Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5941 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Schließung und/oder Zusammenlegung 29 niedersächsischer Amtsgerichte (hier: Amtsgericht Osterode am Harz) Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Dr. Marco Genthe (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 14.06.2016 In seinem aktuellen Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2014 empfiehlt der Landesrechnungshof die Schließung oder Zusammenlegung von 29 der 80 niedersächsischen Amtsgerichte aufgrund ihrer Unwirtschaftlichkeit. Dies sei dem Umstand geschuldet, dass auch Kleinstgerichte eine teure Mindestausstattung an Rechtspflegern, Wachtmeistern und Justizangestellten sowie Rufbereitschaften in Nächten und an Wochenenden benötigten. Der Landesrechnungshof definiert ein „kleines “ Amtsgericht als ein Amtsgericht mit weniger als sechs Richtern. 1. Plant die Landesregierung, das Amtsgericht Osterode am Harz zu schließen? Falls ja, hat die Landesregierung einen Zeitplan, wann das Amtsgericht Osterode am Harz geschlossen werden soll, und welches andere Gericht soll dessen Aufgaben übernehmen? 2. Plant die Landesregierung, das Amtsgericht Osterode am Harz mit einem anderen Amtsgericht zusammenzulegen? Falls ja, mit welchem Amtsgericht? 3. Welchen Sanierungsbedarf weist das Amtsgericht Osterode am Harz auf? (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 22.06.2016) Drucksache 17/5941 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Schließung und/oder Zusammenlegung 29 niedersächsischer Amtsgerichte (hier: Amtsge-richt Osterode am Harz)