Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5895 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5651 - Vollsperrung der A 7 am Oster-Rückreise-Wochenende - Muss das sein? Anfrage der Abgeordneten Karsten Heineking und Klaus Krumfuß (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 25.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 04.05.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 01.06.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Wie die Hildesheimer Allgemeine Zeitung am 31. März 2016 berichtete, sei beabsichtigt, die Bundesautobahn A 7 zwischen Derneburg und Bockenem in Fahrtrichtung Kassel vom 1. April, 20.00 Uhr, bis zum 3. April, 9.00 Uhr, voll zu sperren. Dies war das Oster-Rückreise-Wochenende in nahezu allen Bundesländern. Bei der Bundesautobahn handelt es sich um eine der meist befahrenen Nord-Süd-Verbindungen im deutschen Straßennetz. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Welche dringenden Baumaßnahmen gelten als derart unaufschiebbar, dass sie gerade während dieses verkehrsstarken Wochenendes durchgeführt werden mussten? Im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A 7 ist im Abschnitt zwischen Salzgitter und Bockenem eine Grünbrücke zu erstellen. Strenge Bauzeitvorgaben sollen eine Gesamtfertigstellung des Bauwerkes noch im Jahr 2016 gewährleisten, auch um keinen Baustopp in den Wintermonaten zu erhalten , was zu weiteren Vorhaltekosten und Verkehrsbeeinträchtigungen führen würde. Zur Betonage des Überbaues eines Brückenbauwerkes ist es grundsätzlich erforderlich, ein Traggerüst für die Betonschalung zu errichten. Dieses kann bei Bauwerken über Verkehrswege nur im Schutz einer Vollsperrung erfolgen. Dieser Prozess wird für kleinere Brücken üblicherweise in einer Nacht vollzogen. Da die hier zu bauende Grünbrücke jedoch erheblich größer dimensioniert ist (Breite 50 m), wurde eine etwa 37-stündige Sperrung benötigt. Um diese Vollsperrung so effizient wie möglich zu nutzen, wurden gleichzeitig im gesamten Sperrabschnitt weitere dringende Arbeiten ausgeführt, für deren Erledigung sonst eigene Vollsperrungen erforderlich gewesen wären. So wurden zeitgleich mehrere Asphaltsanierungsmaßnahmen und Vermessungsarbeiten ausgeführt sowie ein großer Unfall(Brand)schaden im offenporigen Asphaltbereich auf rund 160 m Länge auf kompletter Breite erneuert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5895 2 2. Warum war eine Vollsperrung der wichtigen Nord-Süd-Achse am letzten Wochenende der Osterferien erforderlich? Der vorgenommene Sperrzeitraum vom 01.04.2016, 20.00 Uhr bis zum 03.04.016, 8.30 Uhr für die Fahrtrichtung Süd wurde aus folgenden Gründen gewählt: Aufgrund des Ferienendes in Niedersachsen war mit einem wesentlich größeren Verkehrsstrom von Süd nach Nord (zurück nach Niedersachsen) zu rechnen. Es konnte weiterhin davon ausgegangen werden, dass an diesem Wochenende aufgrund der niedersächsischen Ferien nur wenige Lkw fahren. Dieser äußerst begünstigende Faktor hinsichtlich der zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen sollte unbedingt genutzt werden. Daher erfolgte die Entscheidung, für dieses Wochenende die Arbeiten auf der Richtungsfahrbahn Süd im Rahmen der Vollsperrung durchzuführen. Die Richtungsfahrbahn Nord stand somit während des angesprochenen Wochenendes uneingeschränkt zur Verfügung. Eine Verschiebung des Sperrwochenendes etwa um eine Woche wäre mit dem Osterferienende in Hessen kollidiert. Durch Vorgaben des Bundes ist die Auftragsverwaltung gehalten, auch überregionale Interessen (Rückreiseverkehr nach Hessen) zu berücksichtigen. 3. Findet eine Koordinierung derartiger Bauarbeiten in Abstimmung mit den Ferienterminen und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verkehrslage statt? In der Vorbereitung derartiger Bauarbeiten finden Koordinierungsbesprechungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) mit den unteren Verkehrsbehörden und den betroffenen Polizeiinspektionen statt. Dabei werden sowohl die Aspekte der Autobahn als auch der Umleitungsstrecken betrachtet. In diesen Besprechungen werden ebenfalls Informationen zur Verkehrszusammensetzung (z. B. Verkehrsganglinien - zeitlicher und mengenmäßiger Verlauf der Verkehrszahlen) sowie die Empfehlungen der Automobilclubs berücksichtigt. 4. Wenn ja, warum erfolgt die Vollsperrung dann trotzdem an dem ersten April- Wochenende 2016? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Wenn nein, warum findet keine Koordinierung statt? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. War dem Ministerium die Vollsperrung der A 7 zum genannten Zeitpunkt vorab bekannt ? Die Ankündigung der Vollsperrung erfolgte mit einer Pressemitteilung vom 29.03.2016 durch den regionalen Geschäftsbereich Gandersheim der NLStBV. Sie ist wie üblich mit dem zentralen Geschäftsbereich der NLStBV (Öffentlichkeitsarbeit) im Vorfeld abgestimmt worden. Die vorgesehene Sperrung war auf der Homepage der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen sowie im Internet der NLStBV eingestellt und über den Rundfunk und die Navigationsgeräte verbreitet. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr war in diesem Verteiler nicht enthalten. 7. Wenn ja, wer hatte Kenntnis (Position und Referatsbezeichnung genügt)? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5895 3 8. Wie beurteilt das Ministerium die Vollsperrung der Bundesautobahn A 7 am Hauptrückreisewochenende der Osterferien? Verkehrsbeschränkungen auf einer Autobahn, egal zu welchem Zeitpunkt, sind für alle Beteiligten, die Verkehrsteilnehmer, die verantwortlichen Behörden und die Baufirmen, ein schwieriges Spannungsfeld und werden unter gewissenhaften Abwägungen zwischen der dringenden Erfordernis und den anfallenden Widrigkeiten festgelegt. Im Übrigen verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3. (Ausgegeben am 09.06.2016) Drucksache 17/5895 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5651 Vollsperrung der A 7 am Oster-Rückreise-Wochenende - Muss das sein? Anfrage der Abgeordneten Karsten Heineking und Klaus Krumfuß (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr