Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5983 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5763 - Übernimmt die Polizei Aufgaben der Landeshauptstadt Hannover? Anfrage des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 18.05.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 25.05.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 19.06.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten Die Polizei ist aufgrund ihrer vielfältigen Aufgaben rund um die Uhr erreichbar und somit in vielen Situationen erster Ansprechpartner der Bürger. Auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr ist die Polizei gleichwohl nach dem Nds. SOG in der Regel nach den Kommunen nur subsidiär zuständig. Dieses trifft im Besonderen auf den Bereich des ruhenden Verkehrs zu. Auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover ist der Fachbereich Recht und Ordnung der Landeshauptstadt Hannover originäre Gefahrenabwehrbehörde. Obwohl in der Landeshauptstadt Hannover ein Verkehrsaußendienst eingerichtet ist, ist die Polizeidirektion Hannover nach Aussagen von Polizeibeamten regelmäßig bei Parkverstößen und Parkbehinderungen im Einsatz. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehe ich davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach meiner Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung Die Beantwortung der Anfrage erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Zu den Fragestellungen wurde den Ministerien von der Polizeidirektion (PD) Hannover und der Verkehrsbehörde der Landeshauptstadt (LH) Hannover berichtet. Demnach werden bei der PD Hannover Einsätze grundsätzlich über die Lage- und Führungszentrale (LFZ) koordiniert. Dabei werden sowohl über Notruf als auch über Amt eingehende Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern als auch eigene Feststellungen der Polizeikräfte im sogenannten Einsatzleitrechner erfasst. Das Programm, mit dem die Einsätze bearbeitet werden, ist auf die Bereitstellung von Informationen und die Koordinierung der polizeilichen Maßnahmen ausgerichtet. Die Möglichkeiten , statistische Auswertungen vorzunehmen, sind nur in begrenztem Maße vorhanden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5983 2 Grundsätzlich kann nach einem Einsatzanlass wie einer Parkbehinderung gesucht werden. Dabei kann die Recherche auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt werden. Weitere Differenzierungen innerhalb dieses Zeitraumes sind jedoch nicht möglich, sodass eine Selektion auf die Zeit Montag bis Samstag von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr nicht automatisiert vorgenommen werden kann. Auch kann automatisiert lediglich festgestellt werden, ob ein Einsatz direkt an die LH Hannover abgegeben wurde und ob ein Funkstreifenwagen eingesetzt wurde. Hintergründe oder einzelne Maßnahmen der Polizei, wie die Beauftragung eines Abschleppunternehmens oder der Anlass der Parkbehinderung, sind nicht recherchierbar. Eine Verpflichtung, Parkbehinderungen oder die Beauftragung eines Abschleppunternehmens in anderen Systemen zu erfassen, besteht für die Polizei nicht. Somit müsste für eine genauere Beantwortung der Fragestellungen jeder infrage kommende Vorgang im Einsatzleitrechner geöffnet werden, um nachzulesen, ob dieser in den entsprechenden Zeitraum fällt und welche Maßnahmen vor Ort getroffen wurden. Der Aufwand für diese händische Recherche wurde von der PD Hannover mit fünf Minuten pro Vorgang veranschlagt. Bei der von der PD Hannover angegebenen Anzahl an Vorgängen würden 142:40 Stunden und somit knapp 18 Arbeitstage anfallen. Dieses ist in der vorgegebenen Frist weder leistbar noch angemessen. Auch handelt es sich hierbei nicht um den vermuteten geringen Rechercheaufwand. Darüber hinaus weist die PD Hannover darauf hin, dass die vor Ort eingesetzten Funkstreifenwagenbesatzungen ein Abschleppunternehmen sowohl über Funk als auch über Telefon in direkter Absprache über die örtlich zuständigen Dienststellen bei der Abschleppzentrale anfordern. Eine Meldepflicht zur Beauftragung oder zum Hintergrund der Parkbehinderung an die LFZ besteht genauso wenig wie die zwingende Vorgabe einer Dokumentation der Beauftragung im Einsatzleitrechner . Somit würde eine händische Recherche nicht zu belastbaren Ergebnissen führen. Zur Gewährleistung eines transparenten, nachvollziehbaren und am Gleichheitsgrundsatz orientierten Auswahlverfahrens beauftragt die Polizei Niedersachsen Abschleppunternehmen ausschließlich über die vom Verkehrsservice Niedersachsen/Bremen e. V. (VSNB) betreute Abschleppzentrale . Dort wird eine Statistik über die Anzahl der von der Polizei beauftragten Abschleppvorgänge nach anfordernder Dienststelle geführt. Des Weiteren ist eine Selektion nach den Einsatzanlässen „Verkehrsunfall“, „Panne“ und „Polizeiliche Maßnahme“ sowie „Umsetzung“ möglich. Eine Selektion nach bestimmten Uhrzeiten oder Wochentagen ist auch hier nicht möglich. Die Beauftragung eines Abschleppunternehmens wegen einer Parkbehinderung würde dabei unter die Kategorie „Umsetzung“ oder „Polizeiliche Maßnahme“ fallen, wobei „Polizeiliche Maßnahmen“ über das Abschleppen eines Fahrzeugs aufgrund einer Parkbehinderung hinaus auch Sicherstellungen von Fahrzeugen beinhalten, sodass auch hier keine abschließenden Daten erlangt werden können. 1. Wie viele polizeiliche Einsätze gab es im Zeitraum März bis September 2015, Montag bis Samstag, zwischen 6:00 Uhr und 21:00 Uhr, aus Anlass einer Parkbehinderung? In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September 2015 wurden im Einsatzleitrechner der PD Hannover für das Gebiet des LH Hannover 1 898 Einsätze mit dem Anlass „Parkbehinderung“ registriert. Davon wurden 186 Einsätze direkt an die LH Hannover abgegeben. Bei den verbleibenden 1 712 Parkbehinderungen ist die Polizei tätig geworden. Hinsichtlich der Einschränkung des Zeitfensters der Anfrage wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. In wie vielen Fällen wurde ein Streifenwagen eingesetzt? Bei allen 1 712 insgesamt von der Polizei bearbeiteten Parkbehinderungen ist ein Funkstreifenwagen eingesetzt worden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5983 3 3. Wie oft wurde ein Abschleppwagen beauftragt? Ausweislich der Vorbemerkung kann die PD Hannover hierzu keine Angaben machen. Gemäß den Angaben des VSNB haben die im Bereich der LH Hannover zuständigen Dienststellen der PD Hannover im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September 2015 insgesamt 322 Abschleppvorgänge als „Polizeiliche Maßnahmen“ beauftragt. Hinsichtlich der Einschränkung bezüglich der Aussagekraft der Anzahl wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Wie oft und wofür fand eine Beauftragung durch die Polizei und wie oft durch die Landeshauptstadt Hannover statt? Ausweislich der Vorbemerkung kann die PD Hannover hierzu keine Angaben machen. Die LH Hannover hat in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September 2015 insgesamt 2 171 Abschleppmaßnahmen beauftragt. Dabei wurden 66 Fälle von der Polizei gemeldet aber von der LH Hannover beauftragt. 5. In wie vielen Fällen handelte es sich bei den oben genannten Einsatzanlässen um Anlässe im Rahmen von Großveranstaltungen (z. B. Fußball, Schützenfest, etc.)? Ausweislich der Vorbemerkung kann die PD Hannover hierzu keine Angaben machen. Die LH Hannover hat 340 Abschleppmaßnahmen aus Anlass von Großveranstaltungen wie z. B. dem Marathon, dem Schützenausmarsch oder dem SportScheck-Lauf in Auftrag gegeben. 6. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen der Polizeidirektion Hannover und der Landeshauptstadt Hannover bei Großveranstaltungen in Bezug auf die Durchsetzung von Parkverboten? Die Zusammenarbeit zwischen der PD Hannover und der LH Hannover anlässlich von Großveranstaltungen (Hannover Marathon, Wasserstadt Limmer Triathlon, Frauenlauf, SportScheck Nachtlauf , Demonstrationsgeschehen etc.) wird von beiden Seiten als problemlos eingestuft. Abschleppmaßnahmen in diesem Zusammenhang werden von der LH Hannover aufgrund eigener Überwachungstätigkeit oder aufgrund von Hinweisen durch die Polizei durchgeführt. Bei planbaren Veranstaltungen oder Versammlungen, bei denen im Vorfeld bekannt ist, dass ein bestimmter Bereich zu einer bestimmten Zeit freigeräumt sein muss, werden auch außerhalb der normalen Arbeitszeit des Verkehrsaußendienstes der LH Hannover Abschleppmaßnahmen durchgeführt. Bei Demonstrationen etwa fordert die Polizei, die auch Versammlungsbehörde ist, die LH Hannover zum Tätigwerden auf. Mit allen Beteiligten findet ein reger Austausch in Sachen der Umsetzung statt. In eigener Zuständigkeit setzt der Verkehrsaußendienst am Veranstaltungstag die erforderliche Anzahl von Teams ein. Diese kontrollieren im Veranstaltungsraum und veranlassen das Abschleppen widerrechtlich geparkter Fahrzeuge. Zur Unterstützung werden polizeiliche Kradfahrer eingesetzt, die vor der Sperrung des Veranstaltungsraumes versuchen, die bereits freigeschleppten Verkehrsräume weiterhin freizuhalten. Die Übergabe des Veranstaltungsraumes vom Verkehrsaußendienst an die Polizei und die vom Veranstalter eingesetzten Ordner verläuft in abgestimmter Form. (Ausgegeben am 29.06.2016) Drucksache 17/5983 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5763 - Übernimmt die Polizei Aufgaben der Landeshauptstadt Hannover? Anfrage des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport