Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5917 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5694 - Radwege-Lückenschluss in der Gemeinde Schladen-Werla - wann geht es weiter? Anfrage des Abgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 25.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 11.05.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 03.06.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Ein gut ausgebautes Radwegenetz ist für die Infrastruktur einer Region von besonderer Bedeutung. Von verkehrssicheren Radwegen profitiert die örtliche Bevölkerung ebenso wie beispielsweise der Tourismus. Das Grundzentrum Schladen in der Gemeinde Schladen-Werla ist über Radwege nicht vollständig angebunden. Auf die Problematik der weit unterdurchschnittlichen Radwegeversorgung der Region hat zuletzt die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig in ihrer Resolution „Mehr Radwege für das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Großraum Braunschweig “ vom 23.09.2015 hingewiesen. Entlang der Landesstraße 615 von Wolfenbüttel in Richtung Harz führt ein Radweg von Wolfenbüttel bis Werlaburgdorf. Die Verbindung von Werlaburgdorf in südlicher Richtung nach Schladen ist durch gut ausgebaute und asphaltierte Feldwege gewährleistet. Von Schladen aus fehlt in Richtung Vienenburg/Wiedelah ein nur wenige Hundert Meter langes Stück entlang der stark befahrenen und auch unfallträchtigen Landesstraße bis zu einem sehr gut ausgebauten und asphaltierten Ortsverbindungsweg. Dieses kurze Teilstück würde zum einen eine sichere Verbindung zwischen den Grundzentren Schladen und Vienenburg herstellen, zum anderen würde es einen Lückenschluss in der Radwegeverbindung zwischen Wolfenbüttel/Braunschweig und dem Harz herstellen. Vor diesem Hintergrund ist ein Bau dieses kleinen Teilstücks nach Meinung der örtlichen Politik und der Öffentlichkeit sinnvoll und dringend notwendig. Die Ortschaft Stadt Hornburg ist Teil der Gemeinde Schladen-Werla mit Sitz in Schladen. Die beiden Orte sind durch die stark frequentierte Bundesstraße 82 verbunden, auf der Strecke liegt der Ortsteil Isingerode. An dieser Bundesstraße verläuft kein Radweg, wegen des starken Verkehrs sind Radfahrer und Fußgänger akut gefährdet. Während das Teilstück zwischen Schladen und Isingerode über einen gut ausgebauten Verbindungsweg abgedeckt ist, gibt es keine geeignete Radwegeverbindung von Isingerode nach Hornburg. Zwar bestehen Möglichkeiten über Feldwege, diese Wegeverbindungen sind allerdings deutlich länger und stellen, da sie sehr abseits gelegen sind, auch ein gewisses Sicherheitsrisiko dar. Vor diesem Hintergrund ist vor Ort bereits mehrfach auf die Notwendigkeit einer geeigneten Radwegeverbindung zwischen den Ortsteilen Isingerode und Stadt Hornburg hingewiesen worden. Diese Radwegeverbindung sollte nach Ansicht kommunaler Vertreter, weil zweckmäßig, an der Südseite der Bundesstraße 82 verlaufen, sie wäre ca. 1,3 km lang. Für eine solche Verbindung spricht die Tatsache, dass der Bahnhof Schladen von Hornburg aus für Radfahrer deutlich besser erreichbar wäre und auch aus Hornburg kommende Schüler der Werla-Schule in Schladen und Radwanderer/Touristen (beispielsweise Besucher der Pfalz Werla, des Pilgerweges Via Romea Stadensis, der Stadt Hornburg, der Vogelbeobachtungsstation bei Isingerode sowie Nutzer des vorhandenen ortsübergreifenden Fahrradverleihs im Nordharzvorland ) auf eine attraktive und sichere Radwegeverbindung zurückgreifen könnten. Mit diesem Lückenschluss zwischen Isingerode und Hornburg wäre die Verbindung von Schladen weit Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5917 2 über Hornburg hinaus in Richtung Schöppenstedt, Schöningen und Helmstedt sowie direkt nach Sachsen-Anhalt gewährleistet. Parallel zum Bau eines Radweges von Isingerode nach Hornburg müsste, so die Auffassung in den Kommunen, innerhalb der Ortslage der Stadt Hornburg auf der dort sehr breit ausgebauten Bundesstraße 82 eine Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger angelegt werden. Damit wäre gleichzeitig die Verkehrssicherheit innerhalb der Stadt und vor allen Dingen im Bereich der dortigen Bushaltestelle (Schülerverkehr) deutlich zu verbessern. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Das Radwegekonzept für den Neubau von Radwegen an Landesstraßen befindet sich aktuell in der Fortschreibung. Entsprechend der vom Landtag angenommenen Entschließung „Fahrradland Niedersachsen stärken“ sind dabei folgende Kriterien zu berücksichtigen: Radwegsicherung an Kindertagesstätten und Schulen, Radfahrpotenzial, Lückenschluss, Tourismus, Machbarkeit und Kostenrelevanz . Dabei ist das Kriterium der Radwegsicherung gegenüber den anderen Kriterien zu bevorzugen . Die Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr haben mit den Landkreisen und kreisfreien Städten die Wünsche vor Ort aufgenommen. Da die genannten Vorhaben die Leistungsfähigkeit des Landeshaushaltes bei Weitem übersteigen, wurden die Maßnahmen in einen „vordringlichen“ und „weiteren“ Bedarf unterteilt. Das Konzept befindet sich aktuell in der Endabstimmung, es sind daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verlässlichen Aussagen zur Priorisierung einzelner Projekte möglich. Allerdings wird das Konzept bereits in Kürze veröffentlicht werden. Für den Neubau von Radwegen an Bundesstraßen gibt es kein vergleichbares Verfahren wie bei Landesstraßen. Aus Verkehrssicherheitsgründen erforderliche Radwege werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen geplant und realisiert. 1. Wie bewertet die Landesregierung den Lückenschluss an der L 615 südlich der Ortslage Schladen in Richtung Vienenburg? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Mit welcher Priorität wird die Landesregierung diesen Lückenschluss vorantreiben? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Ist die Landesregierung bereit, dieses Projekt zu forcieren, wenn der Radweg als Gemeinschaftsradweg (Planung durch den Landkreis Wolfenbüttel, Grunderwerb durch die Gemeinde Schladen-Werla, Bau durch das Land Niedersachsen im Auftrag des Bundes) gebaut werden könnte, wie es jüngst beim Radweg zwischen dem benachbarten Ortsteil Werlaburgdorf und der Gemeinde Heiningen der Fall war? Die Unterstützung durch Dritte wird beim Radwegebau an Landesstraßen ausdrücklich begrüßt. Das gilt sowohl für die Planung, den Grunderwerb als auch für die Mitfinanzierung. Sofern ein solcher Radweg die Baureife erlangt hat, ist das Land bereit, diesen mit den Möglichkeiten des Landeshaushaltes bevorzugt und zeitnah zu finanzieren. Das Land handelt hier unmittelbar als Baulastträger . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5917 3 4. Wie bewertet die Landesregierung den geforderten Radweg entlang der Bundesstraße 82 zwischen Isingerode und Hornburg? Der Streckenabschnitt der B 82 zwischen Isingerode und Hornburg ist mit 5 700 Kfz/Tag (davon 300 Lkw) für eine Bundesstraße unterdurchschnittlich stark belastet. Dennoch wird ein Radweg hier an der freien Strecke grundsätzlich befürwortet, auch deshalb, weil akzeptable Alternativstrecken für den Alltagsradverkehr nicht zur Verfügung stehen. 5. Welche Priorität wird diesem Radweg beigemessen? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 6. Ist die Landesregierung bereit, sich für einen Bau dieses Radweges entlang der B 82 einzusetzen und sich dafür zu verwenden, auch hier möglicherweise durch die Vereinbarung eines Gemeinschaftsradweges das Verfahren zu beschleunigen? Ja. Dem zuständigen regionalen Geschäftsbereich Goslar der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist es allerdings aufgrund der derzeitigen Ressourcenauslastung erst mittelfristig möglich, mit der Planung für diese neue Radwegeverbindung zu beginnen. Modellvorhaben im Sinne von Gemeinschaftsradwegen an Bundesstraßen sind nicht vorgesehen. 7. Sind der Landesregierung in ihrem Zuständigkeitsbereich Gemeinschaftsradwege an Bundesstraßen bekannt? Nein. 8. Wenn ja: Welche Gemeinschaftsradwege an Bundesstraßen gibt es im Bereich des Zweckverbandes Großraum Braunschweig? Entfällt. 9. In welcher Form und mit welcher Aufgabenteilung sind diese Radwege an Bundesstraßen gebaut worden bzw. in Planung? Entfällt. (Ausgegeben am 13.06.2016) Drucksache 17/5917 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5694 Radwege-Lückenschluss in der Gemeinde Schladen-Werla - wann geht es weiter? Anfrage des Abgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr