Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6094 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5847 - Landesbeauftragte im Wahlkampfmodus? Anfrage der Abgeordneten Kai Seefried, Helmut Dammmann-Tamke, Mechthild Ross-Luttmann , Astrid Vockert, Hans-Heinrich Ehlen, Adrian Mohr, Axel Miesner, Lutz Winkelmann, Gudrun Pieper, Heiner Schönecke, André Bock, Ernst-Ingolf Angermann, Thomas Adasch, Jörg Hillmer und Karin Bertholdes-Sandrock (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 27.05.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 03.06.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 28.06.2016, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung der Abgeordneten Für den 02.06.2016 hat die Landesbeauftragte des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg , Jutte Schiecke, zur Übergabe von Förderbescheiden auf den Ferienhof Holste in Walsrode eingeladen. Laut Einladungsschreiben vom 26.05.2016 wird Landwirtschaftsminister Christian Meyer im Rahmen der Veranstaltung Förderbescheide an sechs Projektträger aus der Region Lüneburg übergeben. Die Projekte kommen aus den ZILE-Förderbereichen Dorfentwicklung und Basisdienstleistungen. Zu den Projektträgern gehören die Gemeinde Grasberg, Gemeinde Fredenbeck , Gemeinde Wenzendorf, Stadt Walsrode und die Familie Holste in Walsrode. Eingeladen sind auf dem Briefpapier der Landesbeauftragten „Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages, Herren Landräte, Damen und Herren Bürgermeister gemäß Emailverteiler“. Nach der Durchsicht des E-Mailverteilers gehören zu den eingeladenen Abgeordneten des Landtages Elke Twesten (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Tiemann (SPD), Miriam Staudte (Bündnis 90/Die Grünen), Andrea Schröder-Ehlers (SPD), Heiner Scholing (Bündnis 90/Die Grünen), Maximilian Schmidt (SPD). Zusätzlich wurden eingeladen die Mitarbeiterin der Landtagesfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Andrea Schneider, die dort Organisatorische Geschäftsführerin ist, sowie die SPD-Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann aus Celle. Landtagsabgeordnete sowie Bundestagsabgeordnete der Fraktionen von CDU und FDP wurden nachweislich zu der Veranstaltung nicht eingeladen und auch nicht über den Termin informiert. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehen wir davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach unserer Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6094 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Ämter für regionale Landesentwicklung (ÄrL) Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg und Weser -Ems führen Fachveranstaltungen zum Fördergeschäft in Niedersachsen durch, zu denen Landtagsabgeordnete des Amtsbezirks fraktionsübergreifend eingeladen werden. Ist es thematisch angezeigt , wird der Einladungskreis gegebenenfalls auf Abgeordnete des Deutschen Bundestags sowie des Europaparlaments erweitert. Anlassbezogen finden auch Bescheidübergaben statt. Zu diesen werden ebenfalls die Abgeordneten des jeweiligen Amtsbezirks fraktionsübergreifend geladen. Wird die Übergabe des Förderbescheids durch Dritte, beispielsweise durch Projektträger, initiiert, so haben die ÄrL keinen Einfluss auf den Einladungskreis. In den Vorbemerkungen der Abgeordneten zu der o. g. Anfrage wird um möglichst kurzfristige Beantwortung unterhalb der Monatsfrist gebeten. „Die LReg beantwortet parlamentarische Anfragen unverzüglich im Sinne von Artikel 24 Abs. 1 NV. Dabei orientiert sie sich an den Maßstäben, die der Niedersächsische Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 29.01.2016 (StGH 1-3/15) konkretisiert hat.“ Danach „ergeben sich zeitlich gestaffelte Anforderungen an die Beschleunigungspflicht der Regierung bei der Antworterteilung“ (a.a.O. unter C.I.4.). Zudem ist von einer „Regelbeantwortungsfrist“ (a.a.O. unter C.I.) von einem Monat auszugehen, bei deren Einhaltung „eine Vermutung für die Unverzüglichkeit der Antwort“ (a.a.O. unter C.I.4.a) besteht. Nur „wenn ein Abgeordneter mit der Fragestellung eine deutliche Erwartung hinsichtlich einer kürzeren Antwortfrist äußert, diese Erwartung berechtigt und der Regierung die Beantwortung innerhalb der erwarteten kürzeren Frist möglich und zumutbar ist“ (a.a.O. unter C.I.4.a) kommt ausnahmsweise eine Pflicht zur Unterschreitung der Monatsfrist in Betracht. „Der fragestellende Abgeordnete trägt in diesem Fall die Darlegungslast; der Staatsgerichtshof beschränkt sich auf eine Missbrauchskontrolle“ (a.a.O. unter C.I.4.a). Nach gründlicher Abwägung der sich einander beeinflussenden Pflichten bezüglich „Recherchetiefe und Antwortgeschwindigkeit“ (a.a.O. unter C.I.1.) ist vorliegend auch „unter Berücksichtigung der mutmaßlichen Interessen des Fragestellers“ (a.a.O. unter C.I.1.) ein solcher vom Fragesteller geltend gemachter Ausnahmefall nicht ersichtlich. Zur vollständigen Beantwortung der Anfrage erhebt die Landesregierung Daten bei den ÄrL Braunschweig , Leine-Weser, Lüneburg und Weser-Ems. Aufgrund des gesteigerten Recherche-, Zusammenstellungs - und Koordinierungsaufwandes ist eine schnellere Beantwortung unterhalb der Monatsfrist nicht möglich. 1. Sind die Landesbeauftragten in ihrem Amt im Interesse der Parteien von SPD und Grünen tätig, oder sind sie aufgrund ihres Amtes zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet ? Die Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung üben das ihnen übertragene Amt gemäß Artikel 60 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung unparteiisch und nach sachlichen Gesichtspunkten aus. 2. Wer hat den Einladungsverteiler im Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg festgelegt, und wurde dieser mit dem Ministerium für Landwirtschaft abgestimmt? Aufgrund ständiger Übung sieht der Einladungsverteiler im Sinne der Vorbemerkung fraktionsübergreifend eine Einladung aller Landtagsabgeordneten vor. Eine Abstimmung des Verteilers mit dem Landwirtschaftsministerium ist nicht erfolgt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6094 3 3. Warum hat das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg keine Abgeordneten von CDU und FDP zu der o. g. Veranstaltung eingeladen? Abgeordnete von CDU und FDP sind zu der o. g. Veranstaltung eingeladen worden, aufgrund eines Büroversehens allerdings erst mit Schreiben vom 30.05.2016. 4. Gibt es eine Anweisung der Staatskanzlei oder eines Ministeriums, zur Übergabe von Förderbescheiden keine Abgeordneten der Oppositionsparteien einzuladen, und, wenn ja, von wem, und wie wurde diese Anweisung begründet? Nein. 5. Wie viele Förderbescheide wurden von den Ämtern für regionale Landesentwicklung landesweit in Niedersachsen seit 2013 übergeben (aufgeschlüsselt nach Förderzweck, Fördersumme und Übergabedatum)? Die Gründung der ÄrL Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg und Weser-Ems als neue Bündelungsbehörden in der Fläche erfolgte mit Wirkung zum 01.01.2014. Da die ÄrL im Jahr 2013 noch nicht bestanden, konnten sie in diesem auch keine Bescheide übergeben. Im Zeitraum 01.01.2014 bis zum 03.06.2016 wurden nachstehende Förderbescheide übergeben: ArL Braunschweig Förderzweck Fördersumme Übergabedatum 1. Dorfentwicklung 106.425,00 € 24.05.2016 2. Dorfentwicklung 154.370,00 € 24.05.2016 3. Dorfentwicklung 563.090,30 € 24.05.2016 4. Dorfentwicklung 6.503,70 € 24.05.2016 5. Dorfentwicklung 337.576,82 € 24.05.2016 6. Dorfentwicklung 101.640,00 € 24.05.2016 7. Dorfentwicklung 787.005,99 € 24.05.2016 8. Dorfentwicklung 231.154,78 € 24.05.2016 9. Dorfentwicklung 185.850,00 € 24.05.2016 10. Dorfentwicklung 18.266,29 € 24.05.2016 11. Dorfentwicklung 303.961,25 € 16.06.2016 12. Dorfentwicklung 425.704,70 € 16.06.2016 13. Dorfentwicklung 51.823,15 € 16.06.2016 14. Dorfentwicklung 20.996,98 € 16.06.2016 15. Dorfentwicklung 234.618,10 € 16.06.2016 16. Dorfentwicklung 137.725,15 € 16.06.2016 17. Dorfentwicklung 98.183,39 € 16.06.2016 18. Dorfentwicklung 231.789,04 € 16.06.2016 19. Ländlicher Wegebau 59.093,50 € 24.05.2016 20. Ländlicher Wegebau 694.300,00 € 24.05.2016 21. Ländlicher Wegebau 67.074,95 € 16.06.2016 22. Tourismus 52.673,13 € 24.05.2016 23. Tourismus 200.000,00 € 24.05.2016 24. Tourismus 13.500,00 € 24.05.2016 25. Regionalmanagement 422.500,00 € 24.05.2016 26. Städtebau 1.989.000 € 07.07.2015 27. Städtebau 200.000 € 09.07.2015 28. Städtebau 586.000 € 21.07.2015 29. Städtebau 80.000 € 10.09.2015 30. IMES 160.000 € 22.07.2015 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6094 4 ArL Leine-Weser Förderzweck Fördersumme Übergabedatum 1. Dorfentwicklung 28.750 € 12.05.2015 2. Dorfentwicklung 121.000 € 17.12.2015 3. Basisdienstleistungen 250.000 € 23.02.2016 4. Basisdienstleistungen 497.000 € 28.04.2016 5. Ländlicher Wegebau 66.000 € 28.04.2016 6. Ländlicher Wegebau 170.000 € 28.04.2016 7. Städtebau 1.000.000 € 01.09.2015 8. Städtebau 600.000 € 01.09.2015 9. Städtebau 61.000 € 01.09.2015 10. Städtebau 322.000 € 01.09.2015 11. Städtebau 236.000 € 22.07.2015 12. Städtebau 520.000 € 23.07.2015 13. Städtebau 1.000.000 € 31.08.2015 14. Städtebau 833.000 € 17.09.2015 15. Städtebau 600.000 € 04.09.2015 16. Städtebau 34.000 € 04.09.2015 17. Städtebau 600.000 € 08.10.2015 18. Städtebau 929.000 € 08.10.2015 19. Städtebau 500.000 € 04.09.2015 20. Städtebau 400.000 € 15.07.2015 21. Städtebau 357.000 € 15.07.2015 22. Städtebau 1.200.000 € 01.08.2015 23. Städtebau 1.220.000 € 23.07.2015 ArL Lüneburg Förderzweck Fördersumme Übergabedatum 1. LEADER 65.000 € 12.04.2016 2. LEADER 17.493 € 24.05.2016 3. REK 35.000 € 15.07.2014 4. Dorfentwicklung 1.643.865,79 € 12.05.2016 5. Dorfentwicklung 23.420 € 22.04.2016 6. Dorfentwicklung 96.650 € Herbst 2014 7. Dorfentwicklung 500.000 € 08.06.2016 8. Basisdienstleistungen 266.000 € 22.04.2016 9. Förderfonds Hamburg/ Niedersachsen 495.000 € 20.04.2015 10. Förderfonds Hamburg/ Niedersachsen 63.253 € 24.05.2016 11. Städtebauförderung 333.000 € 16.07.2015 12. Städtebauförderung 379.000 € 16.07.2015 13. Städtebauförderung 400.000 € 24.07.2015 14. Städtebauförderung 600.000 € 29.07.2015 15. Städtebauförderung 1.000.000 € 29.07.2015 16. Hochwasserschutz 724.430 € 01.04.2015 ArL Weser-Ems Förderzweck Fördersumme Übergabedatum 1. LEADER 62.490 € 11.08.2015 2. LEADER 33.600 € 11.08.2015 3. LEADER 42.500 € 11.08.2015 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6094 5 Förderzweck Fördersumme Übergabedatum 4. LEADER 35.600 € 11.08.2015 5. LEADER 31.870 € 11.08.2015 6. LEADER 35.000 € 11.08.2015 7. LEADER 43.000 € 20.05.2016 8. ZILE 237.150 € 02.04.2016 9. ZILE 188.452,78 € 31.03.2016 10. ZILE 164.300 € 04.04.2016 11. ZILE 580.000 € 11.05.2016 12. Tourismus 200.000 € 01.03.2016 13. Tourismus 178.200 € 01.03.2016 14. Städtebau 430.000 € 19.08.2015 15. Städtebau 120.000 € 16.09.2015 16. Städtebau 1,8 Mio. € 16.08.2015 17. Städtebau 365.000 € 30.09.2015 18. Städtebau 1.652.000 € 30.09.2015 19. Städtebau 320.000 € 30.09.2015 6. In wie vielen Fällen wurden bei der Übergabe von Förderbescheiden nach Frage 4 nur Abgeordnete der Regierungsfraktionen eingeladen (aufgeschlüsselt nach Förderzweck, Fördersumme und Übergabedatum)? In keinem Fall. Im Übrigen siehe die Antwort zu Frage 4. 7. Zu welchen Terminen hat das Amt für regionale Landesentwicklung Abgeordnete der Oppositionsfraktionen eingeladen (aufgeschlüsselt nach Thema der Veranstaltung und Datum)? Das ArL Lüneburg lud alle Landtagsabgeordneten im Amtsbezirk Lüneburg zu den in der Antwort zu Frage 5 aufgeführten Terminen ein, soweit diese durch das Amt selbst durchgeführt wurden. Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. 8. Nach welchen Kriterien lädt das Amt für regionale Landesentwicklung Abgeordnete der Regierungsfraktionen und der Oppositionsfraktionen zu Veranstaltungen ein? Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg lädt Landtagsabgeordnete fraktionsübergreifend zu Veranstaltungen ein. Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. 9. Sind die Kriterien der Einladungsverteiler mit der Staatskanzlei abgestimmt? Da die fraktionsübergreifende Einladung aller Landtagsabgeordneten im Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg geübte Praxis ist, bedarf es hierzu keiner Abstimmung mit der ministeriellen Ebene. (Ausgegeben am 15.07.2016) Drucksache 17/6094 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5847 Landesbeauftragte im Wahlkampfmodus? Anfrage der Abgeordneten Kai Seefried, Helmut Dammmann-Tamke, Mechthild Ross-Luttmann, Astrid Vockert, Hans-Heinrich Ehlen, Adrian Mohr, Axel Miesner, Lutz Winkelmann, Gudrun Pieper, Heiner Schönecke, André Bock, Ernst-Ingolf Angermann, Thomas Adasch, Jörg Hillmer und Karin Bertholdes-Sandrock (CDU) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei