Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6087 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5845 - Warum wird der Bahnhof Suderburg nicht behindertengerecht ausgebaut? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 27.05.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 03.06.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 22.06.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Für das vom Bund gestartete Zukunftsinvestitionsprogramm 2016 bis 2018 zum barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen mit unter 1 000 Ein- und Ausstiegen am Tag hat das Land Niedersachsen im Oktober 2015 den Bahnhof Suderburg angemeldet. Beim Bund wurde dazu eine Liste mit 20 einzeln aufgeführten Bahnstationen in Niedersachsen sowie den geplanten Maßnahmen eingereicht. Für Suderburg waren „barrierefreie Bahnsteigzugänge mit Aufzügen“ vorgesehen. Bei der Vorstellung des Zukunftsinvestitionsprogramms im September 2015 sowie bei der Anmeldung der niedersächsischen Bahnhöfe im Oktober 2015 wurden als Gesamtinvestition 50 Millionen Euro genannt. Bund und Land kündigten an, die Kosten gemeinsam zu übernehmen. Das Investitionsvolumen für die Sanierungsmaßnahmen an den vom Land Niedersachsen angemeldeten Bahnhöfen bezifferte Verkehrsminister Olaf Lies auf 30 Millionen Euro (Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 01.10.2015). Am 14. April 2016 gab Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies bekannt (Pressemitteilung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr), dass es 16 Bahnhöfe sein würden, an denen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt würden. Von den zwanzig für einen behindertengerechten Ausbau angemeldeten Bahnhöfen werden sieben, darunter Suderburg, nicht berücksichtigt. Darüber hinaus tauchen auf der Liste für das Zukunftsinvestitionsprogramm nunmehr drei Bahnhöfe auf, die das Land Niedersachsen zuvor gar nicht angemeldet hatte. Es handelt sich um die Bahnhöfe in Oker und Langelsheim im Landkreis Goslar und den Bahnhof in Börßum im Landkreis Wolfenbüttel. An allen drei Stationen sollen die Bahnsteige barrierefrei ausgebaut werden. Laut Mitteilung des Verkehrsministers beläuft sich das Gesamtvolumen der Maßnahmen an den Bahnhöfen in Niedersachsen auf jetzt auf 34 Millionen Euro, Niedersachsen werde sich daran mit 13 Millionen Euro beteiligen. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Anmeldung der 20 Stationen für das Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) des Bundes im September 2015 erfolgte in enger Abstimmung mit den Aufgabenträgern des Schienenpersonennah- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6087 2 verkehrs (SPNV). Es handelte sich dabei um eine Meldung von zum damaligen Zeitpunkt aus Sicht des Landes grundsätzlich möglichen Bahnhofsmaßnahmen, die jedoch hinsichtlich ihrer tatsächlichen Realisierbarkeit im Rahmen der vorgesehenen Laufzeit des ZIP noch einer Prüfung durch die DB Station&Service AG bedurften. Zum Zeitpunkt der Anmeldung stand nicht fest, ob alle 20 Stationen auch wirklich die Voraussetzungen für die Aufnahme in das ZIP erfüllen würden. Auch waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht die genauen Rahmenbedingungen für das ZIP bekannt. Trotz deutlicher Kritik vonseiten der Länder hat der Bund seine Finanzierungsanteile im Rahmen des ZIP nur bis 2018 zur Verfügung gestellt und den Programmzeitraum des ZIP nur bis maximal 2020 ausgelegt. Auch weitere Details der Ausgestaltung der Kostenübernahme durch den Bund waren zum Zeitpunkt der Anmeldung der 20 Stationen noch nicht bekannt. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die finanziellen Risiken hinsichtlich von Projektverzögerungen oder Kostensteigerungen nach 2018 im Rahmen des ZIP nach jetzigem Stand einseitig auf Seiten der Länder liegen. Aufgrund der Rückmeldung der DB Station&Service AG hinsichtlich der Realisierbarkeit der einzelnen vorgeschlagenen Stationen sowie der Detailausgestaltung des Programms durch den Bund hat sich gezeigt, dass die Umsetzung von insgesamt sieben der im September 2015 ursprünglich gemeldeten 20 Stationen im Rahmen des ZIP nicht weiterverfolgt werden konnte. Hintergrund dafür ist, dass eine Realisierung dieser Maßnahmen entweder nach Einschätzung der DB Station&Service AG bis 2020 gar nicht möglich oder mit solchen technischen bzw. zeitlichen Risiken verbunden wäre, dass die Gefahr einer insgesamt deutlich mehr als 50-prozentigen Kostenbelastung für das Land im Rahmen des ZIP sehr wahrscheinlich erscheint. Die Landesregierung bedauert, dass das ZIP in seiner jetzigen Ausgestaltung somit im Ergebnis nur für kurzfristig umsetzbare Maßnahmen ausgelegt ist, für die in der Regel schon Planungen existieren. Die drei seitens des Fragestellers angesprochenen Stationen Börßum, Oker und Langelsheim werden aus dem Bahnhofsmodernisierungsprogramm „Niedersachsen ist am Zug! III“ (NiaZ III) herausgelöst und dem Programm ZIP zugeordnet. Im März 2016 zeichnete sich nach Durchführung der Entwurfsplanung für die ersten Stationen aus dem Programm ab, dass einige Stationen in NiaZ III deutlich teurer werden als ursprünglich geplant. Gleichzeitig hat die DB Station&Service AG signalisiert, dass die geplante Obergrenze von 147 Millionen Euro für das Programm NiaZ III nicht überschritten werden dürfe und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Kostensenkung bis hin zur Streichung von gering frequentierten Stationen getroffen werden müssten. Um den Kostendruck bei NiaZ III zu senken und gleichzeitig die Realisierung des Stationsumbaus aller vorgesehen Stationen sicherzustellen, hat sich das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr deshalb dazu entschieden, die o. g. drei Stationen aus NiaZ III in das ZIP zu verschieben. Alle drei Stationen erfüllen die Rahmenbedingungen für das ZIP vollständig, da ihre Realisierung im Programmzeitraum bis 2020 ohnehin vorgesehen war. Die DB Station&Service AG hat dies nach Prüfung bestätigt. Am 16. Juni 2016 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mitgeteilt , dass im Rahmen des ZIP bundesweit insgesamt 108 kleine Schienenverkehrsstationen barrierefreie ausgebaut werden. Davon liegen 16 in Niedersachsen. Die Landesregierung freut sich, dass Niedersachsen im Zuge des ZIP somit überproportional gut vertreten ist. Auch betrachtet auf das Investitionsvolumen profitiert Niedersachsen mit über 34 Millionen Euro von insgesamt 160 Millionen Euro überdurchschnittlich. Die Landesregierung strebt nach wie vor den sukzessiven barrierefreien Ausbau von sämtlichen niedersächsischen Bahnstationen an. Die Landesregierung geht davon aus, dass der Bund als Eigentümer der DB AG gemeinsam mit dieser seiner Infrastrukturverantwortung diesbezüglich auch in Zukunft nachkommt. Die Landesregierung hat beim BMVI mit einem Schreiben von Staatssekretärin Behrens noch einmal ausdrücklich dafür geworben, die Rahmenbedingungen des ZIP so anzupassen , dass auch Stationen wie Suderburg oder andere der o. g. sieben Stationen im Rahmen des aktuellen Programms umgesetzt werden können. Sollte dies nicht möglich sein, wird zumindest erwartet, dass auch nach 2018 noch Finanzmittel vom Bund für den barrierefreien Ausbau von kleinen Stationen zur Verfügung gestellt wird. Denkbar wäre hier z. B. ein Nachfolgeprogramm ZIP II. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6087 3 1. Aus welchen Gründen sind folgende Bahnhöfe in Niedersachsen mit den für sie vorgesehenen Maßnahmen zur Barrierefreiheit nicht in das Zukunftsinvestitionsprogramm aufgenommen? a) Stubben, LK Cuxhaven, barrierefreie Bahnsteigzugänge mit Rampen, b) Isernhagen, Region Hannover, barrierefreier Ausbau Bahnsteige (Neubau), c) Unterlüß, LK Celle, barrierefreie Bahnsteigzugänge mit langen Rampen und Verschiebung der Bahnsteige, d) Staufenberg-Speele, LK Göttingen, barrierefreie Bahnsteigzugänge mit Rampen, e) Suderburg, LK Uelzen, barrierefreie Bahnsteigzugänge mit Aufzügen, f) Geeste, LK Emsland, barrierefreier Ausbau Bahnsteige, g) Woltwiesche, LK Peine, barrierefreier Ausbau Südbahnsteig. Die fünf Stationen Isernhagen, Unterlüß, Suderburg, Geeste und Woltwiesche liegen jeweils an zweigleisigen Hauptstrecken. Für keine von ihnen liegen bisher Planungen für einen barrierefreien Ausbau vor. Vor diesem Hintergrund ist eine Realisierung im bundesseitig vorgegebenen Programmzeitraum des ZIP bis 2020 nicht möglich ist. Für den Bund förderfähig sind im Rahmen des ZIP im Übrigen nur Projekte, bei denen der barrierefreie Ausbau auf DB-eigenen Flächen entstehen kann. Diese Voraussetzung ist bei Stubben und Staufenberg-Speele nicht gegeben. Erfreulicherweise wurde im Juni 2016 bekannt, dass der Bahnhof Unterlüß vom Bund in ein anderes Teilprogramm des ZIP aufgenommen wurde, das allein bundesseitig aufgelegt und finanziert wird. In diesem Rahmen finanziert der Bund die Planungen für einen barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Unterlüß. 2. Nach welchen Kriterien hat die Landesregierung die 20 Bahnhöfe ausgewählt, die von ihr für das Zukunftsinvestitionsprogramm angemeldet wurden? Kriterien für die Auswahl der Stationen waren die Anzahl der Ein- und Aussteiger sowie das Vorhandensein von Bedarfsschwerpunkten in der Nähe der Stationen, der mögliche Realisierungszeitraum und die Kosten der Maßnahmen. 3. Aus welchem Grund hatte die Landesregierung die Bahnhöfe Oker, Langelsheim und Börßum nicht für das Zukunftsinvestitionsprogramm angemeldet? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Auf wessen Initiative (Bund oder Land) und zu welchem Zeitpunkt wurden die Bahnhöfe Oker, Langelsheim aus dem Landkreis Goslar und Börßum, Landkreis Wolfenbüttel, in das Zukunftsinvestitionsprogramm einbezogen? Die drei Stationen wurden seitens des Landes aufgrund veränderter Rahmenbedingungen im März 2016 für das ZIP nachgemeldet. Ihre Aufnahme wurde im Rahmen der Prüfung der Nachmeldung seitens des BMVI und der DB Station&Service AG positiv bewertet. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 5. Wer hat die konkrete Entscheidung getroffen - Bund oder Land -, dass die drei Bahnhöfe Oker, Langelsheim und Börßum, die die Landesregierung gar nicht für das Zukunftsinvestitionsprogramm angemeldet hat, jetzt mit Mitteln dieses Programms saniert werden sollen? Es wird auf Antwort zu Frage 4 sowie die Vorbemerkung verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6087 4 6. Hält die Landesregierung die bestehenden Barrieren im Bahnhof Suderburg für körperbehinderte und/oder mobilitätseingeschränkte Personen für akzeptabel? Wenn nicht, welche Maßnahmen sieht die Landesregierung für einen barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Suderburg vor? Die Landesregierung hat im Rahmen des in der Vorbemerkung genannten Schreiberns von Staatssekretärin Behrens beim Bund bessere Rahmenbedingungen für das ZIP gefordert, damit weitere kleine Stationen barrierefrei ausgebaut werden können, und in diesem Rahmen ausdrücklich den Bahnhof Suderburg für eine Nachmeldung vorgeschlagen. Der Bahnhof Suderburg gehört zur Infrastruktur der DB Station&Service AG. Somit liegt die Ausbauverantwortung dafür beim Bund, dem die DB zu 100 % gehört. Sollten bessere Rahmenbedingungen für das ZIP nicht möglich sein, wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass der Bahnhof Suderburg in einem zukünftigen Bahnhofsmodernisierungsprogramm berücksichtigt wird. 7. Aus welchen Gründen wird dem barrierefreien Ausbau der Bahnsteige an den Bahnhöfen Oker und Langelsheim, Landkreis Goslar, und Börßum, Landkreis Wolfenbüttel, Vorrang eingeräumt vor dem barrierefreien Ausbau des Bahnhofes Suderburg? Der barrierefreie Ausbau in Oker, Langelsheim und Börßum war schon seit längerem geplant worden . Aufgrund der vorliegenden Planungen ist bei diesen eine Umsetzung im Rahmen des ZIP möglich. Für den barrierefreien Ausbau der Station Suderburg hingegen liegen leider noch keine ausreichenden Planungen vor. 8. Wie hoch ist aktuell das Gesamtvolumen des Zukunftsinvestitionsprogramms von Bund und den 16 Ländern? Das Gesamtvolumen wird vom BMVI mit 160 Millionen Euro beziffert. 9. Wie hoch ist der Anteil des Bundes am Gesamtvolumen des Zukunftsinvestitionsprogramms ? Der Anteil des Bundes am Gesamtvolumen entspricht 50 % und liegt somit bei 80 Millionen Euro. 10. Wie hoch ist im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms der Anteil des Bundes an den Investitionskosten für die Sanierungsmaßnahmen an den 16 Bahnhöfen in Niedersachsen ? Der Gesamtumfang für die 16 Maßnahmen in Niedersachsen beträgt 34,348 Millionen Euro, wovon der Anteil des Bundes 50 % und somit 17,174 Millionen Euro beträgt. 11. Aus welchen Gründen ist das von Minister Lies genannte Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro für die Sanierung der angemeldeten 20 Bahnhöfe auf jetzt 34 Millionen Euro für die Sanierung an den ausgewählten 16 Bahnhöfen in Niedersachsen gestiegen, darunter die drei neu hinzugezogenen Bahnhöfe in Oker, Langelsheim und Börßum? Das höhere Gesamtvolumen ergibt sich einerseits daraus, dass die vorliegenden Kostenschätzungen für die Maßnahmen mittlerweile präziser sind. Hinzu kommt, dass die Umbaumaßnahmen an den Stationen Oker, Langelsheim und Börßum überdurchschnittlich teuer sind. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6087 5 12. Aus welchen Gründen beteiligt sich das Land Niedersachsen mit dem von Minister Lies genannten Beitrag von 13 Millionen Euro mit weniger als 50 % an den Kosten für das Zukunftsinvestitionsprogramm in Niedersachsen? Seit vielen Jahren ist es in Niedersachsen üblich, dass sich die SPNV-Aufgabenträger als Betroffene und Profiteure an Bahnhofsausbauprogrammen finanziell anteilig beteiligen. Beispielsweise ist dies bei den Modernisierungsprogrammen Niedersachsen ist am Zug (NiaZ II, NiaZ III) und Regionalhaltkonzept Raum Bremen (RS 2-4) jeweils der Fall. Ein entsprechendes Vorgehen soll deshalb auch im Rahmen des ZIP erfolgen. Die betroffenen Aufgabenträger Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) und Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) haben jeweils bereits positive Erklärungen gegenüber dem Land zu ihrer Mitfinanzierung abgegeben. (Ausgegeben am 14.07.2016) Drucksache 17/6087 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5845 Warum wird der Bahnhof Suderburg nicht behindertengerecht ausgebaut? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr