Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5839 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5624 - Was kostet der Wolf MT6? Anfrage des Abgeordneten Ernst Ingolf Angermann (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 20.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 26.04.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 27.05.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung des Abgeordneten Die Hamburger Morgenpost berichtet in ihrer Ausgabe vom 06.04.2016 in dem Artikel „Expertin warnt ‚Der Wolf kann heute schon in Hamburg sein‘“ Folgendes: „Wolf Kurti sorgt für Aufregung! Freitag tauchte das Jungtier in Buchholz auf, wurde mal vor einer Gaststätte, mal vor einem Gartenzaun gesehen. Die Polizei verfolgte ihn, bis er im Wald verschwunden war. Mittlerweile könnte Kurti in Hamburg angekommen sein.“ In dem Artikel wird von den vorangegangenen Vergrämungsversuchen gegenüber dem Wolf MT6 durch einen schwedischen Experten berichtet. Er sei jedoch gar nicht nah genug an das Tier herangekommen . Weil der Wolf über ein ausgeprägtes Fluchtverhalten verfüge, sei er damals als ungefährlich eingestuft worden. Nun würde der zuständige Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft , Küsten- und Naturschutz (NLWKN) laut Bericht eventuell noch härtere „Vergrämungsmaßnahmen “ einleiten. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehe ich davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach meiner Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung beantwortet parlamentarische Anfragen unverzüglich im Sinne von Artikel 24 Abs. 1 NV. Dabei orientiert sie sich an den Maßstäben, die der Niedersächsische Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 29.01.2016 (StGH 1-3/15) konkretisiert hat. Danach „ergeben sich zeitlich gestaffelte Anforderungen an die Beschleunigungspflicht der Regierung bei der Antworterteilung“ (a.a.O. unter C.I.4). Zudem ist von einer „Regelbeantwortungsfrist“ (a.a.O. unter C.I.) von einem Monat auszugehen, bei deren Einhaltung „eine Vermutung für die Unverzüglichkeit der Antwort“ (a.a.O. unter C.I.4.a) besteht. Nur „wenn ein Abgeordneter mit der Fragestellung eine deutliche Erwartung hinsichtlich einer kürzeren Antwortfrist äußert, diese Erwartung berechtigt und der Regierung die Beantwortung inner- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5839 2 halb der erwarteten kürzeren Frist möglich und zumutbar ist“ (a.a.O. unter C.I.4.a) kommt ausnahmsweise eine Pflicht zur Unterschreitung der Monatsfrist in Betracht. „Der fragestellende Abgeordnete trägt in diesem Fall die Darlegungslast; der Staatsgerichtshof beschränkt sich auf eine Missbrauchskontrolle“ (a.a.O. unter C.I.4.a). Nach gründlicher Abwägung der sich einander beeinflussenden Pflichten bezüglich „Recherchetiefe und Antwortgeschwindigkeit“ (a.a.O. unter C.I.1.) ist vorliegend auch „unter Berücksichtigung der mutmaßlichen Interessen des Fragestellers“ (a.a.O. unter C.I.1.) ein solcher vom Fragesteller geltend gemachter Ausnahmefall nicht ersichtlich: Vorrangig in der Organisationseinheit zu bearbeiten war die Große Anfrage „Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem bisherigen Wolfsmanagement?“. Seit dem Sommer 2015 gab es gelegentliche Meldungen von Sichtungen eines Wolfs aus dem Munster-Rudel, der durch sein distanzloses Verhalten auffiel. Das MU hat darauf reagiert und u. a. ein intensiviertes Monitoring, die Besenderung und die Vergrämungsaktion durchgeführt. Nachdem der Wolf MT6 erneut durch verschiedene Nahbegegnungen mit Menschen auffiel, wurde in Übereinstimmung mit Fachleuten und in Abstimmung mit der neuen „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ die Entnahme des Tiers aus der Natur vorgenommen. 1. Welche Kosten sind für die Suche, Beachtung und Vergrämung des Wolfs MT6 bisher angefallen? Für den Fang der beiden Wölfe im Rahmen der Besenderung und eine anschließende Datenauswertung sind Kosten in Höhe von 14 586,72 Euro vom LUPUS-Institut in Rechnung gestellt worden. Für beide Sender sind Kosten in Höhe von 4 479 Euro angefallen, darin enthalten sind die Kosten für die Übertragung der Daten. Für die Besenderung von MT6 ist die Hälfte der genannten Kosten anzunehmen. Für den Einsatz des Fliegers bei der Vergrämungsmaßnahme im März 2016 wurden 720 Euro berechnet . Der Einsatz des schwedischen Vergrämungsfachmanns hat keine Honorarkosten verursacht . Herrn Karlsson werden die Fahrtkosten (Treibstoff, Brücken- oder Fährgebühren) erstattet; eine Rechnung hat dieser noch nicht eingereicht. Weitere Kosten haben der Tagesjagdschein (25 Euro) und die Jagdhaftpflicht (20 Euro) für Herrn Karlsson verursacht. Die Kosten für Kost und Logis für die Personen, die an der Vergrämungsmaßnahme beteiligt waren, beliefen sich auf 2 386,48 Euro. Abgesehen von der Besenderung des Wolfs durch das Institut LUPUS wurden sämtliche Maßnahmen (Suche, Monitoring) von ehrenamtlich arbeitenden Wolfsberatern und Staats- oder Landesbediensteten im Rahmen ihres Dienstgeschäfts durchgeführt. Bei der Besenderung des Wolfs MT6 wurde zur Feststellung der Identität eine genetische Probe untersucht, die 107 Euro gekostet hat. Im Rahmen des genetischen Monitorings wurden vier Proben eines Wildtierrisses, der bei der Vergrämungsaktion gefunden wurde, im Eilverfahren untersucht . Die Analyse verursachte Kosten in Höhe von 1 284 Euro. 2. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um zu verhindern, dass von MT6 eine Gefährdung ausgeht? Vom Wolf MT6 kann keine Gefahr für Menschen mehr ausgehen, da dieser im Rahmen der Gefahrenabwehr am 27.04.2016 aus der Natur entnommen wurde. 3. Welche Begegnungen und Kontakte hatte der Wolf seit den Vergrämungsversuchen durch den schwedischen Experten mit Menschen oder Haus- und Nutztieren? Von Begegnungen mit Nutztieren im Sinne von Nutztierrissen durch den Wolf MT6 ist der Landesregierung nichts bekannt. Bei Sichtungsmeldungen von besenderten Wölfen ist nicht nachvollziehbar , ob es sich um den Wolf MT6 oder die ebenfalls besenderte Fähe FT10 handelte. Nach der Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5839 3 Vergrämungsmaßnahme haben folgende Meldungen über direkte Begegnungen und Nahbegegnungen , bei denen MT6 beteiligt war und die zur Entscheidung über die Entnahme beigetragen haben , stattgefunden: Am 28.03.2016 näherte MT6 sich einem am Straßenrand haltenden Auto. Das Video wurde im Internet veröffentlicht und soll an der B 71 bei Bohlsen entstanden sein. Am 01.04.2016 hielt sich MT6 im Raum Buchholz auf, wo er u. a. von der Polizei verfolgt wurde und sich in eine Sackgasse in einem Wohngebiet begeben hatte. Bei der Suche des Wolfs nach einem Ausweg aus der Sackgasse lief dieser mehrmals zwischen dem Polizeiauto und einem Anwohner , der in kurzer Distanz in einer Einfahrt stand, hindurch. Am 04.04.2016 folgte ein besenderter Wolf einer Spaziergängerin mit Hund vom Wald kommend in die Ortsrandlage von Trauen. Am 24.04.2016 gab es eine Nahbegegnung eines Wolfs mit Senderhalsband mit einer Familie mit Hund bei Groß Hehlen, bei der es auch zu einem Kontakt zwischen Wolf und Hund kam, bei dem der Hund vom Wolf gebissen wurde. Die Frau und das Kind flüchteten mit dem angeleinten Hund zum etwa 150 m entfernt stehenden Auto. Der Mann nahm einen Stock und stellte sich zwischen Wolf und Familie. Bei diesem Versuch, den Wolf zu vertreiben, knurrte der Wolf und zeigte die Zähne, ließ sich nicht vertreiben und folgte dem Mann, der sich rückwärts in Richtung des Autos zurückzog, in geringem Abstand. Am 25.04.2016 gab es bei Alvern eine Begegnung von MT6 mit zwei Personen, die fünf Hunde bei sich hatten. Über ca. 20 Minuten folgte der Wolf der Gruppe und ließ sich, auch durch Rufen und Klatschen, nicht verscheuchen. 4. Findet weiterhin eine kontinuierliche Ortung des Wolfes MT6 statt? Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Wenn ja, wer führt die Ortung und in welchen Zeitintervallen durch? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 4 verwiesen. (Ausgegeben am 06.06.2016) Drucksache 17/5839 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5624 Was kostet der Wolf MT6? Anfrage des Abgeordneten Ernst Ingolf Angermann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz