Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5905 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5679 - Schiebt die Landesregierung Flüchtlinge trotz eines Ausbildungsverhältnisses ab? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 29.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 10.05.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 06.06.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten In der Antwort (Drucksache 18/6267) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE (Drucksache 18/5945) schreibt die Bundesregierung auf die Frage „Wie verhält sich die Bundesregierung gegenüber dem Vorschlag, geduldeten Flüchtlingen unabhängig von Alter, Herkunftsstaat und sonstigen Kriterien für die Zeit einer Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen?“, dass sie diesen Vorschlag ablehnt. 1. Wie viele geduldete Flüchtlinge machen momentan eine Ausbildung in Niedersachsen (bitte nach Nationalitäten aufschlüsseln)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. In der auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes erlassenen Aufenthaltsverordnung (AufenthV) ist u. a. geregelt, welche Dateien von den Ausländerbehörden zu führen sind und welche Daten darin enthalten sein müssen bzw. sollen (§ 62 ff. AufenthV). Die Aufnahme einer Berufsausbildung stellt weder ein Pflicht- noch ein Solldatum dar. Daher lässt sich den von jeder Ausländerbehörde zu führenden Dateien nicht entnehmen, welche Personen sich in einer Berufsausbildung befinden. In Zusammenhang mit einer Beschäftigung stehende Angaben sollen nur erfasst werden, soweit sie einen Bezug zu ausländerrechtlichen Maßnahmen haben, wie beispielsweise Auflagen und Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit. Diesen Daten lässt sich aber nicht zweifelsfrei und konkret entnehmen, ob eine geduldete Ausländerin oder ein geduldeter Ausländer aktuell einer Berufsausbildung nachgeht oder nicht. Da die zur Beantwortung der Frage erforderlichen Daten in den Ausländerdateien nicht vorliegen, ist eine dateimäßige Auswertung nicht möglich. Eine anderweitige Möglichkeit, den Sachverhalt in geeigneter Weise aufzuklären, besteht nicht. Eine händische Auswertung aller über die 15 261 geduldeten Personen in Niedersachsen (Quelle: Ausländerzentralregister, Stand: 31.03.2016) zu führenden Ausländerakten durch die insgesamt 54 niedersächsischen Ausländerbehörden (Landesaufnahmebehörde Niedersachsen und 53 kommunale Ausländerbehörden) wäre weder mit zumutbarem Aufwand zu leisten noch würde eine solche Auswertung zu verlässlichen Daten führen. Geduldete Ausländerinnen und Ausländer sind nicht verpflichtet, die Aufnahme einer Ausbildung der zuständigen Ausländerbehörde anzuzeigen. Lediglich dann, wenn die zur Duldung verfügte Nebenbestimmung die Aufnahme einer Beschäftigung nicht zulässt oder eine entsprechende Er- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5905 2 laubnis der Ausländerbehörde voraussetzt, wäre eine geduldete Person gehalten, sich mit ihrem Begehren, eine Berufsausbildung aufnehmen zu wollen, an die Ausländerbehörde zu wenden und entsprechende Unterlagen vorzulegen. Nach einem vierjährigen Aufenthalt bedarf jede Beschäftigung und damit auch die Aufnahme einer Berufsausbildung nicht mehr der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Die Ausländerbehörden sind deshalb in diesen Fällen angehalten, als Auflage sinngemäß zu verfügen, dass eine Beschäftigung erlaubt ist. Daher ergibt sich für die Betroffenen nach dieser Zeit auch keine Veranlassung , die Ausländerbehörde über die Aufnahme einer Berufsausbildung zu informieren. Die Ergebnisse einer händischen Auswertung aller infrage kommenden Ausländerakten würden daher nur einen Zufallswert darstellen, der mit aller Wahrscheinlichkeit die realen Gegebenheiten nicht widerspiegeln würde. Dies gilt auch dann, wenn ausschließlich die Altersgruppen berücksichtigt würden, die im Regelfall für eine Berufsausbildung infrage kommen (16 bis 18 Jahre: 974 Personen, 18 bis 25 Jahre: 2 086 Personen, 25 bis 35 Jahre: 3 336 Personen; Quelle: wie oben). Auch in diesem Fall wäre eine händische Auswertung der über diese 6 396 Personen zu führenden Ausländerakten erforderlich, was weder mit zumutbarem Aufwand zu leisten wäre noch aus vorgenannten Gründen zu verlässlichen Daten führen würde. 2. Wie viele Abschiebeverfahren laufen zurzeit gegen geduldete Flüchtlinge, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (bitte nach Nationalitäten aufschlüsseln)? Gegenwärtig (Stand 24.05.2016) sind keine Abschiebeverfahren gegen vollziehbar ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer eingeleitet, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. 3. Wie viele geduldete Flüchtlinge, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befanden, sind seit dem Jahr 2013 abgeschoben worden (bitte nach Nationalitäten aufschlüsseln )? Statistische Daten zu vollzogenen Abschiebungen von Ausländerinnen und Ausländern, die sich im Ausbildungsverhältnis befunden haben, sind vom Land Niedersachsen nicht erhoben worden. Die Ausländerbehörden sind daher um Übersendung diesbezüglicher Daten gebeten worden. 35 Ausländerbehörden sind dieser Aufforderung nachgekommen. Die Rückmeldungen haben ergeben , dass seit 2013 keine Abschiebung während eines laufenden Ausbildungsverhältnisses der betroffenen Ausländerin oder des betroffenen Ausländers vollzogen worden ist. (Ausgegeben am 10.06.2016) Drucksache 17/5905 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5679 Schiebt die Landesregierung Flüchtlinge trotz eines Ausbildungsverhältnisses ab? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport