Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6092 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5840 - Warum hat die Landesregierung Anträge des Klinikums Leer bisher nicht geprüft? Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 27.05.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 02.06.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 27.06.2016, gezeichnet Cornelia Rundt Vorbemerkung des Abgeordneten Aus einem Artikel der Ausgabe der Ostfriesen-Zeitung vom 04.05.2016 geht hervor, dass das Klinikum Leer auf dem Klageweg gegen den Feststellungsbeschluss zum Zentralklinikum Georgsheil vorgeht. Ursächlich für dieses Vorgehen ist laut Geschäftsführung des Klinikums Leer die Tatsache , dass über durch das Haus eingereichte konkurrierende Anträge zum Zentralklinikum durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung trotz Zusage noch nicht entschieden wurde. Der Geschäftsführer des Klinikums Leer merkt in der oben genannten Ausgabe der Ostfriesen- Zeitung hierzu Folgendes an: „Es war in einer großen Gesprächsrunde beim Ministerium zugesagt worden, dass parallel zur Zentralklinik auch unsere Anträge geprüft werden. Das ist nicht passiert.“ Hintergrund meiner Fragen ist, dass mittlerweile ein Feststellungsbescheid für die Zentralklinik Georgsheil erteilt wurde. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Das Klinikum Leer hat am 25.05.2016 Klage gegen die Aufnahme der Trägergesellschaft Zentralklinikum Aurich-Emden-Norden mbH mit ihrem Krankenhaus „Zentralkrankenhaus Georgsheil“ in den Krankenhausplan eingereicht. Das Klinikum Leer hat eine Vielzahl von Anträgen an das Land Niedersachsen gestellt. Zum einen begehrt das Klinikum Leer eine Förderung seines Neubauprojektes für die Psychosomatische Medizin in Höhe von 6,5 Millionen Euro nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG). Zum anderen begehrt das Klinikum Leer Feststellungsbescheide für die Erweiterung seines Versorgungsauftrags . Im Einzelnen handelt es sich um folgende Planbettenanträge: 1. Neuaufnahme einer Tagesklinik für Psychiatrie am Standort Leer mit 40 Plätzen in den Krankenhausplan , Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6092 2 2. Neuaufnahme einer Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie am Standort Klinikum Leer mit 153 Planbetten in den Krankenhausplan (95 Planbetten baldmöglichst, weitere 58 Planbetten bei Inbetriebnahme des Zentralklinikums Georgsheil), 3. Neuaufnahme einer Abteilung für Neurologie am Standort Klinikum Leer mit 80 Planbetten in den Krankenhausplan, 4. Erweiterung der Planbetten Innere Medizin im Klinikum Leer um 34 Planbetten bei Inbetriebnahme des Zentralklinikums Georgsheil, 5. Erweiterung der Planbetten Chirurgie im Klinikum Leer um 26 Planbetten bei Inbetriebnahme des Zentralklinikums Georgsheil, 6. Erweiterung der Planbetten Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Klinikum Leer um sechs Planbetten bei Inbetriebnahme des Zentralklinikums Georgsheil, 7. Erweiterung der Planbetten Kinderheilkunde im Klinikum Leer um fünf Planbetten bei Inbetriebnahme des Zentralklinikums Georgsheil, 8. Erweiterung der Planbetten Psychosomatische Medizin im Klinikum Leer um 73 Planbetten, 9. Erweiterung der Tagesklinik Psychosomatische Medizin im Klinikum Leer um zehn Plätze. Das Klinikum Leer verfügt derzeit über 304 Planbetten, von denen aber aufgrund bestehender räumlicher Engpässe rund zehn Planbetten in der Psychosomatik derzeit nicht betrieben werden können. Mit den zuvor genannten Anträgen begehrt das Klinikum Leer in Summe die Neuaufnahme von 377 Planbetten und 50 teilstationären Plätzen in den Krankenhausplan, d. h. es wird mehr als eine Verdopplung der bestehenden Kapazitäten beantragt. In den bestehenden Räumlichkeiten besteht keine Möglichkeit für den Betrieb zusätzlicher Betten, sodass im Falle einer Aufnahme von zusätzlichen 377 Betten in den Krankenhausplan ein umfangreicher Anbau an das Klinikum Leer erforderlich wäre, der voraussichtlich Investitionen in hoher zweistelliger Millionenhöhe erfordern würde. 1. Welche Förderanträge liegen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung seitens des Klinikums Leer aktuell vor? Es liegt ein Förderantrag für den Neubau der Psychosomatischen Medizin in Höhe von 6,5 Millionen Euro vor. 2. Wurde dem Klinikum Leer zugesagt, dass eingereichte Anträge parallel zur Zentralklinik Georgsheil geprüft werden? Wenn ja, welche der genannten Anträge sind betroffen ? Ja, es wurde eine Prüfung einzelner Anträge zugesagt. Betroffen sind die Anträge zur Investitionsförderung des Neubaus der Psychosomatischen Medizin und der Neuaufnahme einer Abteilung für Neurologie in den Krankenhausplan. 3. Worin liegen nach Meinung der Landesregierung die Gründe dafür, dass die Anträge des Klinikums Leer noch nicht geprüft wurden? Die baufachliche Prüfung des Fördermittelantrages für den Neubau der Psychosomatischen Medizin ist abgeschlossen. Die Neuaufnahme einer Abteilung für Neurologie am Klinikum Leer in den Krankenhausplan befindet sich in der Prüfung. Hier liegen Konkurrenzanträge anderer Träger vor. Der Antrag auf Neuaufnahme einer Psychiatrie und Psychotherapie mit insgesamt 153 Planbetten sowie einer Tagesklinik mit 40 Plätzen ist aktuell, die Prüfung wird aufgenommen werden. Die Anträge 4 bis 7 (siehe Vorbemerkung) entfalten erst mit Inbetriebnahme des Zentralkrankenhauses in Georgsheil Wirkung. Die Anträge 8 und 9 sind nicht entscheidungsreif, da dem Klinikum Leer be- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6092 3 reits 40 Planbetten und zehn teilstationäre Plätze Psychosomatische Medizin bewilligt wurden, die aber in dem Umfang noch nicht in Betrieb sind. 4. Gibt es klar definierte Vorgaben zur Erteilung von Feststellungsbescheiden (bitte benennen ), oder handelt es sich (teilweise) um Ermessensentscheidungen? Wenn Letzteres zutrifft: Wer trifft diese? Die Erteilung von Feststellungsbescheiden zur Veränderung des Versorgungsauftrages orientiert sich an dem tatsächlich zu versorgenden Bedarf in dem Einzugsgebiet des Krankenhauses. Diese Bedarfsprüfung ist vorzunehmen. Bei konkurrierenden Anträgen und bestehenden Angeboten in anderen Krankenhäusern in dem Einzugsgebiet sind Auswahlentscheidungen zu treffen. Hierbei ist zu prüfen, welcher Krankenhausträger geeigneter, leistungsfähiger und wirtschaftlicher ist, den jeweiligen Bedarf zu befriedigen. 5. Wann kann das Klinikum mit einer Entscheidung über die genannten Anträge rechnen? Der Antrag auf Förderung des Neubaus der Psychosomatischen Medizin wird in die Auswahl der in das Krankenhausinvestitionsprogramm 2016 aufzunehmenden Investitionsvorhaben einbezogen. Die Neuaufnahme einer Abteilung für Neurologie in den Krankenhausplan wird noch im Jahr 2016 im Planungsausschuss beraten. Die anderen Anträge sind nicht entscheidungsreif. (Ausgegeben am 15.07.2016) Drucksache 17/6092 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5840 Warum hat die Landesregierung Anträge des Klinikums Leer bisher nicht geprüft? Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung