Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6078 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5848 - Wie entwickelt sich die EEG-Umlage? Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 27.05.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 03.06.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 28.06.2016, gezeichnet In Vertretung Almut Kottwitz Vorbemerkung der Abgeordneten Aktuell liegt die EEG-Umlage bei 6,354 Cent pro Kilowattstunde. Damit hat sich die Umlage seit dem Jahr 2003, in dem sie 0,41 Cent betrug, mehr als verfünfzehnfacht. Betroffene Unternehmen und Bürger fragen sich, wie sich die Umlage in den kommenden Jahren weiterentwickeln wird. Tendenziell müsste die Umlage durch das Herausfallen von in der Vergangenheit hoch geförderten Anlagen sinken, obwohl die Menge der installierten Anlagen in den Anfangsjahren klein war. Nach einer aktuellen Simulationsuntersuchung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt vom 05.02.2016 im Auftrag des baden-württembergischen Umweltministeriums werden zudem die Strompreise mittelfristig deutlich steigen. Bei ungünstigen Entwicklungen könnte dem Strommarkt in Deutschland im Jahr 2020 für begrenzte Zeiträume Erzeugungsleistung von bis zu 8,8 GW fehlen . Diese Lücke würde zu Versorgungsengpässen führen, die nur noch durch teure Aktivierung von Reservekapazitäten zu verhindern wären. Möglich sei dann im Extremfall eine Preissteigerung auf durchschnittlich rund 90 Euro pro Megawattstunde gegenüber dem derzeitigen Strompreisniveau von etwa 30 Euro pro Megawattstunde. Zwar sei wegen der von der Bundesregierung vorgesehenen Kapazitätsreserve sowie der Sicherheitsbereitschaft generell nicht mit Problemen bei der Stromversorgung zu rechnen. Allerdings zeichne sich ab, dass die Reserven und Sicherheiten auch in Form älterer Kohlekraftwerke massiv zum Einsatz kommen würden. Das bedeute in der Preisspitze 3 000 Euro pro Megawattstunde, also rund 100-mal mehr als der aktuelle Normalpreis an der Börse. Ein Unsicherheitsfaktor für die zukünftige Entwicklung der Umlage ist die Frage, wie viele Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien in Zukunft aufgestellt werden. Deshalb müssen bei einer realistischen Abschätzung für die nächsten zehn Jahre sicherlich einige Annahmen unterstellt werden. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) berechnen, veröffentlichen und erheben die EEG-Umlage. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6078 2 Die nachfolgende Abbildung zeigt die historische Entwicklung der EEG-Umlage. Danach verlief der Anstieg zwischen 2002 und 2009 vergleichsweise moderat. Zwischen 2009 und 2014 kam es hingegen zu einem sprunghafter Anstieg. Seitdem blieb die EEG-Umlage weitgehend stabil. 1. Besitzt die Landesregierung die Kompetenz, eine Prognose für die zukünftige Entwicklung der EEG-Umlage zu erstellen? Entsprechend der Kompetenzbestimmung des § 60 Abs. 1 Satz 1 EEG i. V. m. der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) berechnen die ÜNB die EEG-Umlage. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 AusglMechV müssen die ÜNB bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die Höhe der EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Die ÜNB ermitteln die EEG-Umlage aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben des EEG- Kontos. Gemäß § 6 AusglMechV erstellen und veröffentlichen die ÜNB eine EEG-Vorausschau u. a. zur Entwicklung der installierten Leistung der Anlagen und Vergütungszahlungen an Erneuerbare -Energien-Anlagen in den nächsten fünf Jahren. Bis zur Novelle der AusglMechV vom 17. Februar 2015 waren die ÜNB auch zur Erstellung einer EEG-Mittelfristprognose verpflichtet, die auch eine Prognose zur Umlage im übernächsten Jahr in Form einer Bandbreite enthielt. Mit der benannten Novelle der AusglMechV ist diese Verpflichtung entfallen. Zur Begründung führt der Verordnungsgeber aus, dass die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, dass die Bandbreite der voraussichtlichen EEG-Umlage für das jeweils übernächste Kalenderjahr zu weit und daher nicht als Entscheidungsbasis für die energiewirtschaftlichen Akteure geeignet war. Auf die Unterrichtung durch die Bundesregierung - Bericht der Bundesregierung zur Prognose der mittelfristigen Entwicklung der EEG-Umlage vom 16.12.2015 (BT-Drs. 18/7208) - wird Bezug genommen. Die Landesregierung ist im Rahmen der ihr zugewiesenen Kompetenzen nicht verpflichtet, diese vormals den ÜNB zugewiesene Verpflichtung zur Erstellung einer EEG-Mittelfristprognose wahrzunehmen . Angesichts der überzeugenden Darlegung der Bundesregierung und der ÜNB zum fehlenden energiewirtschaftlichen Mehrwert einer solchen Prognose sieht sie auch keine Veranlassung , eigene Prognosen für die zukünftige Entwicklung der EEG-Umlage zu erstellen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6078 3 2. Welche Annahmen und Rahmenbedingungen müssten dafür vorausgesetzt werden? Grundsätzlich müsste die zukünftige Entwicklung aller für die EEG-Umlage maßgeblichen Einflussfaktoren valide abgeschätzt werden. Hierzu zählen insbesondere die meteorologischen Bedingungen sowie die Entwicklung des Börsenstrompreises. Ergänzend wird auf die Unterrichtung durch die Bundesregierung vom 16.12.2015 verwiesen. 3. Wer hat in Deutschland die Kompetenz, eine Prognose für die zukünftige Entwicklung der EEG-Umlage zu erstellen? Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer Prognose für die zukünftige Entwicklung der EEG-Umlage besteht nicht (siehe Antwort zu Frage 1). Eine Prognose ließe sich grundsätzlich von jeder natürlichen oder juristischen Person erstellen, die über die notwendigen methodischen Kompetenzen verfügt, die benötigten Daten valide zu bewerten und deren künftige Entwicklung zu prognostizieren. Bezüglich der Problematik einer hinreichend validen Prognose wird auf die Antwort zu Frage 1 und die Unterrichtung durch die Bundesregierung vom 16.12.2015 verwiesen. 4. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der EEG-Umlage und des Strompreises in den kommenden fünf bis zehn Jahren ein? Nach § 6 AusglMechV müssen die ÜNB jährlich bis zum 15. Oktober eine EEG-Vorausschau für die fünf folgenden Kalenderjahre erstellen. Die letzte verfügbare Vorausschau der ÜNB vom 15.10.2015 kommt hinsichtlich der EE-Stromproduktion sowie der an die Anlagenbetreiber zu zahlenden finanziellen EE-Förderung zu den in der nachfolgenden Abbildung veranschaulichten Ergebnissen . Danach prognostizieren die ÜNB, dass die EE-Stromproduktion von 2016 bis 2020 um etwa 23 % ansteigt. Die an die Anlagenbetreiber zu zahlende Fördersumme steigt nach der Prognose der ÜNB im gleichen Zeitraum um etwa 16 %. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6078 4 Zu berücksichtigen ist, dass eine Erhöhung der an die Anlagenbetreiber zu zahlenden finanziellen EEG-Förderung nicht automatisch zu einer entsprechenden Erhöhung der EEG-Umlage führt. Die Entwicklung der EEG-Umlage hängt zugleich auch maßgeblich von der Entwicklung der Erlöse sowie der Entwicklung des Letztverbrauchs ab. In diesem Zusammenhang wird auf die in Antwort zu Frage 1 zitierten Aussagen der Bundesregierung zur Prognosemöglichkeit der für die Ermittlung der EEG-Umlage maßgeblichen Faktoren verwiesen. (Ausgegeben am 13.07.2016) Drucksache 17/6078 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5848 Wie entwickelt sich die EEG-Umlage? Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz