Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6085 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5841 - Wie steht es um den Lärmschutz am Flughafen Langenhagen? Anfrage des Abgeordneten Rainer Fredermann (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 27.05.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 02.06.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 04.07.2016, gezeichnet In Vertretung Daniela Behrens Vorbemerkung des Abgeordneten Die Bürgerinitiative IG Lärmschutz Südbahn berichtet in ihrer Infomitteilung vom 30. April 2016 über ein Gespräch mit Wirtschaftsminister Olaf Lies, MdL, am 6. April 2016 hinsichtlich des Lärmschutzes am Flughafen Hannover-Langenhagen. Angesichts der Zunahme von Nachtflügen seit Übernahme der Regierungsverantwortung im Jahr 2013 sagte der Minister der Bürgerinitiative laut deren Mitteilung zu, die Start- und Landeentgelte erneut auf den Prüfstand zu stellen, mit dem Flughafen ein Lärmminderungskonzept zu erörtern und den baulichen Schallschutz in bislang unterentwickelten Regionen zu unterstützen. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Seit Mai 2014 führt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) einen Dialog mit vier Bürgerinitiativen (Bürgerinitiative für Garbsen, Langenhagen und Umgebung e. V. BIGUM, IG Lärmschutz Südbahn, Bürgerinitiative Kirchhorst und Umweltschutzverein in Isernhagen und Umgebung e. V.) zum Thema Fluglärm. Seit Beginn des Dialogs gab es insgesamt sieben Dialoggespräche , die seitens des MW vorwiegend von Frau Staatssekretärin Behrens geführt wurden. Am Dialoggespräch am 6. April 2016 hat zusätzlich Herr Minister Lies teilgenommen. Die Infomitteilung der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm gibt Inhalte des etwa zweieinhalbstündigen Dialoggesprächs am 6. April wieder und enthält darüber hinaus Aussagen und Interpretationen, die sich aus Sicht der Landesregierung zum Teil anders darstellen. Die Infomitteilung wurde ohne inhaltliche Abstimmung mit dem MW erstellt. Die Mitteilung wurde nach Veröffentlichung weder dem Ministerium zur Kenntnis gegeben noch auf Anforderung übersandt. In der Infomitteilung werden Zahlen und Statistiken zu Flugbewegungen aufgeführt, die zwar objektiv nicht falsch sind, in Auswahl und Verwendung aber vermeintlich den Eindruck einer kontinuierlichen Zunahme des nächtlichen Fluglärms erwecken. Die Landesregierung bezieht sich im Rahmen ihrer Bewertung der Lärmsituation auf das sogenannte Janssen-Kriterium, das nach gültiger Rechtsprechung die Grenze zur Gesundheitsgefahr Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6085 2 definiert, ab der die Landesluftfahrtbehörden Maßnahmen zur Reduzierung des Lärmes treffen müssten. Demnach ist nächtlicher Fluglärm dann als hinreichend wahrscheinlich gesundheitsgefährdend anzusehen, wenn ein Maximalpegel von 60 dB(A) innen mehr als sechsmal pro Nacht überschritten wird oder der äquivalente Dauerschallpegel einen Wert von 40 dB(A) innen überschreitet . Bei den entsprechenden Betrachtungen werden jeweils die sechs verkehrsreichsten Monate des Jahres berücksichtigt. Diese etablierten, gültigen Grenzwerte wurden zu keiner Zeit überschritten . 1. Gibt die IG Lärmschutz Südbahn die Inhalte des Gesprächs vom 6. April 2016 korrekt wieder? Inhalte des Gesprächs waren, wie korrekt dargestellt, insbesondere die Entwicklung von Flugbewegungen , die vom Flughafen erhobenen lärmabhängigen Landeentgelte und die Perspektiven des weiteren Dialogs zwischen dem MW und den Bürgerinitiativen. Wie in der Vorbemerkung erläutert, erfolgt die Darstellung und Bewertung der Inhalte allerdings subjektiv aus der Sicht der Bürgerinitiativen . 2. Wenn nein, was waren die Inhalte des Gesprächs vom 6. April 2016 nach Auffassung der Landesregierung? Entfällt. 3. Welche konkreten Änderungen fasst die Landesregierung bei den Start- und Landeentgelten ins Auge? Nach § 19 b Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes trifft die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG) als Unternehmerin des Verkehrsflughafens Hannover-Langenhagen Regelungen über die zu entrichtenden Entgelte. Das MW ist die Genehmigungsbehörde für die Entgeltordnung und prüft im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, ob die Entgelte nach geeigneten, objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien geregelt sind. Aufgabe der Genehmigungsbehörde ist es zu verhindern, dass durch überhöhte Entgelte oder andere unsachgemäße Aspekte der Entgeltordnung die Funktionsfähigkeit des Luftverkehrs im Besonderen und die Mobilität der Bevölkerung im Allgemeinen beeinträchtigt werden. Die Genehmigungsbehörde entscheidet nicht über die Höhe und Spreizung von Flughafenentgelten; sie hat keinen eigenen - aktiven - Gestaltungsspielraum. Mit der Entgeltordnung 2014 hat die FHG eine deutlich stärkere Differenzierung der Entgelte nach Lärmgesichtspunkten vorgenommen. So wurden ein ganztägiger Lärmzuschlag und ein Nachtzuschlag auf der Basis von drei Nachtzeiten eingeführt. Die Flugzeugtypen wurden entsprechend der Lärmauswirkung in zehn Klassen eingeteilt. Die Zuschläge steigen progressiv an, ausgehend von lärmärmeren hin zu lauten Typen. Für die Entgelte ab 2017 plant die FHG eine Erhöhung der lärmabhängigen Landeentgelte für laute Flugzeugtypen ab Lärmkategorie 4. Die Erhöhung der Zuschläge ist progressiv geplant, als Zuschlag für Landungen am Tag und in der Nacht, jeweils zwischen 13,9 % für die Kategorie 4 bis 30 % für die Kategorie 10. Die Entgeltordnung befindet sich noch im Entwurfsverfahren. Am 20. Juni 2016 hat die gesetzlich vorgeschriebene Nutzerkonsultation stattgefunden. Im Anschluss daran wird die Entgeltordnung dem Ministerium zur Genehmigung vorgelegt. 4. Wo - unterteilt nach Kommunen und Ortsteilen - sieht die Landesregierung eine Unterentwicklung des baulichen Schallschutzes im Umfeld des Flughafens Langenhagen? Der bauliche Schallschutz ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach den von der Landesregierung im Jahr 2010 aufgrund einer Verkehrsprognose für das Jahr 2020 festgelegten Lärmschutzbereichen . Es findet eine kontinuierliche Überwachung der Lärmmesswerte statt, die belegt, dass die Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6085 3 Lärmschutzbereiche ausreichend bemessen sind. Die Landesregierung sieht deshalb keine Unterentwicklung des baulichen Schallschutzes im Umfeld des Flughafens Hannover-Langenhagen. In dem Dialoggespräch am 6. April 2016 wurde von den Bürgerinitiativen vorgetragen, dass es aus ihrer Sicht Optimierungsmöglichkeiten im Antrags- und Erstattungsverfahren für den baulichen Schallschutz gibt. Ob und wie die Landesregierung unterstützend einwirken kann, muss in weiteren Gesprächen eruiert werden. 5. Welche Grundzüge hat das in Abstimmung mit dem Flughafen geplante Lärmminderungskonzept ? Am 28. Juni dieses Jahres fand ein Gespräch mit den Bürgerinitiativen, dem Flughafen Hannover sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr statt. Der Flughafen Hannover stellte dort sein aktuelles Lärmminderungskonzept dar. Das Konzept besteht aus der aktuellen Nachtflugregelung , die der Flughafen Hannover beantragt hatte, den Maßnahmen zum passiven/gesetzlichen Schallschutz, den lärmabhängigen Flughafenentgelten sowie optimierten An- und Abflugverfahren. Weitere Ansätze wurden nicht vereinbart. 6. Welche Auswirkungen haben die Planungen der Landesregierung in Sachen Lärmschutz am Flughafen Langenhagen auf den in der zweiten Beratung befindlichen Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms? Keine. (Ausgegeben am 14.07.2016) Drucksache 17/6085 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5841 Wie steht es um den Lärmschutz am Flughafen Langenhagen? Anfrage des Abgeordneten Rainer Fredermann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr