandsgrößen für Niedersachsen wäre – auch aufgrund fehlender Habitatanalysen – rein spekulativ. Die Größe der zu erwartenden Population hängt zudem von der vorhandenen Nahrungsbasis, der Schalenwildpopulation und dem Vorhandensein von geeigneten Rückzugsräumen ab. 4. Wie viel Platz braucht ein Wolf, um sich artgerecht bewegen und seinen Lebensraum nutzen zu können, und ist dieser Platz in Niedersachsen konfliktfrei vorhanden? Wölfe leben in Deutschland in der Regel in einer Rudelstruktur, diese besteht meist aus einem Elternpaar mit Welpen und den Jungtieren aus dem Vorjahr. Das Territorium eines Wolfsrudels schwankt in Europa, insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Nahrungsverfügbarkeit, zwischen 150 - 350 km2. Im Alter von 1 - 2 Jahren wandern die Jungwölfe in der Regel ab und suchen sich ein eigenes Territorium. Auf der Suche nach einem neuen Territorium können sie sehr große Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5801 4 Strecken zurücklegen. Da auch die Suche nach einem neuen Territorium Bestandteil des natürlichen und artgerechten Verhaltens ist, ist der Platzbedarf entsprechend größer. Aufgrund der Siedlungsstrukturen in Niedersachsen ist davon auszugehen, dass im Lebensraum aller niedersächsischen Wölfe menschliche Strukturen und Menschen, in der Regel auch Nutztiere, vorhanden sind. Wie bei vielen anderen Wildtieren, kann es dadurch zu Konflikten kommen. Durch das umfangreiche Wolfsmanagement in Niedersachen wird ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben zwischen Wolf und Mensch gefördert. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Berechnung des Bundesamts für Naturschutz, dass es in Deutschland Raum für 400 Rudel gäbe, und welche Folgen hätte eine solche Besiedelungsdichte für die Nutztierhalter sowie für den Wildbestand? Die genannte Berechnung von ca. 400 potenziell in Deutschland möglichen Wolfsrudeln beruht auf einer Modellierung mit verschiedenen wissenschaftlichen Grundannahmen, die aus der Übertragung der Erfahrungen aus anderen Ländern gezogen wurden. Ob diese Zahl in Deutschland wirklich erreichbar ist oder möglicherweise auch überschritten werden kann, ist spekulativ. Die wichtigsten Faktoren für die Entwicklung einer Wolfspopulation sind die Nahrungsbasis und das Vorhandensein ausreichender Rückzugsräume für die Aufzucht der Jungen. Die Nahrungsverfügbarkeit ist in Deutschland, vor allem auch in Niedersachsen, aufgrund der hohen Schalenwildbestände besonders gut. Für den zweiten Faktor liegen noch zu wenige Daten vor, da zunächst die durch Menschen dünner besiedelten Teile Deutschlands von der Rückkehr der Tierart Wolf betroffen sind. Hinsichtlich der Folgen für die Nutztierhalter bedeutet dies, dass künftig in weiten Teilen des Landes mit einer Gefährdung von Weidetieren durch Wölfe gerechnet werden muss, so wie das in den jetzigen Wolfsgebieten bereits der Fall ist. Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter werden daher im eigenen Interesse bzw. zum Schutz ihrer Tiere geeignete Abwehrmaßnahmen ergreifen. Für den Wildbestand bedeutet die Anwesenheit von Wölfen zunächst einmal, dass ein wichtiger Selektionsfaktor zur Erhaltung der langfristigen Fitness der Schalenwild-Populationen nach eineinhalb Jahrhunderten wieder wirkt. Aufgrund der hohen Schalenwildbestände in Deutschland ist eine deutliche Reduktion durch den Wolf nicht zu erwarten. Dies belegen auch die Abschusszahlen aus den sächsischen Wolfsgebieten, die seit der Rückkehr und Wiederansiedlung des Wolfes nicht zurückgegangen sind. 6. Mit welchen Maßnahmen möchte die Landesregierung wachsenden Nutzungskonflikten zwischen Wolf und Mensch begegnen? Das Wolfsmanagement in Niedersachsen unterliegt einer permanenten Evaluierung und Weiterentwicklung , da es sich, den Verhältnissen entsprechend, im Auf- und Ausbau befindet. Die jetzige Landesregierung hat als Reaktion auf die von der wachsenden Wolfspopulation ausgehenden wachsenden Konfliktpotentiale die Notwendigkeit zum Ausbau des amtlichen Wolfsmanagements erkannt und administrativ untersetzt. Das Wolfsmanagement in Niedersachsen wird durch die Landesregierung zunehmend professionalisiert. Im Rahmen der „Richtlinie Wolf“ gleicht das Land Niedersachsen durch den Wolf verursachte Schäden an Nutztieren aus und fördert Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz. Zur Herabsetzung der Einschränkungen von Förder- und Ersatzleistungsmöglichkeiten für Nutztierhalter (insbesondere durch die De-minimis-Regelung) betreibt die Landesregierung die Notifizierung der „Richtlinie Wolf“ bei der Europäischen Union. Bei sich neu etablierenden Wolfsterritorien ist die rasche Aufnahme der betreffenden Landkreise in die „Förderkulisse Wolf“ vorgesehen. Das Wolfsbüro des NLWKN berät Nutztierhalter zum Thema Herdenschutz und unterstützt diese bei der Beantragung von Fördermitteln. Als Sofortmaßnahme stellt das Wolfsbüro Tierhalterinnen und Tierhaltern Zaun- und anderes Abwehrmaterial vorübergehend leihweise zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zum Umgang mit der Tierart Wolf haben und sich in ihren Nutzungsmöglichkeiten der Natur eingeschränkt fühlen, können sich beim Wolfsbüro informieren. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5801 5 7. Wann ist ein Wolf auffällig? Auffällig wird ein Wolf aus drei Hauptgründen: 1. Krankheit, 2. Konditionierung auf die Nähe zu Menschen und 3. Spezialisierung auf die Überwindung von wolfsabweisenden Maßnahmen beim Beuteerwerb aus Nutztierbeständen. Die Gründe 1 und 2 haben als Folge die aktive, übermäßige Annäherung an Personen, die für den Wolf als solche erkennbar sind (die sich nicht in Gebäuden oder Fahrzeugen befinden). Der Grund Nummer 3 ist in der Regel Folge eines Lernprozesses beim Wolf, der bei ihm Nutztiere zu einem so präferierten Bestandteil der Nahrung gemacht hat, dass er auch regelmäßig bereit ist, größere Anstrengungen zu unternehmen, um wolfsabweisende Einrichtungen bzw. Maßnahmen (zum Beispiel entsprechende Elektrozäune) zu überwinden. 8. Wer entscheidet auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien, ob ein Wolf auffällig ist? Ob ein Wolf aufgrund eines der unter Nr. 7 genannten Kriterien als auffällig angesehen werden muss, bedarf einer genauen Untersuchung durch die Fachbehörde für Naturschutz (NLWKN) und wird von dieser in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz bewertet und entschieden. 9. Wann darf ein Wolf entnommen werden? Einer Maßnahme gegen einen Wolf geht eine gründliche Prüfung des Verhaltens und der mit diesem Wolf in Zusammenhang stehenden Ereignisse voraus. Voraussetzung für jede Vergrämungsmaßnahme oder Entnahme aus der Natur ist die eindeutige individuelle Zuordnung zu dem betreffenden Tier. Nur gegen dieses dürfen sich solche Maßnahmen richten. Nach § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dürfen Ausnahmen vom Fang- oder Tötungsverbot nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind. Eine Entnahme eines Wolfs kann nur dann erfolgen, wenn mildere Mittel ausgeschöpft, unwirksam oder aussichtslos sind. Für die Erstellung einer Ausnahmegenehmigung ist die Fachbehörde für Naturschutz (NLWKN) zuständig. 10. Wer darf Wölfe entnehmen? Einen Wolf aus der Natur entnehmen darf nur eine Person, die dafür eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erhält und gegebenenfalls weitere Voraussetzungen erfüllt (z.B. Jagdschein , Immobilisierungsschein). Nach § 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) darf ein Wirbeltier in Deutschland nur nach vorheriger Betäubung getötet werden, Ausnahmen von dieser Regel sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Für die Immobilisation von Wölfen stehen in Deutschland verschiedene sachkundige Personen zur Verfügung. Eine anschließende Tötung kann z. B. durch eine Tierärztin/ einen Tierarzt durchgeführt werden. Bei Gefahr im Verzuge können die Sicherheits - und Ordnungsbehörden jederzeit handeln und unter den Ausnahmevoraussetzungen auch von der sofort tödlich wirkenden Schusswaffe Gebrauch machen. 11. Wie bewertet die Landesregierung die Meinung von Experten, dass eine Besenderung auffälliger Wölfe nicht tiergerecht sei und dem Tier mehr Qualen verursachen würde als eine Entnahme? Der Landesregierung sind keine Äußerungen von Experten bekannt, nach denen eine Besenderung „Qualen“ verursacht. Die Besenderung von Wildtieren, einschließlich Wölfen, ist ein international etabliertes wissenschaftliches Verfahren, um insbesondere die Habitatnutzung von Wildtieren zu erforschen. Da die Besenderung von Wildtieren gemäß Tierschutzgesetz in der Regel als Tierversuch eingestuft wird, erfolgt im Rahmen eines Antragsverfahrens eine eingehende Prüfung des geplanten Vorhabens und der Qualifikation der das Vorhaben durchführenden Personen. Zudem Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5801 6 wird der Tierversuchsantrag der nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 TierSchutzG berufenen Kommission zur Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Entscheidung über die Genehmigung des Versuchsvorhabens vorgelegt. Diese Kommission ist zu einem Drittel mit Vertretern von Tierschutzverbänden besetzt. Insgesamt kann ein Tierversuchsvorhaben nur genehmigt werden, wenn u. a. die Belastung der Tiere auf das unerlässliche Maß reduziert ist. Letztere ergibt sich bei der Besenderung eines Wolfes im Wesentlichen aus dem Fang und der Betäubung des Tieres. Sollte mit „Entnahme“ die lebende Entnahme aus der Natur mit anschließender Haltung in Gefangenschaft gemeint sein, ist davon auszugehen, dass dies für einen erwachsenen Wolf mit erheblichem Stress und somit dauerhaftem Leiden verbunden ist. Eine ordnungsgemäß durchgeführte Besenderung stellt demgegenüber aus Sicht der Landesregierung eine deutlich mildere Maßnahme dar. Bezüglich einer Entnahme durch Tötung des Tieres wird auf die Antwort zu Frage Nr. 14 verwiesen . 12. Gilt die Besenderung als Tierversuch? Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz stimmen darin überein, dass Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Wildtieren – wie bei allen Tieren – durch Eingriffe (wie z.B. Einfangen, Betäubung, Besenderung) soweit wie möglich vermieden oder ausgeschlossen werden müssen (§ 1 TierschG). Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Besenderung von Wölfen stellen nach § 7 Abs. 2 Tierschutz G grundsätzlich einen genehmigungspflichtigen Tierversuch dar. Die Besenderung von zwei Wölfen des so genannten Munsteraner Rudels aufgrund einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung war ein Sonderfall: Hier musste kurzfristig sichergestellt werden, dass das Verhalten der verhaltensauffälligen Wölfe des Rudels im Raum Munster, die z.B. die sonst arttypische Fluchtdistanz vermissen ließen, gezielt beobachtet werden konnte/kann, um jederzeit ggf. weitergehende Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren einleiten zu können. Es wird auf die Drucksachen 17/3773 und 17/4213 verwiesen. 13. Ist eine Besenderung gemäß Tierschutzgesetz genehmigungspflichtig und, wenn ja, durch wen? Im Regelfall: Ja. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Tierversuchsangelegenheiten obliegt in Niedersachsen dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Tierversuche , die auf Truppenübungsplätzen durchgeführt werden sollen, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bundeswehr. 14. Ist nach dem Tierschutzgesetz das Töten eines Tieres tierschutzgerechter als das Durchführen eines Tierversuchs? In § 1 TierschutzG ist als Zweck und Grundsatz dieses Gesetzes formuliert: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, wird gemäß § 17 TierschG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Voraussetzung für das nach dem Tierschutzgesetz erlaubte Zufügen von Schäden bei einem Tier – einschließlich des größtmöglichen Schadens, des Tötens -, ebenso für das erlaubte Zufügen von Schmerzen oder Leiden, ist demnach das Vorliegen eines vernünftigen Grundes. Ob das Töten eines Tieres tierschutzgerechter ist als das Durchführen eines Tierversuchs, ist abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles und des vorliegenden Grundes. Eine gene- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5801 7 relle Aussage, nach der die eine Maßnahme der anderen vorzuziehen ist, ist demnach nicht möglich . 15. Wie viele Nutztierhalter gibt es in Niedersachsen (bitte nach Tierarten aufschlüsseln)? Auf die Antwort unter Nr. 16 wird verwiesen. 16. Wie viele Nutztierhalter haben seit 2013 aufgegeben (bitte nach Tierarten aufschlüsseln )? Die Anzahl der Tierhaltungen bzw. Betriebe und die Tierbestände dieser landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen werden auf der Grundlage des Agrarstatistikgesetzes (AgrStatG) unter Beachtung der dort festgelegten Erfassungsgrenzen durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) regelmäßig zu einem festgelegten Stichtag erfasst und nach Auswertung der Daten veröffentlicht . Hierzu können im Bereich der Rinderhaltung Verwaltungsdaten genutzt werden, ansonsten erfolgt eine zumeist repräsentative Befragung der Tiere haltenden Betriebe. Daten auf der Grundlage repräsentativer Erhebungen werden durch das LSN auf Tausend gerundet ausgewiesen . Die Anzahl der Betriebe und die Bestände von Geflügel, Pferden bzw. Einhufern und Ziegen in landwirtschaftlichen Betrieben wurden zuletzt im Rahmen der Agrarstrukturerhebung (ASE) 2013 erfasst. Eine Aussage über die Zu- oder Abnahme dieser Haltungen seit 2013 ist daher zurzeit nicht möglich. Betriebe bzw. Haltungen und die Bestände an Rindern, Schweinen und Schafen werden regelmäßig im Rahmen der Viehzählungen erfasst. Hierbei werden die Bestände an Rindern und Schweinen zweimal pro Jahr ermittelt, die Bestände an Schafen nur einmal pro Jahr. Die Ergebnisse der Viehzählungen sind in der folgenden Tabelle als Zeitreihe dargestellt. Ergebnisse der Viehzählungen T i e r a r t 2015 3. Nov. 2015 3. Mai 2014 3. Nov. 2014 3. Mai 2013 3. Nov. 2013 3. Mai Anzahl in Tsd. Schweine insgesamt 8.730,9 8.793,4 8.826,9 8.824,3 8.760,6 8.704,0 Betriebe mit Schweinehaltung 6,6 6,7 6,9 6,9 7,2 7,3 darunter: Betriebe mit Zuchtschweinen 2,2 2,3 2,3 2,4 2,4 2,6 Anzahl Rinder insgesamt 2.652.139 2.632.442 2.651.326 2.648.734 2.635.544 2.606.203 Rinderhaltungen 21.761 21.865 22.158 22.298 22.502 22.618 darunter: Milchkuhhaltungen 1) 10.560 10.775 11.023 11.186 11.393 11.512 Haltungen sonstiger Kühe 1) 6.470 6.459 6.519 6.470 6.575 6.565 Anzahl in Tsd. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5801 8 Schafe insgesamt 167,1 _ 170,1 _ 154,9 _ Betriebe mit Schafhaltung 1,1 _ 1,1 _ 1,0 _ 1) Berechnet auf Basis der Produktionsrichtungen der Haltungen. Sowohl die Anzahl der Schweine haltenden als auch die der Rinder haltenden Betriebe hat im Zeitverlauf abgenommen, wohingegen die jeweiligen Tierbestände im gleichen Zeitraum einen leichten Anstieg verzeichnen. Bei den Schafen ist nach einem deutlichen Anstieg der erfassten Tierzahlen von 2013 auf 2014 im Jahr 2015 wieder ein leichter Rückgang zu beobachten. Die Anzahl der Betriebe mit Schafen ist von 2013 zu 2014 ebenfalls angestiegen und bleibt 2015 etwa auf gleichem Niveau. Veränderungen von 2014 zu 2015 sind aufgrund der repräsentativ ermittelten und daher gerundeten Ergebnisse und der geringen Anzahl der Schafe haltenden Betriebe nicht darzustellen (der einfache rel. Standardfehler beträgt 2-5%). 17. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Zahlen aus Frage 16? Die Entwicklungen der Betriebszahlen bei den Schweine- und Rinderhaltern sind Ausdruck eines Strukturwandels in der Tierhaltung, der sich aktuell durch die schwierige wirtschaftliche Situation an den Märkten für Milch und Schweinefleisch noch verschärfen könnte. Die Landesregierung tritt für den Erhalt nachhaltig wirtschaftender bäuerlicher Betriebe ein. Dem weiteren Zubau großer Tierhaltungsanlagen setzt sie Grenzen, u.a. mit dem Instrumentarium des Baurechts und des Immissionsschutzrechts. Sie betreibt einen Umbau zugunsten tiergerechter Haltungsformen , die in aller Regel mit geringeren Besatzdichten und Beständen einhergehen. Die Förderung von reinen Wachstumsinvestitionen ist beendet worden. Zur Verbesserung der Einkommenssituation in der Landwirtschaft fordert die Landesregierung mehr Transparenz am Lebensmittelmarkt . Verbraucher sollen erkennen unter welchen Bedingungen Lebensmittel erzeugt wurden und nachhaltige Produktionsweisen honorieren. Der boomende Biomarkt zeigt ebenso wie das Beispiel der Eierkennzeichnung, dass Mehrerlöse durchsetzbar sind. In der aktuellen Marktkrise fordert die Landesregierung darüber hinaus wirksame EU-weite Krisenmaßnahmen und insbesondere eine Marktentlastung durch eine zeitlich begrenzte flexible Angebotsbeschränkung bei Milch, um dem Mengenproblem auf den Märkten entgegen zu wirken. 18. Auf welche Stundenentlohnung kommen nach Ansicht der Landesregierung niedersächsische Schaf- und Mutterkuhhalter? Der Stundenlohn der Schafhalter liegt zwischen 4,20 und 4,90 € (Quelle: LWK, Herr Gerdes, Landesschafzuchtverband Baden-Württemberg, LSV Baden-Baden Homepage) , der der Mutterkuhhalter bei ca. 15 - 20 €. 19. Wie entwickelt sich dieser Stundenlohn, wenn der Personalaufwand für den Herdenschutz mit eingerechnet wird? Er sinkt. 20. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Anteil dieses durchschnittlichen Stundenlohns , den die Tierhalter zur Wolfsabwehr aufbringen können und wollen, ohne die Tierhaltung und die damit verbundene Naturschutzleistung aufzugeben? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Schätzungen wären rein spekulativ. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5801 9 21. Wie viele Nutztierrisse gab es seit 2008 (bitte nach Tierarten, Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)? Nutztierrisse werden in Niedersachsen nicht systematisch erfasst. Lediglich im Rahmen der „Richtlinie Wolf“ werden Risse bei Verdacht auf einen Wolf als Verursacher gemeldet und durch den NLWKN erfasst und bewertet. 22. Wie viele Übergriffe bzw. Risse an Nutz- und Wildtieren gab es durch den Wolf von 2008 bis 2015? Wie viele davon fanden in der Nähe von Ortschaften (bis 500 m Entfernung) statt (bitte in Einzeljahren aufführen)? Wildtierrisse werden in Niedersachsen nicht systematisch erfasst. Im Rahmen des Wolfsmonitoring werden Wildtierrisse -sofern diese gefunden und gemeldet werden- teilweise durch den NLWKN und die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. auf Verursacherschaft untersucht. Auch Nutztierrisse werden nur untersucht, wenn diese im Rahmen des Wolfsmanagements gemeldet werden. Außerdem werden in der Regel nur die in der Richtlinie Wolf aufgeführten Tierarten untersucht. Die Ergebnisse dieser Verursacherfeststellung werden inklusive ungefährer Ortsangaben und einer Darstellung auf einer Karte online unter http://www.wildtiermanagement.com/wildtiere/haarwild/wolf/nutztierrisse_karte/ durch den NLWKN veröffentlicht. Zwischen 2008 und 2015 wurden im Rahmen der Richtlinie Wolf 114 vom Wolf verursachte Übergriffe auf Nutztiere amtlich festgestellt (2008: 1, 2009: 1, 2012: 6, 2013: 16, 2014: 27, 2015: 63). Die Entfernung eines im Rahmen des Wolfsmanagements oder Wolfsmonitoring untersuchten Nutz- oder Wildtierrisses zu Ortschaften wird in der Regel nicht erfasst. 23. Wie viele Nutztiere sind bei der Flucht vor dem Wolf ums Leben gekommen (bitte nach Tierart und, wenn möglich, nach Landkreisen aufschlüsseln)? Inwieweit Nutztiere auf der Flucht vor dem Wolf ums Leben kommen oder durch den Wolf direkt getötet werden ist nicht immer zu ermitteln. Eine Aufstellung ist entsprechend nicht verfügbar. 24. Wie viele Nutztierrisse gab es bei Herden mit wolfsabweisendem Grundschutz? Vier (Stand: 29.04.2016). 25. Wird sich die Zahl der Nutztierrisse nach Auffassung der Landesregierung erhöhen, wenn die ersten Wölfe in Niedersachsen zu alt werden, um in freier Wildbahn frei laufendes Wild zu erlegen, und, wenn ja, wie will die Landesregierung diesem Problem begegnen ? Die Anzahl an durch Wölfe gerissenen Nutztieren hängt insbesondere von den umgesetzten Herdenschutzmaßnahmen , nicht vom Alter eines Wolfs ab. In anderen Wolfsgebieten Deutschlands ist kein Trend feststellbar, nachdem alte Wölfe mehr Nutztiere reißen als junge. 26. Wie sind die weiteren Planungen der Landesregierung bezüglich der Wolfsproblematik in Niedersachsen, und welche Konsequenzen zieht sie vor allem aus den jüngsten Rissen ? Die Landesregierung plant die raschestmögliche Konsolidierung des professionellen Wolfsmanagements , vor allem hinsichtlich der Beurteilung und Bearbeitung von Schadensfällen. Zur Herabsetzung der Einschränkungen von Förder- und Ersatzleistungsmöglichkeiten für Nutztierhalter (insbesondere durch die De-minimis-Regelung) betreibt die Landesregierung die Notifizierung der Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5801 10 „Richtlinie Wolf“ bei der Europäischen Union. Bei sich neu etablierenden Wolfsterritorien ist die rasche Aufnahme der betreffenden Landkreise in die „Förderkulisse Wolf“ vorgesehen, sobald deren Existenz wissenschaftlich hinreichend sicher nachgewiesen ist. 27. Wie haben sich die Wildbestände seit der Rückkehr des Wolfes nach Niedersachsen entwickelt? Die Entwicklung der Schalenwildbestände als Hauptbeutespektrum lässt sich am besten im Vergleich zu den Ergebnissen der landesweiten langjährigen Streckenstatistik ableiten. Im Jagdjahr 2012/2013 wurde die höchste je erzielte Strecke beim Damwild mit 14.107 Stücken erreicht. Im Jagdjahr 2013/2014 wurde die höchste je erzielte Strecke beim Rotwild mit 8.238 Stücken und beim Rehwild mit 135.558 Stücken erzielt. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass die Schalenwildbestände eher zu- als abnehmen. 28. Befürchtet die Landesregierung ein Aussterben seltener Tierarten in Niedersachsen infolge der Migration und Vermehrung der Wölfe, und, wenn ja, welcher, und wie sollen diese gerettet werden? Nein. 29. Wie wird bei weiterer Steigerung der Populationszahlen in den nächsten Jahren sichergestellt , dass ausreichend Nahrung für dieses große Raubtier zur Verfügung steht, ohne dass die Freilandtierhaltung dauerhaft Schaden nimmt? Wie bereits der Antwort auf Frage Nr. 5 zu entnehmen ist, ist eine Verknappung der natürlichen Nahrungsressourcen für den Wolf in Deutschland und auch in Niedersachsen nicht zu erwarten. Ein Anstieg der Populationszahlen ist mit einer Besetzung bislang freier Territorien verbunden, nicht aber mit einem Anstieg der Wolfsdichte in bereits besetzen Territorien. Der Grund dafür liegt in den absoluten Flächenansprüchen jedes einzelnen Rudels. Ein Rudel beansprucht, je nach Qualität , ein Revier von 150 - 350 km² Größe. 30. Inwieweit sind die Wolfsrisse im Landkreis Vechta eine Folge der Tatsache, dass der Landkreis nicht von Beginn an Bestandteil der Förderrichtlinie Wolf war, und wird die Landesregierung als Konsequenz dessen zukünftig alle Landkreise Niedersachsens in die Förderkulisse aufnehmen? Die Wolfsrisse im Landkreis Vechta sind vor allem eine Folge der Tatsache, dass dort viele Schafhalter noch keine oder erst sehr spät wolfsabweisende Schutzmaßnahmen getroffen haben, nachdem eine Förderung bereits über einen längeren Zeitraum möglich war. Der Einfluss des Zeitpunktes der Aufnahme in die Förderkulisse auf das Präventionsverhalten der Nutztierhalter ist daher nur gering. Es ist nicht vorgesehen, vorsorglich sofort alle Landkreise Niedersachsens in die Förderkulisse aufzunehmen, vielmehr soll auch in Zukunft ein Landkreis erst dann Bestandteil der Förderkulisse werden, wenn er auch von einem oder mehreren Wölfen besiedelt ist. Damit kann zwar nicht vorbeugend jeder Übergriff auf Nutztiere ausgeschlossen werden, im Sinne einer sinnvollen Haushaltsführung wird dadurch aber auch gewährleistet, dass nur dort staatliche Fördermittel für die Wolfsabwehr in Anspruch genommen werden können, wo diese auch notwendig sind. Außerhalb der Förderkulisse haben alle Halter der in der Richtlinie Wolf aufgeführten Nutztierarten in Niedersachsen uneingeschränkten Anspruch auf Billigkeitsleistung zum Ausgleich von Wolfsübergriffen. 31. Gibt es Hilfsangebote oder Entschädigungsmöglichkeiten für von Wolfsrissen betroffene Nutztierhalter, deren Schäden und/oder Fördersumme die in der Richtlinie Wolf veranschlagten 15 000 Euro in drei Jahren überschreiten, und, wenn nein, sind angesichts hoher Verluste einzelner Tierhalter Härtefallregelungen geplant? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5801 11 Zur Herabsetzung der Einschränkungen von Förder- und Ersatzleistungsmöglichkeiten für Nutztierhalter (insbesondere durch die De-minimis-Regelung) betreibt die Landesregierung die Notifizierung der „Richtlinie Wolf“ bei der Europäischen Union. Im Entwurf erhöhen sich die Betragshöchstgrenzen auf 30.000,- € für Billigkeitsleistungen bei Nutztierrissen pro Jahr und 30.000,- € für Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen pro Jahr. Härtefallregelungen für die Übergangszeit sind derzeit nicht geplant. 32. Ist geplant, die Entschädigungsgrenzen zu erweitern oder aufzuheben, und, wenn ja, in welchem Umfang und ab wann? Auf die Antwort unter Nr. 31 wird verwiesen. 33. Ist geplant, die Billigkeitsleistung in einen Entschädigungsanspruch umzuwandeln, und, falls ja, ab wann? Nein. 34. Gibt es in Europa Länder, die höhere Entschädigungsgrenzen haben? Ja. 35. Wie hoch fallen die durchschnittlichen Zuschüsse für Präventionsmaßnahmen pro Nutztierhalter aus? Mit Stand 18.04.2016 liegt der durchschnittliche Zuschuss für Präventionsmaßnahmen pro Nutztierhalter bei 2.722,98 €. 36. Wie hoch sind die durchschnittlich beantragten Kosten für Präventionsmaßnahmen, wie hoch die genehmigten? Wie viel wurde beantragt/genehmigt je Tier und je Hektar Nutzfläche? Wie viele Anträge in welcher Höhe wurden mit welchen Begründungen nicht genehmigt? Die durchschnittlich beantragte Summe für Präventionsmaßnahmen liegt aktuell (Stand: 18.04.2016) bei 2.783,54 €. Die durchschnittlich genehmigte Summe für Präventionsmaßnahmen liegt bei 2.722,98 €. Grundlage für die Berechnung sind alle bis zum 18.04.2016 bewilligten Anträge . Je Tier wurden 11,33 € beantragt, die genehmigte Summe liegt bei 11,17 € je Tier. Eine Angabe je Hektar ist nicht möglich, da hier keine vollständigen Daten vorliegen. Anzahl abgelehnter Anträge Beantragte Gesamtsumme Durchschnittlich beantragte Summe Grund der Ablehnung 2 400,00 € 200,00 € Betrieb nicht in Förderkulisse 2 1.414,20 € 707,01 € Privatperson/Hobbyhalter 2 3.112,47 € 1.556,24 € 2. Antrag 14 37.710,06 € 2.693,58 € Nicht förderfähige Nutztierart Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5801 12 37. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, Naturschutzverbände, die mit der Migration des Wolfes werben, bei den Kosten für Präventionsmaßnahmen und bei Entschädigungen finanziell zu beteiligen? Die Landesregierung begrüßt es grundsätzlich, wenn Naturschutzverbände bereit sind, sich an den Kosten für Präventionsmaßnahmen, gegebenenfalls auch am Ausgleich von erlittenen Schäden, finanziell zu beteiligen, dieses ist jedoch einzig Entscheidung der infrage kommenden vereinsrechtlich organisierten Verbände. Für welche Inhalte sich welcher Verband mit welchen Mitteln einsetzt ist nicht Sache der Landesregierung , diese zieht daraus auch keine Schlüsse hinsichtlich einer möglichen finanziellen Inanspruchnahme derselben. 38. Bekanntlich hält Großtiere in Panik kein Zaun auf. Der Halter muss für einen entstehenden Schaden derzeit noch vollständig haften, selbst in Wolfsgebieten. Sind hier Regelungen geplant, die Weidetierhalter entlasten? Nein. Gemäß Nr. 12 des Anhangs der Richtlinie 98/58/EG bzw. § 3 Abs. 2 Nr. 3. Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung sind Tiere soweit erforderlich und möglich vor Raubtieren /Beutegreifern zu schützen. Bei Rindern und Pferden ist eine wolfsabweisende Zäunung in der Regel nicht notwendig. Die Nutztierhaltenden müssen jedoch sicherstellen, dass die Umzäunung von Weidetieren den allgemeinen Anforderungen entspricht: Eine für eine Rinder- oder Pferdeherde verwendete Weide ist deshalb so einzufrieden, dass ein genügender Schutz gegen ein Ausbrechen der Tiere gewährleistet ist. 39. Werden nach einigen nachgewiesenen Rissen Pferde und Rinder in die Förderrichtlinie Wolf aufgenommen und, wenn nein, weshalb nicht? Pferde und Rinder sind bereits von Beginn an in der Förderrichtlinie Wolf berücksichtigt. 40. In Niedersachsen wird in den Landkreisen, die Bestandteil der Gebietskulisse der Förderrichtlinie Wolf sind, die Anschaffung von Zaunmaterial mit 80 % der Kosten unterstützt . In Sachsen übernimmt die Heinz Sielmann Stiftung die Differenz zu 100 %. Hat das MU wegen einer ähnlichen Förderung mit der Stiftung gesprochen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat mit der Sielmann Stiftung zwar über den Gegenstand gesprochen, aber keine Gespräche hinsichtlich einer vergleichbaren Anwendung im Land Niedersachsen geführt. 41. Wäre die Aufstockung als Doppelförderung zu sehen, und, wenn ja, welche Konsequenzen hätte dies für die Nutztierhalter? Eine Aufstockung wäre in dem Moment als Doppelförderung zu sehen, wenn insgesamt mehr als 100 % der eigentlichen Kosten erstattet würden. Die Übernahme von Differenzkosten durch Dritte ist in der aktuell gültigen Formulierung der Förderrichtlinien nicht vorgesehen. In der im Notifizierungsverfahren befindlichen Fassung der Förderrichtlinie Wolf dagegen ist die Möglichkeit einer Aufstockung durch nichtöffentliche Dritte berücksichtigt. Allerdings ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, im Antragsverfahren alle für den betreffenden Zuwendungszweck erhaltenen, beantragten oder beabsichtigten Zuwendungen, Zahlungen oder sonstigen geldwerten Leistungen Dritter zu benennen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5801 13 42. Können sich einzelne niedersächsische Schafhalter direkt an die Heinz Sielmann Stiftung wenden? Die Landesregierung ist weder befugt noch geneigt, einer niedersächsischen Schafhalterin oder einem niedersächsischen Schafhalter zu verwehren, sich an private Stiftungen, Vereine oder sonstige Einrichtungen zu wenden. 43. Einige Landkreise sind seit etwa einem Jahr in der Gebietskulisse Wolf. Werden die Halter für gerissene Tiere entschädigt, wenn Defizite bei der Einzäunung festgestellt werden? Um eine Billigkeitsleistung für vom Wolf verursachte Schäden an Nutztieren zu erhalten, muss die Funktionsfähigkeit des wolfsabweisenden Grundschutzes grundsätzlich sichergestellt sein. Wenn z.B. durch besondere Wettereinflüsse der wolfsabweisende Grundschutz kurzfristig eingeschränkt war, können Billigkeitsleistungen im Einzelfall dennoch gezahlt werden. 44. Wie bewertet die Landesregierung den Rat des Vechtaer Wolfsberaters, Mutterkühe „wolfssicher einzuzäunen oder in den Stall zu holen“, und wie verträgt sich dieser Rat mit der von der Landesregierung propagierten Weidehaltung für Rinder? Mutterkühe im natürlichen oder naturnahen Herdenverband haben in der Regel ein stark ausgeprägtes Abwehrverhalten gegen Großprädatoren. Eine generelle Empfehlung, Mutterkühe „wolfssicher einzuzäunen oder in den Stall zu holen“, wird daher von der Landesregierung nicht geteilt. Eine erhöhte Gefährdung für Kälber besteht allerdings im Moment der Geburt selbst und den darauf folgenden Stunden, bis sie in der Lage sind, sich in die Herde einzugliedern. Die Landesregierung empfiehlt daher den Halterinnen und Haltern von Mutterkühen, diese für die Zeit der Niederkunft in besonders geschützte Bereiche und – vor allem um ein schnelles Eingreifen bei Geburtskomplikationen zu ermöglichen – unter besonderer Aufsicht zu halten. 45. Kann die Landesregierung Nutztierhaltern in Niedersachsen aktuell vor dem Hintergrund der verstärkten Wolfsvermehrung Freilandhaltung empfehlen? Die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der niedersächsischen Landschaftsvielfalt und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten. Auch aus Tierschutzsicht wird die Freilandhaltung befürwortet. Um Zusatzbelastungen der Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter durch die Anwesenheit der Tierart Wolf zu mindern, gewährt die Landesregierung eine finanzielle Unterstützung gemäß der „Richtlinie Wolf“ bei vom Wolf verursachten Schäden an Nutztieren und fördert die Anschaffung von Präventionsmaßnahmen. Eine Abschaffung der Freilandhaltung ist aufgrund der Anwesenheit der Tierart Wolf nicht zu erwarten. 46. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für den wolfsabweisenden Grundschutz , wenn dieser flächendeckend in ganz Niedersachsen eingeführt wird (bitte mit konkreten Zahlen zu allen betroffenen Tierarten: Schafe, Ziegen, Dam- und Gatterwild, Weiderinder, insbesondere Mutterkühe mit Kälbern, Pferde)? Gemäß Nr. 12 des Anhangs der Richtlinie 98/58/EG bzw. § 3 Abs. 2 Nr. 3. Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung sind Tiere soweit erforderlich und möglich vor Beutegreifern zu schützen . Da es aber keine Meldepflicht der Nutztierhaltenden gibt, wie Sie Ihre Tiere einzäunen, können auch keine Angaben z.B. über fehlenden Grundschutz gemacht werden. Eine wolfsabweisende Einzäunung für Rinder und Pferde ist in der Regel nicht notwendig. Die Wehrhaftigkeit dieser Tiere und der Herdenverband bieten bereits eine gute Wolfsabwehr. Eine Einführung eines flächendeckenden wolfsabweisenden Grundschutzes bei allen Weidetieren ist nicht vorgesehen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5801 14 47. Wie viele Nutztierhalter haben in Niedersachsen einen wolfsabweisenden Grundschutz ? Die Art der Zäunung wird nicht landesweit erfasst. Es gibt auch keine Verpflichtung der Halter, zu melden, wie Sie Ihre Tiere einzäunen. Insofern können auch keine Angaben zum Grundschutz gemacht werden. Erst wenn es zu einem Riss gekommen ist, wird der Grundschutz im Rahmen der Dokumentation durch die Wolfsberater überprüft. 48. Gibt es Nutztierhalter, die einen Grundschutz nicht erbringen können, und, wenn ja, weshalb, und wie sollen sich diese Nutztierhalter verhalten? Ja. Z. B. in Bereichen, in denen rechtliche Gründe der Umsetzung des wolfsabweisenden Grundschutzes entgegenstehen. In diesen Bereichen werden vom Wolf verursachte Schäden an Nutztieren auch ohne die Errichtung des Grundschutzes ausgeglichen. Die betroffenen Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter haben die Möglichkeit, sich durch das Wolfsbüro des NLWKN über alternative Herdenschutzmöglichkeiten informieren. 49. Inwieweit haben sich die Risszahlen in den Gebieten mit flächendeckendem wolfsabweisendem Grundschutz verändert? Verlässliche Zahlen zur Rissentwicklung in Gebieten mit flächendeckendem Grundschutz lassen sich in Niedersachsen nicht ermitteln, da diese Gebiete noch nicht groß genug sind oder lange genug bestehen. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen jedoch, dass sich der auch in Niedersachsen empfohlene wolfsabweisende Grundschutz zum Schutz von z.B. Schafen, Ziegen oder Gatterwild vor Wölfen bewährt. 50. Ist das Skript 201 „Leben mit Wölfen“ des Bundesamts für Naturschutz im Hinblick auf die stetig steigende Population des Wolfes noch aktuell, oder sollte es nach Auffassung der Landesregierung überarbeitet werden? Skripten, auch des Bundesamts für Naturschutz, unterliegen einem Alterungsprozess, der gelegentlich Anpassungen und Überarbeitungen notwendig erscheinen lässt, soll die Aktualität der Schriftstücke erhalten bleiben. Es ist nicht Sache der Landesregierung zu entscheiden, ob ein bestimmtes Skript des Bundesamts für Naturschutz überarbeitungsnotwendig erscheint; in der Verantwortung der Landesregierung liegt es vielmehr, die entsprechenden Landeskonzepte aktuell zu halten. Aus diesem Grunde wird zurzeit das Wolfskonzept des Landes Niedersachsen – unter Beteiligung des Arbeitskreises Wolf – einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen. 51. Plant die Landesregierung, Weidetierhaltern analog zu anderen Bundesländern Ausgleichszahlungen für Landschaftspflege zu gewähren? Derzeit sind keine derartigen Förderungen geplant. 52. Rissbegutachtungen durch Wolfsberater erfolgen leider nicht immer zeitnah. Es gibt Beispiele, nach denen Wolfsberater erst Tage später zur Begutachtung angetreten sind. Wer trägt den Schaden, wenn eine Rissbegutachtung nicht innerhalb 24 Stunden erfolgt ist? Durch Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter ist umgehend nach Feststellung des Risses eine nach Nummer 3.1.2 der „Richtlinie Wolf“ befugte Person zur Protokollierung des Wolfsrisses einzuschalten . In der Regel erfolgt eine zeitnahe Dokumentation. Auch wenn die Dokumentation erst nach 24 Stunden aufgenommen wird, ist die Verursacherfeststellung vielfach möglich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5801 15 53. Wie ist momentan die durchschnittliche Wartezeit für Ergebnisse von DNA-Proben? Die Bearbeitungszeiten sind von der Art der Beauftragung abhängig. Bei Proben, die zur Verursacherfeststellung bei Nutztierrissen genommen werden, liegen die Ergebnisse aktuell in der Regel in zehn Werktagen vor. 54. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen, um die Wartezeit für Ergebnisse von DNA-Proben zu minimieren? Der NLWKN steht in ständigem Austausch mit dem Labor für Wildtiergenetik des Senckenberg- Instituts. Den Mitarbeitern des Labors ist der Wunsch der Landesregierung nach schnellen Ergebnissen bekannt. Die Maßnahmen zur Beschleunigung der Analysen wurden durch das Senckenberg -Institut umgesetzt. 55. Plant die Landesregierung, die Transparenz über Verfahren und Dauer der Verfahren zur Analyse von Angriffen auf Nutztiere zu verbessern und, wenn ja, in welcher Weise? Die Transparenz über Verfahren zur Analyse von Angriffen auf Nutztiere durch die zuständige Fachbehörde für Naturschutz ist aus Sicht der Landesregierung ausreichend. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich zu informieren, einzelfallbezogene Informationen unterliegen grundsätzlich dem Datenschutz und stehen nur dem betroffenen Nutztierhalter und den bearbeitenden Institutionen zu. Die Landesregierung hat entscheidende Schritte zur Verkürzung der Verfahrensdauer zur Analyse von Angriffen auf Nutztiere unternommen. Beim Wolfsbüro des NLWKN wurden zwei Veterinärstellen geschaffen. Die künftigen Veterinäre des NLWKN (das Auswahlverfahren läuft bereits) werden, anders als die ehrenamtlichen, überwiegend fachfremden, Wolfsberater, künftig in einem Großteil der Fälle bereits bei der Begutachtung eines Rissvorfalles in der Lage sein zu entscheiden, ob der Riss von einem Wolf oder mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von einem Wolf verursacht worden ist. Dadurch entfällt künftig bei einem Großteil der Fälle die Notwendigkeit der Analyse von genetischen Spuren; diese bleibt dann weitgehend der Klärung monitoringbezogener Fragen vorbehalten. Zur Verbesserung der administrativen Abwicklung soll das Personal des Wolfsbüros um eine Verwaltungsfachkraft aufgestockt werden. Dies soll dem Naturschutz-Fachpersonal eine stärkere Konzentration auf fachliche Fragen und Bürgerservice ermöglichen. 56. Wann kommt das von der Landesregierung angekündigte Eselsprojekt zur Wolfsabwehr ? Das Projekt ist angelaufen. Der NLWKN hat die meisten Vorbereitungen für einen Start des Projekts getroffen. Nach Abschluss der Lammzeit sind die Schafhalter zur Aufnahme der Esel in ihre Herden bereit, die Anschaffung steht unmittelbar bevor. 57. Warum ist der Wolf im Westen Niedersachsens, der regelmäßig Schafe tötet, nicht der Wildbahn entnommen worden? Das Töten von Schafen zum Zwecke des Nahrungserwerbs stellt ein natürliches Verhalten von Wölfen dar. Es ist Aufgabe des Menschen – in diesem Fall des Nutztierhalters – seine Nutztiere vor Schäden durch Wölfe – und auch Hunde und andere Beutegreifer – hinreichend zu schützen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5801 16 58. Gab es in der Vergangenheit Überlegungen seitens der Landesregierung, einen Wolf zu entnehmen, und, wenn ja, in welchem Fall, und warum hat man sich dagegen entschieden ? Es gibt in Niedersachsen zwei Fälle, in denen – in letzter Konsequenz – auch über eine Entnahme nachgedacht wurde: auffällig gewordene Wölfe aus dem Munster-Rudel und die Wölfin aus dem Raum Diepholz-Vechta-Oldenburg. Im Sinne einer Maßnahmenkaskade ist eine Entnahme besonders geschützter Tiere nur unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Solange diese nicht erfüllt sind (genaue Dokumentation des auffälligen/problematischen Verhaltens, Versuch der Verhaltensbeeinflussung mit milderen Mitteln, Scheitern dieser Versuche) ist eine Entnahme ungesetzlich . Im Falle des auffällig gewordenen Wolfs MT6 aus dem Munster-Rudel, bei dessen distanzlosem Verhalten eine Verletzung von Menschen nicht ausgeschlossen werden konnte, ist eine Entnahme aus der Natur angeordnet und durchgeführt worden. 59. Wie bewertet die Landesregierung die Gefährlichkeit von Wolfshybriden? Bei Wolf-Hund-Mischlingen ist aus Gründen des Artenschutzes eine Entnahme aus der Natur vorgesehen , da eine Durchmischung der Erbinformation der Wildtierpopulation mit Haustiererbgut eine Gefahr für die Wolfspopulation darstellt. Die Gefährlichkeit von Wolf-Hund-Mischlingen in Menschenhand hängt von dem Umgang mit diesen Tieren und der Haltungsform ab. Eine generelle Aussage zur Gefährlichkeit von Wolf-Hund-Mischlingen kann nicht getroffen werden. 60. Ist der Landesregierung die Anzahl wildernder Hunde in Niedersachsen bekannt, und wie hoch ist diese? Die Anzahl der wildernden Hunde wird nicht erfasst. 61. Wie hat sich die Anzahl wildernder Hunde in Niedersachsen seit 2000 verändert? Da die Anzahl nicht erfasst wird, kann diese nicht benannt werden. 62. Ergreift die Landesregierung Maßnahmen gegen wildernde Hunde? Wenn ja, welche und mit welchem Erfolg und, wenn nein, weshalb nicht? Die Landesregierung ergreift keine zusätzlichen Maßnahmen gegen wildernde Hunde. Das Jagdgesetz erlaubt beim Jagdschutz das Töten wildernder Hunde, die sich nicht innerhalb der Einwirkung einer für sie verantwortlichen Person befinden. Niedersachsens Jägerinnen und Jäger legen hieran einen sehr strengen Maßstab und versuchen zunächst diese Hunde einzufangen und/oder die Halter zu ermitteln. Diese Praxis hat sich in der Vergangenheit bewährt und bleibt deshalb zumindest dem Grunde nach aufrechterhalten. 63. Welche wirksamen Methoden zur Wolfsabwehr gibt es, wenn Wölfe wie in Vechta 1,60 m hohe Zäune überspringen? Die absolute Höhe eines Zaunes ist kein Kriterium für die Wirksamkeit als Wolfsabwehrmaßnahme, es ist der Landesregierung auch im Landkreis Vechta kein Überspringen eines Zaunes von 1,60 m Höhe bekannt geworden. Als besonders wirksam gelten Elektrozäune sowie der Einsatz von Herdenschutzhunden . Die Wirksamkeit anderer Herdenschutzmaßnahmen und -tiere wird geprüft. 64. Wie viele Nachrüstungen bei Herdenschutzmaßnahmen unterstützt die Landesregierung bis zu welcher Höhe, wenn der Wolf, wie von Vertretern des Umweltministeriums im Umweltausschuss bestätigt, lernt, Schutzmaßnahmen wie Zäune zu überspringen? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5801 17 In Landkreisen, in denen der Grundschutz durch einen Wolf überwunden wurde, werden einmalige Nachrüstungen zur Erhöhung des technischen Grundschutzes gefördert. Unabhängig davon, kann bei Erfüllung der Voraussetzungen, zusätzlich die Anschaffung von geeigneten Herdenschutzhunden finanziell gefördert werden. 65. Gibt es Informationen darüber, ob es sich bei dem Wolf im Raum Vechta tatsächlich um einen Einzelwolf handelt? Hinweise auf weitere Wölfe im Raum Vechta konnten bislang anhand des Monitorings nicht bestätigt werden. 66. Gibt es inzwischen schon Gefährten oder Nachkommen, die sich das Springen abgeschaut haben und ebenfalls über Zäune springen? Im Monitoring im Raum Vechta liegen weder Hinweise auf eine Etablierung eines Rudels, noch auf eine Paarbildung vor. Somit existieren auch keine Hinweise auf mögliche Nachkommen der Barnstorfer Fähe. 67. Welche konkreten Erkenntnisse wurden durch das Besendern der Wölfe in Munster gewonnen? Die Auswertung der Daten hat ergeben, dass sich die Tiere vorrangig auf dem Truppenübungsplatz Munster aufgehalten haben. Jungwölfe unternehmen mit wachsender Selbstständigkeit Ausflüge, meist im näheren Umfeld des Elternrevieres. Dies konnte auch für die beiden besenderten Wölfe festgestellt werden. Es zeigte sich dabei, dass der Rüde häufiger Wanderungen und weitere Wanderungen unternahm als seine Schwester. Die Ortung des Rüden MT6 über dessen VHF-Sender hat gezielte Vergrämungsmaßnahmen und später auch dessen Entnahme aus der Natur erleichtert. 68. Stimmt es, dass die Sender der besenderten Wölfe in Munster nicht immer und überall funktionieren, und, wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus? Telemetriesysteme, wie die bei den beiden besenderten Wölfen im Raum Munster, sind komplexe elektronische Systeme. Dass solche Systeme im Laufe des Einsatzes partiell, vorübergehend oder ganz ausfallen, ist nicht ungewöhnlich. Bei dem Rüden MT6 ist das Übertragungssystem für die gespeicherten Ortungsdaten in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2015 für mehrere Wochen ausgefallen, hat dann seine Tätigkeit wieder aufgenommen und alle – auch in der Ausfallzeit regelmäßig – registrierten Daten übermittelt. Ende des Jahres fiel das Übertragungssystem erneut aus. MT6 konnte auch während dieser Ausfallzeiten jederzeit per Funkpeilung terrestrisch oder aus der Luft geortet werden. Nach der nunmehr erfolgten Entnahme dieses Tieres wird das Sendehalsband von der Herstellerfirma eingehend untersucht, Ergebnisse dieser Untersuchung liegen noch nicht vor. Bei der Fähe FT10 hat Ende des vergangenen Jahres das Übertragungssystem für die Ortungsdaten seinen Dienst eingestellt. Bei FT10 war eine Ortung zuletzt nicht möglich, was den Schluss nahelegt , dass das Telemetriesystem komplett ausgefallen ist. Dieser Ausfall bei FT10 hat für die Landesregierung dahingehende Konsequenzen, als dass sie sich für eine technische Verbesserung bei diesem System einsetzt. 69. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag eines bundesweiten Wolfsmonitorings ? Das Wolfsmonitoring wird in Deutschland nach bundeseinheitlichen Standards durchgeführt und jährlich beim Bundesamt für Naturschutz besprochen und weiter entwickelt. Die Daten der Bundes- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5801 18 länder werden jährlich zusammengeführt, was einen Blick auf das gesamtdeutsche Wolfsvorkommen ermöglicht. 70. Worin sieht die Landesregierung die Vor- und Nachteile eines bundesweiten Wolfsmonitorings ? Nur über das bundesweite Monitoring ist es möglich, Daten über die gesamte deutsche Wolfspopulation zu erhalten. Nachteile eines bundesweiten Monitorings sind der Landesregierung nicht bekannt . 71. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag einer paritätisch aus Nutztierhaltern, Jägern und Naturschützern besetzten bundesweiten Kommission für ein grenzüberschreitendes Wolfsmonitoring, welche die Migration des Wolfes zwischen den einzelnen Ländern und Staaten beobachten, Gesamtbestand und Zuwachs ermitteln sowie Ist- und Folgekosten der Migration des Wolfes berechnen soll und zudem uneingeschränkten Zugriff auf alle DNA-Daten von mit Nutztierrissen beauftragten Instituten und Laboren bekommen soll? Ein solcher Vorschlag wird nicht befürwortet, da eine Erhebung wissenschaftlicher Daten von unabhängigen Instituten erfolgen sollte und die Bewertung der jeweiligen Fachbehörde der Länder obliegt . Mit der Schaffung der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf sind die Voraussetzungen für ein grenzüberschreitendes, bundesweites Monitoring gegeben. 72. Geforderte DNA-Untersuchungen im Senckenberg Institut dauern nach wie vor sehr lange und sind sehr kostenintensiv. Weshalb nutzt das Land nicht private Labore für die Untersuchungen? Das Labor für Wildtiergenetik des Senckenberg-Instituts bearbeitet seit 2010 als „Nationales Referenzzentrum für genetische Untersuchungen bei Wolf und Luchs“ genetische Wolfsproben aus ganz Deutschland und teilweise aus Westpolen. Durch diese bundesweiten Analysen sind Aussagen über die gesamte Population (Inzucht, Migration, Verwandtschaft, etc.) und auch die Herkunft oder Abwanderung niedersächsischer Wölfe möglich. Die Bearbeitungszeit wurde durch das Institut erheblich verkürzt. Eine Analyse von Proben, die an Nutztierrissen genommen wurden und nur zur Klärung der Verursacherschaft dient, dauerte zuletzt im Schnitt nur ca. zehn Tage, wird aufgrund der geplanten optischen Begutachtung durch Veterinäre des NLWKN künftig aber nur noch selten notwendig sein. 73. Wurde mit privaten Laboren gesprochen und, wenn ja, mit welchen? Es wurde mit einem Labor in Hamburg gesprochen. 74. Sind DNA-Untersuchungen bei privaten Laboren billiger als beim Senckenberg Institut? Über die Kosten einer genetischen Analyse kann keine generelle Angabe gemacht werden, da diese Kosten in der Regel von der Art der Analyse, den verwendeten genetischen Markern, des Auswertungsaufwands und dem Durchsatz im jeweiligen Labor abhängen. 75. Werden DNA-Untersuchungen bei privaten Laboren schneller als beim Senckenberg Institut bearbeitet? Da in Niedersachsen keine DNA-Untersuchungen bei privaten Laboren beauftragt werden, ist keine Aussage über eine Bearbeitungszeit möglich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5801 19 76. Wie will die Landesregierung den Herdenschutz an den Deichen sicherstellen? Bei Tieren, die in ihren Flucht- oder Abwehrmöglichkeiten eingeschränkt werden, was in der Regel schon durch die Haltung an sich geschieht, hat der Tierhalter oder die Tierhalterin für deren Sicherheit Sorge zu tragen. Die öffentliche Hand kann Tierhalter und Tierhalterinnen beim Schutz ihrer Tiere unterstützen, wenn hierfür ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Dieses ist bei der Verbesserung der Festigkeit von Deichen zum Hochwasserschutz gegeben. Die Landesregierung unterstützt Tierhalter und Tierhalterinnen von Schafherden an Deichen vor allem über die Regelungen der Richtlinie Wolf und durch Angebote der individuellen Beratung vor Ort. 77. Warum beschäftigt das Wolfsbüro keine Tierwirtschafter? Das Wolfsbüro bei der Fachbehörde für Naturschutz (NLWKN) hat zur Aufgabe wolfsspezifische Fragen zu bearbeiten und die Bevölkerung zu informieren. Die Beratung von Nutztierhaltern spielt dabei eine wichtige Rolle, konzentriert sich aber vor allem auf zwei Aspekte: Herdenschutz und Schadens-ausgleich. Tierhaltungsfachlich wird sie dabei von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unterstützt, mit der ein entsprechendes Kooperationsabkommen besteht. Für die Beschäftigung von Tierzucht- oder Tierhaltungsexperten besteht keine Veranlassung. 78. Kann die Landesregierung ausschließen, dass es in Niedersachsen Wölfe gibt, die von Menschen aufgezogen wurden? Nein. Es gibt in Niedersachsen Wölfe, die von Menschen in Tierparks oder Privathaltungen aufgezogen wurden. Wölfe, die aus solchen Haltungen ausbrechen, können jedoch durch das genetische Monitoring eindeutig identifiziert werden. Sie stammen aus anderen genetischen Linien als die in Niedersachsen wildlebenden Wölfe. Auch die Nachkommen einer eventuellen Verpaarung von Gehegewölfen und Wölfen der mitteleuropäischen Population könnten entsprechend genetisch identifiziert werden. Aktuell sind der Landesregierung keine solchen von Menschen aufgezogenen Wölfe in der deutschen Wildbahn bekannt. 79. Sind deutschlandweit bereits Wölfe entdeckt worden, denen Chips implantiert wurden, und, wenn ja, wo und wie viele, und woher stammen diese Chips? In Deutschland werden Zoowölfen Chips implantiert. Auch freilebenden Wölfen werden in Deutschland während einer Besenderung Chips implantiert. Werden diese Tiere tot oder verletzt aufgefunden , können die Tiere u. a. anhand dieser Chips wieder identifiziert werden. Bislang sind in Deutschland 17 freilebende Wölfe besendert und damit auch gechipt worden (2 in Niedersachsen, 1 in Mecklenburg-Vorpommern, 2 in Sachsen-Anhalt und 12 in Sachsen). 80. Wissenschaftliche Studien (z. B. Czarnomska et al. 2013) zeigen eine enge Verwandtschaft zwischen den bisher als getrennt betrachteten ostpolnischen und westpolnischdeutschen Wolfspopulationen. Ist damit nach Auffassung der Landesregierung die Population des Wolfes hinreichend günstig, um in den Anhang V der FFH-Richtlinie verschoben zu werden, und, wenn ja, wird sich die Landesregierung in Berlin und Brüssel dafür einsetzen? Die baltische Wolfspopulation ist, wie die o.g. Studie auch belegt, die Quellpopulation für die mitteleuropäische Flachlandpopulation. Somit sind keine starken genetischen Unterschiede zu erwarten. Aktuelle Untersuchungen des Labors für Wildtiergenetik des Senckenberg-Instituts belegen anhand umfänglicher Stammbaumanalysen, dass es sich bei der mitteleuropäischen Flachlandpopulation um einen eigenständigen Bestand handelt, der sich weitgehend selbst trägt bzw. wächst und nur gelegentlichen Austausch mit „Weitwanderern“ aus der baltischen Population hat. Ein genetischer Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5801 20 Austausch zwischen eigenständigen oder isolierten Populationen ist notwendig, wenn die Populationen zu klein sind, um sich aus sich selbst heraus erhalten zu können, d.h. um Inzucht vorzubeugen und ein Aussterben zu verhindern. Die Ergebnisse der o.g. Studien stehen deshalb nicht im Widerspruch zur Einteilung der Wolfspopulationen in Europa der IUCN/SSC Working Group „Large Carnivore Initiative for Europe (LCIE)“ (http://www.lcie.org/Large-carnivores/Wolf-) bzw. der Europäischen Kommission, an deren verbindlicher Einschätzung sich auch Niedersachsen orientiert. Deutschland hat sich u.a. im Rahmen der Biodiversitäts-Konvention von 1992 zum Schutz der Biodiversität verpflichtet. Biodiversität umfasst dabei die Artenvielfalt, die genetische Vielfalt innerhalb einzelner Arten und auch die Vielfalt der Ökosysteme. Um die genetische Vielfalt innerhalb von Arten zu schützen, müssen auch unterschiedliche Populationen erhalten werden. 81. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, das Wolfsmonitoring paritätisch mit Nutztierhaltern, Jägern und Naturschützern zu besetzen? Die Landesregierung befürwortet die Mitarbeit unterschiedlicher Gruppen im Monitoring, insbesondere derer, die sich viel in der Natur bewegen, um beispielsweise neue Ansiedelung von Wölfen frühzeitig zu erkennen. Deshalb unterstützt die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. in Niedersachsen das Wolfsmonitoring. Die Bewertung des Wolfsvorkommens, auch im Rahmen der EU- Berichtspflicht, muss jedoch nach bundeseinheitlichem Standard erfolgen und durch die Fachbehörde amtlich bewertet werden. Die Berufung zum Wolfsberater setzt vor allem persönliches Interesse und Engagement voraus, eine Proporzverteilung nach verschiedenen gruppenspezifischen Partikularinteressen wird daher nicht angestrebt. 82. Inwieweit stimmt die Landesregierung ihre Wolfsstrategie mit Experten aus anderen Bundesländern, beispielsweise Sachsen oder Brandenburg, die seit Jahren Erfahrung mit dem Wolf haben, ab? Bei der Aufstellung und Überarbeitung des Niedersächsischen Wolfskonzepts berücksichtigt die Landesregierung selbstverständlich die Erfahrungen anderer Bundesländer, darunter auch der beiden genannten, der Bundesbehörden und anderer Staaten. Es gibt einen regen, regelmäßigen und anlassbezogenen Austausch über Erfahrungen, Beobachtungen und Vorgehensweisen. Die von der Landesregierung mit initiierte Schaffung der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) übernimmt seit Beginn dieses Jahres einige wichtige Aufgaben zur Dokumentation und zum Wissenstransfer und wird von der Landesregierung bei Spezialfragen hinzugezogen . 83. Weidetiere erbringen in Niedersachsen bekanntermaßen einen großen Beitrag zur Artenvielfalt , zum Erhalt des Dauergrünlands, zu vielfältigen Leistungen des Naturschutzes sowie der Deichsicherheit. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten, wenn diese Leistungen nicht mehr durch die Tierhalter erbracht werden können, weil diese wolfsbedingt die Tierhaltung aufgeben? Weidetiere leisten für den Erhalt des Dauergrünlandes, für die Landschaftspflege und das Deichmanagement einen überaus wichtigen Beitrag, der kaum durch technische Maßnahmen ersetzbar ist. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass dieser Beitrag auch in Zukunft weiterhin durch Weidetiere erbracht wird. Die Erarbeitung von Schutzkonzepten für solche Bereiche wird daher aktiv betrieben. Eine Kostenschätzung für den Fall, dass Weidetiere für diese Zwecke nicht mehr eingesetzt werden könnten, wäre rein fiktiv und würde, wenn auch mit einem sehr hohen Aufwand verbunden, aus Sicht der Landesregierung jeden Realitätsbezugs entbehren. (Ausgegeben am Unkorrigierter Vorabdruck ausgegeben am 01.06.2016)