Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5894 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5653 - Welche Priorität hat der Stichkanal Osnabrück für die Landesregierung? Anfrage der Abgeordneten Burkhard Jasper und Clemens Lammerskitten (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 25.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 04.05.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 02.06.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Unter der Projektnummer W 09 ist der Ersatzneubau von zwei Schleusen am Stichkanal Osnabrück in den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans für neue Vorhaben als weiterer Bedarf aufgenommen worden. Eine Vorplanung ist erfolgt. Die Finanzierung soll nach der abgeschlosseneren Vereinbarung zum Mittellandkanal erfolgen. Der Stichkanal ist bei der Netzkategorisierung in die Wasserstraßen außerhalb des Kernnetzes eingeordnet worden. Da die Transportmenge mit 597 305 t im Jahr 2015 nur wegen der eingeschränkten Schleusenöffnungszeiten knapp kleiner als 0,6 Millionen t/a ist, entspricht die Kategorisierung nicht der aktuellen Situation. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehen wir davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach unserer Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung Die Kategorisierung der Wasserstraßen erfolgt durch die Behörden des Bundes nach bundeseinheitlichen Kriterien unter Berücksichtigung längerfristiger Transportmengen auf dem Wasserstraßenabschnitt ; unmittelbare Einflussmöglichkeiten der Länder auf die Kategorisierung bestehen nicht. Wasserstraßen der Kategorien A bis C werden als Kernnetz definiert. Die Landesregierung hält die aktuelle Zuordnung der Wasserstraßen zu den Kategorien wie auch die zugrunde gelegten Bewertungsparameter für nicht geeignet, das Wasserstraßensystem - insbesondere das norddeutsche Netz - zielführend weiter zu entwickeln. Hierzu gehört auch die Kritik an der Einordnung der Stichkanäle, die Teil des Mittellandkanalsystems sind. Im aktuellen Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 wurde eine deutliche Verschlechterung bei den Kategorien unterhalb der Kategorie A vorgenommen. Die Grenze von Kategorie B zu A wurde um 1 Millionen to/Jahr auf 6 Millionen to/Jahr heraufgesetzt, die Grenze von Kategorie C zu B um 1 Millionen to/Jahr auf 4 Millionen to/Jahr. Die Grenze zwischen Wasserstraßen- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5894 2 kategorie S und C blieb unverändert. Gleichzeitig zeigt der Entwurf für den BVWP 2030, dass die Kategorien nicht letztendlich entscheidend für die Ableitung sinnvoller Ausbaumaßnahmen sind. So sind auch Maßnahmen an Wasserstraßen der Kategorie C im Vordringlichen Bedarf. Auf der Oberweser, die ebenso wie der Stichkanal Osnabrück außerhalb des Kernnetzes liegt, wird im BVWP-Entwurf die Berücksichtigung von Sondertransportrelationen angekündigt. Dieses Vorgehen zeigt, dass der Bund grundsätzlich bereit ist, flexibel auf konkrete Bedarfe einzugehen. 1. Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, den Stichkanal in die Kategorie C des Kernnetzes einzuordnen? Ja. 2. Falls ja, was genau wird die Landesregierung veranlassen, um zu erreichen, dass der Stichkanal in die Kategorie C des Kernnetzes eingeordnet wird? Zur Sicherung des bestehenden Binnenschiffsverkehrs zum Stadthafen Osnabrück setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass die bestehenden Schleusen Hollage und Haste baldmöglichst grundsaniert werden, sodass für einen überschaubaren Zeitraum die Bestandsschifffahrt zum Hafen Osnabrück gesichert bleibt. Losgelöst davon soll mit den zuständigen Stellen der Region Osnabrück (Stadt Osnabrück und Landkreis Osnabrück) sowie den Hafenwirtschaftsunternehmen und den Dienststellen des Bundes ein Konzept erarbeitet werden, welches den Bestand der Binnenschifffahrt in der Region Osnabrück unter Berücksichtigung des geplanten neuen Hafenstandortes in Bohmte langfristig absichern und weiterentwickeln soll. 3. Welche Chancen sieht die Landesregierung für ihr Bemühen, den Stichkanal in die Kategorie C des Kernnetzes einzuordnen? Sofern auf der Grundlage des unter der Antwort zu Frage 2 beschriebenen Gesamtkonzepts für die Binnenschifffahrt und die wasserstraßenaffine Logistik in der Region Osnabrück positive Effekte auch für den Stadthafen Osnabrück nachgewiesen werden können, wird von einem weiteren Ansteigen der Binnenschiffstransporte über den Stichkanal Osnabrück ausgegangen, sodass damit auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Kriterien für die Wasserstraßenkategorien eine dauerhafte Einstufung des Stichkanals Osnabrück in die Wasserstraßenkategorie C gewährleistet werden kann. (Ausgegeben am 09.06.2016) Drucksache 17/5894 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5653 Welche Priorität hat der Stichkanal Osnabrück für die Landesregierung? Anfrage der Abgeordneten Burkhard Jasper und Clemens Lammerskitten (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr