Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5904 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5678 - Fandateien: Datenweitergabe an Dritte Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 29.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 10.05.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 06.06.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten In ihrer Antwort (Drucksache 17/5280) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion hat sich die Landesregierung auch zur Weitergabe von Daten an Eisenbahnverkehrsunternehmen geäußert. In ihrer Antwort schreibt die Landesregierung hierzu wörtlich: „Diesen könnten als ‚Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs‘ personenbezogene Daten aus Informationssystemen der Polizei nach § 44 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) übermittelt werden (gemäß Absatz 1 Nr. 1 zur Abwehr einer Gefahr oder gemäß Absatz 1 Nr. 2 i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 2 NDSG, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung überwiegt).“ Vorbemerkung der Landesregierung Die in der Vorbemerkung zitierte Antwort stellt entsprechend der Fragestellung die Rechtsgrundlage einer solchen Datenübermittlung dar. Diese findet Anwendung bei Übermittlungen an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereiches. Die Übermittlung erfolgt, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Übermittlung glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht , dass das schutzwürdige Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung überwiegt. Bis auf die Übermittlung personenbezogener Daten an Vereine sind Übermittlungen auf dieser Rechtsgrundlage nicht erfolgt, somit auch nicht an Eisenbahnverkehrsunternehmen. Im Übrigen fallen Sachverhalte, die als Grundlage einer Übermittlung zum Zwecke eines Beförderungsausschlusses durch Eisenbahnverkehrsunternehmen geeignet sein könnten, ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. 1. In ihrer Antwort auf die o. g. Anfrage der FDP schreibt die Landesregierung, dass personenbezogene Daten an „Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs“ weitergegeben werden könnten. Wie sieht dies in der Praxis in Niedersachsen aus? Wurden und werden Daten aus den SKB- oder anderen Dateien an private Dritte gegeben , etwa an Fußballvereine oder Eisenbahnverkehrsunternehmen? In der Beantwortung der Großen Anfrage wurde bereits dargelegt, dass und in welcher Form Übermittlungen an Fußballvereine erfolgen. Diese Daten stammen in der Regel aus dem Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS, in dem alle Sachverhalte erfasst werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5904 2 Aktuelle Ausnahme davon bilden Erkenntnisse zu 45 Personen aus der Anhängerschaft von Hannover 96, welche anhand einer Auswertung der SKB-Arbeitsdatei Hannover zusammengestellt worden sind. Diese Erkenntnisse sind dem Verein Hannover 96 zur Prüfung von möglichen Stadionverboten übermittelt worden. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. 2. Wie viele Datensätze wurden seit 2013 jeweils jährlich in Hannover, Wolfsburg und Braun-schweig an Dritte weitergegeben (aufgeschlüsselt nach Datenempfänger)? In der Polizeidirektion Hannover werden entsprechende Zahlen der Übermittlungen von personenbezogenen Daten an den Verein außerhalb des zugrunde liegenden Ermittlungsvorganges nicht gesondert dokumentiert. Insofern sind dort lediglich die 45 genannten Fälle aus 2016 bekannt. Die Polizeidirektion Braunschweig hat im Rahmen der Einsatzbewältigung anlässlich des Derbys zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 am 06.04.2014 Datenübermittlungen an Hannover 96 in 45 Fällen und an Eintracht Braunschweig in 60 Fällen durchgeführt. Die Polizeiinspektion Braunschweig hat im Jahr 2013 in 60 Fällen, 2014 in 20 Fällen, 2015 in 14 Fällen und 2016 in 21 Fällen Daten an den Verein Eintracht Braunschweig übermittelt. Die Polizeiinspektion Wolfsburg/Helmstedt hat im Jahr 2013 in 21 Fällen, 2014 in 12 Fällen, 2015 in 15 Fällen und 2016 in 7 Fällen Daten an den Verein VfL Wolfsburg übermittelt. 3. Wenn bisher keine Daten an Eisenbahnverkehrsunternehmen weitergegeben wurden: Ist dies in Niedersachsen gemäß den aktuellen Beschlüssen der Innenministerkonferenz geplant und konkret für die „landesweite Datensammlung Sport“ vorgesehen? Auf die entsprechende Beantwortung in der Anfrage vom 18.04.2016 in der Drucksache 17/5602 wird hingewiesen. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. (Ausgegeben am 10.06.2016) Drucksache 17/5904 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5678 Fandateien: Datenweitergabe an Dritte Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport