Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5850 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5666 - Turnhallennutzung bei der Unterbringung von Flüchtlingen Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 28.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 04.05.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 26.05.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Die Welt berichtet in der Ausgabe vom 25.04.2016, dass weiterhin viele Turnhallen zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt würden und noch nicht absehbar sei, wann diese wieder für den Schulbetrieb nutzbar wären. Vorbemerkung der Landesregierung Die Frage wird im Hinblick auf die Standorte beantwortet, die sich aktuell in der Betreuung befinden oder sich im letzten Jahr befunden haben. In Bezug auf die kommunale Unterbringung wurden die für die Beantwortung erforderlichen Angaben bei den Landkreisen, der Region Hannover, den kreisfreien Städten, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen erfragt. Von den 48 abgefragten Kommunen haben alle geantwortet . 1. An welchen Standorten sind derzeit noch Flüchtlinge in Turnhallen untergebracht, und wie viele sind dies? Auf dem Gelände des Erstaufnahmestandortes in Braunschweig befindet sich eine Turnhalle der Stadt Braunschweig, die seit dem 02.09.2015 von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen genutzt wird. Aktuell erfolgt eine Belegung von rund zehn Personen täglich außerhalb der Öffnungszeit der Aufnahme, das heißt die Personen verbringen vor ihrer offiziellen Aufnahme und Registrierung in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen einen Teil der Nacht, eine Nacht oder maximal ein Wochenende dort, bevor sie am kommenden Tag aufgenommen und einem Zimmer zugewiesen werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5850 2 Auf kommunaler Ebene stellt sich die derzeitige Unterbringung in Turnhallen (Stand: 18.05.2016) wie folgt dar: Gebietskörperschaft Anzahl der Turnhallen zur Unterbringung von Asylbegehrenden und/oder Flüchtlingen Anzahl der untergebrachten Asylbegehrenden und/oder Flüchtlinge Ehemaliger Regierungsbezirk Braunschweig Braunschweig, Stadt 4 100, 50, 190 und 150 Personen Wolfsburg, Stadt 1 14 Ehemaliger Regierungsbezirk Hannover Hannover, Landeshauptstadt (LHH) 7 Schulsporthallen und eine Sporthalle der Feuerwehr 23, 22, 13, 34, 19, 29, 43 und 36 Personen Hannover, Region ohne LHH 5 18, max. 110, bis zu 200, 47 und 54 Personen Ehemaliger Regierungsbezirk Lüneburg Cuxhaven, Landkreis 1 10 (ausschließlich für unbegleitete ausländische Minderjährige - UmA -) Stade, Landkreis 3 In einer Turnhalle wohnen derzeit 69 UmA. In den beiden anderen Turnhallen ist derzeit keiner untergebracht . Verden an der Aller, Landkreis 2 230 und 66 Personen Ehemaliger Regierungsbezirk Weser-Ems Delmenhorst, Stadt 4 120 und 80 Personen sowie zwei Turnhallen ohne Bewohner als Reserve Oldenburg, Landkreis 3 26, 24 und 16 Personen Gesamt 30 1 793 Personen, davon 79 UmA 2. Wie lange ist diese Art der Unterbringung für welchen Standort noch vorgesehen? Die Nutzung auf dem Gelände des Erstaufnahmestandortes in Braunschweig erfolgt längstens bis zum 30.06.2016, danach wird die Turnhalle wieder von der Stadt Braunschweig genutzt. Für die Nutzung der Turnhallen auf kommunaler Ebene ist folgendes vorgesehen: Gebietskörperschaft Wie lange ist die Unterbringung in den Turnhallen vorgesehen? Ehemaliger Regierungsbezirk Braunschweig Braunschweig, Stadt Die Unterbringung der Asylbegehrenden und/oder der Flüchtlinge ist bis zur Fertigstellung der Wohnunterkünfte in Massivbauweise oder bei zur Verfügung stehenden anderen Einrichtungen oder Wohnungen vorgesehen. Spätestens Anfang 2017. Wolfsburg, Stadt Die Unterbringung ist bis zum 31.05.2016 vorgesehen. Danach soll die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft erfolgen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5850 3 Gebietskörperschaft Wie lange ist die Unterbringung in den Turnhallen vorgesehen? Ehemaliger Regierungsbezirk Hannover Hannover, Landeshauptstadt (LHH) In zwei Schulsporthallen erfolgte der Auszug am 17.05.2016 und in einer weiteren erfolgt er am 20.05.2016. Alle übrigen Schulsporthallen sollen spätestens zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 frei sein. Die Anschlussunterbringung erfolgt in sukzessive fertiggestellte Modulbauten oder anderweitig hergerichtete feste Gebäude. Hannover, Region ohne LHH In einer Turnhalle ist die Unterbringung bis zum 19.05.2016 vorgesehen . Die Anschlussunterbringung erfolgt in Wohnungen oder Wohncontainer. In einer weiteren Turnhalle erfolgt die Unterbringung bis zum 20.05.2016. Die Bewohner werden anschließend in einem von der Kommune erworbenen Gebäude untergebracht. Eine andere Turnhalle wird voraussichtlich bis zum dritten Quartal 2016 für die Unterbringung benötigt, bevor anschließend eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft erfolgen kann. Zwei weitere Turnhallen werden bis zum Ende der Laufzeit der Betreiberverträge (18.01. bzw. 15.03.2017) für die Unterbringung gebraucht. Anschließend soll eine Unterbringung in privaten Wohnraum erfolgen. Ehemaliger Regierungsbezirk Lüneburg Cuxhaven, Landkreis Die Unterbringung ist bis zum 15.07.2016 vorgesehen. Danach soll die Unterbringung in einer Einrichtung gemäß § 34 SGB VIII erfolgen . Stade, Landkreis Die Unterbringung der mit 69 UmA belegten Turnhalle soll voraussichtlich noch einen Monat andauern. Anschließend sollen diese Personen auf die zwei anderen Turnhallen, die derzeit zu Einrichtungen der Jugendhilfe umgebaut werden, verteilt werden. Deren Nutzung ist für voraussichtlich zwei Jahre vorgesehen. Verden an der Aller, Landkreis Die Unterbringungen sind bis zum 31.05. bzw. 30.06.2016 vorgesehen . Als Anschlussunterbringung sind Wohnungen oder kleinere Gemeinschaftsunterkünfte geplant. Ehemaliger Regierungsbezirk Weser- Ems Delmenhorst, Stadt Die Dauer der Unterbringung in Turnhallen soll möglichst zeitnah beendet werden. Der genaue Zeitpunkt ist jedoch abhängig vom Fertigstellungszeitpunkt anderer zentraler Unterkünfte. Zwei Objekte befinden sich derzeit im Umbau. Oldenburg, Landkreis Die Unterbringungen in Turnhallen sollen etwa Ende Mai 2016 beendet werden. Anschließend ist eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen beabsichtigt. 3. Wie viele Turnhallen, die zur Flüchtlingsunterbringung genutzt wurden, sind bereits wieder frei und werden wieder für Sportzwecke genutzt? Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen hat insgesamt acht Turn-, Sport- oder Tennishallen temporär für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Es handelt sich um Hallen in Bramsche (25.05.2015 bis 01.12.2015, aktuell Nutzung als Turnhalle), Duderstadt (10.2015 bis 03.2016, aktuell Nutzung als Tennishalle), Friedland-Groß Schneen (07.2015 bis 08.2015, aktuell Nutzung als Turnhalle) und Rosdorf (08.2015 bis 10.2015, aktuell Nutzung als Turnhalle). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5850 4 Darüber hinaus wurden bei folgenden Turnhallen die Unterbringung von Asylbegehrenden und/oder Flüchtlingen im Rahmen der Amtshilfe beendet: Gebietskörperschaft Anzahl der Turnhallen im Rahmen der Amtshilfe Zeitraum der Unterbringung von Asylbegehrenden und/oder Flüchtlingen Weiternutzung der Turnhalle Ehemaliger Regierungsbezirk Braunschweig Göttingen ohne Stadt Göttingen 1 Keine Angabe Eine Turnhalle wurde bereits vor der Unterbringung nicht für Sportzwecke genutzt. Sie wäre nunmehr grundsätzlich für Sportzwecke nutzbar. Göttingen, Stadt 1 13.11.2015 bis 23.03.2016 Renovierung bis voraussichtlich Ende September 2016 Osterode am Harz 1 01.10.2015 bis 15.02.2016 ab 04.04.2016 wieder Nutzung für Sportzwecke Wolfenbüttel, Landkreis 2 Im Oktober 2015 für wenige Tage Nutzung für Sportzwecke Wolfsburg, Stadt 4 20.10.2015 bis 15.01.2016; 16.10.2015 bis 17.03.2016; 17.01.2016 bis 17.03.2016 und 04.11.2015 bis 02.05.2016 Eine Turnhalle wurde in der Zeit vom 01.04.2016 bis 02.05.2016 nach Ende der Amtshilfe zunächst für eine kommunale Unterbringung weitergenutzt. Derzeit sind noch Reparaturen erforderlich bevor möglichst bald eine Nutzung für Sportzwecke erfolgen kann. Eine weitere Sporthalle wird derzeit zur Lagerung von Betten genutzt . Eine Nutzung für Sportzwecke soll im Spätsommer 2016 wieder möglich sein. Eine Sporthalle stand bereits vor der Unterbringung von Asylbegehrenden und/oder Flüchtlingen wegen Umbaus nicht dem Schulbetrieb zur Verfügung. Die Baumaßnahmen sind aktuell noch im Gange. Im neuen Schuljahr kann die Sporthalle wieder genutzt werden. Die vierte Turnhalle steht seit dem 15.05.2016 wieder zur Nutzung für Sportzwecke zur Verfügung. Ehemaliger Regierungsbezirk Hannover Diepholz, Landkreis 1 28.10.2015 bis 31.03.2016 Nach Rückbau seit 16.05.2016 wieder zur Nutzung für Sportzwecke Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5850 5 Gebietskörperschaft Anzahl der Turnhallen im Rahmen der Amtshilfe Zeitraum der Unterbringung von Asylbegehrenden und/oder Flüchtlingen Weiternutzung der Turnhalle Hannover, Landeshauptstadt (LHH) 2 Keine Angabe Die Hallen wurden am 27.01.2016 zur Nutzung für Sportzwecke zurückgegeben . Holzminden, Landkreis 2 Eine für die Dauer der Herbstferien. Anschließend wurde eine andere in der Zeit vom 28.10.2015 bis 31.03.2016 genutzt. Eine Turnhalle wurde direkt nach den Schulherbstferien wieder für Sportzwecke genutzt . Die andere steht ab dem 09.05.2016 wieder für Sportzwecke zur Verfügung. Nienburg (Weser), Landkreis 1 19.10.2015 bis 04.11.2015 Wegen Herbstferien konnte Beeinträchtigung des Schulund Vereinssport auf Minimum reduziert werden. Ehemaliger Regierungsbezirk Lüneburg Cuxhaven, Landkreis 1 15.10.2015 bis 31.03.2016 Ab 04.04.2016 wieder Nutzung für Sportzwecke Stade, Landkreis 4 Zwei Turnhallen in der Zeit vom 17.10.2015 bis 31.03.2016 und eine vom 29.10.2015 bis 31.03.2016. Eine weitere in der Zeit vom 17.12.2015 bis 31.03.2016. Zwei Turnhallen werden nach Beendigung der Amtshilfe als stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe umgebaut. Eine weitere wird der noch als kommunale Unterbringung weitergenutzt. Die vierte Turnhalle steht seit dem 17.05.2016 wieder zur Nutzung für Sportzwecke zur Verfügung. Uelzen, Landkreis 2 Eine vom 21.10.2015 bis 06.01.2016 und eine andere vom 26.10.2015 bis 23.12.2015 Nutzung wieder für Sportzwecke Verden, Landkreis 2 Eine vom 25.10.2015 bis 16.02.2016 mit anschließender kommunaler Unterbringung bis 15.04.2016 und eine vom 02.11.2015 bis 31.12.2016 mit anschließender kommunaler Unterbringung bis 29.04.2016 Beide Turnhallen werden aktuell renoviert. Der Beginn der Nutzung für Sportzwecke ist für den 17.05.2016 bzw. voraussichtlich Juni 2016 vorgesehen. Ehemaliger Regierungsbezirk Weser- Ems Ammerland, Landkreis 1 16.10.2015 bis 31.03.2016 Nutzung für Sportzwecke Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5850 6 Gebietskörperschaft Anzahl der Turnhallen im Rahmen der Amtshilfe Zeitraum der Unterbringung von Asylbegehrenden und/oder Flüchtlingen Weiternutzung der Turnhalle Emsland, Landkreis 5 2 vom 16.10.2015 bis 19.01.2016; je eine vom 06.11.2015 bis 19.01.2016; vom 18.10.2015 bis 21.01.2016, 08.11.2015 bis 20.01.2016 Alle fünf Turnhallen werden seit der Zeit vom 25.01.2016 bis 15.02.2016 wieder für Sportzwecke genutzt. Grafschaft Bentheim, Landkreis 2 Bis 31.01.2016 Seit 15.02.2016 Nutzung wieder für Sportzwecke Leer, Landkreis 2 Eine vom 16.10.2015 bis 26.11.2015 und eine andere vom 27.11.2015 bis 21.12.2015 Beide Turnhallen werden seit dem 04.04.2016 bzw. 02.05.2016 wieder für Sportzwecke genutzt. Oldenburg, Landkreis 2 Eine vom 15.10.2015 bis 15.02.2015 mit anschließender kommunaler Unterbringung bis 15.05.2016 und eine vom 15.10.2015 bis 15.02.2016 Für die als kommunale Unterkunft weitergenutzte Turnhalle erfolgte aktuell der Auszug. Nach Abschluss des notwendigen Rückbaus kann die Halle wieder für Sportzwecke genutzt werden . Ein genauer Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, jedoch für Sommer geplant. Die zweite Halle wird seit dem 04.04.2016 wieder für Sportzwecke genutzt. Osnabrück, Landkreis 1 09.11.2015 bis 09.12.2015 Nutzung für Sportzwecke Vechta, Landkreis 1 Keine Angabe Seit 01.04.2016 Nutzung wieder für Sportzwecke Wilhelmshaven, Stadt 1 19.10.2015 bis 05.01.2016 Turnhalle wurde bereits vor der Unterbringung von Asylbegehrenden und/oder Flüchtlingen nicht für Sportzwecke genutzt (Leerstand). Aktuell wird die Sporthalle im Rahmen von Umbauarbeiten für die zukünftige Oberschule renoviert. Gesamt 39 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5850 7 Auf kommunaler Ebene wurden für folgende Turnhallen die Unterbringung von Asylbegehrenden und/oder Flüchtlingen inzwischen beendet (Stand: 18.05.2016): Gebietskörperschaft Anzahl der Turnhallen zur ehemaligen Unterbringung von Asylbegehrenden und/oder Flüchtlingen Zeitraum der Unterbringung von Asylbegehrenden und/oder Flüchtlingen Weiternutzung der Turnhalle Ehemaliger Regierungsbezirk Lüneburg Harburg, Landkreis 1 Keine Angabe abgebrannt Lüneburg, Landkreis 1 Kurzfristig für etwa 14 Tage Nutzung wieder für Sportzwecke Gesamt 2 (Ausgegeben am 06.06.2016)