Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6095 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5870 - Verhindert der Wachtelkönig den Rettungsweg an der Bahnlinie Hamburg–Cuxhaven? Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke und Heiner Schönecke (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 01.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 06.06.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 04.07.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Das Stader Tageblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 04.02.2016 („Retter fordern Rettungsweg“) über die Forderung nach einem Rettungsweg entlang der Bahnstrecke Hamburg–Cuxhaven: „Die Feuerwehren in Buxtehude und Neu Wulmstorf schlagen Alarm - nach einem Einsatz an der Bahnlinie im Moor. Dort war am Dienstag ein Güterzug mit Gefahrgut liegengeblieben. Eine Bremse war heißgelaufen - und qualmte. Nach dem selbstständigen Lösen der Bremse durch den Lokführer konnte der Zug seine Fahrt fortsetzen . ‚Zum Glück‘, sagt der stellvertretende Stadtbrandmeister der Hansestadt Buxtehude, Hans- Jürgen Neumann. Hätten auf diesem 500 m langen Abschnitt die Kesselwagen und Waggons mit dem Gefahrgut in den Tanks und Containern in Flammen gestanden, hätten die Einsatzkräfte lange gebraucht, um ihr Gerät mithilfe der beiden Loren von Zug I der Ortsfeuerwehr Buxtehude und der Kameraden aus Horneburg überhaupt in Stellung bringen zu können. Denn mit Löschfahrzeugen und Rettungswagen wäre der Unfallort nicht zu erreichen, der Abschnitt ist lediglich zu Fuß - durch hohes Gestrüpp oder über den Bahndamm - zu erreichen. Doch dieser kann für einen Löscheinsatz erst nach Abschalten der Oberleitungen durch die Zentrale der Deutschen Bahn in Lehrte und der Erdung durch den Bahnerdungstrupp der Feuerwehr betreten werden. 15 000 Volt liegen auf einer Oberleitung. Es besteht höchste Lebensgefahr. Zwischen dem stillgelegten Bahnübergang Ketzendorfer Heuweg nördlich von Ovelgönne/Ketzendorf und B-3-Brücke über die Bahn in Neu Wulmstorf gibt es keinen Verbindungsweg. ‚Das ist unverantwortlich‘, warnt der Ortsbrandmeister von Ovelgönne/Ketzendorf, Manfred Schulzki, und sein Vize Christian Neumann. Die Rettungsmittel müssten erst auf Loren verladen werden. Das erfordere ‚enorme Manpower‘. ‚Es ist nicht auszudenken, wie viele Menschenleben bei einem Unfall mit einer S-Bahn oder einem Metronom in Gefahr wären‘, sagt Schulzki. Er hat einen Brandbrief aufgesetzt und will jetzt - unterstützt von Buxtehudes Stadtbrandmeister Horst Meyer - Druck machen. Die Behörden seien gefordert, in ihren Schubladen stapelten sich die Briefe der Feuerwehren. Auch die Neu Wulmstorfer und Ratsherr Horst Subei (SPD) aus Eilendorf unterstützen den erneuten Vorstoß für den Bau eines Verbindungsweges nördlich der Bahnlinie. Der könnte im Notfall über den bestehenden Bahnübergang Ovelgönner Heuweg angefahren werden. ‚Sollte ein Zug brennen, kommt es bei einer Evakuierung und einem Löschangriff auf Minuten an‘, sagt Neumann. Ortsbrandmeister Schulzki legt nach: ‚Wir fordern eine schnelle Lösung: Stell Dir vor, es brennt und keiner kommt hin, das darf es in Zukunft nicht geben.‘“ Der Feuerschutzausschuss des Landkreises Stade hat sich einstimmig hinter die Feuerwehren aus Buxtehude und Neu Wulmstorf gestellt und sich für den Bau eines Rettungsweges an der Bahnlinie Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6095 2 zwischen Neu Wulmstorf und Buxtehude ausgesprochen, wie das Stader Tageblatt am 12.05.2016 berichtete. Im Februar 2015 wurde bekannt, dass der Radweg entlang der Bahnlinie Hamburg–Cuxhaven, der zugleich der Rettungsweg für die Bahnstrecke sein soll, auf dem Teilstück zwischen Neu Wulmstorf und Buxtehude, nicht fertiggestellt werden kann. Grund dafür ist insbesondere laut Aussagen im Stader Kreistag der unter Artenschutz stehende Wachtelkönig. Er sei eine besonders schützenswerte Spezies. Die Umweltverträglichkeitsprüfung soll ergeben haben, dass das letzte Teilstück des Radweges entlang der S-Bahn seinetwegen nicht wie geplant gebaut werden könne. Das Land soll darauf beharren, dass sämtliche negativen Beeinträchtigungen für die Umwelt ausgeschlossen werden können. Um diesen Nachteil auszuräumen, müssten die Belange der Radfahrer höher angesetzt werden als die Lebensumstände des Wachtelkönigs. Das Land soll hierin ein unüberwindbares Hindernis sehen . Seit Oktober 2015 gibt es beim Amt für Regionale Landesentwicklung einen Facharbeitskreis. Dieser soll die Möglichkeit für eine Rad- und Fußwegeverbindung zwischen Buxtehude und Neu Wulmstorf unter Einhaltung aller EU-rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen überprüfen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Abwehr von Gefahren durch Brände (abwehrender und vorbeugender Brandschutz) sowie die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei Notständen (Hilfeleistung) obliegen den Gemeinden für ihr Gebiet und den Landkreisen als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Nach der Neuordnung des Eisenbahnrechts durch den Bund zum 01.01.1994 sind die Gemeinden mit ihren Feuerwehren auch für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung für Eisenbahnen des Bundes zuständig. Im Zusammenhang mit fachlich nicht zutreffenden Äußerungen im zitierten Stader Tageblatt sei auf die DIN VdE 0132 - Brandschutz und Hilfeleistung im Bereich elektrischer Anlagen - Ausgabe Oktober 2015 verwiesen. Nach dieser Vorschrift kann eine elektrifizierte Strecke betreten werden, ohne dass die Oberleitung abgeschaltet und geerdet ist. Insofern steht eine stromführende Oberleitung auch der Rettung von Menschenleben und einem Löscheinsatz nicht entgegen. Es gilt, dabei die Sicherheitsabstände - auch bei einer am Boden liegenden Fahrleitung - nach DIN VdE 0132 einzuhalten. Zudem haben sich im Landkreis Harburg in den Gemeinden Rosengarten und Seevetal sowie den Städten Buchholz in der Nordheide und Winsen/Luhe Feuerwehrkräfte aus sechs Ortfeuerwehren, im Landkreis Stade in der Samtgemeinde Horneburg aus einer Ortsfeuerwehr im Bahnerden ausbilden lassen. Somit besteht in den beiden Landkreisen grundsätzlich die Möglichkeit, das Bahnerden auch vor Eintreffen des Notfallmanagers der DB AG durchzuführen. Die Richtlinie des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG“ vom 07.12.2012 trifft in Kapitel 2.2 - Wege zur Selbst- und Fremdrettung - Regelungen zu Zuwegungen zu Schienenwegen. Zuwegungen müssen im Abstand von höchstens 1 000 m an den Rettungsweg heranführen. Der Rettungsweg soll unmittelbar im Anschluss an den Gefahrenbereich angelegt werden und ein sicheres Begehen ermöglichen. Rettungswege dienen dem Erreichen und verlassen der Ereignisstelle . Sie müssen mindestens 0,80 m breit und 2,20 m hoch sein. Rettungswege verlaufen i. d. R. neben dem Gleisbereich. Die EBA-Richtlinie gilt jedoch nicht für bestehende Betriebsanlagen. Insoweit bildet sie keine verbindliche Grundlage für die Forderung bzw. den Aus- und Neubau von Zuwegungen und Rettungswegen entlang der Bahnstrecke Hamburg–Cuxhaven. Die Bahnstrecke zwischen der Kreisstraße K 40 in der Stadt Buxtehude und der Bundesstraße B 3 in Neu Wulmstorf umfasst eine Gesamtlänge von rund 3,5 km, wovon nur 900 m im Verfahrensge- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6095 3 biet der Unternehmensflurbereinigung Rübke liegen. Auf rund 2,46 km dieser Gesamtstrecke besteht bereits jetzt mindestens einseitig ein Wirtschaftsweg der Landwirtschaft. Die diskutierte Möglichkeit , einen Rad- und Fußweg auf einer Neubaulänge von rund 500 m anzulegen, würde formal einen Lückenschluss darstellen. Dieser Teilbereich liegt innerhalb des Flurbereinigungsgebietes. Sollten die Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung nach NBrandSchG eine Zuwegung zur Bahnstrecke für ihre Feuerwehren für zwingend erforderlich halten und können sie die Finanzierung sicherstellen, hat dieses gegebenenfalls zusätzliche Auswirkungen auf die naturschutzrechtliche Beurteilung im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung. 1. Wie können der Brandschutz und der Rettungsdienst auf der S-Bahnstrecke Hamburg– Stade, auf dem Teilstück zwischen Neu Wulmstorf und Buxtehude, gewährleistet werden ? Die Feuerwehren werden entsprechend der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnung zu Bahnunfällen alarmiert und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit tätig. Des Weiteren siehe Vorbemerkungen. 2. Wird die Landesregierung dazu Sofortmaßnahmen anordnen? Nein, da in diesem Fall keine Rechtsgrundlage für die Forderung einer Zuwegung entlang der Bahnstrecke als Rettungsweg gegeben ist. 3. Wenn nein, welche Behörde der Landkreise Stade und Harburg müssten diese anordnen ? Da Brandschutz und Hilfeleistung den Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises obliegen , müsste der Landkreis Stade oder der Landkreis Harburg als Kommunalaufsichtsbehörde gegenüber den gebietsangehörigen Gemeinden tätigt werden, wenn dort eine Zuwegung zur Bahnstrecke für die Feuerwehr für zwingend erforderlich gehalten wird. 4. Welche Ergebnisse hatten die Gespräche des Runden Tisches, der seit dem 03.02.2011 besteht? Aufgrund der FFH- und EU-Vogelschutzproblematik wurde in der Unternehmensflurbereinigung Rübke unter der Leitung der Flurbereinigungsbehörde die Einrichtung eines Runden Tisches außerhalb der offiziellen Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange für sinnvoll erachtet. Die erste Sitzung fand am 03.02.2011 statt. Aufgabe und Ziel war es, die Interessen und Anforderungen der verschiedenen Planungsträger im Verfahrensgebiet frühzeitig artikulieren zu können, die verschiedenen Nutzungsinteressen zu koordinieren , die umzusetzenden Lösungen abzustimmen und je nach Anforderung im Plan über die gemeinschaftlichen Anlage oder in der Besitzeinweisung zu berücksichtigen. Die Sitzungen fanden je nach dem sachlichen Bezug in wechselnder Besetzung mit den Vertretern der Naturschutzverwaltungen, der Teilnehmergemeinschaft, der Landwirtschaftskammer, der Straßenbauverwaltung und den kommunalen Gebietskörperschaften statt. Es wurden die Acker- und Grünlandbereiche diskutiert, die FFH-verträglich wieder zugeteilt werden können, landwirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten der Kompensations- und Kohärenzflächen erörtert und die notwendigen und möglichen Veränderungen an dem landwirtschaftlichen Wegenetz abgestimmt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6095 4 5. Haben die Ergebnisse zu Veränderungen bei niedersächsischen Gesetzen, Verordnungen oder Ausführungsbestimmungen geführt? Die Ergebnisse der Gespräche am Runden Tisch haben ausschließlich lokale Bedeutung und funktionalen Charakter im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens. Wie in anderen Verfahren auch ergeben sich hieraus keine Veränderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Ausführungsbestimmungen . 6. Werden die Ergebnisse zu einer Änderung des EU-Vogelschutzgebietes „Moore bei Buxtehude“ führen? Nein, da es keine Hinweise darauf gibt, dass das EU-Vogelschutzgebiet V59 „Moore bei Buxtehude “ unter fachlichen Gesichtspunkten fehlerhaft abgegrenzt wurde. 7. Wann können die Gemeinde Neu Wulmstorf und die Stadt Buxtehude mit einer Genehmigung des Radweges rechnen? Planungsträger für den eventuell zu planenden Rad- und Fußweg sind die Stadt Buxtehude bzw. die Gemeinde Neu Wulmstorf. Über Konzepte zur Besucherlenkung im Naturschutzgebiet „Moore bei Buxtehude“ soll geprüft werden, ob eine Rad- und Fußwegverbindung zwischen Buxtehude und Neu Wulmstorf naturschutzrechtlich umsetzbar ist. Auf der Grundlage dieser noch ausstehenden Ergebnisse wäre es den kommunalen Planungsträgern möglich, über das eigene Bau- und Planungsrecht die Wegeplanung umzusetzen oder über die Konzentrationswirkung der Planfeststellung in der Flurbereinigung die Genehmigung zur Umsetzung zu erwirken. Vor diesem Hintergrund sind derzeit konkrete Zeitangaben zum Abschluss des Planungsverfahrens nicht möglich. (Ausgegeben am 15.07.2016) Drucksache 17/6095 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5870 Verhindert der Wachtelkönig den Rettungsweg an der Bahnlinie Hamburg–Cuxhaven? Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke und Heiner Schönecke (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport