Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5916 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5669 - Was ist mit dem barrierefreien Bahnhof in Unterlüß? Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Gabriela König (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 27.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 04.05.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 03.06.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Vor dem Hintergrund der Berichterstattung „Irritationen um Unterlüßer Bahnhof“ (Cellesche Zeitung, 22.04.2016) ergeben sich zum Bahnhof in Unterlüß Nachfragen. Am 22.09.2014 fand auf Einladung der „Verkehrsexpertin“ (http://celleheute.de/barrierefreierbahnhof -unterluess/) Susanne Menge (MdL) eine Begehung des Bahnhofes Unterlüß statt. Thematisiert wurden die „Schwierigkeiten vieler Bürger beim Zugang zu den Bahnsteigen“. Seinerzeit zeigte sich Frau Menge entsetzt darüber, dass die Deutsche Bahn keine Verbesserung der Situation vornimmt. Es wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt, mit dem MdL Menge alle Hebel in Bewegung setzen wollte, um die Barrierefreiheit des Bahnhofs in Unterlüß voranzutreiben (http://celleheute.de/barrierefreier-bahnhof-unterluess/). Auch die SPD-Bundestagsabgeordnete Kirstin Lühmann macht sich seit Langem für die Barrierefreiheit in Unterlüß stark und suchte im August 2015 das Gespräch mit Verkehrsminister Lies. Am 01.10.2015 hieß es dann auch: „Gute Nachricht für Unterlüß: Bahnhof wird vom Land für Zukunftsinvestitionsprogramm angemeldet. Schmidt“ (gemeint ist MdL Maximillian Schmidt, Anmerkung des Verfassers) „und Lühmann: `Barrierefreier Umbau ist mit 3,5 Millionen Euro angesetzt - 50 % Landesfinanzierung stehen´“ (http://www.maximilian-schmidt.de/2015/10/01/gute-nachricht-fuer-unterluess -bahnhof-wird-vom-land-fuer-zukunftsinvestitionsprogramm-angemeldet). Das MW veröffentlichte ebenfalls am 01.10.2015 eine Presseinformation, Titel: „Land meldet Bahnstationen für Zukunftsinvestitionsprogramm an. Lies: `Fokus liegt auf barrierefreiem Ausbau kleinerer Bahnhöfe´“. Demnach hat das Land damals 20 kleine Bahnhöfe vorgeschlagen, bei denen bereits Planungen sowie Bedarfsschwerpunkte in der Nähe vorliegen. Unterlüß zählte dazu. „Die Kosten der Modernisierung werden zu 100 % von Bund und Land übernommen. Von den Kommunen wird keine Mitfinanzierung erwartet“ hieß es damals in der Presseinformation des MW (http://www.mw.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/land-meldet-bahnstationen-fuerzukunftsinvestitionsprogramm -an-137371.html). In einer Presseinformation des MW vom 14.04.2016, „Zukunftsinvestitionsprogramm: 16 kleine Bahnhöfe in Niedersachsen werden in den kommenden Jahren barrierefrei ausgebaut“ sind zum einen von den ehemals nummerisch 20 angemeldeten Maßnahmen nur noch 16 übrig geblieben, und zum anderen finden sich einige andere kleine Bahnhöfe als im Oktober 2015 angemeldet. Die kleinen Bahnhöfe Stubben (Landkreis Cuxhaven), Isernhagen (Region Hannover), Unterlüß (Landkreis Celle), Staufenberg-Speele (Landkreis Göttingen), Suderburg (Landkreis Uelzen), Geeste (Landkreis Emsland) und Woltwiesche (Landkreis Peine) sind gegen drei Bahnhöfe (Börßum, Langelsheim und Oker) aus dem Bundestagswahlkreis 49 ersetzt worden. Der Wahlkreis „Salzgitter - Wolfenbüttel“ umfasst die Landkreise Wolfenbüttel und Goslar sowie die kreisfreie Stadt Salzgitter. Es ist der Wahlkreis von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5916 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Anmeldung der 20 Stationen für das Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) des Bundes im September 2015 erfolgte in enger Abstimmung mit den Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs . Es handelte sich dabei um eine Meldung von zum damaligen Zeitpunkt aus Sicht des Landes grundsätzlich möglichen Bahnhofsmaßnahmen, die jedoch hinsichtlich ihrer tatsächlichen Realisierbarkeit im Rahmen der vorgesehenen Laufzeit des ZIP noch einer Prüfung durch die DB Station&Service AG bedurften. Zum Zeitpunkt der Anmeldung stand nicht fest, ob alle 20 Stationen auch wirklich die Voraussetzungen für die Aufnahme in das ZIP erfüllen würden. Auch waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht die genauen Rahmenbedingungen für das ZIP bekannt. Trotz deutlicher Kritik vonseiten der Länder hat der Bund seine Finanzierungsanteile im Rahmen des ZIP nur bis 2018 zur Verfügung gestellt und den Programmzeitraum des ZIP nur bis maximal 2020 ausgelegt. Auch weitere Details der Ausgestaltung der Kostenübernahme durch den Bund waren zum Zeitpunkt der Anmeldung der 20 Stationen noch nicht bekannt. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die finanziellen Risiken hinsichtlich von Projektverzögerungen oder Kostensteigerungen nach 2018 im Rahmen des ZIP nach jetzigem Stand einseitig auf Seiten der Länder liegen. Aufgrund der Rückmeldung der DB Station&Service AG hinsichtlich der Realisierbarkeit der einzelnen vorgeschlagenen Stationen sowie der Detailausgestaltung des Programms durch den Bund hat sich gezeigt, dass die Umsetzung von insgesamt sieben der im September 2015 ursprünglich gemeldeten 20 Stationen im Rahmen des ZIP nicht weiterverfolgt werden konnte. Hintergrund dafür ist, dass eine Realisierung dieser Maßnahmen entweder nach Einschätzung der DB Station&Service AG bis 2020 gar nicht möglich oder mit solchen technischen bzw. zeitlichen Risiken verbunden wäre, dass die Gefahr einer insgesamt deutlich mehr als 50-prozentigen Kostenbelastung für das Land im Rahmen des ZIP sehr wahrscheinlich erscheint. Die Landesregierung bedauert, dass das ZIP in seiner jetzigen Ausgestaltung somit im Ergebnis nur für kurzfristig umsetzbare Maßnahmen ausgelegt ist, für die in der Regel schon Planungen existieren. In Bezug auf den Bahnhof Unterlüß hat die Prüfung der DB Station&Service AG nach der Anmeldung durch das Land ergeben, dass dieser aufgrund des bisherigen Planungsstandes nicht die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das ZIP erfüllt. Konkreter Hintergrund ist u. a., dass der Bahnhof Unterlüß an der stark frequentierten zweigleisigen Hauptstrecke von Hannover nach Hamburg liegt. Für die Umsetzung der Baumaßnahme ist eine Sperrpause erforderlich, die auf dieser Strecke zwei bis drei Jahre vor Umsetzung der Maßnahme angemeldet werden müsste. Da bislang keine Planungen vorliegen, ist der erforderliche Planungsvorlauf für den Umbau in diesem Fall nicht rechtzeitig zu gewährleisten. Angesichts der Rückmeldung der DB Station&Service AG schied eine Aufnahme des Bahnhofs Unterlüß in das ZIP deshalb aus. Die drei von den Fragestellern angesprochenen Stationen Börßum, Oker und Langelsheim werden aus dem Bahnhofsmodernisierungsprogramm „Niedersachsen ist am Zug! III“ (NiaZ III) in das ZIP verschoben. Im März 2016 zeichnete sich nach Durchführung der Entwurfsplanung für die ersten Stationen aus dem Programm ab, dass einige Stationen in NiaZ III deutlich teurer werden als ursprünglich geplant. Gleichzeitig hat die DB Station&Service AG signalisiert, dass die geplante Obergrenze von 147 Millionen Euro für das Programm NiaZ III nicht überschritten werden dürfe und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Kostensenkung bis hin zur Streichung von gering frequentierten Stationen getroffen werden müssten. Um den Kostendruck bei NiaZ III zu senken und gleichzeitig die Realisierung des Stationsumbaus aller vorgesehen Stationen sicherzustellen, hat sich das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr deshalb dazu entschieden, die o. g. drei Stationen aus NiaZ III in das ZIP zu verschieben. Alle drei Stationen erfüllen die Rahmenbedingungen für das ZIP vollständig, da ihre Realisierung im Programmzeitraum bis 2020 ohnehin vorgesehen war. Die DB Station&Service AG hat dies nach Prüfung bestätigt. Die Landesregierung strebt nach wie vor den sukzessiven barrierefreien Ausbau von sämtlichen niedersächsischen Bahnstationen an. Die Landesregierung geht davon aus, dass der Bund als Eigentümer der DB AG gemeinsam mit dieser seiner Infrastrukturverantwortung diesbezüglich auch in Zukunft nachkommt. Das Beispiel des Bahnhofs Unterlüß war insoweit Anlass für die Landesregierung , beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) durch ein Schreiben von Staatssekretärin Behrens noch einmal ausdrücklich dafür zu werben, die Rahmenbedingungen des ZIP so anzupassen, dass auch Stationen wie Unterlüß oder andere der o. g. sieben Stationen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5916 3 im Rahmen des aktuellen Programms umgesetzt werden können. In ihrem Schreiben hat die Staatssekretärin die Bereitschaft Niedersachsens zur Mitfinanzierung eines barrierefreien Umbaus des Bahnhofs Unterlüß ausdrücklich betont und unter der Voraussetzung einer bundesseitig gesicherten 50-Prozent-Finanzierung um nochmalige Prüfung gebeten, ob dessen Aufnahme in das ZIP nicht doch ermöglicht werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, wird zumindest erwartet, dass auch nach 2018 noch Finanzmittel vom Bund für den barrierefreien Ausbau von kleinen Stationen zur Verfügung gestellt werden. Denkbar wäre hier z. B. ein Nachfolgeprogramm ZIP II. 1. Vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung dargestellten Genese um den barrierefreien Ausbau des Bahnhofes in Unterlüß und der Ausführungen der Landesregierung in der Drucksache 17/3006 „Es ist derzeit seitens der DB AG nicht geplant, den Bahnhof Unterlüß barrierefrei auszubauen“ vom 27.02.2015: Wie kam es zur Aufnahme des Bahnhofes in Unterlüß in die Presseinformation des MW im Oktober 2015? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Vor dem Hintergrund der Ausführungen von MdL Schmidt „Entscheidend für die Umsetzung war aber auch vor allem die Finanzierung - und hier gibt es eine sehr gute Nachricht: ‚Wir haben uns auf Landesebene entschieden, in Niedersachsen alle Maßnahmen mit einer Fördersumme von vollen 50 % zu bezuschussen, dazu kommen die 50 % Bundesmittel. Damit übernehmen Bund und Land komplett die Kosten, die Kommunen werden nicht herangezogen. Das ist finanziell eine große Herausforderung - aber eben auch eine gute Investition, die es wert ist. Unterlüß kann also mit bis zu 1,75 Millionen Euro vom Land Niedersachsen für den Bahnhofsumbau rechnen‘, erläutert SPD-Landtagsabgeordneter Maximilian Schmidt die Förderungkulisse, die auch so im Haushalt hinterlegt wird“ (http://www.maximilian-schmidt.de/2015/10/01/gute-nachrichtfuer -unterluess-bahnhof-wird-vom-land-fuer-zukunftsinvestitionsprogramm-angemeldet ): Wie passt diese Erkenntnis mit den Ausführungen zur Finanzierung in der Drucksache 17/3006 und den aktuellen Irritationen um den Bahnhof Unterlüß zusammen? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Was ist die Ursache bzw. die Erklärung dafür, dass sieben kleinere Bahnhöfe von der 20er-Liste vom 01.10.2015 verschwunden sind, obwohl alle Kriterien erfüllt sind? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Was ist die Ursache bzw. die Erklärung dafür, dass drei kleine Bahnhöfe aus den Landkreisen Wolfenbüttel und Goslar, dem Bundestagswahlkreis 49, auf der 16er-Liste zum Zukunftsinvestitionsprogramm am 14.04.2016 erscheinen, die vorher nicht auf der 20er- Liste standen? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 5. Erfüllten die kleinen Bahnhöfe Börßum, Langelsheim und Oker bereits am 01.10.2015 alle erforderlichen Kriterien für das Zukunftsinvestitionsprogramm? Börßum und Oker erfüllten bereits am 1. Oktober 2015 die Voraussetzungen für die Aufnahme in das ZIP. Langelsheim ist mittlerweile für das ZIP geeignet, da der Programmzeitraum verlängert wurde. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5916 4 6. Wenn ja: Warum waren sie dann nicht bereits am 01.10.2015 auf der 20er-Liste? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 7. Wenn nicht: Wie kommt es dann zur Nachmeldung? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 8. Erfüllen die drei kleinen Bahnhöfe Börßum, Langelsheim und Oker aus dem Bundestagswahlkreis 49 alle erforderlichen Kriterien für das Zukunftsinvestitionsprogramm? Es wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 9. Wenn ja: Welche Kriterien sind jeweils in Börßum, in Langelsheim und in Oker für die Aufnahme in das Zukunftsinvestitionsprogramm erfüllt? Die Umsetzung im Programmzeitraum bis 2020 ist realistisch. Zudem weisen die Stationen weniger als 1 000 Ein- und Aussteiger täglich auf, und mindestens ein Bedarfsschwerpunkt liegt in der Nähe der Stationen. 10. Vor dem Hintergrund der vielen Gespräche der SPD-Abgeordneten Lühmann MdB und Schmidt MdL in Unterlüß, Hannover und Berlin (http://www.maximilian-schmidt. de/2015/10/01/gute-nachricht-fuer-unterluess-bahnhof-wird-vom-land-fuer-zukunftsinvestitionsprogramm -angemeldet): Was ist zwischen dem 01.10.2015 und dem 14.04.2016 passiert, dass Unterlüß und die sechs weiteren kleineren Bahnhöfe keine Rolle mehr beim barrierefreien Ausbau spielen? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 11. Wird es Ersatzmaßnahmen für die sieben gestrichenen kleinen Bahnhöfe geben? Der Bund als Eigentümer der DB AG ist insgesamt verantwortlich für die Infrastruktur für Bahnhöfe, die insoweit auch die sieben kleinen Bahnhöfe umfasst. Aus Sicht der Landesregierung wäre es wünschenswert, wenn der Bund die dringende Notwendigkeit des barrierefreien Ausbaus auch von kleinen Stationen weiterhin anerkennt und Mittel für weitere Bahnhofsprogramme zur Verfügung stellt, mit denen diese sieben Stationen sowie weitere bislang nicht umgebaute Haltepunkte barrierefrei ausgebaut werden können. 12. Vor dem Hintergrund der „guten Investition“ und der Aussage „Mobilität ist ein Stück Lebensqualität“ (Minister Lies, 01.10.2015): Wird das Land trotzdem die 1,75 Millionen Euro für den Bahnhof in Unterlüß zur Verfügung stellen können? Angesichts der aktuell fehlenden Gegenfinanzierung durch den Bund bedarf es einer Bereitstellung der 1,75 Millionen Euro für einen Umbau des Bahnhofs Unterlüß durch das Land derzeit nicht. Grundsätzlich bleibt es dabei, dass das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr dazu bereit ist, Mittel für einen Umbau des Bahnhofs Unterlüß in diesem Umfang zur Verfügung zu stellen, falls eine gesicherte Gegenfinanzierung durch den Bund, die DB AG oder Dritte gegeben ist. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5916 5 13. Wenn ja: Hat der Bahnhof Unterlüß noch eine Chance, in absehbarer Zeit einen barrierefreien Ausbau zu erfahren? Dies ist abhängig davon, dass der Bund als Eigentümer der DB AG seiner Infrastrukturverantwortung nachkommt und Unterlüß barrierefrei ausbaut. Aus Sicht der Landesregierung besteht der Ausbaubedarf am Bahnhof Unterlüß weiterhin, worauf Staatssekretärin Behrens in ihrem Schreiben an das BMVI ausdrücklich hingewiesen hat. 14. Wann können die Bürgerinnen und Bürger aus Unterlüß und Umgebung mit einem barrierefreien Bahnhof rechnen? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 15. Vor dem Hintergrund der damaligen Zufriedenheit der SPD-Abgeordneten Lühmann MdB und Schmidt MdL am 01.10.2015 mit dem Ergebnis ihrer Bemühungen (http://www.maximilian-schmidt.de/2015/10/01/gute-nachricht-fuer-unterluess-bahnhofwird -vom-land-fuer-zukunftsinvestitionsprogramm-angemeldet) und des aktuellen Ergebnisses : Was ist von den Bemühungen der beiden Abgeordneten nach einem halben Jahr übrig geblieben? Es zeigt sich, dass es weiterhin nötig ist, sich beim Bund für den barrierefreien Ausbau von kleinen Schienenverkehrsstationen einzusetzen. Die Landesregierung wird ihren Teil dazu beitragen. 16. Was ist der Landesregierung über Irritationen und Enttäuschungen an den sieben kleinen Bahnhöfen Stubben (Landkreis Cuxhaven), Isernhagen (Region Hannover), Unterlüß (Landkreis Celle), Staufenberg-Speele (Landkreis Göttingen), Suderburg (Landkreis Uelzen), Geeste (Landkreis Emsland) und Woltwiesche (Landkreis Peine) bekannt? Es hat einige wenige Nachfragen zu einzelnen Stationen gegeben. Den Anfragenden wurden die in der Vorbemerkung dargestellten Gründe zur Nichtaufnahme dieser Bahnhöfe aufgrund der Ausgestaltung des ZIP durch den Bund erläutert. 17. Ist der Landesregierung bekannt, ob der Bundestagsabgeordnete Sigmar Gabriel (MdB) Einfluss auf das neue Bahnhofsmodernisierungsprogramm „Niedersachsen ist am Zug! III“ (NiaZ III) genommen hat? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 18. Wenn ja: Wann und wie hat MdB Gabriel Einfluss auf das Zukunftsinvestitionsprogramm genommen? Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 19. Kann die Landesregierung ausschließen, dass MdB Gabriel in irgendeiner Form Einfluss auf das Zukunftsinvestitionsprogramm genommen hat? Soweit sich der Einfluss auf die Niedersächsische Landesregierung erstreckt: Ja. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5916 6 20. Wer hat die drei kleinen Bahnhöfe aus dem Bundestagswahlkreis 49 im letzten halben Jahr auf die Agenda des Bahnhofsmodernisierungsprogramms „Niedersachsen ist am Zug! III“ (NiaZ III) gebracht? Der barrierefreie Ausbau dieser drei kleinen Bahnhöfe wurde bereits beim Abschluss des Bahnhofsmodernisierungsprogramms „Niedersachsen ist am Zug! III“ im Dezember 2014 beschlossen. (Ausgegeben am 13.06.2016) Drucksache 17/5916 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5669 Was ist mit dem barrierefreien Bahnhof in Unterlüß? Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Gabriela König (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr