Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5882 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5710 - „Schulmilch“-Beihilfe: Kein Kostenausgleich bei der Lieferung von Kleinstmengen? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 10.05.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 13.05.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 27.05.2016, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung des Abgeordneten Mittelständische Betriebe in Niedersachsen beliefern Kindertagesstätten und Schulen mit Lebensmitteln aller Art, vor allem mit der „Schulmilch“. Dabei sind es gerade kleinere Betriebe, die auch kleinere Einrichtungen beliefern, die oft von größeren Firmen nicht mehr bedient werden. Um diese systembedingten Mehrkosten auszugleichen, berechnen die Firmen bei kleinen Liefermengen die im gewerblichen Bereich üblichen Mindermengenzulagen bzw. berechnen Anfahrtspauschalen. Nunmehr stellt sich heraus, dass diese im Allgemeinen üblichen Zuschläge nicht mit den Förderungsgrundsätzen konform gehen und Rückzahlungen eingefordert werden. Dieses ist für die Lieferanten nicht nachvollziehbar, weil unabhängig von der Abnahmemenge konstante Logistikkosten anfallen. Aufgrund des Kostendrucks werde diese Entwicklung zulasten des nötigen Wettbewerbs und der kleineren Einrichtungen gehen, da kleinere Betriebe zwangsläufig aufgrund des Fixkostenanteils dann auch nicht mehr diese Einrichtungen beliefern könnten, so die Lieferanten. Nach Ansicht von Fachleuten führt diese Marktbereinigung zu einer Marktverzerrung und kann nicht im Sinne einer flächendeckenden Versorgung sein. Vorbemerkung der Landesregierung Die EU-Maßnahme „Schulmilchbeihilfe“ wird seit vielen Jahren in Deutschland angeboten und durchgeführt. Bei der Gewährung der Beihilfen für Schulmilch handelt es sich um eine Maßnahme zur Förderung des Absatzes von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche, die regelmäßig vorschulische oder schulische Einrichtungen besuchen. Die Beihilfe besteht zu 100% aus EU-Mitteln. Antragsberechtigt sind schulische Einrichtungen, Schulträger, Molkereien oder Händler, also auch die Lieferanten. Die Beantragung der Beihilfe erfolgt i. d. R. monatlich bei der jeweils zuständigen Behörde, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Zum 01.08.2017 werden die auf EU-Ebene bestehenden Programme Schulmilch und Schulobst zu einem Schulprogramm zusammengelegt. Die Durchführungsbestimmungen auf EU- sowie nationaler Ebene befinden sich derzeit noch in der Abstimmung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5882 2 1. Wie bewertet die Landesregierung die Förderpraxis zur Unterstützung der Lieferung von „Schulmilch“? Die Landesregierung setzt sich für eine möglichst unbürokratische Förderpraxis ein, mit der vor allem kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme ermöglicht wird und mit der möglichst viele Schulkinder in den Genuss der Förderung kommen. 2. Welche Konsequenzen sieht die Landesregierung durch die Unzulässigkeit von Mindermengenzulagen auf die kleineren Einrichtungen zukommen? Die Bewilligung von Mindestmengenzulagen im Zusammenhang mit der Gewährung der Schulmilchbeihilfe ist gemäß EU-Recht derzeit nicht gestattet. Bei den derzeit zugelassenen Lieferanten von Schulmilch und Schulmilcherzeugnissen handelt es sich jedoch ausschließlich um sogenannte Kleinstunternehmen im Sinne der Agrarfreistellungsverordnung VO (EU) Nr. 702/2014. Von daher ist gerade auch Kleinstunternehmen die Teilnahme möglich. 3. Welcher Kostenausgleich wird Betrieben gewährt, die auch kleine Einrichtungen mit den üblichen geringeren Bestellungen beliefern? Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben wird hier kein Kostenausgleich gewährt. (Ausgegeben am 08.06.2016) Drucksache 17/5882 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5710 „Schulmilch“-Beihilfe: Kein Kostenausgleich bei der Lieferung von Kleinstmengen? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz