Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6097 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5974 - Wie hoch ist der Anwärtergrundbetrag im Justizvollzug? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 16.06.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 24.06.2016 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 01.07.2016, gezeichnet In Vertretung Frank Doods Vorbemerkung der Abgeordneten In Rahmen einer Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) unter der Leitfrage „Wird die Anwärtersonderzulage im Justizvollzug weiterhin gewährt?“ (Drs. 17/5752) hat das Finanzministerium in einer Art und Weise Stellung genommen, die weitere Fragen zur Klärung des aktuellen Sachstandes aufwirft. Konkret ursächlich waren hierfür die Antworten auf die Fragen 3 und 4. 1. Wie hoch ist der aktuelle Anwärtergrundbetrag, auf dessen Grundlage der Anwärtersonderzuschlag errechnet wird? Der aktuelle Anwärtergrundbetrag, auf dessen Grundlage der Anwärtersonderzuschlag errechnet wird, beträgt für Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahngruppe 1 im zweiten Einstiegsamt 1 060,77 Euro monatlich. 2. Ist der in Antwort 3 (Drs.17/5752) der Landesregierung genannte Erlass zur weiteren Gewährung der Anwärtersonderzulage bereits erlassen worden? Ja und im Nds. MBl. Nr. 25/2016 vom 29.06.2016, Seite 684, veröffentlicht. 3. Falls nein, wann ist mit einem entsprechenden Erlass zu rechnen? Entfällt. (Ausgegeben am 18.07.2016) Drucksache 17/6097 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5974 Wie hoch ist der Anwärtergrundbetrag im Justizvollzug? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums