Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6080 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5783 - Tiertransporte in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Hermann Grupe und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 25.05.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 31.05.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 30.06.2016, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten Täglich rollen über die niedersächsischen Straßen Tiertransporte. Dabei kommt es immer wieder zu Verstößen. Aus diesem Grund führt die Polizei regelmäßig Kontrollen durch. Der NDR berichtet in der Sendung „Hallo Niedersachsen“ am 19.03.2016, dass im Durchschnitt bei jedem zweiten kontrollierten Transport Mängel zu finden sind. Vorbemerkung der Landesregierung Kontrollen von Tiertransporten unter Tierschutzgesichtspunkten erfolgen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97. Die Kontrollen werden von den örtlich zuständigen Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführt. Im sogenannten rollenden Verkehr und bei Kontrollen aufgrund anderer Rechtsvorschriften, z. B. der Straßenverkehrsverordnung, veranlasst die Polizei das Anhalten der Fahrzeuge und kontrolliert entweder gemeinsam mit der zuständigen Amtstierärztin bzw. dem zuständigen Amtstierarzt oder zieht diese bzw. diesen bei Verdacht auf einen tierschutzrechtlichen Verstoß hinzu. Die Polizei verfolgt mit den allgemeinen Verkehrskontrollen schwerpunktmäßig die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr. Vor diesem Hintergrund werden seitens der Polizei Kontrollen von Tiertransporten speziell auf Einhaltung des Tierschutzes als nachrangig betrachtet . Daten über durchgeführte Kontrollen werden für den nach Artikel 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 erforderlichen Jahresbericht Tiertransporte auf der Grundlage des hierzu ergangenen Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 18.04.2013 (2013/188/EU) erhoben und zusammengestellt . Für die Polizei besteht hinsichtlich der Kontrolle von Tiertransporten keine Berichtspflicht . Es wird lediglich die Gesamtanzahl aller beanstandeten Tiertransporte eines Jahres gemeldet . Im Jahr 2015 waren das 203 Transporte (83 davon aus dem Raum EU/EWR). Festgestellte Beanstandungen werden jedoch grundsätzlich an die Veterinärbehörden gemeldet. Es ist deshalb davon auszugehen, dass diese Daten in den Meldungen der Veterinärbehörden, die bei der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 zugrunde gelegt wurden, mit eingeflossen sind. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6080 2 1. Wie viele Kontrollen von Tiertransporten (Geflügel/Schweine/Rinder) gab es 2015 in Niedersachsen (bitte aufschlüsseln nach Tierart und Nationalitäten der Speditionen)? Kontrollen von Tiertransporten werden in Niedersachsen flächendeckend über das Jahr verteilt durchgeführt. Die Intensität und Häufigkeit von Kontrollen ist in den kommunalen Veterinärbehörden unterschiedlich und richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten (u. a. Nord-Süd- bzw. West- Ost-Trassen der Autobahnen A 7, A 1, A 2, Vorhandensein von Verladestellen, Sammelstellen, Schlachtbetrieben, Viehdichte usw.). Eine Übersicht über die im Jahr 2015 in Niedersachsen durchgeführten Kontrollen bei den Tierarten Rinder, Schweine und Geflügel ist der Anlage 1 zu entnehmen. Tiertransporte sind in Übereinstimmung mit dem EU-Recht durchzuführen, in dem u. a. konkrete Voraussetzungen für jeden Transportunternehmer vorgegeben sind. Dazu gehört u. a. eine Zulassung als Transportunternehmer, die spezielle Zulassung von Fahrzeugen, die für lange Transporte eingesetzt werden, und der Nachweis, dass nur Fahrer mit Befähigungsnachweis eingesetzt werden . Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können ausländische Transportunternehmer auch in Deutschland tätig werden. Kontrollen müssen nichtdiskriminierend durchgeführt werde. Eine gesonderte Erfassung ausländischer Transportunternehmer im Rahmen des EU-Jahresberichts ist nicht vorgesehen. 2. Bei wie vielen Transporten wurden Mängel festgestellt (bitte nach Art des Verstoßes aufschlüsseln)? Die bei den kontrollierten Transporten festgestellten tierschutzrechtlichen Mängel und Verstöße (Anzahl und Art) werden im Rahmen des Jahresberichts Tiertransporte erfasst und sind der Anlage 2 zu entnehmen. Ein Rückschluss auf die Anzahl der beanstandeten Transporte ist hieraus jedoch nicht immer möglich. Eine Aufstellung von Mängeln und Verstößen aufgrund anderer Rechtsvorschriften als nach dem Tierschutzrecht liegt nicht vor, vgl. auch Vorbemerkung der Landesregierung . 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass insbesondere ausländische Speditionen gegen die Tiertransportvorschriften verstoßen? Daten zu den Nationalitäten der Transportunternehmen im Zusammenhang mit Kontrollen und den Beanstandungen werden aus statistischen Gründen im Zusammenhang mit dem Jahresbericht Tiertransporte nicht erhoben. Insofern liegen hierzu keine gesicherten Erkenntnisse vor. 4. Lassen sich durch die Daten, die bei der Registrierung des Transportes beim Schlachthof durch das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erhoben werden, Rückschlüsse auf etwaige Verstöße gegen die Tierschutztransportverordnung bei dem jeweiligen Transport ziehen? Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat keine Zuständigkeit bei der Anlieferung von Tieren an den Schlachtbetrieben und erhebt demnach auch keine Daten im Zusammenhang mit deren Transport. 5. Wenn ja, werden die Daten mit der Polizei ausgetauscht? Entfällt. 6. Wenn nein, sieht die Landesregierung in dieser Hinsicht Handlungsbedarf, um Verstöße besser ahnden zu können? Die Zuständigkeit für die Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzrecht - auch im Zusammenhang mit Tiertransporten - liegt bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten. Da dem Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6080 3 Tierschutz beim Transport große Bedeutung beigemessen wird, führt die Landesregierung qualitätsfördernde Maßnahmen in diesem Bereich durch. Beispielhaft seien hierzu genannt: – regelmäßiger Erfahrungsaustausch der Veterinärbehörden der verschiedenen Verwaltungsebenen untereinander sowie mit der Polizei und der DEKRA, – regelmäßige Beteiligung der Veterinärbehörden an polizeiinternen Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen sowie gegenseitige Unterstützung und Beteiligung bei Schwerpunktkontrollen von Tiertransportfahrzeugen, – Fortbildungsmaßnahmen (insbesondere Vorträge und Veröffentlichungen) zur Schulung von Amtstierärztinnen und Amtstierärzten. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, die Überwachung des Tierschutzes bei gewerblichen Tiertransporten effektiver zu gestalten und wirksam zu stärken. In diesem Sinne hat sie sich mit den für die Kontrollen zuständigen Ministerien abgestimmt, um zukünftig bundesweit koordinierte, länderübergreifende Schwerpunktkontrollen von Tiertransporten im rollenden Verkehr durchzuführen in der Art, wie sie bereits jährlich zur Kontrolle des Schwerlastverkehrs stattfinden. Ab dem Jahr 2016 werden deshalb Schwerpunktaktionen zur Verbesserung des Vollzugs auf diesem Gebiet durch das Anschließen der zuständigen Veterinärbehörden an die Durchführung der europaweiten TISPOL-Kontrollen (Traffic Information System Police, dem polizeilichen Netzwerk für polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit) initiiert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6080 4 Anlage 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6080 5 Anlage 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6080 6 (Ausgegeben am 13.07.2016) Drucksache 17/6080 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5783 Tiertransporte in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Hermann Grupe und Christian Dürr (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Anlage 1 Anlage 2