Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5977 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5771 - Warum zahlt Niedersachsen nicht für den Fonds „Sexueller Missbrauch in der Familie“? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 20.05.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 26.05.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 20.06.2016, gezeichnet Cornelia Rundt Vorbemerkung der Abgeordneten Der Fonds „Sexueller Missbrauch in der Familie“ geht auf Beratungen des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauchs zurück. Der Fonds soll 100 Millionen Euro umfassen und von den Bundesländern getragen werden. In der Welt vom 18.05.2016 berichtete Johannes Rörig, der Missbrauchsbeauftrage der Bundesregierung , dass in den Fonds bis jetzt nur das Land Bayern und das Land Mecklenburg-Vorpommern einbezahlt haben. Vorbemerkung der Landesregierung Aufgrund des Bekanntwerdens einer Vielzahl von Fällen sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen insbesondere im kirchlichen Bereich sowie in Internaten berief die damalige Bundesregierung im Jahr 2010 den Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ ein. An diesem Runden Tisch beteiligten sich neben nichtstaatlichen Organisationen und den Bundesverbänden der kommunalen Spitzenverbände auch die Kultusministerkonferenz sowie die Jugendund Familienministerkonferenz. Im Abschlussbericht des Runden Tisches aus dem Jahr 2011 wurde u. a. empfohlen, für diejenigen, die in ihrer Kindheit bzw. Jugend sexuellen Missbrauch erlitten haben und noch heute an dessen Folgewirkung leiden, ein Ergänzendes Hilfesystem einzurichten. Dabei wurde von Beginn an unterschieden zwischen Betroffenen, die in Institutionen und Betroffenen , die im familiären Bereich sexuellen Missbrauch erlitten haben. Ziel war und ist es, dass die Institutionen bzw. deren Träger, in denen sexueller Missbrauch stattgefunden hat, ihrer Verantwortung gerecht werden und entsprechende Leistungen für die Betroffenen erbringen (Arbeitgeberverantwortung ). Da im familiären Bereich diese Möglichkeit nicht besteht, hat der Bund für diesen Personenkreis einen entsprechenden Fonds aufgelegt. 1. Warum hat das Land Niedersachsen nicht einbezahlt? Die Verantwortung für Betroffene sexuellen Missbrauchs aus dem familiären Bereich wird von der Landesregierung in Übereinstimmung mit der weit überwiegenden Mehrheit der Länder beim Bund gesehen. Daher besteht keine Veranlassung, in den Fonds „Sexueller Missbrauch in der Familie“ einzuzahlen. Das Land Niedersachsen ist jedoch seiner Verantwortung gegenüber Betroffenen sexuellen Missbrauchs durch Beschäftigte des Landes gerecht geworden und dem Ergänzenden Hil- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5977 2 fesystem für den institutionellen Bereich beigetreten und wird hier die notwendigen finanziellen Leistungen erbringen. 2. Wird die Einzahlung noch folgen? Nein. Es ist keine Einzahlung in den Fonds „Sexueller Missbrauch in der Familie“ vorgesehen. 3. Wie beurteilt die Landesregierung den Fonds „Sexueller Missbrauch in der Familie“? Es handelt sich um einen durch den Bund organisierten Fonds. Niedersachsen ist im Rahmen des Antragsverfahrens nicht involviert. Aufgrund nicht bestehender Einbindung ist eine Bewertung des Fonds „Sexueller Missbrauch in der Familie“ durch die Landesregierung nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. (Ausgegeben am 24.06.2016) Drucksache 17/5977 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5771 Warum zahlt Niedersachsen nicht für den Fonds „Sexueller Missbrauch in der Familie“? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Dürr (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung