Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5893 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5722 - Welche Aussichten bestehen für die Grundschulen in Bad Bodenteich und Wieren, im Städtebauförderungsprogramm des Landes Niedersachsen berücksichtigt zu werden? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 10.05.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 13.05.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 02.06.2016, gezeichnet Cornelia Rundt Vorbemerkung des Abgeordneten Für das diesjährige Städtebauförderungsprogramm in Niedersachsen haben der Bund und das Land Niedersachsen Fördergelder in Höhe von 89,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Auf den Förderschwerpunkt „Kleinere Städte und Gemeinden“ entfallen 13,078 Millionen Euro. Das Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ wurde eingerichtet mit dem Ziel, die ländliche Infrastruktur zu erhalten und zu entwickeln. Für Gemeinden im Landkreis Uelzen wurden daraus 360 000 Euro für die Gemeinde Rosche sowie insgesamt 13 000 Euro für den Bereich Bevensen-Ebstorf/Bienenbüttel bewilligt. Abgelehnt wurde der Antrag der Samtgemeinde Aue auf Zuschüsse für die Sanierung der Grundschule Bad Bodenteich und die Sanierung der Turnhalle der Grundschule Wieren. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehe ich davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach meiner Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nichtaktenförmigen Quellen vollständig wieder geben. Vorbemerkung der Landesregierung Mit der Städtebauförderung steht der Landesregierung seit nunmehr 45 Jahren ein bewährtes investives Förderprogramm zur Verfügung, mit dem die städtebauliche Erneuerung der niedersächsischen Städte und Gemeinden und damit auch die Sicherung der Lebensqualität für die Menschen in den unterschiedlichen Regionen unseres Landes integrativ und nachhaltig unterstützt werden kann. Die Fördermittel werden je nach Zielsetzung der fünf unterschiedlichen Programme auch für städtebauliche Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen und wirtschaftlichen Strukturwandels, der militärischen Konversion sowie zur Verbesserung der Lebensbedingungen in sozial benachteiligten Quartieren eingesetzt. Programmübergreifend erfolgt die Förderung auf der Grundlage integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte, die unter angemessener Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner der geförderten Gebiete ressortübergreifend zu erarbeiten sind. Zusätzlich zu den städtebaulichen Effekten des Programms trägt die Städte- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5893 2 bauförderung auch zu einer erheblichen Wertschöpfung und einer beschäftigungswirksamen Verbesserung der Auftragslage in der niedersächsischen Bauwirtschaft bei. Die Städtebauförderung kann auch einen wirkungsvollen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen der aktuellen Flüchtlingssituation in den Städten und Gemeinden leisten. Für das Programmjahr 2016 stellt die Landesregierung Städtebauförderungsmittel in Höhe von insgesamt rund 89,3 Millionen Euro für Niedersachsens Städte und Gemeinden zur Verfügung. Hinzu kommen der Eigenanteil der Gemeinden, der rund 41,9 Millionen Euro beträgt, und die sogenannten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von rund 6,3 Millionen Euro. Rund 137,5 Millionen Euro Investitionsvolumen fließen somit in die städtebauliche Erneuerung in Niedersachsen. Diese Mittel können neben investiven Maßnahmen zur städtebaulichen Erneuerung auch für Maßnahmen zur Beteiligung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden. 1. Hält die Landesregierung die Sanierung der Grundschule Bad Bodenteich und der Turnhalle der Grundschule Wieren im Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden “ grundsätzlich für förderungswürdig? 2. Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, warum nicht? 3. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung für die Sanierungsmaßnahmen der Grundschule Bad Bodenteich und der Turnhalle der Grundschule Wieren keine Zuschüsse bewilligt? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Für das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ sind die auch sonst in der Städtebauförderung geltenden Vorschriften maßgebend, also insbesondere die §§ 164 a und b BauGB und die Städtebauförderungsrichtlinie (R-StBauF). Der Grundsatz der Nachrangigkeit der Städtebauförderungsmittel in Nummer 5.4.4 R-StBauF (Zuwendungsvoraussetzungen) besagt, dass die Ausgaben der Gesamtmaßnahme weder von der Gemeinde selbst noch von anderen öffentlichen Aufgabeträgern gedeckt oder anderweitig getragen sein dürfen. Hinsichtlich der Schulen besteht nach § 113 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) die Kostentragungspflicht der jeweiligen Schulträger. Das Land Niedersachsen (Kultusministerium) kann nach § 115 den Schulbau fördern, die Beteiligung der Landkreise wird in den §§ 117 und 118 NSchG geregelt. Demgegenüber ist die Städtebauförderung nachrangig. Hinsichtlich der Grundschule Bad Bodenteich: Es handelt sich um eine nicht förderungswürdige Maßnahme in der Verantwortung des Schulträgers. Hinsichtlich der Turnhalle der Grundschule Wieren: Es handelt sich dem Grunde nach um eine nicht förderungswürdige Maßnahme in der Verantwortung des Schulträgers. Sofern eine teilweise Nutzung durch die Öffentlichkeit ermöglicht werden soll, wären die Kosten dafür, unter Beachtung weiterer Voraussetzungen des Programms „Kleinere Städte und Gemeinden“, anteilig im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Kommunales Netzwerk Samtgemeinde Aue“ förderungswürdig. Eine Berücksichtigung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel konnte in diesem Jahr nicht erfolgen, da eine Aufteilung der Kosten der schulischen und der öffentlichen Nutzung durch die Samtgemeinde Aue nicht vorgenommen wurde. 4. Welche Aussicht besteht für die Grundschule Bad Bodenteich und die Grundschule Wieren, dass die Landesregierung die Sanierungsmaßnahmen in der nachfolgenden Städtebauförderung des Landes Niedersachsen im Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ berücksichtigt? Siehe zu den Fragen 1 bis 3. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. (Ausgegeben am 09.06.2016) Drucksache 17/5893 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5722 Welche Aussichten bestehen für die Grundschulen in Bad Bodenteich und Wieren, im Städ-tebauförderungsprogramm des Landes Niedersachsen berücksichtigt zu werden? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung