Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5879 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5674 - Unzumutbare Unterbringung und Verpflegung der Polizei beim Besuch von Präsident Obama? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 29.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 10.05.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 01.06.2016, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung der Abgeordneten Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet in der Ausgabe vom 26.04.2016 über die Unterbringung von Polizeibeamtinnen und -beamten in der Linsingen-Kaserne in Hameln, die zur Einsatzunterstützung für den Besuch des amerikanischen Präsidenten aus Nordrhein-Westfalen und Bayern angereist waren. In dem Artikel wird von unzumutbaren Zuständen in der Unterkunft berichtet und dass sich ein Großteil der Einsatzkräfte geweigert habe, dort zu übernachten. Nach den Beschwerden seien u. a. Proben der Verunreinigungen in ein Labor gegeben worden. Ebenfalls berichtet die Hamburger Morgenpost über „Ekel-Essen“ für die Polizisten, das aus einer wässrigen Brühe bestand und in dem ein Beamter sogar eine Kakerlake fand. Vorbemerkung der Landesregierung Allgemeines Nachdem diverse Medien über angeblich unzumutbare Zustände im Zusammenhang mit der Unterbringung und Verpflegung einiger Einsatzkräfte berichtet hatten, erfolgte nach Einsatzende, am 28.04.2016 eine Unterrichtung durch die Landesregierung im Ausschuss für Inneres und Sport (AfIuS). Innerhalb dieser Unterrichtung sind sämtliche Problempunkte detailliert dargestellt worden. Die Mitglieder des AfIuS waren für die umfassende Darstellung dankbar. Den Einsatzvorbereitungen der Polizeidirektion Hannover zum Besuch S.E. des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Herrn Barack H. Obama, anlässlich der Industriemesse Hannover 2016 lag die Annahme zugrunde, über einen Zeitraum von mindestens vier Tagen täglich rund 4 000 Beamtinnen und Beamte der Landespolizeien unterzubringen und zu versorgen. Zusätzlich zum Unterbringungsbedarf der Landespolizeien gab es gleichermaßen Bedarfe der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und des Secret Service. Die grundlegende Anforderung, Polizeikräfte geschlossen unter Berücksichtigung polizeitaktischer Erwägungen und möglichst geringer Belastung durch Wechseln von Unterkünften unterzubringen, auch in Bezug auf das Mitführen von Einsatzmitteln und Kraftfahrzeugen, erforderte das Akquirieren größerer Liegenschaften. Hierzu ist anzumerken, dass Hotels in Hannover und im direkten Umland aufgrund der allgemeinen Buchungslage aus Anlass der Industriemesse bei diesen Anforderungen in der erforderlichen An- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5879 2 zahl nicht zur Verfügung standen. Dieser Umstand wurde auf Polizeiebene seitens Niedersachsen bei verschiedenen länderübergreifenden Gesprächen im Vorfeld mitgeteilt. Da eine Unterbringung in den insgesamt vier von der Landeshauptstadt Hannover und der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen zur Verfügung gestellten Turnhallen unbedingt vermieden werden sollte, wurde die Unterbringungsakquise auf Kasernen und Jugendherbergen ausgeweitet. Letztlich konnten für die Einsatzkräfte über 80 verschiedene Unterkünfte in einem Radius von ca. 100 km rund um Hannover akquiriert werden. Dazu gehörten aufgrund der nicht vorhandenen Hotelkapazitäten auch Unterkünfte im Serengeti-Park, im Heide Park Resort, im Center Parc Bispinger Heide sowie in der Linsingen-Kaserne in Hameln. Unterbringung Linsingen-Kaserne Bei der Linsingen-Kaserne handelt es sich um eine Liegenschaft in typischer Kasernenstruktur aus den 1930er-Jahren mit Mannschaftsunterkünften, Verwaltungsgebäude und Kino aus den 1950er- Jahren, Mensa aus den 2000er-Jahren sowie diversen Nebenanlagen und Sportstätten. Betreiber dieser Kaserne ist das Deutsche Rote Kreuz. Der Außenbereich der Liegenschaft erschien bei der Besichtigung seitens der Polizeidirektion Hannover sauber und gepflegt. Innen und außen befinden sich die Gebäude in einem alters- und nutzungsbedingten Zustand. Der Mensabereich und die Küche , welche aus hygienerechtlichen Gründen nicht betreten, aber eingesehen werden konnten, machten einen sauberen, gepflegten und einwandfreien Eindruck. Einbauten erschienen teilweise neuwertig. Im Rahmen der Begehung der Blöcke 4, 6 und 7 wurden ca. ein Dutzend Zimmer durch den Betreiber gezeigt. Darüber hinaus wurden Aufenthaltsbereiche, Besprechungsräume sowie Sanitäranlagen in Augenschein genommen. Hierbei wurden keine Mängel festgestellt. Die Schlafund Sanitärbereiche erschienen hygienisch und sauber. Die Ausstattung ist als spartanisch, aber zweckmäßig zu bezeichnen. Aufgrund der Größe der Liegenschaft wurden nicht alle Räume besichtigt . Die Einrichtungsleitung versicherte, dass sich die übrigen Räume der Liegenschaft in einem vergleichbaren Zustand befänden. Bei der Begehung am 11.04.2016 sicherte die Einrichtungsleitung zu, bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte alle noch notwendigen und erforderlichen Reinigungs- und Herrichtungsmaßnahmen durch eigenes Personal sowie Fremdfirmen durchführen zu lassen. Über die beabsichtigte Unterbringung in der Linsingen-Kaserne wurden die Kräfte aus Nordrhein- Westfalen und Bayern vorab durch die Polizeidirektion Hannover in Kenntnis gesetzt. Gemäß Mitteilung der Polizeidirektion Hannover ist bereits am Donnerstag, 21.04.2016, ein sogenanntes Vorkommando aus Nordrhein-Westfalen angereist, um gemeinsam mit der Einrichtungsleitung die Liegenschaft zu begehen. Bis zur beabsichtigten Unterbringung der ersten Einsatzkräfte aus Nordrhein-Westfalen in der Nacht vom 22./23.04.2016 gab es keine Hinweise auf Mängel der Unterkunft. Beschwerde zur Unterbringungssituation Der Polizeidirektion Hannover wurde im Verlauf des Nachtdienstes vom 22.04. auf den 23.04.2016 gemeldet, dass in der Linsingen-Kaserne unhaltbare hygienische Zustände herrschen würden. Im Einzelnen wurde durch Kräfte einer Einsatzhundertschaft aus Nordrhein-Westfalen moniert, dass u. a. auf Matratzen und an den Wänden Körperausscheidungen vorgefunden worden seien; belästigende Gerüche seien wahrgenommen worden. Da sich dieser Sachverhalt weder unmittelbar klären ließ noch ad hoc eine Lösung durch den Betreiber der Linsingen-Kaserne geleistet werden konnte, wurde noch am Abend des 22.04.2016 eine alternative Übernachtungsmöglichkeit der betroffenen Einsatzhundertschaft aus Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Die Liegenschaft wurde am Vormittag des 23.04.2016 erneut durch Verantwortliche der Polizeidirektion Hannover aufgesucht. Gemeinsam mit dem Einrichtungsleiter wurden etwa fünfzehn Vierbis Sechsbettzimmer des infrage stehenden Unterbringungsblocks, dabei auch stichprobenartig Matratzen und Bettwäsche in Augenschein genommen. Der anlassbezogene Beschwerdesachverhalt konnte vor Ort aufgrund von bereits durchgeführten Reinigungsarbeiten nicht mehr nachvollzogen werden. Während der Begehung wurden in unterschiedlichen Bereichen Reinigungsarbeiten Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5879 3 durchgeführt. In einigen besichtigten Zimmern wurde weiterer Reinigungsbedarf festgestellt (z. B. Papier- und Schaumstoffreste, Flusen, Flecken pp.). Die in Augenschein genommenen Matratzen, die Bettwäsche wie auch die besichtigten Sanitärbereiche erschienen sauber und hygienisch. Der Einrichtungsleiter der Linsingen-Kaserne räumte ein, dass sechs bis sieben Matratzen verunreinigt gewesen seien. Dafür entschuldigte er sich und verwies zugleich auf die Größe der Liegenschaft . Es sei jedoch umgehend die Bereitstellung neuer Matratzen angeboten worden. Auf dieses Angebot sei jedoch nicht eingegangen worden, worauf eine weitere Einsatzhundertschaft aus Nordrhein -Westfalen ebenfalls anderweitig untergebracht wurde. Mit dem verantwortlichen Abteilungsführer der Polizeikräfte aus Nordrhein-Westfalen wurde Kontakt aufgenommen. Dieser hielt nach persönlicher Inaugenscheinnahme und Beteiligung eines Polizeiarztes aus Nordrhein-Westfalen die Linsingen-Kaserne für durchaus bewohnbar. Einzelne Reinigungsdefizite sollten in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung noch beseitigt werden. In einem weiteren Gespräch am 23.04.2016 zwischen der Abteilungsführung NRW und dem Einsatzleiter -Nacht- der Polizeidirektion Hannover wurde die sich fortentwickelnde Situation erörtert. Die Abteilungsführung NRW stellte nunmehr klar, dass aufgrund einer hohen Emotionalisierung der betroffenen Einsatzhundertschaften aus Nordrhein-Westfalen eine Unterbringung in anderen Bereichen der Linsingen-Kaserne nunmehr nicht mehr möglich sei. Dabei wurde einvernehmlich vereinbart , dass sämtliche Kräfte aus Nordrhein-Westfalen die Linsingen-Kaserne verlassen werden und durch die Polizeidirektion Hannover eine anderweitige Unterbringung der Einsatzkräfte veranlasst wird. Anders entschied sich hingegen die Technische Einsatzeinheit NRW. Sie verblieb mit ihren etwa 30 Beamtinnen und Beamten bis zum Einsatzende wunschgemäß in der Linsingen-Kaserne. Teilkräfte der Einsatzeinheiten aus Bayern teilten nach einer Übernachtung in der Linsingen-Kaserne am Sonntag, 24.04.2016, ebenfalls mit, dass Kräfte aufgrund von geringen Reinigungsdefiziten und insbesondere aufgrund emotionaler Aspekte (Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und Unterbringung der Einsatzkräfte NRW außerhalb der Linsingen-Kaserne) ebenfalls eine alternative Unterbringung wünschten. Teilweise hätten Einsatzkräfte die Nacht in den Einsatzfahrzeugen verbracht und die Zimmer nicht bezogen. Diesem Ersuchen wurde vollumfänglich entsprochen. Verpflegungssituation Die Berichterstattung der Hamburger Morgenpost über „Ekel-Essen“ für die Polizisten, das aus einer wässrigen Brühe bestand und in dem ein Beamter sogar eine Kakerlake fand, ist hier u. a. auch durch unterschiedliche Postings in sozialen Netzwerken bekannt geworden. Der mutmaßliche Fund einer Kakerlake in einer Mahlzeit bezieht sich möglicherweise auf eine gereichte Mahlzeit in der Linsingen-Kaserne durch den dortigen Betreiber. Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat diesbezüglich in eigener Zuständigkeit weitere Maßnahmen durch das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung veranlasst. Mit Wegfall der Linsingen-Kaserne als Unterkunft wurde diese auch als Verpflegungsstelle aufgegeben und wurden die Einsatzkräfte NRW und Bayern in der Folge an fünf weiteren Verpflegungsstellen im Bereich Hannover versorgt. Hinsichtlich einer mangelhaften Mahlzeit („wässrige Brühe“) sind im Verlauf des Einsatzes keine Beschwerden oder Ansuchen an die Polizeidirektion Hannover bekannt geworden. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Unterbringung der Einsatzkräfte bei dem Besuch des amerikanischen Präsidenten? Dass es zu Mängeln in der Sauberkeit und Hygiene gekommen ist, ist - wie auch in der Unterrichtung des AfIuS am 28.04.2016 dargestellt - höchst bedauerlich und war in dieser Form nicht zu erwarten . Die Polizeidirektion Hannover hat jedoch auf die Situation in der Linsingen-Kaserne bei Bekanntwerden der Defizite schnell und vollumfänglich reagiert. Eine alternative Unterbringung konnte allen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5879 4 Kräften angeboten werden. Aufgrund des Entfalls der Linsingen-Kaserne als Übernachtungsstätte für rund 1 000 Einsatzkräfte waren jedoch eine dislozierte Unterbringung und Anfahrtstrecken von bis zu ca. 100 km zum Einsatzort nicht vermeidbar. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. 2. Was hat die Laboruntersuchung der Proben ergeben? Maßnahmen zu den Untersuchungen hinsichtlich der hygienischen Mängel wurden durch den Landkreis Hameln-Pyrmont in Rahmen der eigenen Zuständigkeit veranlasst. Diesbezügliche Untersuchungsergebnisse liegen hier nicht vor. 3. Aus was bestand die Verpflegung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten? Entsprechend den Vorgaben des Leitfadens (LF) 150 „Versorgung der Polizei im Einsatz“ wurde die Kaltverpflegung in Buffetform angeboten und die Möglichkeit zur individuellen Zusammenstellung von Verpflegungsbeuteln eingeräumt. Daneben standen täglich eine warme Mahlzeit sowie auf Wunsch eine warme Zusatzverpflegung/Nacht zur Verfügung. Die Buffets umfassten neben Brot, Brötchen, diversen süßen und herzhaften Brotaufstrichen, Wurst- und Käseaufschnitt und üblicherweise vor Ort zu verzehrenden Speisen wie Rührei, Salaten oder Sauerkonserven auch unterschiedliche Lunchpaket-Bestandteile wie Schnitzel, Frikadellen, vegetarische Bratlinge, Pfefferbeißer, Käsesticks, hartgekochte Eier, Äpfel, Bananen, Rohkost, Joghurt , Milchreis, Müsliriegel. Durch das Angebot in Buffetform bestand für die Einsatzkräfte die Möglichkeit, sich entsprechend ihrem persönlichen Geschmack sowie gegebenenfalls unter Berücksichtigung besonderer Ernährungsformen und religiöser Ernährungsvorschriften zu verpflegen. Ergänzend erhielten die Einsatzkräfte Süßwaren wie Schokoriegel, Weingummi und Kuchensnacks . Heiß- und Kaltgetränke standen rund um die Uhr unbegrenzt zur Verfügung. An allen Standorten stand täglich mittags und abends eine warme Mahlzeit zur Verfügung, die wahlweise vor Ort eingenommen oder von den Versorgungskräften in Thermophoren abgeholt werden konnte. Individuelle Absprachen im Hinblick auf die Verpflegungszeiten waren an allen Standorten möglich. Die Verpflegung war nicht limitiert, sodass sich die Kräfte jederzeit nach Belieben und Einsatzzeiten verpflegen und Lunchpakete im individuell gewünschten Umfang mitnehmen konnten. Sofern die Einsatzkräfte nicht selbst am Standort erscheinen konnten, wurden Basis-Lunchpakete sowie das Buffet einheitsweise verpackt an die Versorgungskräfte abgegeben, welche die Verpflegung dann an ihre Einheiten verteilten. Eine ergänzende Zusatzverpflegung/Nacht in Form einer Suppe konnte auf Wunsch abgefordert werden. Bei der hier in Rede stehenden „Wasser-Suppe“ handelte es sich nicht um das Abendessen. Nach dem hier vorliegenden Bildmaterial aus dem Presseartikel der Hamburger Morgenpost handelt es sich vermutlich um die warme Komponente (Brühe mit Gemüse und Wursteinlage) der nächtlichen Zusatzverpflegung am Verpflegungspunkt der Scharnhorst-Kaserne in Hannover. Den an diesem Standort verpflegten Einsatzkräften standen zusätzlich ein mannigfaltiges Abendbuffet sowie die Möglichkeit, sich für die Nacht umfangreich zu bevorraten, offen. Die Möglichkeit, die vollständige Verpflegung zu verpacken und den Versorgungskräften für die Ausgabe zur Verfügung zu stellen, bestand ebenfalls. Nach Auskunft des Versorgungsleiters vor Ort wurden die bestehenden Verpflegungsmöglichkeiten auch explizit mit den Versorgungskräften aller dort verpflegten Einsatzeinheiten erörtert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5879 5 Als Beispiel hier die Einsatzverpflegung am Standort Hannover, Waterloostraße: An allen Einsatztagen wurde durchgängig ein kaltes Buffet (inklusive Möglichkeit zur Zusammenstellung individueller Lunchpakete) angeboten. Brot, Brötchen, Butter, Margarine, Streich-/Frischkäse, Marmelade, Honig, Nutella, Rübensaft, verschiedene Käse- und Aufschnittsorten, Schnitzel, Frikadellen, Pfefferbeißer, vegetarische Gemüseschnitzel /-bratlinge, Äpfel, Bananen, Rohkost (Gurke, Radieschen, Tomaten), Käsesticks, hartgekochte Eier, Müsliriegel, Joghurt, Milchreis (Becher). Diese Verpflegung war tageszeitabhängig angereichert z. B. mit Rührei, Pancakes, Blechkuchen, Feinkostsalaten, wie Herings-, Kraut-, Sellerie-, Bohnensalat, Sauerkonserven wie Essiggurken, Oliven, Peperoni und Rote Beete. Als sogenannter Erfrischungszuschuss wurden Schokoriegel, Schoko-Rührkuchen und Weingummi angeboten. Als Warmverpflegung wurden an den Einsatztagen folgende Menüvariationen angeboten: Freitag Currywurst-Pfanne mit Brötchen, vegetarisches Gemüse-Couscous bzw. Schupfnudel-Gemüse- Pfanne, Milchreis mit Zimt-Zucker, Samstag Schweinegulasch mit Kartoffeln und Gemüse, vegetarische Tortellini mit Käsesoße, Mascarpone- Joghurt-Creme mit Himbeeren, Sonntag Putengeschnetzeltes mit Erbsen, Spargel, Champignons und Reis, vegetarische Reis-Gemüse- Pfanne, Bananenquark, Mascarpone-Joghurt-Creme mit Himbeeren, Montag Kartoffelsuppe mit Bock- und Schinkenwurst, vegetarische Kartoffelsuppe mit vegetarischer Schinkenwurst , Obstquark, Milchreis (Müller). Auf Wunsch bestand die Möglichkeit einer Zusatzverpflegung für die Nachtzeit, bestehend wahlweise aus einer Gulaschsuppe, Hühner-Nudelsuppe, vegetarischer Tomaten-Nudelsuppe und/oder Gemüsesuppe. 4. Welche Maßstäbe setzt die Landesregierung an eine ausreichende Verpflegung für Einsatzkräfte bei einem mehrtägigen Einsatz? Die Polizeidienstvorschrift 100 legt unter der Ziffer 1.5.3.5 verbindlich fest, dass die Fürsorge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Führungsgrundsätzen gehört und somit Führungsaufgabe ist. Eine Maßnahme der Fürsorge ist die Versorgung von Einsatzkräften. Darüber hinaus dient Versorgung dem Erhalt bzw. der Steigerung des Einsatzwertes von Einsatzkräften und ist damit wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Bewältigung von Einsätzen. Die Polizeidirektion Hannover betrieb zur Sicherstellung einer angemessenen Verpflegung von Einsatzkräften in personeller und sachlicher Hinsicht den größtmöglichen Aufwand, der unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Dauer der Einsatzlage sowie deren äußeren Einflüssen vertretbar ist. Mit der Einsatzdauer stiegen auch die Anforderungen an die Versorgung, da in diesem Fall rund um die Uhr ein Zugang zu Verpflegung sicherzustellen ist. Die Versorgung erfolgt entsprechend dem LF 150 „Versorgung der Polizei im Einsatz“. Sie berücksichtigt die Erkenntnisse vergangener Einsätze sowie einschlägige nationale und europäische Rechtsvorschriften. Dabei sind definierte, höchstmögliche Standards bei Produkten, Prozessen und Leistungen einzuhalten und ist den unterschiedlichen Aspekten des Gesundheitsschutzes Rechnung zu tragen. Auf eine ausgewogene sowie aus praktischen und lebensmittelrechtlichen Gründen auch gut geeignete Einsatzverpflegung wird Wert gelegt. Der polizeiärztliche Dienst wird daher regelmäßig zur Beurteilung der Speisepläne herangezogen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5879 6 5. Welche Maßstäbe setzt die Landesregierung an eine angemessene Unterbringung für Einsatzkräfte bei einem mehrtägigen Einsatz? Die Anforderungen dafür ergeben sich ebenfalls aus dem LF 150 „Versorgung der Polizei im Einsatz “, der auch Mindeststandards für die Unterbringung regelt (z. B. Räume mit Tageslicht, je Person ein Stuhl und ein Bett). Aufgrund der großen Hotelkapazitäten in der Region Hannover ist in der Vergangenheit sogar darüber hinaus auch bei größeren Einsatzanlässen eine Unterbringung der Einsatzkräfte ausschließlich in Hotels möglich gewesen. Gemäß dem bereits erfolgten Ausführungen konnte dieser hohe Standard bei diesem Einsatz nicht in vollem Umfang für alle Einsatzkräfte eingehalten werden. Die Anforderungen des LF 150 wurden allerdings bei der Unterkunftsplanung im Rahmen der Einsatzvorbereitung eingehalten. (Ausgegeben am 08.06.2016) Drucksache 17/5879 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5674 - Unzumutbare Unterbringung und Verpflegung der Polizei beim Besuch von Präsident Obama? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport